Frankfurter
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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytag» auSgegeben wird.
No. 65. Dienstag, den 7. August 1810.
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B e k a n u t m a ch u « g.
Die hiesigen Contributionspflichtigen, und für die auswärts wohnenden deren Ca- venten, welch?/ in Gefolg höchster Verordnung / durch die unterm ijten laufenden Mo- natS öffentlich erschienenen Bekanntmachung sufgeforS-rt worden sind/ ihr diesjähriges hal-, des ContributionS Simplum vom 25Seu July an binnen 4 Wochen an unterzogene Stelle iu entrichten / werden anmit erinnert / diesen gwöchentlichen Termin nicht ohi-befolgt Hin- gehen zu lassen, indem diejenigen / welche, wider besseres Erwarten, ungehorsamlich und ohne legale Entschuldigung für sich ausführen zu können ausdleiben, oder erst am Ende dieses Termins sich einstellen Md daduret» veranlassen, daß sie in der gefetzten Zeit nicht befördert werden können, lediglich sich selbst es zuzuschreiben haben werden, wenn sie nach Ablauf jener wü dem-arsten nächsten August- Monat» zu Ende gehenden 4 Wochen, als Restanten angesehen und behandelt werden müssen.
Frankfurt den Sofien July 1810.
___ ____________Rechnung» ;
Nachdem der verstorbene Zuberhändler, Johann Ludwig Schönhard, am i4ten Sept. 1802 , mit seinen Ereditoren einen Acrord / abgeschlossen/ bey welchem es, mittelst Erkenntnisse» / vom 8ten Det. '1802/ belassen worden/ jetzt aber die Nothdurft/ erheischt/ daß der VermögenSzustand der nachgelassenen Wittwe des gedachten Schönhard/ welche, in dem hie- sigen Irrenhause, wegen Derrückcheit, verpflegt werden muß, gehörig, festgesetzt werde: s» werden alle diejenigen, welche, aus irgend einem Grunde, an die gedachte Wittwe Schorchard, Forderung zu haben, vermexnen, vorgsiaden, auf Mittwoch den 22. Anguß .3 Vormittags io Uhr, vor einer Commission, zu erscheinen, die Forderung anzuzeigen, wtt dem bestellten Curator der Wittwe Schönhard, darüber, zum Protocolle, zu handeln, und sich hierauf, Verordnung, zu gewärtigen — unter der Verwarnung, daß, im Widri« 8*n*J^ ,."mi^ Ansprüche, keine Rücksicht weiter werde genommen werden.
Frankfurt am Mayn, den rzsten July 1810.
(L. S) Schöffe» r Appellation» < Gerichts * kansseo.
FROCLAMA.
. - Alle diejenigen/ welche Forderung an des hiesigen Lehnkutscher Hubert Dischner und veyen Ehefrau zu haben vermeinen, werden hiermit voraeladen, binnen Drey Wochen, von unten gesetztem Dato an, solche bey unterzeichneter Stelle zu liquidiren, oder nach fruchtet abgelaufener Frist zu gewärtigen , daß sie von diesem Concur» ausgeschlossen werden sollen. Frankfurt am Mayn, den rzsten ^uly 1810.
Schöffen , Appellation» ' Gerichts ; Canzley.