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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F

77 Dienstag» und Freytag»

2.

October 1810.

Bekannt

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Nächsten Mittwoch den Zten October, Morgens um 8 Uhr, soll die Ziehung der Seen Klaffe zyster hiesiger Siadtlotterie in dem Versammlungssaal des lööl. Her­ren girEollegS ihren Anfang nehmen. Wer Belieben hat derselben beyzuwohne», kann sich dort einfinden. Frankfurt am Mayn, den rysten Sept. igio*

Von Stadt - Lotterie Deputations wegen.

PROCLAMA.

Nachdem« dem hiesigen SchatzungS-Amt die gemessene Weisung zugegangen, die SchatzuNgSgelder sogleich nach Ablauf des JahreSzielS, mithin auch diejenigen, welche bi» ultimo Junp i8io ihre Schätzungs-Schuldigkeit noch nicht abgetragen haben, nöthigen Falls executive beyzutreiben, so wird solches allen Schatzungspflichtigen des Zwecke» an» durch nochmalen bekannt gemacht, damit sie bey Vermeidung der Zwangsmittel ihre Schätzungs-Schuldigkeit ruwerlangt entrichten. Datum den iqten Sept. igio.

Bürgermeister und Senat der Stadt Frankfurt.

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In der ConcurS-Sache de» Advocäti, Dris. Heinrich August Kazner, ist, auf ergan­gene und gerichtlich reproduktrte Ediccal-Ladung , Terminus ad liquidandum et super prioritate cerrandum , auf Mittwochen den Zten Oktober igto, Vormittags ro Uhr, coram Commissione, angrsetzt, vor welcher dir Lreaitvres, bey Vermeidung de» in der Ladung angedroheten Präjudizes, zu erscheinen, eingeladen werden.

Signatum, Frankfurt am Mayn, am lyten Sept. igio.

(L.S. ) Schöffen r Appellation» - Gerichts - Canzley.

Nachdem dem hiesigen Tabakskramrr, Christian Corell eine Torf Niederlage allhier zu halten gestattet worden: so wild auf deSfallsizen höhern Auftrag das Publikum hier­durch auf den Fall, wenn dieses Brenn-Material Hjeselbst Eingang finden sollte, darauf aufmerksam gemacht: daß, wie der Torf weit mehr Asche giebt, als da» Holz, und diese auch ungleich langer glühend bleibt, als die Holzasche, also auch zu deren sichren Ver­wahrung um so mehr Vorsicht angewendet werden müsse, um Feuersgefahr zu verhüten.

Gleichermaßen ist zu bemerken, daß die Torfasche bey der Wäsche nicht ohne Gefahr, selbige ganz zu verderben, gebraucht werden könne.

Frankfurt den saften September 1810.

Großherjogliche PolLzey-Direttio«.