Frankfurter
Intelligenz * Blatt,
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags
«uögegeben wird.
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No. 34. Dienstag, den 24. April 1810. XZE>
Bekanntmachung.
Diejenigen, welche an den hiesigen Burger und Sattlermeister Johann Georg Valentin rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben bermeynen, und sich noch nicht bereit erstatt haben, demselben einen Zahlungeanstand zu bewilligen, weiden andurch poremtorie vorgeladen, Miltwochs den Zoften May dieses Jahrs, Vormittags 10 Uhr in unterzeichneter Sankey selbst oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten zu erscheinen, und sich unter vorläufiger Angabe ihrcr Forderungen zu erklären, ob sie bey dem äußerst geringen Bestand der bis jetzt erfindlichen Masse, sich zu dem bereits von der größeren Menge der m der Bilanz a geführten Lrcdiroren bewilligten Moratorium, über dessen nähere Bestimmungen sie sich dahier zu unterrichten haben, gleichfaüs zu verstehen gesonnen sind, im Ausdlei- bungefall aber zu gewärtigen, daß die in termino nicht Erscheinendes pro consentienti- bus werden angenommen werden. Frankfurt am Mayn, den 6ten Aprrl 1810.
Stadt- und Land - Gerichts - Canzley.
Alle diejenige, welche an den Bestander des kleinen RöderhofeS Johann Friedrich Ullmann und besten Ehefrau Catharina geb. Psiug, gegen welche der (vnrurb erkannt wor. den, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu habe« vermeinen, werden hierdurch vorgeladen, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem dato an pro omni termino pertmtorie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Seldstperfon, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechtserforderlich karzu- thun, auch des etwaigen Vorrechts halber mit einander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarten, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichtsthüre, citirt, und im Auebleibungöfall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem Conrurs ausgeschlossen, und abgèwir- sen werden sollen. Signatum Frankfurt am Mayn, den 2isten März 1810.
________________________ Schöffen r Appellalions * Gerichts r Tanzley.
Ditjenizze Schuld, verschreibungm von dargeliehenen Geldposten (mit Ausnahme der durch Vormünder besorgten Anlagen) von welche», der Terminus solutionis bereits er» schienen ist, werden bey unterzogener Stelle, auf die gewöhnliche AmtStäge , von dato an, zuruckbezahlt. Die Interessenten werden andurch erinnert, diese Geldposten längstens bis zum lsten ^uny d. 4 m Empfang zu nehmen, oder gewärtiget zu seyn, daß ihnen nach Verlaut dieser Zeit seine Interessen von dergleichen Obligationen entrichtet werden.
Frankfurt den Zten April igio.
Pfand # Amt.