Erstes Blatt.
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otatlonsdruck unb Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Watfenhaufe» in Hanau.
General-Anzeiger
Amlliilits Organ für SlaM« m) Fanärtis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Die Zgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg, im RellamenteU die Zeile 45 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanan.
^ernfprechanschlust Nr. 230.
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Anitlich.s. Bekantttmachimg
>er die Versteuerung von Pacht« und Mietverträgen sowie von Automaten und Musikwerken.
A. Im Monat Januar 1911 sind zu versteuern:
I. Die im verflossenen Kalenderjahre in Geltung ge- esenen schriftlichen wie mündlichen Verträge oder deren reinbarle Verlängerungen
a) über die Verpachtung oder Vermietung im Inlands gelegener, unbeweglicher Sachen oder ihnen gleichgeachtete Rechte,
b) über die Verpachtung im Inlands gelegener, unbeweglicher Sachen zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung,
c) über die Verpachtung der Jagd auf inländischen Grundstücken,
fern der verabredete, nach der Dauer eines Jahres zu -rechnende Pacht- oder Mietzins,
bei a) mehr als 360 Mk.,
bei h) oder e) mehr als 300 Mk. beträgt,
ib der für die Eesamtdauer des Vertragsverhältnisses L entrichtende Pacht- oder Mietzins den Betrag von >0 Mk. übersteigt,
d) über die Erlaubnis zum Abschusie jagdbarer Tiere auf inländischen Grundstücken gegen Entgelt;
II. Automaten und mechanische Musikwerke, die auf ahnhöfen oder anderen öffentlichen Orten und Plätzen »er in East- und Schankwirtschaften aufgestellt sind.
B. Die Versteuerung hat zu erfolgen:
zu I. durch Ausfüllung eines Pacht- oder Miet- verzeichniffes, das der Verpächter oder Vermieter oder deren Vertreter unter Einzahlung des Stempelbetrages nach seiner Wahl bei einem der Hauptzollämter, Zollämter oder Stempelverteiler im demjenigen Oberzolldirektionsbezirke, in denen die Grundstücke belegen sind oder der Verpächter oder Vermieter seinen Wohnsitz hat, einzureichen hat, zu IT. durch Anmeldung des Automaten und Musikwerkes, die der Eigentümer oder Ausnützer bei dem Hauptzoll- oder Zollamts, in hoffen Bezirk der Apparat aufgestellt, zu bewirken hat. .
C. Jede der zu B aufgeführten Steuerstellen erteilt nentgeltlich Formulare zu Pacht- und Mietsverzeich- iffen (I) und Anmeldungsmustern (II), sowie weitere luskunft.
D. Zuwiderhandlungen werden bestraft
bei B 1 mit dem lOfadjen der hinterzogenen Abgabe, mindestens mit 30 Mk.,
bei B II mit dem 4fa^en der hinterzogenen Abgabe, mindestens mit 3 Mk.
Hanau den 10. Dezember 1910.
Königliches Hauptzollamt. 28835
Rcfiiiidcnt unb iicrlorciit ötficiiftniibt u.
Gefunden: 1 halbseidenes Balltuch.
Verloren:! goldene Brosche mit kleinem Brillant van der Augustastratze durch den Durchgang nach dem Au- «eimerweg — Haltestelle der Straßenbahn).
Entlaufen: 1 weitzer Vernhardinerhund mit gelben Matten, m. Eeschl.
Hanau den 15. Dezember 1910.
PolitiTcbe Rundschau.
Erhöhung der Löhnung rc. in der österreichisch-ungari- djen Armee. Vom 1. Dezember 1910 ab erhalten die Offi- : ^rs- bezw. Beamtenaspiranten des Soldatenstandes, die Feldwebel bezw. Wachtmeister, die in ihrem Range drei Zahre gedient haben, sowie alle länger dienenden Unter» »frisiere die Löhnung der höheren Stufe, alle übrigen die ,er niederen. Erstere beträgt für den Offiziers- bezw. Ve- mitenasprranten und Feldwebel 90 Heller per Tag die nedere 70 Heller. Die Zugsführer erhalten 70 bezw. 48 geller, die Korporale 40 bezw. 36, die Gefreiten und Ee- r^nCnrC4 UnbJ6 $elter per Tag. Ferner wird das Früh- tucksgeld per Mann und Tag von 5 auf 7 Heller erhöht. ' r hohungen der Dienstzulagen treten ein für die Waffen- nerster. Bejchlagsschmiede, Regimentsschneider und -Schuh-
Doiincrstlig neu 15. Dczemlicr ®.»iift>wa«uw>h«& Nr. ss« 1910
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macher, die zu den Bildungsanstalten kommandierten Unteroffiziere, Schirrmeister usw. Von jetzt ab erhalten die in Lazarettbehandlung befindlichen Mannschaften auch die sogenannte Krankenlöhnung, und zwar Offiziers- bezw. Ve- amienaspiranten und Feldwebel 20 Heller, Zugführer 15, Korporale 10, Gefreite und Gemeine 6 Heller täglich. Ebenso wurde erhöht die Koch- und Heizservisgebühr für verheiratete Unteroffiziere, und zwar beträgt jetzt die erstere 2 Kilo Kohlen täglich, die letztere 290 Kilo für den Winter- monat. Die Insassen der Invalidenhäuser erhalten zu ihrer Jnvalidenlöhnung fortab täglich folgende Zulage: der Feldwebel 20, der Zugführer 18, der Korporal 16, der Gefreite 10 und der Gemeine 6 Heller.
Redakteur van Roy aus Deutsch-Ostafrika ausgewiesen. Nach einem Telegramm aus Dar-es-Salaam ist der Redakteur der Deutsch-Ostafrikanischen Zeitung, van Roy, mit Rücksicht auf das Urteil des Obergerichtes in seinem Pro- zesse wegen Beleidigung des Gouverneurs mit Wirkung vom 1. Januar 1911 ab aus dem Schutzgebiete ausgewiesen worden. Die Ausweisung des Druckers Klein soll ebenfalls be- vorstehen.
^flr1mnriitarilito.
mb. Die Neichswerlzuwachssteuerkommifsion beendete gestern die dritte Lesung. Die gestern abgebrochene ?Iu§fprndie über die Fortsetzung des Zuschlags zum Umsatz- stempel (kleine Finanzreform) wird fortgesetzt. Der Schatz- sekretär weist erneut auf die Notwendigkeit hin, für die Ba- lanzierung des Etats erweiterte Einnahmen aus der Zuwachssteuer bereitzustesten. Deswegen sei eine Anrechnung des Zuschlag? zur Umsatzsteuer aus die Zirwowssteuer nicht annehmbar. Die Wortführer des Zentrums und der.Konser- nativen erklären sich vorbehaltlich ihrer endgiiltigen Stellungnahme damit einverstanden, nuf die Ausrechnung zu verzichten. Der Vertreter der Volkspartei erkennt die Sorge deß Schatzsekretärs nm die Balancierung des Etats an, lehnt aber den Gedanken ab, daß der Mehrbedarf für 1910—1914 ausschließlich vom Grundbesitz gedeckt werden soll. Nach der Finanzreform sollte der Grundbesitz einschließlich des Anteils des Staats und der Gemeinden mit 50 Millionen belastet werden; nach Annahme der Anträge der Konservativen und des Zentrums würden ihm 80 Millionen auserlegt werden. Eine so hohe Belastung des Verkehrs in Grundstücken könne auch für eine kurze Uebergangszeit nicht zugestanden werden, sonst trete die Gefahr ein, daß der Umtob zurückgehe und die zu hohen Steuern nicht die erwarteten Erträge bringen. Der Schatzsekretär erklärt gegenüber einer Bemerkung b?§ fortschrittlichen Redners, es sei politisch nicht richtig, die Entscheidung der Budgetkommission vorzubehalten; diese könne doch keine neue Steuer anbieten. Die Stelle, die über die Beschaffung der Mittel beschließen müsse, sei die Zuwachs- steuerkommission. Der Vertreter der-Nationalliberalen nimmt die gleiche Stellung ein, wie Konservative und Zentrum, behält also seinen Parteifreunden die Stellungnahme im Plenum vor. Die Abstimmung ergibt gegen die Stimn^en der Volkspartei und der Sozialdemokraten folgenden Beschluß: Der Zuschlag zum Umsatzstempel wird neben der ZnwnchSstener bis zum 30. Juni 1914 forterhoben. Bei Veräußerungen, die in die Zeit vom 12. April 1910 bis 30. November 1910 fallen, bleiben Veräußerungen, bei welchen der Veräußerungß- preis bei bebauten Grundstücken nicht mehr als 30000 Mk., bei unbebauten Grundstücken nicht mehr als 15 000 Mk. beträgt, für die Erhebung der Zuwachssteuer außer Betracht. Nach dem 30. Juni 1914 erlolgt von 3 zu 3 Jahren bnref) den Bundesrat eine Nachprüfung des Satzes de? Umsatz- stempels. Uebersteigt innerhalb des dreijährigen Zeitraums der durchschnittliche Fahresanteil de? Reichs am Ertrage der Zuwachssteuer den Betrag von 25 Millionen Mark, so ist der Umsatzstempelfürdie folgenden OIalire entsprechend herabgesetzt. Ein neuer § 79a bestimmt, daß Stempelabgaben unter 50 Pf. nicht erhoben werden und daß Abrundung erfolgt. Weiter wird bestimmt, daß die Entgegennahme der Auslassung oder die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbach nach hem Ermessen des Gerichts von einer vorgängigen Sicherheitsleistung für den Abgabenbetrag abhängig gemacht werden kann. Ueber Erinnerungen gegen derartige Anordnungen wird im Aullichlswege entschieden. Die sonstigen Aenderungen der Beschlüsse zweiter Lesung sind nicht wesentlich. Als Tag des Inkrafttretens deS Gesetzes wird der 1. April 1911 festgesetzt. Der Sinn dieser Vorschrift ist: das neue Gesetz tritt am 1. April 1911 rückwirkend vom 12. April 1910 an in Kraft. In den Fällen von Veränderungen zwischen dem 12. April 1910 und 31. März 1911, die * & Reiter erfasst, Iod Olkin ble ^.Wiener ^ Veranlagung nach der bisherigen, Ge b t fd)0H on oder dein Landesgesetz nui d außer K" ^„^'^j,d nnf die die Gemeinde oder den Kreis gezai» Sodener Betrag zurück- Reichssteuer ungerechnet..ein 5" Veräußernuassall nicht gezahlt. Soweit das Reich' der bisherigen Ord- heranzieht bleibt die Vera mg ^„desgesetz durchzusühren.
V^Ä 'n -inem neuen § 58, daß
mit Inkrafttreten des Zuwachssteuergesetzes des Zündwarensteuergesetz von der vorjährigen Finanzreform auszuheben ist. Die Antragsteller begründen diese Forderung mit der schweren Schädigung der Industrie und der Konsumenten. Jetzt sei eine gute Gelegenheit, jene Steuer, die ihren Zweck verfehlt habe, zit beseitigen. Der Schatzsekretär bekämpft diesen Antrag. Die Finanzen vertragen einen Abstrich nicht, und im übrigen sei die Lage inbezug auf die Zündwaren doch andere, als der Antragsteller sie darstellte. Das Syndykat habe sich aufgelöst, die Preise seien infolgedessen herabgegang-'n. Die Zündholzfabrikanten erklären, daß sie nicht auf ihre Rechnung kommen. Sie wünschen deshalb eine Besteuerung der Ersatzmittel und ein Zündholzmonopol. DaS sei zu erwägen. Der Redner der fortschrittlichen Volkspurtei schließt sich dem Anträge der Sozialdemokraten an, unter Bezugnahme auf di« schon vorher eingebrachte Interpellation seiner Parteifreunde. Die Anregung erfolge nicht im Interesse der Fabrikanten, sondern der Konsumenten und Arbeiter. Der Vertreter der wirtschaftlichen Vereinigung bemerkt: Nun wisse man, welchen Grund die Sozialdemokraten haben werden, um gegen das Zuwachssteitergesetz zu stimmen. Der Antrag gehöre nicht hierher. Auch der polnische Vertreter erklärt sich gegen beit Antrag, weil dieser rein agitatorisch sei, obwohl ja bi» Polen gegen die Zündholzsteuer gestimmt hätten. Der Redner der Sozialdemokraten verwahrt sich gegen den Vorwurf der Agitation. Man habe genug Stoff zur Agitation. Der Antrag.wird gegen Sozialdemokraten und Freisinnige abgelehnt. Es erfolgt sodann die Gesamtabstimmung über daS Zttwachßsteuergesetz. Sie ergibt die Annahme des Gesetzes mit 14 gegen 1 Stimme mit 6 Enthaltungen (Sozialdemokraten und Volkspartei.) Der Wortführer der Volkspartei erklärt, daß er für die Zuwachsstener sei, aber wegen der be- schloffenen Steuererhöhung — deS NebeneinanderS von Um» satz- unb Zu wachs steuer — der Vorlage im ganzen nicht zustimmen könne, vielmehr die Entscheidung sich Vorbehalten müsse. Die Feststellung des Berichts wird am 11. Januar erfolgen.
Hus Hanau Stadt und Tand.
£<tstatt, 15 Dezember.
Bsamt-n-P-rsottalnachrichtsn.
Erteilt: dem Landrate v. Gröning (früher in Gelnhausen) die Genehmigung zur Anlegung deS Ritter- kreults 1. Klaffe des Großherzoglich Hessischen Verdienstorden» Philipps des Großmütigen.
Verliehen: dem Domünenpächter, Oberamtmann Keiser auf Domäne Hundsrück-Steinau der Charakter als Amtsral.
* Jugendschriftenausstellung. Gegen die Schundliteratur. Vor etwa zwei Jahren hat eine machtvolle Kulturbewegung eingesetzt, deren Zweck es ist, die Jugend vor schädlichen, sittlich gefährdenden Einwirkungen der Schundliteratur zu bewahren. Freunde der Kinder aller Stände haben sich zu einem energischen Kampfe gegen dieses Volksgist vereinigt. Besondere Ausschüße arbeiten planmäßig an der Bekämpfung dieser Literatur. Als wirksamstes Gegenmittel gilt besonders interessante und billige Literatur. Im Rathause ist deshalb in dieser Woche eine Jugendschristenausstellung veranstaltet worden, in welcher gute Bücher zu ganz billigen und höheren Preisen besichtigt werden können. Es sind Bücher für jedes Alter vorhanden. Den Eltern kann deshalb ein Besuch nur dringend empfohlen werden. Die Ausstellung ist täglich von 2—^8 Uhr geöffnet, Sonntag von 11—1 Uhr und 3—5 Uhr.
* Volksunterhaltungsabend im Stadttheater. Der kürzlich auf Einladung der Direktion des Frankfurter Zoologischen Gartens dortselbst gegebene Operettenabend war m einem so stürmischen Beifall begleitet und ^e D unserer einheimischen Künstler wurden ^. ^ b Stadt-
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wird dadurch einem jeden die Moglichkert gegeben, dre besten Schlager, Soli, Duette, Terzette und Quartette aus älteren und neuesten Operetten hören zu können und zwar in den zu den Vorträgen gehörigen Kostümen. Zu den Mitwirkenden gehören u. a. die Damen Mick Adam, Lila Harves, Else Brand, Erna Monti, sowie die Herren Josef W a l l b r ü ck, Otto Wiesinger und Kapellmeister Kähler.
* Fußballsport. Ein gestern nachmittag zwischen der 8. Kompanie des Eisenbahnregiments Nr. 3 und der gleichen des 2. Bataillons Inf.-Regts. Nr. 88 ausgetragenes Wettspiel endete zugunsten der ersteren mit 3:0.