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Rrchney; Amt.

Mühlen - Verpachtung.

®CPaL^1 ^" H^sigen Alt-Brückenmühle / welche in vier Mahlgänge« der iinb^^f^^- ^^^ ""^. dem yten Sanitär kommenden Jahrs ign zu Ende ge dieses Monats ^^^" andcrwett auf sechs oder neun Jahre, Donnerstags den Zosten packtet werd«/ s^ll^öi^^^^^^ auf unterzogenem Amt an den Meistbietenden ver- die^euigen, welche aefonn (Sh ^Ä ^«rm.t zu jedermanns Kenntniß gebracht, damit einSn mS $*^ iu übernehmen, sich auf Magiern Amt werden können Frankfurt Sen 2ten August ^ U{,C ^" â" Bedingnisse eingefthm

________________________________ Land ; Reut - Amt. bändk^/.^nbedr ^Ear^^ $*" ^^°d des vrrstorLenen hiesigen Burgers und Käse- k«b^.! ^N stuocungue juris titnio, Spruch und Forderung Sechs Wicken ?von^unte^"^^^^^°^-'aden, innerhalb einer peremiorifchen Frist von SlÄ und^Land-Gericktdato «», ihre vermeintliche Ansprüche vor hiesigem m tu tzarünben widri^ durch Bevollmächtigte anzuzrigen, und rechtsbeho- brrettS anaeme/det ^h^ tu gewärtigen, daß der berede Nachlaß, an d.e sich Sione nbn» ^b^^I^e Jntestat Erben des Verstoßenen, praevia immis. ger »èncktStâre und twae SiÄr4* künftig keine weitere Ladung, denn an Hiesi- ertßlnonh». t jwar nur zu Anhörung des, faéta hujus citatioois reproduâione, senden Erkenntnisses werde erlassen werden. Frankfurt a. M., de., rgc-n Aug. igio

(L. S.) Stadt- und Land-Gerichts-Canzley.

Don Seiten der Polizey Direktion hat man bisher die ungenehme Erfahrung gemacht, daß ohngeachtet der wiederholt ergangenen Verordnurgen, ein g.oße Toeil der hiesigen Ein­wohner, in der Anzeige der ausgenommenen Fremden nicht so pünktlich ist, als mit Recht "wartet wird. Da die hieraus erwachsende Unvoüksmmenheit der Fremden-Register mit «« polizeplichen Ordnung unvereinbarlich ist, auch die allgemeine Sicherheit, in mancher-