Freytag, den 19. Januar 1810.
(welches auf dem kleinen Hirschgrâen F 77 Dienstags und Freytags auSgegeben wird.
Bekanntmachung.
Nachdem die präsumtive Jntestatcrbin des verschollenen hiesigen BeysassensohnS, Isaac Otto, um Immission in da, sub cura stehende Lermögen des ernannten Isaac Otto, angesucht,- hierauf aber annoch eine Vorladung an den nachgelassenen Sohn deS verdorbenen hiesigen Beysassen und Lallenbinders Augustin Leopold, Franz Leopold, oder dessen allenfallstge teibeserben , erkannt worden ; als wird derselbe oder dessen Erben, an* durch aufgefordert, um innerhalb einer peremtorie et pro omni angesetzten Frist von Tech » Wochen, von unten gesetztem thto an, vor hiesigem Stadtgericht selbst, oder durch eine restliche bevollmächtigte Anwaldschaft zu erscheinen, ihre vermeyntliche Ansprüche rechtserforderlich zu begründen , oder zu gewärtigen , daß nach Ablauf dieser Frist die sich angemeibete präsumtive Jntestaterbin in daS sub cura stehende Vermögen des ernanntem Isaac Otto, werde immittirt, auch künftig keine weitere Ladung, dann an hiesiger ©e» richtSlhüre, und zwar nur zu Anhörung des facta hujus citationis reproductione, ergehenden Bescheides, werde erlassen werden.
Signatum Frankfurt am Mayn, den yten Januar 1810.
Stadt- und Land - Gerichts - Canzley.
PROCLAMA.
Nachdeme dem hiesigen SchatzungS-Amt die gemessene Weisung zugegangen die Schaz- zungS-Gelder sogleich nach Ablauf des Jahrs — nöthigen Falles executive beyzucreiben; so wird solches allen Schatzungs Pflichtigen des Zwecks andurch bekannt gemacht, damit sie bey Vermeidung derer Zwangsmittel ihre Schätzung« Schuldigkeit sogleich nach Ablauf des Jahrs mithin respective nach dem iften July und rstcn Jan. jeden Jahres unfehlbar entrichten. Datum den Ztrn Jan. 1810.
Bürgermeister und Senat der Stadt Frankfurt.
Zum Besten der Armen wird bey gegenwärtiger strenger Kälte, in dem ehemaligen (armeliter Kloster, täglich ein Saal gewärmet werden, wo, von Morgen früh 8 Uhr an, «in jeder Arme mit seiner Arbeit sich einfinden kann. Frankfurt den izten Jan. 1810.
Von allgemeinen Armen - Commissions wegen.
Das zwischen den Messen verbotene Verein bringen fremder Bürste n- binderwaaren zu feilem Verkauf betreffend.
Nachdem die Geschworne des Bürstenbinder-Handwerks bey Un» Bürgermeister und istath, ohnlangst bittlich eingenommen/ um, da ihren ohnehin übersetzten uud nah- ruiigslosen Mltmeistrrn durch Hereinbringung fremder in durchgezogener und Pecharbeit