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Bekanntmachung.

Künftigen Freytag über acht Tage, als den gc&n Marz / foR im Wsilruh^srst eine Versteigerung von Buchen und Gemischten Wellen vorgenommen werden. Die Kaustuingew können sich an besagtem Tage Morgens um neun Uhr auf dem Oberforsthaus einstnden.

Frankfurt den lyten Mârz igio.

Forst / Amt.

Diejenigen, welche an den hiesigen Burger und Sättlermeister Johann Georg Va­lentin, welcher pro admissione ad beneficium cessionis bonorum eingekommen, Zah­lungen zu leisten haben, werden hiermit von Gerichtswegen angewiesen, solche bey Ver­meidung doppelter Zahlung an niemanden sonsten als an unterzeichnete Canzley zu bewerk­stelligen. Frankfurt am Mayn, den rzten März igio.

Stadt- -«nd Land - Gerichts ; Canzley.

Bekanntmachung eines öffentlichen Verkaufs einer Barbiergerechti^gkrit.

E^ ist der öffentliche Verkauf der Earbierzerechtigkeit, sammt Zubehörungen, welche der verstorbene ChrrurguS Meinhardt im Jahr 1763 von den Richterschen Erben erkauft, dann der verstorbene Chrrurguö Bader, und hierauf der Cdirurgus Carl Wiegand Stumpf ke k6t inne gehabt hat, w.g«n eines auf dieser Gerecht« ;keit haftenden Capvals, welches attsuektW lporden, von Gerichtswegen beschlossen worden. Diejenigen, welche Willens sind, diese Barbiergerechtigkeit kaustich an sich zu bringen , zu deren Erwerbung auch gehörig qua ificirr find, hqben dayer, binnen vier Wochen, ihr Kaufgebot in der unterzeichneten Canzley zum ^otocoUe anzuzrigen, und sich hrernachst weiterer Verfügung zu gewärtigen.

Frankfurt den ywn Mürz rZ-s.

Schöffen r BypeilstronS r Gerichts - Canzley.

Die Schuldner des insolventen hiesigen keinwandhandters Gerhard Schw ider werden von Gerichrswegen und bey Strafe des doppelten Ersatzes angewiesen, ihre Zahlungen nur an den Cura orem Ma-sx Advoavum Drem. Hoff zu leisten.

Frankfurt am Mayn, den 14«» März 18 ro.

. Schöffe« ; AppeliatiouS ; Gerichts - Canzley.

Alle diejenige,.welche andre hiesige Handeleleute Wagner und Hous^nrnn, als Asso­cies der Firma Earl Gottwied Wagnèr, welche ihre Zahlungsunfähigkeit gerichtlich ange- zeigt haben, rechtliche «rse ücbe ünb Forderungen ja haben »ermeynen, werdenchierSurch vorgeladen, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem dato an pro omni ter-