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Frankfurter

Intelligenz ♦ Blatt,

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags auSgegeben wird. -— -------E^^^^Ä7^ No. 16. Freytag, den 23. Februar 1810. Xä^/

Bekanntmachung.

Unterjogene Stelle befindet sich in der unangenehmen Nothwendigkeit, zum Dier« tenmale nachstehende Verordnung:

Es ist die Anzeige geschehen, daß durch die Verlegung der Einquartierung auf des Quartierteâger» Kosten in andere yäuser einige zuBenachtdeiltgung der übrigen Bür­gerschaft gereichende Mißbrauche emgeschlichcn seyen. Nachdem nun Eis Hoch Edler Rath um diesen und ande n derley Unordnungen vorzubeugen beschlossen hat, daß

l) jeglicher, welcher die ihm von löbl. Quartier Amt zuqetheilte Einquartierung nicht in seinem Hause aufnedmen kann, solche« bey belobtem âuartier-Amt unter Be­merkung der desfallsiaen Ursachen und Benennung desjenigen Hauses mit dessen Be­wohner er wegen Verpflegung de» Militär» auf seine Rechnung übereingekommen — anjeigen; hiernachst

2) kein Burger ober Einwohner sich der ihm zugewiesenen Einquartierung auf irgend einige Wege, ohne vorbewâßk und Einwilligung belobten BmreS deren entle­digen widrigenfalls aber, nicht allein jeder Kontravenient in eine Strafe von wenig­ste s ro Thaler genommen, sondern auch sogleich mit anderweiter Einquartierung belegt werden sclle — daß auch

3,) bey denen, von Zeit zu Zeit vorgenommen werdenden Visitationen jeder Lluar- tiemâyè» würklichen Scand seiner Einquartierung auf Erfordern, unter Entge- Hung gleicher Strafe ü»? alsobaldig anderweiter Einquartierung, getreulich und ge- ^llsisseuhLÜ «»geben — und endlich - .

4) jeder der emew Kontravention» Fall ZnjriKen wlrd — unter Verschweigung sei­nes Namens, ein drittel der Strafe zur Belohnung erhalten solle.

So wird diele« au» e haltenem Mut trag sämtlichen diesigen Burgern und Einwoh­nern zur Nachricht unb Daraufachtung bekannt gemacht. Frankfurt den 12 Febr. 1806.

Stadt • K a n z l e n.

einzuschärfen und insonderheit von dem verderblichen Abkaufen nachdrucksamst abzumah- nen, weil dadurch, außer der Widerrechrlichkeit einer solchen Handlung an sich/, der offen­bare Nachtheil für da» gemeine Wesen entstehet, daß der Mitbürger unrechtmäßiger Weise Geld hingiebt um seinen Mitbürger vor der Zeit zu belasten und die Summe der wklichen Quartiere jedesmal zu verringern. Frankfurt am Mapn, den iyhn Honwng 1810.

Quartier - Amt.

Dienstaq den 27sten dieses, vorm^taqs um 9 Uhr, werden auf der großen Bocken- heime'-gaffe im Tabüfshof die zur Pilletschen Verlassenschast gehörige famtb*«' Effecten an chrn Meistbietenden versteigert. Klebinger, Ausrufer.