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Frankfurter

In t ell igenz * Blatt

(welche- auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstag- und Freptags

ausgegeben wird.

No. 40. Freytag, den n. May 1810.

Bekanntmachung.

Mittwochs, den löten dieses Monats, Vormittags um ri Uhr, soll das bisher an . eine Abendgesellschaft oder sogenanntes Collez verm.ethet gewesene Locale auf dem Graben, zunächst der Latharinenpforte, bestehend in einem Saale mit einem geräumigen Weben, zimmer und einem Bödenchen, in dem Saale selbst auf mehrere Jahre an den Meistbie­tenden vermiethet werden. Liebhaber dazu können bis dahin alle Vormittage von 10 bi# 12 Uhr das Locale in Augenschein nehmen, und das Nähere sofort auf unterzeichnetem Amte vernehmen. Frankfurt, am ?ten Map 1810.

Rechney - Amt.

Man hat bey unterzogener Behörde neun theils ganze Stück, theils Rester Battist und Battist-Mousselin angehalten, die. wahrscheinlich dahier entwendet worden. Der sich dazu legitimiern könnende Eigenthümer hat sich binnen vier Wochen deshalb anzumelkfn, widrigen Falles nach Verlauf dieser Zeit jene Waare öffentlich verkauft werden wird.

Frankfurt den 8ten Map 1810.

Großherzogliche Polizey-Directiom

Es hat di» Großherzogliche Keuer-Assecuranz-General-Dnection$u Aschaffenburg un­term Sten dieses Monats einen zur Vergütung derer im vorigen Jahre 1829 in denen Großherzoglichen Landen entstandenen Brandschäden zu leistenden Beytrag von vier Kreuzer auf jede» 100 fl. der versicherten Capitalien, wovon dir gedruckte Berechnung bey denen Herrn Capitain« jeden Quartier» oder auf dem Bau. Amt èingesehen werden kann, ausge­schrieben, welcher Beytrag von jedem Interessenten binnen 4 Wochen bezahlt werden soll.

Diesemnach wird ein jeder, welcher an dieser BrandVersicherungs-Anstalt Lyei! ge. nommen hat, hierdurch angewiesen, den auf sein versichertes Capital fallenden An.ym und zwar

da« iste, 2te, Zte, gte, ste und 6te Quartier vom isten bis zten May da» 7te, 8te, yte, lote, ute und I2te Quartier vom 7/en bis raten May das iZte und 14t? Quartier, die Judcnschaft und die beiden Stadt-Gemar- kungen vom 14cm bis ryten May, .

an diesen vorgeschriebenen lägen in denen NachmirragSstunden von 2 bis d ul-r aus oem Bau-Amt gegen eine von dem Bau- und Laternenschreiber zu unterschreibende gedruck.e Quit­tung um so gewisser zu berichtigen, als widrigenfalls jeder Saumselige nach Verlaus die­ser Zeit ernstlicher Verfügung zu gewärtigen hat.

Frankfurt am Mayn, den 27sten April igio.

Brand - Affecuranz - Special- Directisn dahier.