(welches auf Lew kleinen Hirschgrüben F 77 DieiistagS und ZreptagS ^^^u^
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Ro. 63. Dienstag/ den Z t. July 1810. XZE>
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Beranntm a chu n g.
Nachdem Se. Aon > gi. Hoheit gnädigst geruhet haben, $u verordnen, daß zu Erhebung des diesjährigen -halben tzvntribucrvn- Siivplum unverjüguch aeschricten werde« solle: Als wird solches hiesiger Bürgerschaft und Einwohner, auch allen Concributirnepstich» Ligen Unter Lem unsren an durch nur höchstem Auftrag bekannt gewacht, daß die $risr«> kichen Kontribuenten ihre schuldigen Beyt'äge binnen vier Wochen von dem rzsten bieftf an zu rechnen, die jüdischen aber in dem Monat Oktober — nach Anleitung diS'Unterm r. August 1799 srlassenm und publisirten Ekicceö — an die f^rchnu: gsCommission, welche auch die m diesem Jahr fällige Zinsen,Coupons von SläLti,chen Obligationen als Haare Zahlung annehmen wild —, abliefern sollen.
Wie jedoch Höchsten OrtS auS mehreren entdeckte« Defrsudations-$aSen mit größeste» Mißfallen entnommen worden; daß die Schatzung-- besonder- aber auch d,e Rechnung«- Eomm-ssions-kELt/ nllL von mehreren keineswegs'nach dem wat» -n Bestand des BerwögenS eines jeden Md denen beMrndrn Verordnungen gemäß gewiss nhaft berechnet und abge- führet wv^en r dahingegen vermöge höchster. Befehle die auf unrichtige Versteuerung gesetzte Eonfi-eanon» Strafen Hinführo rmi-achsich-lich vollzogen werden iollen; So werden sämmtliche Schätzungen und tontrit>uh»nspfiid}t:ge unter Bezug auf die de^fallsige schon öfters ergangene Verordnungen aus das rrnsttichstr verwarnet, sich berZey unrichtige v-r, Steuerungen nicht zu Schulden kommen zu lassen , vielmehr durch gewissenhafte und richtige Versteuerung das strengste Obrigkeitliche Emsehen und die Eonfiseativn de« Vtrschwiege- «tn zu vermeiden.
Besonders werden auch die Vormünder, Cursoren und Administratoren — deSglei.
9«n KidritvmmiS Inhaber oder Nutznießer fremden Vermögen- ernstlichst eiinieit/ sich «nie solche unrichtige Versteuerung des in ihrer Derwaltu g, Besitz oder N tznießung stehenden Vermögens bey dem Scyatzungs-Amt und resp. Rechnung»' Commission um so ge. »tRer Nicht zu Schuldejr kommen zu lassen — al« selbige schon beftede.'den trüberen Ver. ordnurgen und Gesetzen gemäß zu Entrichtung bes cc, fi-rablen BelaisseS ai>s dem eigenen Vermögen , in so weit als irgend solches dazu sn fieient isti und ebne ihren £ rarben oder Avmin stranden oder ress. MeieowmiS Nachfolgern und Eigenthümern der unrichtig versteuerten Vermögens dafür das rpindests aufrechnen zu dürfen, unnachsichtlich werden aa- gehaltcn werden. Frankfurt, den 17. July ijjio.
_____Stadt r Canjlcy.
. Alle diejmigen, welche an die nachgelasse<^Witrwe und Erben des verstorben«« Oserrad^r Nachbars und BerichtSfchöffen, '.ZohanncS Honning, gegen welche der LonturS «rka uit worden, rechtliche Ansprüche und fsrderuiigm^ju Haden verm.ynen, werden hierdurch vorgelaorn , Montags ben'syilen Aug. d. J., Vormittags io Uhr, in unterzeichne-