Frankfurter
Intelligenz * Blatt,
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Areytags ^»—^ suegegeben wird. /^v^^z^A
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No. 21. Dienstag, den 13. März 1810. K^gx
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Bekanntmachung.
Sonstigen Dienstag den iZten dieses, Nachmittags um 3 Uhr, soll das an der Bok- kenheimer Chaussee liegende, und an den Heeferischeu Garten angrenzende Grundstück, rirca einen halben Morgen haltend, an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden.
Frankfurt den zten März iZlo.
____________________________Bau - Amt.
Mittwoch den igten März dieses Jahrs, soll im Oberrader Forst eine Parthie Buchwellen an die Meistbietenden verkauft werden. Die Kauflustige können sich an besagtem Tag Morgens um neun Uhr in Oberrad bey dem Förster Hußmann einsinden und das Weitere vernehmen. Frankfurt den Sten März 1810.
.__' Forst - Amt.
Diejenige, welche Grund oder Bauschutt wegzuschaffen haben , werden hiermit angewiesen, solchen bey Vermeidung ohnfehlbarer Strafe an keinen andern ^)!atz als den Grüben an dem Bockenheimerthor fahren zu lassen. Frankfurt den Zten März 1810.
Ban ; Amt.
Alle diejenigen, welche die Verlaffenschaft der dahier mit Hinterlassung eines Testa, ment« verstorbenen Dienstmagd Christinen Neumann aus Gottenau, aus irgend emem RechtSgrunde anzusprechen vermeynen, werden hierdurch vorgeladen, um innerhalb einer peremcorischen Frist von Sechs Wochen von unterzeichnetem dato an, ihre vermeyntliche Ansprüche vor hiesigem Stadtgericht, selbst, oder durch eine legale Anwaldschaft zu be-^ gründen, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß sie weiter nicht gehört, und die fragliche Vèrlassrnschaft nach Inhalt des Testaments ohne Caution werde verabfolgt, auch künftig keine weitere Ladung denn an hiesiger Gerichtsthüre, und zwar nur zu Anhörung des facta hujus citationis reprodndione ergehenden Bescheids werde erlassen werden.
Signatum Frankfurt am Mayn , den 2dsten Februar iSio- Stadt- und Land - Gerichts - Canzley.
Da viele Haus Eigenthümer mit dem Laternengeld für das verflossene Jahr 1809 theils mit einem halben und ganzen Jahr annoch zurückstehcu; so werden diejenige , nugat nun» mehr getroffen we-dendèr andern Einrichtung des Lalernengelds, hierdurch erinnern zolches in Zeit von 3 Wochen von unten gefetztem dato an anhero zu berichtigen, aw nach deren fruchtlosem Ablauf zu Eintreibung desselben da« weitere auf ihre Kosten verfüget werden wird. Frankfurt den Sten Marz rtzro.
Bau - Laternen - Amt.