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Frankfurter

Intelligenz- Blatt,

(welches auf de« kleinen Hirschgrabm F 77 DienstaZS und Freytags ^^"«^

ausZegebrn wird. /^^^^/

Ro. 98. Freytag, den 23. November 1810.>

Bekanntmachung.

Me diejenigen, welche ah den Nachlaß des dahier verstorbenen Freyberrn Ferdinand von Hodenreld, einigen Anspruch oder Forderung zu haben vermeinen, werken h.-rmit pecem^orie binnen Drey Monaten von unten gesetztem Dato an, vorge'aden, um solch; bey unterzeichneter Stelle entweder selbst oder durch hinlängliche Anwaldschaft rechtlich darzu- td^n, oder :m Nichtrrscher- u-^sraöe zu gewärtigen , daß auf ihre Ansprüche weiter r--ne Rücksicht genommen und die Gefall« geleistete Kaution wieder gelöscht werden solle.

Es wird auch hierin keine weitere Eiration, dann an hiesiger Gen'chtöchüre und zwar Kur zu A Hörung des ixprodnéta dsc cirstione ergehenden Bescheides erlass.n werden. Gegeben Frankfurt am Mapn, den Listen Sept. 1810.

Schöffen * Appeüations r Gerichts r Canzley.

Da nach der bestehenden Senatsverord -unz d. r6stm Nsv. t79Q die Makler und Un- ttrfaufer betreffend/ allen andern Personen, welche nicht als Makler angenommen und verpflichtet worden, das Makeln bey einer Geldstrafe von Zo Reichsthalern verboten ist : als wl-d diese Verordnung wiederholt mit dem Änsüqen zu Jedermanns Kenntniß gebracht, daß man diejenige, welche sich dennoch unerlaubterweise mit Makeln dahier abgeben wer­den, zur Untersuchung ziehen, und nach Befurch in die anqrsetzte ESictMâßige Geldstrafe uanachsichttich verurtheilrn werde. Frankfurt den ipten ^cb i8to.

Recheney - Amt.

Der auf dem Klapperfeld hinter dem kazarethgarten belegene, bisher an Herm Motz, des Rüths vermischet gewesene Garten, wovon die Bestaridzeit mit Ende dieses Jahres »»lauft, soll Mittwoche den Ltzsten dieses, Vormittags li Uhr wiederum m-derweit auf drey oder mehrere Jahre, vom rstrn Jan. kommenden Jahres an gerechnet, an den Meist- bittenden in Zeitpacht gegeben werden, und-mrn die hierzu Lusttvagende die desfaLS nähere Bedingungen bey unterfecligrer Behörde täglich in Erfahrung bringen. Frankfurt den rzt.n Nov. 1010.

Rcchney ; Amt.

Alle diejenigen, welche auf das in der Debits ich? der seither verststbeney Wittwe des hiesigen MekgermeisterS Georg Wilhelm Ga.koch unter dem :ofen Avril lhay ergangenen Proclama nicht bereits ersch'eitèn , und »hre Forderunaen Uguibu t haben, werden andurch kufgefordert , dieienige etwaige A spräche, welche sie ex quocunque joris titulo an die ^achlafssnschaft beS verstorbenen M.tzgermeistsrs Kev-g Wilhelm Ha koch, und dessen vee- sistbenen zweyten Ehestau Maria Eiisabetya geb. Schwäkjil, zu fouvikM sich befugt ach-