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(welches auf Lew kleinen Hirschgrüben F 77 DieiistagS und ZreptagS ^^^u^

«uSgegei-en wird. /^«^â^

Ro. 63. Dienstag/ den Z t. July 1810. XZE>

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Beranntm a chu n g.

Nachdem Se. Aon > gi. Hoheit gnädigst geruhet haben, $u verordnen, daß zu Er­hebung des diesjährigen -halben tzvntribucrvn- Siivplum unverjüguch aeschricten werde« solle: Als wird solches hiesiger Bürgerschaft und Einwohner, auch allen Concributirnepstich» Ligen Unter Lem unsren an durch nur höchstem Auftrag bekannt gewacht, daß die $risr«> kichen Kontribuenten ihre schuldigen Beyt'äge binnen vier Wochen von dem rzsten bieftf an zu rechnen, die jüdischen aber in dem Monat Oktober nach Anleitung diS'Unterm r. August 1799 srlassenm und publisirten Ekicceö an die f^rchnu: gsCommission, welche auch die m diesem Jahr fällige Zinsen,Coupons von SläLti,chen Obligationen als Haare Zahlung annehmen wild, abliefern sollen.

Wie jedoch Höchsten OrtS auS mehreren entdeckte« Defrsudations-$aSen mit größeste» Mißfallen entnommen worden; daß die Schatzung-- besonder- aber auch d,e Rechnung«- Eomm-ssions-kELt/ nllL von mehreren keineswegs'nach dem wat» -n Bestand des BerwögenS eines jeden Md denen beMrndrn Verordnungen gemäß gewiss nhaft berechnet und abge- führet wv^en r dahingegen vermöge höchster. Befehle die auf unrichtige Versteuerung ge­setzte Eonfi-eanon» Strafen Hinführo rmi-achsich-lich vollzogen werden iollen; So werden sämmtliche Schätzungen und tontrit>uh»nspfiid}t:ge unter Bezug auf die de^fallsige schon öfters ergangene Verordnungen aus das rrnsttichstr verwarnet, sich berZey unrichtige v-r, Steuerungen nicht zu Schulden kommen zu lassen , vielmehr durch gewissenhafte und richtige Versteuerung das strengste Obrigkeitliche Emsehen und die Eonfiseativn de« Vtrschwiege- «tn zu vermeiden.

Besonders werden auch die Vormünder, Cursoren und Administratoren deSglei.

9«n KidritvmmiS Inhaber oder Nutznießer fremden Vermögen- ernstlichst eiinieit/ sich «nie solche unrichtige Versteuerung des in ihrer Derwaltu g, Besitz oder N tznießung ste­henden Vermögens bey dem Scyatzungs-Amt und resp. Rechnung»' Commission um so ge. »tRer Nicht zu Schuldejr kommen zu lassen al« selbige schon beftede.'den trüberen Ver. ordnurgen und Gesetzen gemäß zu Entrichtung bes cc, fi-rablen BelaisseS ai>s dem eigenen Vermögen , in so weit als irgend solches dazu sn fieient isti und ebne ihren £ rarben oder Avmin stranden oder ress. MeieowmiS Nachfolgern und Eigenthümern der unrichtig ver­steuerten Vermögens dafür das rpindests aufrechnen zu dürfen, unnachsichtlich werden aa- gehaltcn werden. Frankfurt, den 17. July ijjio.

_____Stadt r Canjlcy.

. Alle diejmigen, welche an die nachgelasse<^Witrwe und Erben des verstorben«« Oserrad^r Nachbars und BerichtSfchöffen, '.ZohanncS Honning, gegen welche der LonturS «rka uit worden, rechtliche Ansprüche und fsrderuiigm^ju Haden verm.ynen, werden hier­durch vorgelaorn , Montags ben'syilen Aug. d. J., Vormittags io Uhr, in unterzeichne-