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(welches auf dem kleinen Hirfchgraben F 77 Dienstags und Freytags z^\ auSgegeben wird.

Bekanntmachung.

Alle bitfemge # welche an den hiesigen Bäckermeister koren; Rohnstadt jun. auf der Allerheiligengaffe dahier, welcher am irren Jul^ d. 5 mit einem Güter-AbtrettuugS- Gesuch bey Gericht emgekammea, rechtliche Ansprüche und Forderungen ;u haben vermei- 1 nen, werden hierdurch vorgeladen, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem f dato an pro omni termino perem.orie anheraumt werden/ vor hiesigem Gerichte in r Selbstperson / oder durch einen hinlänglich Ber^llwächtigten, zu erscheinen, um sich über das angebrachte Gesuch $u erklären, ihre Ansprüche rechwerforderlich darzuthun, auch des ? Vorrechts halber mit einanb^r zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfü- aung abzuwarten, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gericht-thüre, etirt/ und im AuSbleibungSfall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem EonlurS ausgeschlossen, und abgewiesen werden sollen. Signatum Frankfurt am Mayn, den Sten August 1810.

Schöffen : Appeöations - Gerichts ; Canzkey.

Nachdem die auswärtigen Erben de« weyl hiesigen Burger« und Buchhändlers Joh.

I Philipp van Düren um Immission indessen Rachlasienschaft angesucht haben, hierauf aber gegenwärtige Labung erkannt worden; Da werden alle diejenige, welche aus irgend eine« Grunde Ansprüche an gedachten dahier befindlichen van Durenschen Nachlaß zu haben ver.

. meynen, peremtorie vorgeladen, um binnen der hiermit anstesetzten Frist von Sechs Wochen, von unten gesetztem dato an zu rechnen, bey unterzeichneter Stelle ihre etwai­gen Forderungen selbst rdèr durch rechtliche Anwaldschaft so gewiß an- und auSzuführen, als nach fruchtlosem Ablaufe derselben keine Einwendung mehr gehört, vielmehr gedachter Nachlaß deductis deducendis; an die Erben, praevia immissione, ohne Kaution verab­folgt werden soll. ES wird auch künftig keine fernere kadung hierin, denn an hiesiger Gericht«thüre und zwar nur zu Anhörung des reprodutta hac citatione ergehrn- beu Bescheides erlassen werden. Frankfurt am Mayn, den sjften August 1810.

Schöffen f AppeLations, Gerichts , Lanzley. x

Das ohnweit dem v«n Stallburgischen Hof im Friedberger Feld allhier gelegene Stück der Zwerch-kandwehr von i Morgen, 2 Viertel, 5 Ruthen 78 Schuh im Gehalt wird von Martinitag des laufenden Jahrs an auf neun Jahre um Geldzins auf Temporalbestand verliehen. Diejenige, welche dasselbe in Pachtung zu nehmen willens find, können sich auf Donnerstag den izten nächsikünftigen Monat« Sept. Vormittag« 10 Uhr, bey unterzoge­ne« Amte einfinde». Frankfurt den SZsten August i|io.

k kand - Rent - Amt.