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Frank f u rter

Z n t e Hißen z * Bla

(welche- auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Kreptag- auSgegeben wird.

No. 78. Samstag, den 15. Sept 1810.

Bekanntmachung.

Diejenigen Meßfremden, welche dahier Mcßiädm eigenthümlich besitzen, werden auf- gefordert, ihren schuldigen Beytrag zu dem diechährigen halben Contributionß-Simplum, nächsten Samstag den 8ten oder längsten» den Samstag in der ersten Meßwoche, den 15. d. M., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, an unterzeichnete Stelle, welche jetzt in den vor­maligen Curatel AmcS-Zimmern im Romer ihre Sitzungen hält, vhnfehldar zu entrichten Frankfurt den 3ten September i§io.

Rechnung- - Commission.

Künftigen. Mittwoch über acht Tage, nämlich den lytcn September, soll in dem Weilruhforst eine Parchie Buchwerten an -bie Meijrbiecenden verkauf: werden. Die Kauf- lustige können sich an besagtem Tag Morgens um acht Uhr auf dem Oberforsthaus ein» finden. Frankfurt, den loten September i8io*

Forst; Amt.

Alle diejenigen, welche die Berlassenschaft der dahier verstorbenen Dienstmagd, Annen Elisabethen Erruzer aus Marburg, aus irgend einem Rechtsgrunde snzusprechen »ermep- «en, werden hierdurch dergestalt aufgerujen, daß sie sich innerhalb einer psremtorischen Fnst von Drey Wochen, von unterzeichnetem dato an, in uncergefertigter Canzlep selbst, »der durch rechtliche Anwaltschaft, ad protocollum anzumelden, und ihre vermeyntlichen Ansprüche zu begründen, oder zu gewärtigen haben, daß nach Ablauf dieser Krist, der fragliche Nachlaß, den sich angemeldet habenden auswärtigen Erben, praevia immission?s ohne Camion werde verabfolgt werden. Frankfurt n. M., den Zten Sept. Iglo.

(I- 8.)________________ Stadt- und Land - Gerichts > Canzley.

Künftigen Montag den Dten d. M. Vwrwirtags ii Uhr, soll bey unterzeichnetem Amte, der Kehricht von der Mainbrücke und vor dem ehemaligen Deutschen HauS zu Sach­senhausen, so wie auch von dem Aschaffenburger» und Schaumaynthvr an den Meistbie­tenden auf 6 Jahre verpachtet werden, welche- Denen Ackerbegüterten andurch bekannt ge­macht wird. Frankfurt den ?ten Sept. 1810,

__________. Bau - Amt.

Nachdem der hiesige Burger und Hufschmidtmeister, Joh. Georg Damm, mit Hin- teriastung eines Testament» verstorben, und die ernannte Testaments:Erbin, am 5. Juny a. c. um Immission, in des Erblassers Rachlassenfchsft angefucht hat, hierauf aber ge­genwärtige radung, an die Jntestat-Erben des UeLuntti erkannt worden; Al» werden alle diejenigen, welche an die fragliche Verlaffenschaft, als Erben ab intestato, einen rech:--