Frankfurter
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(welches auf dem klemm Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags
«uSgegebrn wird.
No. 20. Freytag, den 9. März 1810.
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Bekanntmachung.
In dem deutschen Hause zu Sachsenhausen soll die seitherige D. V. Pfründerwohnung gegen die annehmlichsten Bedingungen in Miethe gegeben werden. Dieselbe kann sowohl zu' Wohnungen als Waarenlager benutzet werden, dâ die Lage des isolirten massiven Ge. baude» gleiche Sicherheit gegen Wasser und Feuer darbietet. Gleichfalls ist der große Keller am Thor zu v-rmiethen. Die Liebhaber werden eingeladen sich deshalb bis den lZten nächsten Monats Mär; an unterzeichnete Stelle zu wenden.
Frankfurt , den Listen Februar 18<0.
Fürst Primat. Dom. Verwaltung.
Da in dem Publikum, wahrscheinlich von übelgesinnten Menschen, die Nachricht verbreitet wird, als ob diejenigen Beyträge, welche bey der jüngst gesammelten Subicription von den hiesigen Bürgern und Einwohnern unterzeichnet worden sind, fortwährend von denselben, und über die von ihnen selbst bestimmte SubscriptionS-Zrit hinaus, al» Schuldigkeit, würden gefordert und eingetrieben werden; So will man, um diese beunruhigende Meynung zu beseitigen, dem Publico und besonders den Herren Subscribenten die durch die öffentliche Bekanntmachung bereits gegebene Versicherung, feyerlich wiederholen, daß diejenigen Baben, wozu sich die Herren Subscribenten unterzeichnet haben, lediglich als fceywilligr B/ytrage angesehen werden; mithin es sich von selbst versteht, daß nach Ablauf der Subsc ipnonS Zeit, kein Zwang zur Zahlung statt findet, sondern eS forthin von der freyen Wiukühr eines jeden abhängen wird, ob er seinen Beytrag zu mehren oder zu mindern gedenkt. Frankfurt den rosten Febr. 1810.
Allgemeine Armen - Direktion.
Freytags den yten März dieses IahrS, Nachmittags um 3 Uhr, sollen 8 Sinben» bäume am Gallrnthor auswärts in der Allee an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Frankfurt den zten März 181Q.
’______________________ Bau - Amt.__
Da ohnerachtet der ergangenen Warnung die Wegschaffung der Dunghaufen von den Chausseen nicht befolgt worden — so wirè hiermit denen Gutsbesitzern nochmalen aufgegeben , solche binnen 3 Tagen wegzuschaffen — auch künftighin dieselbe nicht langer alS 8 Tage, vom Tage des Aufführens an , liegen zu lassen, in deren Ermangelung man diese Dunghaufen auf Kosten der Eigenthüiner, auf andere Plätze führen lassen wird.
Frankfurt , den 3w März 1810. _
Chaussee - Bau , Directton.