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Zwote Beylage zu h?o. 51. Dienstag, den 19. Juny rSro.

Bekanntmachung.

Mix Bürgermeister unb Rath der Altstadt Hannover fügen hiermit zu wissen: Nach­dem die Witèwe Sophie Dorothee Bock geb. Peters, die Wittwe Anne Dorothee Meyer geb. Behling und die Wittwe Fust geb. Behling zur Anzeige gebracht, daß der im Jahr allbier qeborne Johann Heinrich Kanemann, ein Sohn des weyl. Strümp,Webers Johann Heinrich Kanemann, im Jahr 1763 als Seilergesell in Sie Fremde gegangen, und dem Vernehmen nach im Jahr 1772 in Kaiserlch^ O-sireichische Mnirairdrenste getre­ten sey. seit jener Zeit aber nichts weiter von sich hören lassen; und dann dahin ange- traarn haben, daß dess n großväterliches Erbtheil, welches in einem kapital von 297 Rthlr. in Gelde besieht, sammt den davon seit 177 e aufgesammelten Zinsen, ihnen, als angeb­lich nächsten Verwandten und präsumtiven Jntesiarerben deS Abwesenden, gegen zu be­stellende Sicherheit möge verabfolgt werden; deS Endes aber gebeten haben, daß gegen­wärtige Citatio Edistalis des Abwesenden und seiner etwaigen nähern Erben erkannt wer­den möge; sothanem Gesuch auch deferirr worden: als heischen und laden Wir den obge- dachten Johann Heinrich Kanemann, und im Fall derselbe nicht mehr am Leben seyn sollte, dessen «twanige Leibeserben, wie auch alle diejenigen, welche irgend ein nähere- Recht an obbesagtem Kanrmannschen großväterlichen Erbtheil zu haben vermeinen wogten, zu Angabe und rechtlicher Ausführung ihrer vermeintlichen Rechte und Anspmche, indem des Endes auf den Agsten August d. J. Freyrag nach dem Yten Sonntage post Trmit. angesetzten Termine auf dem Rathhause Vormittags um ii Uhr in Person oder durch hinlänglich instruirte und legitimirte Änwaldte zu erscheinen und fernern zweckmäßigen Ver­fahrens gewärtig zu seyn, unter der Verwarnung, daß die nicht Erscheinenden mit ihren rtwanigen Ansprüchen nachmals nicht weiter gehört, sondern den Eingangs gemeldete« Imploranten praevia legitimatione und nach hinlänglich bestellter Kaution die vorgedach­ten Kanrmannschen Gelder werden verabfolgt und solcherhalb weiter erkannt werden was Rechtens. Signatum Hannover in loco Judicii solito d. 12. May 10.

(L. 8) Jussu Senatus»

Heiliger, Seen ___________

daß d^Versawi^^ des Museums werden hierdurch geziemend benachrichtigt, ausaesesik die Sommer-Monate über, wie gewöhnlich von nun au durch diese Vs^/"'^ ^ ^^ Wiedereröffnung derselben zu Anfang des Septembers M Ä®^ s>* roer6e"- 3*4 M-d .hm« «Meist, leiten nun »..c^ ^"^" der Sammlung einiger in dem Museum vorgetragenen Ar-

""" °O'«"-" »"d in bet Eichn.b-rg.sch-« SButb^nbluiy zu h-b->. ifl.

, - __Die Direktion des Museums.________

auf ^mw? Domm'skag al^ am Frohnleichnamstage, wie auch künftigen Montag ^lufif brn nv ^"^ nebst neuen Verschönerungen im Garten und Saal,vollständige mit nuten m/ aujutreffen seyn. Auch werde mich bestreben, meine werthesten Gaste ^eno/L^ Speisen aufs beste zu bedienen. Sollten Gesellschaften der Noch Sefallige '^ f° ^^" diesâ mit den Donnerstag Morge«

Clar,-, Gasttvirch zum Frankfurter ^of in Oterâ