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Frankfurter

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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ^..^^^^ ausgegeben wird.

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Ro. 68. Freytag, den 17. August 1810. XLV^

Bekanntmachung.

Nachdem der verstorbene Zuberhändler, Johann Ludwig Schönhard, am i$fen Sept. 1802, gnit feinen Credstoren einen Accord, abgeschlossen, bey welchem es, mittelst Erkennt- ^i I vom Kten Oct 1802, belassen worden, jetzt aber die Nothdurft, erheischt, daß der mögenezustand der nachgelassenen Witcwe des gedachten Schönhard, welche, in dem hie« sitzen Irrenhaus-, wegen Verrücktheit, verpflegt werden tvuß, gehörig, festgesetzt werde: so werden alle diejenigen, welche, aus irgend einem Grunde, an die gedachte Wittwe Schönhard, Forderung ju haben, vermepnen, vorgeladen, auf Mittwoch den 22. Anguss d. J. Vormittag« 10 Uhr, vor einer Commission, zu erscheinen, die Forderung anzuzeigen, mit dem bestellten Curator der Wittwe Schönhard, darüber, zum Protokolle, zu handeln, und sich hierauf, Verordnung, zu gewärtigen unter der Verwarnung, daß, im Widri­gen, auf etwaige Ansprüche, keine Rücksicht weiter werde genommen werden.

Frankfurt am Mayn, den 2gsten July 1810.

__ (L. S.) Schöffen ; Appellations - Gerichts ; Lanzlev»

Da über das benöthigte Rüböl von circa 150 bis r6o Ohm , zur Beleuchtung hiesiger Stadt ein Accord vom isten September a. c. bis gissen Marz 1811 geschlossen werden soll; so wird jenen, welche die Lieferung zu übernehmen Lust haben, bekannt gemacht, daß der Termin zu dessen Ausbietung an den Wenigstfordernden auf Montag den sofrèn Aug. d. J. Morgens n Uhr, auf dem Bauamtszimmer festgesetzt ist.

Die Bedingungen der Lieferung sind folgende: 1) darf kein anderes als ein hollän­disch , pfälzisch , oder in hiesiger Gegend geschlagenes und abgelegenes Rüböl ohne Trub geliefert werden. 2) Wird jedesmal ein Transport von 8 nach dem Maas geeichten Fässern, geliefert werden. 3) Erhält Ueberzu-Hmer die baare Zahlung.

Frankfurt, den 6ten August 1810.

, ) Ban -Laternen-Amt.

Das Gebot von 5000 fl. im 24 fL Fuß auf das in der Münzgasse belegene Lit. I No. 141 bezeichnete Haus wird, bey der vorhandenen Concurrenz von Minderjährigen, hiermit zu dem Ende bekannt gemacht, damit die allenfalls Mehrbietenden binnen Z Wo­chen, von unten gesetztem dato an, den Johann Heinrich Hilleischen Erben das Nöthige hmuber eröffnen könne». Frankfurt am Mayn, den Zten August 1810. _________________ Schöffen t-^PPe^ELL^

Das diesjährige Brammetgras von circa 20 Morgen guter Wiesen, in der Häuser Gemarkung gelegen, wird auf Donnerstag den agilen August, Nachmittags 3 Uhr, in Hausen bey Herrn Schultheiß Diehl, an die Meistbietende verkauft.