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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags unS Freyèag«

auSgegeben wird. / ^^W

Bekanntmachung.

Nachdem auf Verordnung des Hochpreislichen Senats d. <L 27sten Febr. 1810. die Hauptschuldverschreibungen über die dem Pfandhaus im vorigen Jahr dargeliehene Geld­posten bereits auSgefertiget worden sind. So werden die Darleiher hiermit erinnert, selbige gegen Ablieferung der in Handen habenden Jnterimsscheine bey unterzogenem Amt in Empfang zu nehmen. Auch find dergleichen Hauptverschreibunzen von den vorhergehenden Jahren, nicht abgeholt worden, so dienet obige Errinnerung auch für die Interessenten dieser Darlehen, damit sie sich mit der der Ordnung wegen erforderlichen Umtauschung nicht länger versäumen mögen. Frankfurt den 6ten März igto.

Pfand r.Amt.

Da in dem Publikum, wahrscheinlich von übelgesinnten Menschen, die Nachricht ver­breitet wird, als ob diejenigen Beyträge, welche bey der jüngst gesammelten Subscription von den hiesigen Bürgern und Einwohnern unterzeichnet worden sind, fortwährend von denselben, und über die von ihnen selbst bestimmte SubfcriptlonS-Zeit hinaus, als Schul­digkeit, würden gefordert und eingetrieben werden; So.will man, um diese beunruhigende Meynung zu beseitigen, dem Publico und besonders den Herren Subscribenten die durch die öffentliche Bekanntmachung bereits gegebene Versicherung, feyerlich wiederholen, daß diejenigen Gaben, wozu sich die Herren Subscribenten unterzeichnet haben, lediglich als freptviaige Beyträge angesehen werden; mithin es sich von selbst versteht, daß nach Ablauf der Subsrr ipnons Z>ut, kein Zwang zur Zahlung statt findet, sondern eS forthin Von der freyen Mllkühr eines jeden abhängen wird, ob er seinen Beytrag zu mehren oder zu nun» Hern gedenkt. Frankfurt den rosten Febr. igio.

Allgemeine Armen - Direetion.

Alle diejenigen, welche an die hiesige Handlung Earl Gottfried Magner Zahlungen zu leisten haben, werden hiermit von Gerichtswegen unt> siib pcena duph angewiesen, solch« nur an die verpflichteten Curatorcs inassse Drem. und Advocatum Hiepe und den Han­delsmann Johannes Cron zu bewirken. Frankfurt a. M., den r8sten Febr. i8*°-

Schöffen - Appâtions ; Gedichts # Sauzley.

In der Eonkurs-Sache des zu Niederrad verstorbenen Bürgers und WachStuch-Iabri- tântens Ludwig Gottfried Burkhard Justi, ist, auf gerichtlich reproduciere Edictal. Ladung, terminus ad ligniihndiim et super'prioritate ccrt'andum auf Monwg, den 12ten März X810 Vormittags 10 Uhr, anberaumt. Hierzu werden sämmtliche Justischen Lreditvren, bey