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Notation sdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Watsenhaufes in Hanau.

Gtncral-Anzeiger

JmHid)t5 Organ für SUM« und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EinrüFungsgebvhr?

Die Fgefpoltene Petitzeile oder deren Naum 28 WH im NeNamenteil dte Zeile 45 Pf-,

Verantwort!. Redakteur: D. Schrecker in Hanau,

9?r. 273 fvrrniptrdiniifdHnft Nr. 230.

Dienstag och 22. NoveinNcr

Fer» sprech« ttschlust Nr. 230

1910

Amtliches.

Die Weihnachtssendungen betreffend.

Die Reichspostverwaltung richtet auch in diesem Jahr an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtssendungen bald zu beginnen, damit die Paketmassen sich nicht in den ketztcn Tagne vor dem Feste zu sehr zusammendrängen. Bei dem außerordentlichen Anschwellen des Verkehrs ist es nicht tunlich, die gewöhnlichen Beförderungsfristen einzuhalten und Namentlich auf weite Entfernungen eine Gewähr für rechtzeitige Zustellung vor dem Weihnachtsfeste zu über­nehmen, wenn die Pakete erst am 22. Dezember oder noch später eingeliefert werden.

Die Pakete sind dauerhaft zu verpacken. Etwaige auf dem Verpackungsstoffe vorhandene ältere Aufschriften und Veklebezettel müssen beseitigt oder unkenntlich gemacht werden. Die Benutzung von dünnen Pappkasten, schwachen Schachteln, Zigarrenkisten usw. ist im eigenen Interesse der Absender zu vermeiden. Die Aufschrift der Pakete muh deutlich, vollständig und haltbar hergestellt sein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Paket selbst ge­setzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weihen Papieres, das der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt werden muh. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weihem Papier; dagegen dürfen Formulare zu Post- paketadreßen für Paketaufschriften nicht verwandt werden. Bei in Leinwand verpackten Sendungen mit Fleisch und anderen Gegenständen, die Feuchtigkeit, Fett, Blut usw. ab­setzen, darf die Aufschrift nicht auf die Umhüllung geklebt werden. Der Name des Bestimmungsortes muh stets recht groh und kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Paket­aufschrift muß sämtliche Angaben der Postpaketadresie ent­halten, also auch den Frankcvermerk, bei Paketen mit Post­nachnahme den Betrag der Nachnahme sowie den Namen und die Wohnung des Absenders, bei Eilpaketen den Ver­merk durch Eilboten usw., damit im Falle des Verlustes der Postpaketadresie das Paket doch dem Empfänger ausgehän­digt werden kann. Auf Paketen nach großen Orten ist die Wohnung des Empfängers, auf Paketen nach Berlin auch der Postbezirk (C, W, SO usw.) anzugeben. Zur Beschleu­nigung des Betriebs trägt es wesentlich bei, wenn die Pakete frankiert aufgeliefert, d. h. die zur Frankierung erforderlichen Marken schon ,vom Absender auf der Post­paketadresie aufgeklebt werden.

Die Versendung mehrerer Pakete mittels einer Post­paketadresie ist für die Zeit vom 12. bis einfchl. 24. Dezember weder im inneren deutschen Verkehr noch im Verkehr mit dem Ausland ausgenommen Argentinien gestattet. Nach Argentinien können auch in dieser Zeit mehrere, jedoch höchstens drei Pakete, mit einer Postpaketadresie versandt werden. Gemeinschaftliche Einlieferungsbescheinigungen über mehrere gewöhnliche Pakete werden abgesehen von Sendungen nach Argentinien in der bezeichneten Zeit nicht ausgestellt.

Berlin W. 66 den 18. November 1910.

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Kobelt.

Stadt- und Landkreis Ranau.

Auf Grund ministerieller Ermächtigung wird der Ge­werbebetrieb in offenen Verkaufsstellen an den zwei letzten Sonntagen vor Weihnachten, am 11. und 18. Dezember d. I., bis 8 Uhr abends für die Dauer von 10 Stunden freige- geben. Am dritten Sonntage vor Weihnachten, am 4. De­zember d. I., ist in allen Zweigen des stehenden Handels­gewerbes die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern, sowie der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufs- steNen bis 7 Uhr abends für die Dauer von 10 Stunden zu- gelaßen.

Eine Beschäftigung während der Zeit des Hauptgottes- dienstes an den genannten 3 Sonntagen ist nicht gestattet. Weiter ist gestattet am ersten Weihnachtsfeiertage:

a) der Handel mit Back- und Konditorwaren, mit Fleisch und Wurst, Vorkostartikeln und mit Milch von 5 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags.

b) der Handel mit Kolonialwaren, mit Blumen, Tabak ^^d Zigarren, sowie mit Bier und Wein während zweier Stunden vor Beginn der Pause für den Haupt- gottesdienst und nicht über 12 Uhr mittags, die 3eb tungsspedition aber wie an den sonstigen Sonn- und Festtagen.

Hanau den 21. November 1910. P. 13146 Der Königl. ^andrat und Polizeidirektor.

8 r hr. Laur.

SitiiffrnidjrifWit mi§ dem Kreise.

In der Gemarkung Bischofsheim ist die Schweineseuche festgestellt worden; in der Gemarkung Rotzdorf ist dieselbe erloschen.

Hanau den 21. November 1910. V. 6727

Gefunden auf dem Marktplatz am 19. November 1 Schlüssel. Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung. 25765

Hanau den 21. November 1910.

Politische Rundschau.

Der Kaiser ist an Bord derDeutschland" gestern nach­mittag 5 Uhr aus MUrwick wieder in Kiel eingetroffen; die BegleitschiffeHela" undSleipner" folgten.

Der Kaiser verlas gestern bei der Einweihungsfeier in der Marineschule in Mürwick eine Kabinettorder an die Fähnriche, die von der Erziehung des Seeoffiziers handelt.

Der Kronprinz soll sich, wie in Berlin verlautet, nach der Rückkehr von seiner Weltreise im August oder Juni nach London begeben, um dort den Kaiser bei den Krönungs­feierlichkeiten zu vertreten.

Der Reichstag tritt heute mittag 2 Uhr in Berlin wie­der zusammen.

In Berlin fand gestern unter dem Vorsitz des Reichs­kanzlers eine Sitzung des Vundesratsausschusies für aus­wärtige Angelegenheiten statt.

Der Ausschuß des Bundesrats für die auswärtigen Ange­legenheiten ist gestern nachmittag beim Reichskanzler zu­samengetreten. Es sind zu diesem Zweck u. a. der Minister­präsident Frhr. v. Podewils und der Finanzminister v. Pfaff aus München und die leitenden Minister von Sachsen, Graf Vitzthum v. Eckstädt, von Württemberg Dr. v. Weizsäcker, aus Mecklenburg Graf v. Bassewitz, aus Baden Marschall v. Biberstein in Berlin eingetroffen. Der Reichskanzler hat diesem Ausschuh ein längeres Exposee über die aus­wärtige Lage und Fragen unserer auswärtigen Politik vorgetragen und Material dazu mitgeteilt. Diese Mittei­lungen sind ihrer Natur nach vertraulich. DieFrkf. Ztg." hört, daß sie eingehender und umfaßender waren als in früheren Fällen und daß die Mitglieder des Ausschußes da­durch über alle wichtigen schwebenden Fragen unserer aus­wärtigen Beziehungen unterrichtet worden sind.

Die Nichtbestätigung eines sozialdemokratischen Schult- heihen, des Maurers Frank in der gothaischen Gemeinde Finsterbergen, ist von der Aufsichtsbehörde verfügt worden. Das ablehnende Schreiben lautete wörtlich:Nach Ihrer eigenen Erklärung find Sie Anhänger der Sozialdemokratie und haben insbesondere bei Wahlen für den Reichstag und Landtag eine führende und agitatorische Stellung in Finsterbergen eingenommen. Sie leugnen auch nicht, daß Sie nach Ihrer Gesinnung ein Gegner der jetzigen monar­chischen Staatsregierung sind. Der Schultheiß ist aber nicht lediglich Eemeindebeamter, sondern nach § 124 des Ge­meindegesetzes auch Organ der Staatsgewalt und steht in dieser Beziehung unabhängig von der Gemeinde unter der Leitung der Staatsbehörde. Diese dem Schultheißen ob­liegende Ausübung staatlicher Hoheitsrechte verträgt sich aber nicht mit der von Ihnen kundgegebenen politischen Gesinnung und Ihrer Anschauung von der jetzigen gesetzlich festgelegten Staatseinrichtung. Sie entbehren deshalb der für die Stelle eines Schultheißen erforderlichen besonderen Befähigung." Dieser Standpunkt ist nicht nur der einzig richtige, sondern auch der einzig mögliche.

Die Ueberfüllung im Juristenberufe. Der Andrang zur juristischen Laufbahn beschäftigt keineswegs nur die Ju­risten, sondern auch die Väter hinsichtlich des zu wählenden Berufes ihre Söhne. Die letzte vor kurzem veröffentlichte Justizstatistik ergibt die geradezu erschreckende Anzahl von 7700 Referendaren in Preußen? Daß auch in anderen Bun­desstaaten die gleiche Ueberfüllung besteht, zeigt die erst kürzlich erlassene neue bäuerische Verordnung über die Vor­bedingungen für den höheren Justiz- und Verwaltungs­dienst, deren wesentliche Neuerungen in der neuesten Nummer derDeutschen Juristenzeitung" bekannt gemacht werden. Nach diesen Mitteilungen ist der Erlaß als ein Versuch zur Lösung der Ueberfüllungsfrage anzusehen, e unbedingt gerecht und verständig genannt werden - Von den zahlreichen einschneidenden Prüf- umfangreichen Verordnung M J^Äm^ finge. di- unter einer gewissen Notenz-hl bl-tb-n, nur ein U« "' MÄfÄ die juriftilch" Laufbahn einzufchränken. Nachdem nun dort

diese neue Bekanntmachung erlasien ist, ist das Jnteresie a# dem gegenwärtigen Stande der Reform der juristische« Ausbildung auch in Preußen ein umso allgemeineres ge­worden. In der gleichen Nummer werden auch über die Er­wägungen, welche in Preußen über eine Neugestaltung der Ausbildungsfrage im Gange sind, gleichfalls Mitteilungen von zuverlässiger Seite veröffentlicht. Diese Darlegungen zeigen, daß man auch in Preußen eine Umgestaltung der juristischen Ausbildung an Haupt und Gliedern vorzu- nehmen beabsichtigt. Ueber die einzelnen Punkte sind irgend» welche Entschließungen von den beiden beteiligten Behör­den, dem Justizministerium und dem Kultusministerium, noch nicht getroffen, und zurzeit find erst Rundfragen bei den Fakultäten und Oberlandesgerichtspräsidenten im Gange.

Leichte Lisenbahnzüge in Bayern. Mit leichten Lokomo­tiven und leichtem Wagenmaterial werden von den baye­rischen Eisenbahnen zur Erzielung von Personal- wie Kohlenersparnis und einer größeren Verkehrsdichtigkeit mit großem Erfolg auf den Hauptstrecken München-Nürnberg und München-Ulm seit dem 1. Oktober Versuche gemacht. Mit diesem, besonders auf der Strecke München-Ulm durch­geführten System werden gegenüber dem Sommerfahrplan täglich 800 Kilometer mehr gefahren. Diese leichten Per­sonen- und Güterwagen sind von Eilgut und Viehverkehr entlastet. Das praktische und saubere Wagenmaterial hat bei dem reisenden Publikum rasch Anklang gefunden. Auch das Personal zeigt sich für die Abfertigung und den Verkehr dieser Züge rege interessiert. Die bayerische Staatsbahn- Verwaltung wird deshalb auch den Verkehr auf weiteren Hauptstrecken mit leichten Zügen bedienen und zunächst auf den für den nordsüddeutschen wie den ostwestdeutfchen Durchgangsverkehr in Betracht kommenden Verbindungs­strecken Offingen-Donauwörth-Jngolstadt leichte Züge und Lokomotivmaterial beschaffen.

Der Gesetzentwurf gegen Kurpfuscherei. Der vom Bun- desrat angenommene Gesetzentwurf gegen Kurpfuscherei, der den Reichstag in der übernächsten Woche beschäftigen wird, will gegen die Heilbeflißenen ohne wissenschaftliche Vor­bildung keineswegs mit Verboten vorgehen, wohl aber den staatlichen Organen eine gewiße Aufsicht über die gewaltig angewachsene Schar der das Heilgewerbe Ausübenden zu­weisen. Daher sollen Personen, die gewerbsmäßig mit der Behandlung von Krankheiten, Leiden oder Körperschaden sich befaßen, ohne die vorgeschriebenen staatlichen Aner- kennungszeugniße zu besitzen, künftighin verpflichtet werden, ihre Betriebe bei den hierzu bestimmten staatlichen Be­hörden anzumelden und über ihre persönlichen Verhältniße sich auszuweisen. Auch sollen sie auf Verlangen über ihre Tätigkeit und die von ihnen praktizierten Heilmethoden Auskunft geben, sowie den zuständigen Behörden ihre Ge­schäftsbücher, deren Inhalt vorgeschrieben wird, vorlegen. Im übrigen soll die Ausübung des Heilgewerbes wie bis­her nicht grundsätzlich verboten werden, mit der Einschrän­kung, daß die Behandlung von gemeingefährlichen Krank­heiten und Eeschlechtsleiden sowie Krebs Nichtapprobierten verboten werden soll. Ferner sollen gewiße Behandlungs­arten aus naheliegenden Gründen untersagt werden, so die Behandlung aus der Ferne, also ohne eigene Beobachtung des Sachverhaltes, ferner die Behandlung unter Anwen­dung bestimmter Betäubungsmittel oder hypnotischer und mystischer Verfahren. Den Gewerbetreibenden der gekenn­zeichneten Art soll die Abgabe von Arzneien, aber auch die Verweisung ihrer Kunden für die Beschaffung von Arzneien an besondere Bezugsquellen untersagt werden. Zur Be­kämpfung des Geheimmittelunwesens fallen die bestehenden Vorschriften dahin erweitert werden, daß sie nicht "ur für arzneiliche Mittel, sondern auch für Gegenstände und Ber- fahren gelten, die zur Verhütung, Linderung oder HeUung von Krankheiten, Leiden oder Körperschaden diener.sollen. Der Bundesrat wird zu entscheiden haben, ob der Verkehr mit den betreffenden Artikeln ganz zu untersagen oder nur einzuschränken ist, und wie das geschehen soll. Zum Teil werden auch die Auswüchse der Reklame bei mancherlei Heilmitteln getroffen, indem unter Umständen Strafen ver­hängt werden für wissentlich unwahre Angaben in öffent­lichen Ankündigungen, so daß über den Wert und die Er­folge der angepriesenen Artikel oder Methoden das Publi­kum irregeführt wird.

Zum Schutz der Heranwachsenden Jugend. Der evange» lische Pretzverband für Deutschland versendet einen Aufruf, in dem zur Sammlung von Geldern für die Herstellung passender Räumlichkeiten für die evangelischen Jünglings­vereine U"d christlichen Vereine junger Männer gebeten wird. Es heißt in dem Aufruf:Die Zeiten, in denen die Heranwachsende Jugend im Schutz des Hauser vor Bet»