(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstag» und Freytag»
ausgegeben wird.
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No. 46. Freytag, den 1. Juny i8io.
soxr.
Bekanntmachung.
Donnerstag den i4ten Juny, Bormittags um 9 Uhr, werden in dem Gewölbe an der Pererskirche, die der allgemeinen Armen. Commission zugehörige Effecten, als öet» tung, Bettladen, Tischs, Stühle, Schränke, Lommodsn, Herärh re. durch die geschworne Herrn Ausrufer gegen baare Bezahlung, öffentlich an den Meistbietenden verkauft.
Frankfurt den isten Juny 1810.
_______________Allgemeine Armen- Commission.
P R O C L A
Vachdrme dem hiesigen Schatzungs-Amt de gemessene Weisung zugegangen die Schaz- zungs Gelder sogleich nach Ablauf des Jahrs — nöthigen Falles executive beyzutreiben; so wird solches allen Schätzung- Pflichtigen des Zwecks andu-ch bekannt gemacht, damit sie bey Vermeidung derer Zwangsmittel ihre Schatzung- Schuldigkeit sogleich nach Ablauf des ^ahre mithin respeitive nach dem tsten July und tsten Jan. jeden Jahres unfehlbar entrichten. Datum den Sten Jan. i8to.
__________'__________ Bürgermeister und Senat der Stadt Frankfurt.
^^t^m^^ ?""^ I., Vormittags um 10 Udr, soll auf unterzeichne« tem tute ®U n t e r r a u f vom Weißleder anderweit au' mehrere Jahre verpachtet und dem Meistbietenden überlassen werden. Die Beding-nqen werden bey der Versteigerung bekannt gemacht werden. Frankfurt, am »Lsten May 1810.
______•_______Rechnest - Amt.
M »».^^htr^^ den ifteti ^uny, Nachm ttags um 3 Uhr, sollen IN der Wellen- an^/n MkiNbieten^ ^P^."^ mit Eisen beschlagen und eii.e Parthie altes Holz an den Melstbiet.nden öffentlich verkauft werden. Frankfurt den Shsten May «810.
___. ______ Bau rmi
^'^^^^^^'x">^^ verfallenen Pfandscheine von den Monaten Sept., Oct., Nv^. und^Dec. 1809 wird den 4ten Juny ang^fangen, und bis zu Ende desselben Dien, nol^n ^.v-rn"^ ^^"""vgs, fortgefahren, nachhero kann keine Prolongation angenommen , chnoern die darauf folgende drey BmtStäqe, nämlich vom rten bis zum 6ten nickt co^^nllrt'wân ^'S^^x6^ stkwöhnlickin Spesen nur noch ausgelöß-, aber b ?Ä J La? •\®.G|,rfnJ der Verganthung, womit den roten besagten Monats db ^ ^ '^ gemacht wird, kann um das Ve-ganthungsregister, in benötiget Ordnung nU ^' ^"/ .^der CompenfaKon , Prolongation noch Auslösen , verfallener Pfandscheine, mehr statt finden. Frankfurt den raten May i8ro
' / ' Pfand ; Amt.