Erstes Blatt.
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Gencral-Anzeiger
AwllilhtS Organ für Stabb and Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Beeetawr#. Redakteur: *. Schrecker b («m
Mt. 236 ^ernsprechanschlust Nr. 605»
Samstag dc» 8. Oktober
Aerrrsprechattschltts; Nr. 605»
1910
Eandkreis Fjanau.
An die Herren Bürgermeister und Eutsvorsteher des Kreises.
Auf Grund des Beschlusses des Bundesrates vom 10. Februar d. Js. findet am
1. Dezember d. Zs.
wiederum eine allgemeine Volkszählung im deutschen Reiche statt, welche ähnlich wie in früheren Jahren ausgeführt werden wird.
Die bei der Zählung zur Verwendung kommenden Erhebungspapiere und Anweisungen, nämlich:
1. die Zählkarte A,
2. das Haushaltungsverzeichnis B,
3. der Zählbriefumschlag C/D mit der Anleitung C, sowie Muster ausgefüllter Formulare A und B,
4. die Anweisung E für die Zähler mit dem Muster einer ausgefüllten Kontrolliste F,
5. die Zählerkontrolliste F,
6. die Ortsliste G,
7. das Muster einer ausgefüllten Ortsliste G und
8. die Anweisung H
werden Ihnen demnächst zugesandt werden. Etwaiger Mehrbedarf ist sofort bei mir anzumelden. Mit dem Inhalt des Formulars H (Anweisung für die Behörden) ersuche ich Sie, sich alsbald vertraut zu machen.
Bis spätestens zum 10. November d. Zs. ist mir anzuzeigen, ob die in Ziffer II B b der vorerwähnten Anweisung näher bezeichneten Zählkommissionen gebildet sind und ob die Einteilung der Zählbezirke und die Ernennung und Anweisung der Zähler (Ziffer II Bc und d a. a. O.) erfolgt ist.
Hanau den 6. Oktober 1910. V 5628 Der Königl. Landrat.
J. V.: Dr. v. Waldow.
Zwecks vollständigen Umbaues der Braubachbrücke wird der Landweg von Dörnigheim bis Bahnhof Hochstadt- Dörnigheim für alle Fuhrwerke undaReiter in der Zeit vom 10. d. Mts. bis zum 5. November d. Zs. polizeilich gesperrt. Für den Fußgängerverkehr wird ein Laufsteg errichtet werden.
Hanau den 8. Oktober 1910. V 5799
Der Königl. Landrat.
I. V.: Dr. v. Waldow.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung
Arbeitsuchende in der Zeit vom 1. bis 7. Oktober 1910:
1 Elektro-Monteur, lErdarbeiter, 2 Fahrburschen, 2 Hausburschen, 2 Schlosser, 8 Tagelöhner.
Im Monat September erhielten Stellen zugewiesen: 1 Anstreicher, 1 Elektro-Monteur, 8 Erdarbeiter, 1 Fahrbursche, 1 Cartenarbeiter, 6 Hausburschen, 1 Putzfrau, 2 Schlosser, 2 Schmiede, 2 Schneider, 10 Schreiner, 4 Schuhmacher, 1 Spengler, 8 landwirtschaftliche Tagelöhner, 26 Tagelöhner, 2 Ziegeleiarbeiter.
Hanau den 8. Oktober 1910. 22169
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Zean Corvinus in Hanau, Nordstraße 56, wird Termin zur Abnahme der von dem Verwalter gelegten Schlußrechnung und Anhörung der Gläubiger über die von dem Verwalter beanspruchte Vergütung anberaumt auf den
28. Oktober 1910, vormittags 10 Uhr, 001 dem Königlichen Amtsgericht 5 in Hanau — Marktplatz Nr. 18 — Zimmer Nr. 5.
Hanau den 5. Oktober 1910. 22145
Königliches Amtsgericht 5.
Koloniales.
Der dritte Deutsche Kolonialkongreß setzte gestern seine Beratungen fort. Zu Beginn der Sitzung verlas, laut
„Verl. Lok.-Anz.", der Präsident Johann Albrecht zu Mecklenburg folgende Depesche des Kaisers, die als Antwort auf das vorgestrige Huldigungstelegramm eingetroffen war: „Ich habe mich über die freudige Begrüßung des dritten Deutschen Kolonialkongresses sehr gefreut und bitte Eure Hoheit, allen Teilnehmern meinen wärmsten Dank auszusprechen. Ich werde die treue Mitarbeit der beteiligten Vereine und Institute an dem Ausbau und der Förderung der deutschen Kolonien auch ferner mit meinem lebhaften Interesse begleiten." Es folgte nun ein Vortrag des Professors Schilling, des Leiters der Tropenabteilung am hiesigen Institut für Infektionskrankheiten. Er hatte sich zum Thema die Frage gestellt, welche Bedeutung die neuen Fortschritte der Tropenhygiene für unsere Kolonien haben. Er betonte einleitend die hervorragende wirtschaftliche Bedeutung der Hygiene für unsere Kolonien. Der Europäer stehe unter dem Einfluß des heißen Klimas und gewisser spezifischer Krankheiten. Der Eingeborene wird hier immer unentbehrlich sein, da er allein imstande ist, in den Tropen schwere körperliche Arbeit zu verrichten. Redner zeigte an Beispielen, wie der Bekämpfung des Gelben Fiebers in Rio de Janeiro, der Malaria beim Bau des Panamakanals usw., daß sich auch unter den eigenartigen Verhältnissen in den Tropen eine wirkliche Verhütung der Infektionskrankheiten ermöglichen lasse. Daraus könne man auch für unsere Kolonien lernen. Aber es müsse ein planvolles Zusammenarbeiten aller Kolonisten und Aerzte mit den Verwaltungsbehörden und nicht zuletzt mit den Privatunternehmern geschaffen werden. Der Vortragende empfiehlt daher die Gründung einer Zentrale in Berlin mit der Aufgabe, die Ueberzeugung von der Bedeutung der Kolonialhygiene zu fördern. In der Diskussion fanden die Ausführungen eines Redners allgemeine Zustimmung, der es als ein Hauptübel darstellte, daß die ausgehenden jungen Deutschen ihre heimatlichen Gewohnheiten, vor allem den Kneiptisch und die Kegelbahn, auch draußen in den Kolonien als ein unveräußerliches Recht ihrer Daseinsbedingungen betrachten. Hierauf sprach Dr. Julius Richter, Pfarrer in Schwanebeck, über: Das Problem der Negerseele und die sich daraus für die Emporentwickelung des Negers ergebenden Folgerungen. Da die entscheidende Funktion im Leben des Negers die Religion ist und sein ganzes Leben und Denken religiös orientiert ist, so muß eine großzügige Negerpolitik religiös orientiert sein. Und da der religionslose Staat eine solche nicht durchführen kann, ist er auf die Bundesgenossenschaft der Missionen angewiesen. Da das Negerproblem das Zentralproblem unserer kolonialen Entwickelung ist, so ist es von entscheidender Bedeutung, daß alle an ihm beteiligten Machtfaktoren, namentlich Negierung und Mission, nicht gegeneinander, sondern in Bundesgenossenschaft miteinander handeln, sich einig darüber sind, daß sie dasselbe Ziel auf verschiedenen Wegen anstreben. Sodann referierte Wirkl. Admiralitätsrat Profesior Dr. Köbner (Berlin) über die Reform des Kolonialrechts. Er sagte etwa folgendes: Der Etat 1910 sieht beim Kolonialamt einen Fonds für gesetzgeberische Vorarbeiten vor. Es sei zu fragen, ob bei der neuen Gesetzgebung wieder ein zusammenfassendes, alle Rechtsmaterien umschließendes Schutzgebietsgesetz erlassen werden solle. Diese Frage sei zu verneinen, besser sei es, eine Reihe von Gesetzen über die verschiedenen kolonialen Rechtsfragen zu schaffen. Weiter sprach sich der Redner unbedingt für die Beibehaltung der ehrenamtlichen Laienbesitzer in der kolonialen Rechtspflege, und zwar sowohl in der Zivil- als auch in der Strafjustiz aus. Für die Einrichtung einer gemeinsamen obersten Kolonialinstanz ist bereits dem Reichstage ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der zurzeit noch unerledigt ist. Er sieht für die Mehrheit des neuen Gerichts im Hauptamts ernannte Mitglieder oder aber nebenamtliche Mitglieder hoher heimischer Gerichte vor, während eine kleinere Anzahl von Stellen für koloniale Sachverständige offengehalten werden soll. Der Redner trat diesem gesetzgeberischen Gedanken bei. Auf dem Gebiete des Privatrechts und des Strafrechts sprach sich Professor Köbner für die tunlichste Anlehnung des Rechts der weißen Bevölkerung der Kolonien an das im Mutterlande geltende Recht aus.
Politische RundTcbao.
Der Kaiser stiftete für das am 3. d. Mts. eingeweihtc. Diakonisien-Mutterhaus Bethanien 15 000 Mark.
Ehrung des Kaisers Franz Zosef i"Derl.n. D.r Berliner Magistrat hat beschlossen, den Opernp tz Franz-Iosefsplatz zu nennen.
Hus Hanau Stadt und Eand.
Hanau, 8. Ottob«.
-i. Ein AuSstattunassiück für das Innere des neuen Juftizgebättdes. Das schöne Naturbild, das die verschwenderische Farbenpracht des Herbstes bietet, lockte mich gestern zu einer kleinen Wanderung in die nächste Umgebung unserer Stadt. Der Heimweg von diesem Rundgang führte mich auch an die zwischen Nußallee und Kinzig gelegene Baustelle des neuen Justizgebäudes. Meine Blicke, die über die nach der Nußallee zu gelegenen Hauptfassade dieses Prachtbaues schweiften, blieben an einem in dem imposanten Eingangsportale aufgestellten künstlerisch in Steinmetzarbeit ausgeführten Relief bewundernd haften. Dieses wunderbare, etwa 21/« Meter breite und 1 Meter hohe Bildwerk soll seinen späteren Standort über dem Eingang des Schwurgerichtssaales, in dem als Geschworene beeidigte Volksrichter Urteile über ihnen unterbreitete Schuld- und Straffragen fällen werden, erhalten. Dem Künstler bürste m. E. bei seinem ausführenden Gedanken der folgende aus der Tätigkeit der Justiz entnommene Kriminalfall vorgeschwebt haben: Vor den Leichnam eines aufgefundenen Toten wird eine männliche Person geführt, in welcher die Justiz den Schuldigen an dem Tode des Verstorbenen erblickt. Der der Leiche Gegenüberstehende beteuert jedoch durch die Heiligkeit des Eides unter Emporhebcn der rechten Hand seine Unschuld. Dieses sinnreiche Stück Arbeit deutschen Künstlerfleißes, das eins der hochdramatischsten Momente in der ganzen Kriminalistik darstellt und ein prächtiges Ausstatttungs- stuck des Innern des Justizgebäudes bilden wird, wurde, wie ich höre, von dem Künstler Oskar Garvens aus Hannover, einem Jugendfreund des Königlichen RegierungS- baumeisters B o d e, in dessen Händen die Leitung des Ge-
samtbaues liegt, ausgeführt.
* Kreis-Jmravlchweide. Donnerstag
den 6. d. M.
erfolgte der Abtrieb der vom
Landkreis Hanau in
der Ge-
markung Langendiebach errichteten
Jungvieh
weide.
Diese
war beschickt mit 13 Fohlen und 99 Rindern
und zwar
aus
Bischofsheim . . .
mit 1 Fohlen
— Rindern
fr
Bruchköbel....
•
• ff
3
*
ff
Hüttengesäß . . .
ff
3
ff
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Kilianstädten . . .
V 1
»
1
*
ff
Langendiebach. . .
, 2
ff
28
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ff
Langenselbold. . .
ff
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6
*
ff
Marköbel ....
ff
ff
5
ff
ff
Mittelbuchen . . .
*
17
•
ff
Niederdorfelden . .
, 2
*
1
ff
ff
Niederissigheim . .
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2
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Niederrodenbach . .
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ff
2
*
ff
Neuwiedermus . .
ff
2
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ff
Oberdorfelden . .
1
*
4
H
ff
Oberissigheim. . .
*
*
11
ff
ff
Ravolzhausen. . .
ff 1
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5
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Roßdorf ....
ff 2
*
4
*
ff
Rückingen ....
ff
»
1
*
ff
Gronauerhof . . .
ff j
ff
—
ff
ff
Kinzigheimerhof . .
ff
ff
4
ff
Die Ergebnisse des Weidegangs sind, wie die nachstehenden Gewichtsangaben ersehen lassen, außerordentlich günstig. — Die Fohlen hatten beim Auftrieb ein Gesamtgewicht von 5007 kg, beim Abtrieb ein solches von 5912 kg, mithin Zunahme 905 kg. Die Rinder hatten ein Gewicht von zusammen 24 770 kg, beim Abtrieb ein solches von zusammen 31 983 kg, die Gesamtzunahme betrug 7213 kg, im Durchschnitt jedes Rind 75,5 kg. — Von den Rindern haben
zugenommen:
unter 1 Zahr
im Alter v. 1—2 Jahren
über 2 Jahre
bis 10
kg
——
1
10— 20
2
20— 30
1
30— 40
4
3
40— 50
50— 60
fr
fr
1
5
6
4
1
60— 70
3
7
70— 80
fr
10
9
80— 90
fr
5
6
90 — 100
7
4
—
100—110
fr
3
3
1
110—120
fr
3
1
120 — 130
fr
—
1
—
130-140
fr
2
—-
enesm
140—160
fr
1
150-160
1
-
Im Gewicht abgenommen haben 2 Rinder, vermutlich infolge von Krankheit. Der Gesundheitszustand der Tiere war trotz der sehr ungünstigen Witterung während der 4xjv