Frankfurter WA elligenz » Blatt,
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags
«uSgegeben wird.
No. 43. Dienstag, den 22. May 1810.
Bekanntmachung.
Diejenigen, welche an den hiesigen Burger und Sattlermeister Johann Georg Valentin rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeynen, und sich noch nicht bereit erklärt haben, demselben einen ZahlunaSanstand zu bewilligen, werden andurch peremtoris vvrgeiaden, Mittwochs den Soßen May dieses Jahr«, Vormittag« ioUhr in unterzeichneter Eanjley selbst oder durch einen hmlangljch Bevollmächtigten zu erscheinen, und sich unter vor. läufiger Angabe ihrer Forderungen zu erklären, ob sie bey dem äußerst geringen Bestand der bis jetzt erfindlichen Masse, sich zu dem bereits von der größeren Menge der in der Bilan; angeführten kreditorcn bewilligten*Moratorium, über dessen nähere Bestimmungen sie sich dahier zu unterrichten haben, gleichfalls zu verstehen gesonnen sind, im AuSdlei- iungefnö aber zu gewärtigen, daß die in termino nicht Erscheinenden pro censentientf- dus werden angenommen werden. Frankfurt am Mayn, den 6ten April IZro.
_______________________________ Stadt- und Land - Gerichts .' Canjley.
p R o c Ta m a
Nachdem» dem hiesigen SchatzungS-Amt die gemessene Weisung zuaegangen die Schaltung« Gelder sogleich nach Ablauf de« Jahr« — nöthigen Falles Executive beyzutreiben; so wird solches allen Schatzungs-Pflichtigen des Zwecks andurch bekannt gemacht, damit sie bey Vermeidung derer Zwangsmittel ihre Schatzungs-Schuldigkeit sogleich nach Ablauf Le« Jahr« mithin «speftive nach dem ißen July und isten Jan. jeden Jahres unfehlbar entrichte». Datum den 5ten Ja». 1810.
■_________’__________ Bürgermeister und Senat der Stadt Frankfurt.
Diejenige Schuld,Verschreibungen von dargeliehenen Geldposten (mit Ausnahme der durch Vormünder besorgten Anlagen) von welchen der Terminus solütionis bereit« er- K schienen ist, wecdèn bey unterzogener Stelle, auf die gewöhnliche AmtStège , von dato an, , zuruckbezahlt. Die Interessenten werden andurch erinnert, diese Geldposten längsten« bi« zum isten Juny d. I in Empfang zu nehmen, oder gewärtiget zu seyn, daß ihnen nach Verlauf dieser Zeit seine Interessen von dergleichen Obligationen entrichtet werden.
Frankfurt Den Zten April igio.
Pfand - Amt.
Diejenige, welche Grund oder^auschutt wegzuschaffen haben, werden hiermit ang«, wresen, solchen bey Vermeidung ohnkehlbarer Strafe an keinen andern Platz al« den Graben am Bockenheimerthoc fahren zu lassen. Frankfurt Den Ztèn May i«io.
Ba» ; Amt.