(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytag» ausgegeben wird.
__________________—--- '
No. 4’. Dienstag, den 5. Juny 18 io. ^^^y
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der schon öfters ergangenen Erinnerungen f diejenige Schuldverschreibungen von darzeliehenen Geldposten, von welchen bereits her Terminus solutionis erschienen ist, längstens bis jum lsren d. M , in Empfang zu nehmen, oder gewarciget zu seyn, daß nach Verlauf dieser Zeit kerne Interessen von dergleichen Obligationen, ferner entru nt wü den, werden auch die Vormünder, durch welche bey unterzogener Grelle, Anlagen besorget worden, aufgefordert, die verfallene Obligationen bis den lsten July d. 3. gegen Vorzeigung der gehörigen Autorisation löbl. Luratel-Section, einjucasfiren, wozu jeder Vormittag außer Sonnabend» bestimmet ist.
Frankfurt den Zten yunp 1810.
Pfand r Amt.
--. ------ -------- - ' ' ------------— - ----—’
Künftigen Mittwoch den 6ten diese», Nachmittags um 3 Uhr, sollen auf dem ehemaligen Zimmergraden zwey große Nußbäume an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Frankfurt den isten Juny 1810.
__; Amt. 7
Nachdem der hiesige Schützjudensohn Simon David Wohl mit dem hiesigen Stattig- keit»juden Hob Seligmann Bamberger unterm r^ten October 1806 einen Dienst Kontrakt auf 10 Jahre eingegangen , dabey auch wegen seiner Treue und Ehrlichkeit dem tob Seligmann Bamberger, eine Geldsumme, welche mit Einschluß des bedungenen iojübrigen Lied- lohns den Berrag von n. 3300 ausmacht« Caittionis loco gegen einen über diese Summe von schon gedachtem Bamberger unterm igten Oct. 1806 an Simon David Wo bl, ro Jahr nach dato zahlbar eigenhändig ausgestellten, nach abgelaufener Dienstzeit erst zahlbaren Wechselbrief deponirt bar ; dieser ©tdrelbrief aber in der Verlassenschaftsmasse des nor kurzem verstorbenen Simon David Wohl sich nicht vorgefunden, daher zu vermuthen stehet, daß gedachter Wohl entweder biefen Wechsel an einen unbekannten Freund zur Verwahrung gegeben, oder aber ihm dieses Wechsel wirklich abhanden gekommen scye und nurmchro kob Seligmann Bamberger, weil der Dienstconrract aufgelößt erscheinet, den rraglichen Wechselb-ief, dessen Verfallzeit ohnerwartet gle-tbbalben gegen einen Mortifièatiov» Schein abseiten der S- D. Wohlnchen Erben einiösen will, die betete hingegen zu inrer eigenen Sicherheit um eine öffentliche Ladung an den 'etwaigen Besitzer jenes obbeschriebenen Wechsel»' oder an diejenigen die darauf einen gegründeten Anspruch zu machen haben sollten, nachgesücht haben. welche denn auch jedoch mit ausdrücklicher Ausnahme de» Falls, wer n n e b m i t ♦ der quastionirte Wechsel n'cht auf 0 rdre gestell t, weiter girirt oder überhaupt jure cesso bereit» in dritter Hand jryn sollte erkannt worden.