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auSgsgrben wird

B e k a n n t m a ch u n g.

Alle diejenige, welche an den hiesigen Handelsmann Heinrich Joseph Engels, als Inhaber btr hiesigen Handlung Johann Grün und Sohn, welcher mit einer Insolvenz. Anzeige am rasten August d. I. bey Gericht eingekommen, rechtliche Ansprüche und For­derungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorge-'aden, in Zeit Seche Wochen, welche von unten benanntem dato an pro omni fermino peremtorie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperson, oder durch einen hin. mgijch Bevollmächtigten, zu er­scheinen, um sich über das angebrachte Gesuch zu erklären, ihre Ansprüche rech^eerfor» derlich darzuthun, auch des etwaigen Vorrechts halber mit einander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung adzuwarten, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichtskhüre, citirt, und im Ausbleibungsfall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem EoncurS ausgeschlossen, und abgewiesen werden sollen. Signa um Frankfurt a. M., den zten Sept. ißio.

Schöffen ; Appellations ; Gerichts ; Canzley.

Alle diejenigen, welche an die hiesige Handlung Johann Jacob Grün und Sohn, Zahlungen zu leisten haben, werden hiermit von Gerichtswegen und bey Strafe doppel­ten Ersatzes angewiesen, solche an unterzeichnete Stelle abzuführen.

Frankfurt den zten Sept. lZlo.

Schöffen e Appellations ; Gerichts r Canzley.

Diejenigen Meßfremden, welche dahier Meßladen eigenthümlich besitzen, werden auf« gefordert, ihren schuldigen Beytrag zu dem diesjährigen halben Lontrjbutions Sjmplum, nächsten Samstag den 8ten oder längstens den Samstag in der ersten Meßwoche, den 15. d M., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, an unterzeichnete Stelle, welche jetzt in den vor. maligen Kuratel Amts-Zimmern im Römer ihre Sitzungen hält, ohnfehlbar zu entrichten Frankfurt den Zten September igio.

Rechnung^ r Commission.

Das ohnweit dem von Stallburgischen-Hof im Friedberger Feld allhier gelegene Stück der Zwerch-Landwehr von i Morgen, 2 Viertel, 5 Ruthen 78 Schuh im Gehalt wird von Martinitag des laufenden Jahrs an auf neun Jahxe um Geldzins auf Tempvralbestand verliehen. Diejenige, welche dasselbe in Pachtung zu nehmen willens sind , können sich auf Donnerstag den iZten nächstkünftigen Monars Sept. Vormittags 10 Uhr, bey unterzoge­nem Amte tinfinden. Frankfurt den szstm August tZio.

Land - Rent -Amt.