qeb. Behling und die Wittwe Just geb. Behling zur Anzeige gebracht, daß der im Jahr 1743 allhirr geborne Johann Heinrich Kanemann, ein Sohn des wepl. Struwpswebers Johann Heinrich Kanemann, im Jahr 1763 als Seilergesell in die Fremde gegangen, und dem Vernehmen nach im Jahr 1772 in Kaiserlich Oesneichische Miiitairdienste getreten sey, seit jener Zeit aber nichts weiter von sich hören lassen; und dann dahin ange- tragen haben, daß dessn großväterliches Erbchc-l, welweS in einem Sapital von 297 Rchlr. in Gcide besteht, sammt den davon seit 1771 ausgesammWen Zinsen, ihnen, als angeblich nächsten Verwandten und präsumtiven Jntrftacerbcn des Abwesenden, gegen zu bestellende Sicherheit möge verabfolgt werden; des Endes aber gebeten haben, daß gegen« Wartige Citatio Edictaiis des Abwesenden und seiner etwaigen nähern Erben erkannt 'werden möge; sothanem Gesuch auch besetzt worden: als heischen und laden Wir den obze- dachten Johann Heinrich Kanemann, und im Fall derselbe nicht wehr am geben styn sollte, dessen etwanige keibeSerben, wir auch alle diejenigen-, welche irgend ein näheres Recht an obbesaztem Kanemannschen großväterlichen Erdthril zu haben vermeinen wogten, zu Angabe ünd rechtlicher Ausführung ihrer vermeintlichen Rechte und Ansprüche, indem deS Endes auf den agsten August d. J. Freytag nach dem ytrn Sonntage post Trinit. angesetzten Termine auf dem Rathhause Vormittags um ii Uhr in Person oder durch I
hinlänglich inssruirte und legitimirte Anwäldte zu erscheinen und fernern zweckmäßigen Ver- i
fahrens gewärtig zu seyn, unter der Verwarnung, daß die nicht Erscheinenden mit ihren etivanigen Ansprüchen nachmals nicht weiter gehört, sondern den Eingangs gemeldeten Imploranten prxvia legitimatione und nach hinlänglich bestellter Caution die vorgedachten Kanemannschen Gelder wrrden verabfolgt und solcherhalb weiter erkannt werden was Rechtens. Signatum Hannover in loco judicii solito d. 12. May 1810.
(L. S) J u s s u S e n a t u s.
Heiliger, Secr.
In Gemäßheit der schon öfters ergangenen Erinnerungen, diejenige Schuldverschrei- ~ Lungen von dargrliehenrn Geldposten, 'vc« welchen bereits der Terminus solutionis erschienen ist, längstens bis zum isten d. M , in Empfang zu nehmen, oder gewärtiget zu seyn, daß nach Verlauf dieser Zeit keine Interessen von dergleichen Obligationen, ferner entrichtet würden, werden auch die Vormünder, durch welche bey unterzogener Steile, l Anlagen besorget worden, aufgefordert, die verfallene Obligationen bis den lsten July d. J. gegen Vorzeigung der gehörigen Autorisation löbl. Curatel-Sectivn, einzucassiren, wozu jeder Vormittag außer Sonnabends bestimmet ist.
Frankfurt den ztrn Juny 1810.
Pfand; Amt.
Am Zossen vorigen Monats May wurde vor dem Friedbergerthor ein circa 6 Wochen «ktes lebendiges Kind, weiblichen Geschlechts, in einigen alten kumpen und einer alten roth und weiß melirten Wickeldecke eingewickelt, gefunden, welches zu dem Ende hiermit öffentlich bekannt gemacht wird, damit diejenigen, welche zum Behuf der Entdeckung dis- fer böslichen Aussetzung und der Mutter dieses K-ndeS einige Anzeige zu machen im Stande find, solche bey Vermeidung eigener Verantwortlichkeit, unterzogener Behörde mittheilen und sich, auf Verlangen, der Verschwiegenheit ihres Namens versichert halten können- j | Frankfurt am Mayn , den rossen Juny 1810.
x Peinliches Verhör - Amt.
Montags, den ytèn July, sott auf dem tz'omödimplatz Sit. E No. 181 eine Sammlung von Büchern aus allen Theilen der Wissenschaften, öffentlich versteigert werden. Die Verzeichnisse sind hey Hrrrn Buchhanhffr Simdw mh hey Hrn. Antiquar Hacker zu haben.