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(welches auf dem klemm Hirschgraben F 77 Dienstags und Zreptags «usZegeben Wirtz.

B e k a n N t M a ch u n g.

Bey mehreren Feuersbrünsten, und besonders auch noch bey der letztem am Sonn- tsge den 4èen dieses Monats im Aschaffenburg er Hofe hat sich nach gepflogener Untersu­chung als die Veranlassung dazu befunden, daß die Asche in hölzernen Kasten und irde- - tzen Töpfen auf den Boden unter das Dach hingeschüttet worden, welche dann bey dem daselbst gewöhnlichen Lufttug aus dem geringsten noch darin verborgenen Funken so leicht sich wieder entzünden, und so daS Feuer den nahen Dachsparren mittheilen konnte.

Kaum sollte man sich die Möglichkeit denken, wie vernünftig« Leute sich einer selche« «nverantwortlichen und höchst strafbaren Unbesonnenheit, wodurch sie sich selbst mit ihrem Hab und Vermögen, so wie ihre Mitbürger mit dem ihrigen der offenbarsten Feuersge­fahr aussetzrn, Huldig machen könnten.

Da diese unsinnige Gewohnheit, welche schon längst, in der Feurr.Ordnung verbo- ten ist, jedoch leider! wie zu vermuthen, nur allzuhäufig hier noch besteht; so werden hier­durch sämtliche Einwohner in hiesiger Stadt auf die befragte große Gefahr aufmerksam gemacht, und dieselben ernstlich erinnert und angewiesen, unverzüglich in ihren Wohnun­gen auf den Boden sorgfältige Nachsuchunzen anzustellen, und wo sich dergleichen Aschen- bèhaltec noch daselbst befinden würden, diese nebst der vorrathigen %fd}t selbst hinweg und an solche wohlverwahrte Oerter in die Keller oder sonst hinbringen zu laM, wo keine Feuersgefahr mehr zu besorgen ist.

Eben so haben dieselben fernerhin und beständig darauf so wie auch besonders auf daS hierin öfters sehr nachläßige und unvorsichtige Gesinde zu wachen, daß die Asche oder andere leicht seuerfangende Dinge, als Hodelspäne, Kohlen, und dergleichen nie mehr an so gefährliche Orte zur Bewahrung hingebracht werden.

Um sich von unterzogener Behörde wegen davon, ob solches also gehörig beobachte? worden? zu vergewissern , wird durch das Polizey-Personal sogleich von heut an eine HauS-Lisitation desfalls vorgenommen, und gegen alle diejenigen, welche der gegenwär­tigen letzten Verwarnung ungeachtet noch immer nicht die Feuersgefahr beseitiget haben würden, mit der gesetzlichen Strafe von fi. 6. unnachsichtiich verfahren werden.

Frankfurt den iZten November 1810, , _

Greßherzogliche Polizey-Dirsttron.

Dienstag den Losten Nov., Vormittags um 9 Uhr, werden in dem Gewölbe an der Peter-kirche mehrere Effecten , als Bettung, Bet^aden, Tische, Stuhre, Schranke, Com- wvde, Berath k- durch die geschworne Herrn Ausrufer gegen baare Bezahlung offentt'.cy an den Meistbietenden verkauft. IrMkjutt den izten Noo. i8eo.

Allgemeine Armen -DirMiom a ;