Erstes Blatt.
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Mk. 266 R-mifprcdkUifdihtfi Nr. 230.
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1910
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18 Seiten.
Amiliches.
Stadtkreis Ranau.
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 5.—11. November 1910: 3 Hausburschen, 1 Schmied, 1 Silberschleifer, 8 Tagelöhner, 1 Weißbinder.
Verlangt werden:
1 Dienstmädchen, 2 Schneider (auf Groß- und Kleinstück), 3 Schuhmacher, 2 tüchtige Bauschreiner.
Hanau den 12. November 1910. 24999
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Handelsregister.
1. Firma: „Friedrich Adelmann" in Hanau.
Der bisherige Inhaber Steinhauermeister Ludwig Adelmann in Hanau ist gestorben. Das Handelsgeschäft ist auf seine Witwe Elise Adelmann geb. Schell in Hanau als Statutarerbin nach Solmser Landrecht übergegangen. Die der Elise Adelmann erteilte Prokura ist durch den Ueber- gang des Geschäftes auf sie erloschen.
2. Unter der Firma:
Aukamm & Unkelbach ist, mit dem Sitze in Großauheim, eine offene Handelsgesellschaft errichtet worden, welche am 5. Oktober 1910 begonnen hat.
Persönlich haftende Gesellschafter sind:
1. der Ziseleur Ernst Aukamm,
2. der Silberschmied Adam Unkelbach, beide zu Großauheim.
Einträge des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau zu
1. vom 5. und zu 2. vom 7. November 1910.
LlttldwiMllftlichtr Kttisverein önnon.
Nächste Versammlung Samstag den 19. d. M., nachmittags 2^ Uhr, im Gasthaus zum goldnen Löwen, hier.
Tagesordnung:
1. Geschäftliche Mitteilungen.
2. Vortrag des Herrn Professors Kleeberg aus Friedberg über Düngungsversuche im allgemeinen und insbesondere über die Versuche und Erfolge auf den Ländereien der Güter in Wickstadt und Niederflorstadt.
3, Mitteilung über das Ergebnis des diesjährigen Auf
triebes auf die hiesige Kreisjungviehweide.
4. Besprechung über den gemeinschaftlichen Bezug Saathafer.
5. Sonstiges.
von
vor-
Die Herren Bürgermeister werden gebeten, die stehende Bekanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt
machen zu laßen.
Hanau den 12. November 1910.
Der Vorstand.
25033
Politische Rundschau*
Den Inhalt der Ansprache des Kaisers bei der Vereidigung der Rekruten in Potsdam am Dienstag glaubt die „Barmer Ztg." mitteilen zu können. Nach ihr betonte der Kaiser die hohe verantwortliche Stellung des Soldaten im Staatswesen. Die Verantwortung sei deshalb so schwer, weil der Soldat die Pflicht unbedingten Gehorsams gegenüber seinem Kriegsherrn jederzeit vor seinem Gewißen zu vertreten habe. Einen Konflikt zwischen Pflicht und Gewißen gebe es bei einem rechtschaffenen Soldaten nicht. Der Befehl des Kriegsherrn müße stets freudigen Gehorsam finden, weil der Kriegsherr und die Armee in gleichem Maße für den Schutz des Vaterlandes verantwortlich seien. Dieses Verantwortlichkeitsgefüb gebiete jedem Soldaten Frömmigkeit und lauteren Lebenswandel.
mb. Die Reichsversicherungskommission nahm am Freitag die Abstimmung über den § 560 (Liste der unfall- versicherungspflichtigen Gewerbe) vor, was die ganze Sitzung der Kommission in Anspruch nahm. Die Dersiche- rungspflicht der Apotheken- und Bühnenbetriebe wurde abgelehnt, jedoch nur mit einer Mehrheit von einer Stimme (13 gegen 12). Ausgenommen wurden in den Kreis der versicherungspflichtigen Gewerbe alle Gerbereibetriebe (aus Antrag Dr. Semler (natl.), die Sreinzerkleinerungsbetrieb»
sauf Antrag Dr. Mugdan (frs. Vp.); das Dekorateurgewerbe wird in die Gruppe des Vauberufes gebracht, um den ganzen Betrieb zu treffen; ebenso das Speditionsgewerbe, das nach dem Entwurf mit dem Lagerei-, Speicher- und Kellerbetrieb zusammen ist, in die Gruppe des Fuhrwerks- betriebs. Abgelehnt (gegen 10 Stimmen) wurde die Der- sicherungspflicht der Dienstleistungen zur Rettung von Personen und Sachen aus Feuersgefahr, sowie der East- und Schankwirtschaften mit mehr als 10 Beschäftigten. Die Der- sicherungspflicht des Binnenschiffahrt-, Flößerei-, Prahm-, Treidelei-, Baggerei- und Binnenfischerei-Betriebes werden, auch wenn ste nicht gewerbsmäßig betrieben werden, der Versicherung unterstellt und die Fischzucht und Teichwirtschaft sowie die gewerbsmäßige Eisgewinnung hinzugefügt. Dieser ganze Beschluß erfolgte aber nur bei Stimmengleichheit. — Weiterberatung Samstag vormittag.
mb. Reichsversicherungskommission. Nach den gestrigen Beschlüßen der Kommission hat der grundlegende Paragraph der Eewerbe-Unfall-Versicherung, § 560, folgende Faßung erhalten: Der Versicherung unterliegen 1. Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Steinbrüche, Grä- bereien (Gruben) und Gerbereibetriebe, 2. Fabriken, Werften, Hüttenwerke, gewerbliche Brauereien, 3. Bauhöfe, Gewerbebetriebe, in denen Bau-, Dekorateur-, Steinhauer-, Schlößer-, Schmiede- oder Drunnenarbeiten ausgeführt werden, ferner Steinzerkleinerungsbetriebe sowie Dauarbeiten außerhalb eines gewerbsmäßigen Baubetriebes, 4. das Schornsteinfeger-, das Fensterputzer-, das Fleischergewerbe und der Betrieb von Badeanstalten, 5. der gesamte Betrieb der Eisenbahnen und der Post- und Telegraphenverwaltungen sowie die Betriebe der Marine- und Heeresverwaltungen, 6. der Binnenschiffahrt!--, der Flößerei-, der Prahm-, der Fährbetrieb, die Binnenfischerei, die Fischzucht, Teichwirtschaft und die Eisgewinnung, letztere, wenn sie gewerbsmäßig betrieben wird, der Gewerbebetrieb des Schiffziehens (Treidelei) und der Baggereibetrieb, 7. der Fuhrwerksbetrieb, der Speditionsbetrieb, der Reittier- und der Stallhaltungsbetrieb, wenn sie gewerbsmäßig betrieben werden, das Halten von Reittieren und von solchen Fahrzeugen, welche durch elementare oder tierische Kraft bewegt werden, 8. der Speicher-, der Lagerei- und der Kellereibetrieb, wenn sie gewerbsmäßig betrieben werden, 9. der Gewerbebetrieb der Güterpacker, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Meßer, Schauer, Stauer, 10. Betriebe zur Beförderung von Personen oder Gütern oder zur Behandlung und Handhabung der Waare, wenn sie mit einem kaufmännischen Unternehmen verbunden sind, das über den Umfang des Kleinbetriebes hinausgeht, sowie unter der gleichen Voraussetzung Holzfällungsbetriebe. Das Reichsversicherungsamt bestimmt, welche kaufmännischen Unter- nehmen als Kleinbetriebe der Unfallversicherung nicht
unterliegen.
mb. Die Strafprozeßkommission führte am Freitag die zweite Lesung der Strafprozeßordnung zu Ende. Eine längere Debatte veranlaßte nur noch der in erster Lesung von der Kommission in den Entwurf eingefügte § 471a, wonach gegen Mitglieder gesetzgebender Versammlungen des Reiches und der Bundesstaaten während der Sitzungsperioden der Versammlung nur mit deren vorheriger Genehmigung eine Freiheitsstrafe in Vollzug gesetzt werden darf. Die Nationalliberalen beantragen die Streichung dieses von der Regierung mit Schärfe bekämpften Paragraphen, weil ein von polnischer und Zentrumsseite gestellter Antrag diesen Bestimmungen nur Geltung geben wollte, wenn es sich um Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten handelt. Von fortschrittlicher und sozialistischer Seite wurde diesen Anträgen aufs lebhafteste widersprochen. Die Abstimmung ergab die Beibehaltung des Paragraphen trotz des Widerspruches der Regierung. Gegen den Antrag der Nationalliberalen auf Streichung erklärte sich eine Mehrheit aus Zentrum, Dolkspartei, Sozialdemokraten und Polen, während für den Zentrumsantrag nur Zentrum und Polen stimmten. Auch das Einführungsgesetz wurde in der gestrigen Sitzung erledigt, so daß damit die Strafprozeßkommission ihre Arbeit erledigt hat. Im Einführungsgesetz wurde ein vom Zentrum neu beantragter § 3a angenommen, wonach die im Eerichtsverfassungsgesetz und in der Strafprozeßordnung angedrohte Haft oder Zwangshaft in einfacher Freiheitsentziehung zu bestehen hat. Von den sonstigen mehr redaktionellen Aenderungen hat eine sachliche Bedeutung der Beschluß zu § 184b, wonach nid)* ” .J ' teilungen" aus Verhandlungen, für welche wegen f J ’ dung der Sittlichkeit die Oeffentlichkert ausgeschloß .n rst, sondern „Berichte" mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. ober fängnisstrafe bis zu 1 Jahre bedroht werden.
Hus Hanau Stadt und Tand.
Hana«, 12. November.
* Bolksfirckenkonzert in der Aohanncökirche. Am Sonntag den 20. b. M t s (Totensonntag), abends 7'/, Nhr, wird der Iobanneskirchenchor wiederum ein Volkskirchenkonzert ähnlich wie in den vergangenen Jahren veranstalten. Das Programm weist auch diesmal wieder einen einheitlichen Gedanken, auf den Totensonntag Bezug habend, auf. — Die schon seit vielen Jahren in der Iohannesgemeinde einge'ührten Konzerte erfreuen sich bekanntlich allgemeiner Beliebtheit, was an dem jedesmaligen außei ordentlich starken Besuch zweifellos zu erkennen ist. Gewiß wird auch daS in Aussicht genommene Dolkskircben- konzert seine alte Anziehungskraft ausüben. Der Kirchenchor wird einige seiner schön st en Lieder zum Dortrag bringen. Auch eine namhafte Sängerin wird in dem Konzert miiwirken. Außerdem werden ansprechende Knaben- chire, wirksame Orgelvorträge, Gemeindegesang und eine Ansprache das Programm bereichern. Der Eintriit«preis ist wieder wie im Vorjahre auf 10 Pig. festgesetzt. So ist jedem ermöglicht, durch geringe Ausgaben sich eine erbauende und das Herz erhebende Stunde zu verschaffen. Auf weitere das Konzert betr. Mittellungen kommen wir demnächst zurück.
* Niederländische Gemeinde. Sonntag den 20. November (Totenfest) findet in der Niederländischen Kirche Feier des heil. Abendmahls statt.
* Kunftindnsirie - Verein. Nach dem nunmehr fertiggestellten Programm finden im ganzen a ch t Vorträge statt. Den nächsten (vierten) Vort'ag, Dienstag den 22. November, hält Roda-Roda- München; der allgemein bekannte Mitarbeiter der „Jugend" wird eine „Lustige Vorlesung aus eigenen, zumteil noch ungedruckten Novellen, Satiren, Humoresken,Schwänken undSchnnrren"bringen.
Am Dienstag den 17. Januar veranstaltet Adalbert Neumann- Hanau eine „Rezitation moderner Balladen und Humoresken". Donnerstag den 2. Februar spricht Privatdozent Dr. Emil Goldmann« Wien über „Hochzeilsgebräuche in alter und neuer Zeit" (mit Lichtbildern). Montag b e n 20. Februar wird Akademiedirektor Prof. Leven „Neber den Großbetrieb in der Edelmetall-Industrie" sprechen und das für Hanau interessant« Thema durch Lichtbilder erläutern. Der achte und letzt« Vortrag ist am Freitag den 10. M â r z von Dr. Fried Lübbecke, Dozent für Kunstgeschichte-Hanau, über „Moderne Monumentalplastik", gleichfalls durch Lichtbilder erläutert.
* Stadttheater. Bei kleinen Preisen geht heute nochmal» bas famose Lustspiel „Das Leutnantsmündel" von Leo Walter Stein in Szene und wird die Hörer in die beste Stimmung versetzen; das lustige Stück ist am Berliner Lustspielhaus über 200 mal gegeben worden und hat auch hier außerordentlich gefallen. Der morgige Sonntag Nachmittag bringt bei ermäßigten Preisen den Operettenschlager „Der Graf von Luxemburg", während abends außer Abonnement „Wiener Blut", die entzückende Operette von Johann Strauß, gegeben wird: für beide Vorstellungen sind noch vorzügliche Plätze erhältlich. Die nächste Wiederholung von „Kasernenluft" findet am Dienstag statt. — Rudolf Christians, welcher sich momentan auf einer holländischen Gastspieltournee befindet, mußte diese in Anbetracht des außergewöhnlichen Erfolges, wie solcher einem deutschen Künstler im Auslande selten beschieden ist, verlängern, sodaß das hiesige Gastspiel des gefeierten Heldendarstellers auf den 25. November verlegt werden mußte.
* Gudrun Hildebrandts Tanzdichtungen werden von der Preße in begeisterten Kritiken aufs glänzendste beurteilt, so schreibt der Berliner Börsen-Courier:
erstes Auftreten brachte ihr einen glänzenden Erfolg. Das Fremdenblatt Luzern sagt über das Gastspiel im Kurhaus. Die göttliche Gudrun — wem lacht nicht das Herz, wenn die schöne Berlinerin tanzt mit einer Grazie, die hinreißend ist" 2C Der Hannoversche Anzeiger berichtet: „Das bis auf den letzten Platz besetzte Haus schenkte den Leistungen der graziösen Künstlerin volle Aufmerksamkeit und überschüttete sie mit Beifall" und alle großen deutschen illustrierten Zeitschriften brachten Bilder von Gudrun Hildebrandt zur Veröffentlichung. Jedem, der für Kunst, Jugend und Schönheit begeistert ist, kann daher der Besuch des Gudrun Hilde- brandt-Abend nächsten Montag in der Centralhalle angelegentlichst empfohlen werden. Billette im Vorverkauf bei G. M. Albertis Hofbuchhandlung (Clauß u. Feddersen).
* Die türkische Anleihe. Wir haben bereits früher da. rauf hingewiesen, welch große Vorteile Deutschland in seinen politischen und Handelsbeziehungen mit dem Orient durch die Uebernahme der neuen türkischen Anleihe dou