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Frankfurter Intelligenz ♦ B l a t t,

^welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.

No. 17. Dienstag, den 27. Februar 1810.

Bekanntmachung.

Unterzogene Stelle befindet sich in der unangenehmen Nothwendigkeit/ zum Vier­te nm al« nachstehende Verordnung:

Es ist die Anzeige geschehen / daß durch die Verlegung der Einquartierung aus des Quartierträgrr« Kosten in andere Häuser einige zu Denachtheiltgung der übrigen Lür. . gerschaft gereichende Mißbräuche eingeschlichrn seyen. Nachdem nun Ein Hoch-Edler Rath um diesen und andern derley Unordnungen vorzubeugen beschlossen hat, daß

1) jeglicher, welcher die ihm von lödl. Quartier--Amt zugetheilte Einquartierung nicht in seinem Hause aufnehmen kann/ solche» bey belobtem Quartier-Amt unter Be­merkung der desfallsigen Ursachen und Benennung desjenigen Haufes mir dessen Be­wohner er wegen Verpflegung des Militärs. auf feint Rechnung übereingekommen — anze^en; hiernächst

2} kein Burger oder Einwohner sich der ihm zugewiesenen Einquartierung auf irgend einige Wege, ohne Vorbewußt und Einwilligung belobten Amtes deren entle­digen — widrigenfalls aber, nicht allein jeder Eontravenient In eine Strafe von wenig, stens 10 Thaler genommen , sondern auch sogleich mit anderweiter Einquartierung belegt werden solle — daß auch

3) bey denen/ von Zeitzu Zeit vorgenommen werdenden Visitatroaen jeder Quar­tierträger den würklichen Stand seiner Einquartierung aus Erfordern, unter Entge. Hung gleicher 'Strafe und alsvbaldiz anderweiter Einquartierung/ getreulich und ge» wiffendast angeben — und endlich

4) jeder der einen Eentrapentions Fall anzeigen wlrd— unter Verschweigung sei­nes Namens, ein drittel der Strafe zur Belohnung erhalten solle.

So wird dieses au« erhaltenem Auftrag sämtlichen hiesigen Burgern und Einwoh. mrn zur Nachricht und Daraufachtung bekannt gemacht. Frankfurt den 12. Febr. 1806.

Stadt - E a n z l e y. . einzuschärfen und insonderheit von dem verderblichen Abkaufen nachdrutksamst abzumah. neu, weil dadurch, außer der Widerrechtlichkeit einer solchen Handlung an sich , dec offen­bare Nachtheil ffit das gemeine Wesen entstehet/ daß der Mitbürger unrechtmäßiger Weise Geld hingiebt um seinen Mitbürger vor der Zeit zu belasten und die Summe der wirklichen Quartiere jedesmal zu verringern. Frankfurt am Mapn, den ijten Hornunq i?to.

Qnartier - Amt.

Nachdem sich der Odeirader Nachbar und Zimmermann, Adam Weller, mit Hinter­lassung einiger dermalen vbstgnirter Mobilien, von biet entfernt hat, und nunmehr» des. sen d-'kannte Gläubiger um ihre Befriedigung angesucht haben, hierauf aber gegenwärtige