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Frankfurter

Int eilige n z- Blutt,

(welche- auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und FeeptagS ,>^'^^ auSgegeben wird. /vS^/^Z^^A

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No. 39. Dienstag, den 8. May 1810. V^sV

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BrLanntmachunZ.

Es hat die Großherzogliche Feuer-Affecuranz-General- Direktion zu Aschaffenburg un« terni zten dieses Monat« einen zur Vergütung derer im vorigen Jahre i8<-9 in denen Großherzoglichen Landen entstandenen Brandschaden zu leistenden Septrag von vier Kreuzer auf jede» 100 fl. der versicherten Capitalien, wovon die gedruckte Berechnung bey denen Hernr Capitakns jeden Quartier« oder auf dem Bau-Amt eingesehen werden kann, ausge-. schrieben, welcher Beytrag von jedem Interessenten binnen 4 Wochen bezahlt werden soll.

Diesomnach wird ein jeder, welcher an dieser Brand-Versicherung» Anstalt Theil ge­nommen hat, hierdurch angewiesen, den auf sein versicherte- Capital fallenden Antheil und zwar

daS lste, 2te, Zte, 4te, 5te und 6te Quartier vom isten bis 5«n May das 7te, 8te, 9te, lote, Ute und iste Quartier vom jten bis i$ien May das iZte und -igte Quartier, die Judenschaft und die beiden Stadl-Gemar­kungen vom l4cen bis lyten May ,

an diesen vorgrschriebeueu Tagen in denen NachmiltagSstunden von 2 bis 5 Uhr auf dem Bau-Amt gegen eine von dem Bau- und Laternenschreiber zu unterschreibende grdruckie Quit­tung um so gewisser zu berichtigen, als widrigenfalls ieder Saumselige nach Verlauf die­ser Zeit ernstlicher Verfügung zu gewärtigen hat.

Frankfurt am Mayn, den 27MN April 1810.

_____________ Brand- Assecura«; - Special-Direktion dahier.

Die bisher gebrauchten Chaisen unterzogener Stelle, sollen, nachdem sie abgängig geworden, Donnerstag den roten May 1810, durch die Geschwornen Herren Ausrufer vor­mittags-um 11 Uhr, an der neuen Barfüßerkicche-öffentlich an den Meistbietenden ver­steigert und loegeschlagrn werden.

Frankfurt am Mayn, den l7ten April lKio.

__ _______________Kriegefuhren - Amt.

Alle diejenigen, welche an die Verlaffenschaft deS verstorbenen hiesigen Bürgers und Schneide meiste!« Friedrich Philipp Launhard und dessen auch verstorbene Chefrau^Jo- Hanna Charlotta geborne Authaus von denen Testi mèntum reciprocum am Sten Juny i8c9 dahier eröffnet worden,.au« irgend einem Rechtsarund Spruch und- Forderung zu Habur vermeynen , werden anvurch vvrgeladen, um innerhalb einer peremtorie et pro omni angesehen Frist von Sechs Wochen von unten gefetztem dato an vor hiesigem Stadtgerichte selbst oder durch rechtlich bevollmächtigte Anwaltschaft zu erscheinen, ihre vermeuttliche Ansprüche rechtsersorderl^ch zu hegrütrdrn, oder zu gewärtigen, daß sie nach- Hrr nicht mehr gehört, und die fragliche Verlaffenschaft dem auswärts wohnenden Testa-