Rrchney; Amt.
Mühlen - Verpachtung.
®CP“aL^1 ^" H^sigen Alt-Brückenmühle / welche in vier Mahlgänge« der iinb^^f^^- ^^^ ""^. dem yten Sanitär kommenden Jahrs ign zu Ende ge dieses Monats ^^^" andcrwett auf sechs oder neun Jahre, Donnerstags den Zosten packtet werd«/ s^ll^öi^^^^^^ auf unterzogenem Amt an den Meistbietenden ver- die^euigen, welche aefonn™ (Sh ^Ä’ ^«rm.t zu jedermanns Kenntniß gebracht, damit einSn mS $*^ iu übernehmen, sich auf Magiern Amt werden können Frankfurt Sen 2ten August ^ U{,C ^" â" Bedingnisse eingefthm
________________________________ Land ; Reut - Amt. bändk^/.^nbedr ^Ear^^ $*" ^^°d des vrrstorLenen hiesigen Burgers und Käse- k«b^Eâ.! ^N stuocungue juris titnio, Spruch und Forderung Sechs Wicken ?von^unte^"^^^^^°^-'aden, innerhalb einer peremiorifchen Frist von SlÄ und^Land-Gericktdato «», ihre vermeintliche Ansprüche vor hiesigem m tu tzarünben widri^sâ durch Bevollmächtigte anzuzrigen, und rechtsbeho- brrettS anaeme/det ^h^ tu gewärtigen, daß der berede Nachlaß, an d.e sich Sione nbn» ^b^^I^e Jntestat Erben des Verstoßenen, praevia immis. ger »èncktStâre und twae SiÄr4“* künftig keine weitere Ladung, denn an Hiesi- ertßlnonh». t jwar nur zu Anhörung des, faéta hujus citatioois reproduâione, senden Erkenntnisses werde erlassen werden. Frankfurt a. M., de., rgc-n Aug. igio’
— (L. S.) • Stadt- und Land-Gerichts-Canzley.
Don Seiten der Polizey Direktion hat man bisher die ungenehme Erfahrung gemacht, daß ohngeachtet der wiederholt ergangenen Verordnurgen, ein g.oße Toeil der hiesigen Einwohner, in der Anzeige der ausgenommenen Fremden nicht so pünktlich ist, als mit Recht "wartet wird. Da die hieraus erwachsende Unvoüksmmenheit der Fremden-Register mit «« polizeplichen Ordnung unvereinbarlich ist, auch die allgemeine Sicherheit, in mancher-