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General-Anzeiger
Alutlichts Organ A Stubb an) Fandkrris Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Montag den 29. August ^rnfvt*nw<ifi R». gos.
1910
• Amtliches.
Stadt- und Landkreis Fjanau.
Die Besitzer und Führer von Kraftfahrzeugen werben darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 40 der Bundesratsverordnung vom 3. Februar d. JS. über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen die Inhaber von vor dem 1. April 1910 von den amtlich anerkannten Sachver- ständigen ausgestellten Befâhigungszengnissen zum Führen von Kraftfahrzeugen die Erteilung eines neuen Führerscheines bis spätestens zum 1. Oktober d. I. bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Ortspolizeibehörde zu beantragen haben.
Es erscheint zweckmäßig, die Anträge alsbald zu stellen und nicht bis zum letzten Termin zu warten.
Nach dem 1. Oktober d. Js. eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden. Die Erteilung eines Führerscheins kann dann nur noch nach Ablegung einer Prüfung erfolgen.
Hanau den 27. August 1910.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
P 9929 I. A.: Dr. v. Waldow.
Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.
Die im Hofe des Schlachthofes lagernden alten Baumaterialien, wie Eisen, Guß, Rotguß, Oberlichte, eiserne Fenster, eiserne Träger und Holz rc. sollen daselbst am Mittwoch den 3L d. Mts., vormittags 11 Uhr, gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden.
Hanau den 29. August 1910.
Stadtbauamt l.__________18629
Bekanntmachung
über Erhebung der Kirchensteuer.
Die für das Steuerjahr 1910 zur Erhebung kommende Kirchensteuer beträgt wie in den letzten Jahren 8l/J Prozent der staatlichen Einkommensteuer. Mit der Abholung der Kirchensteuerbeträge durch städtische Kassenboten wird in den nächsten Tagen begonnen werden. (Gesetz v. 22. 7. 1908). 18511
Die Presbyterien der Marien- und Johanneskirche zu Hanau.
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 Zehnmarkstück, 1 Peitsche.
Hanau den 29. August 1910.
Politische RundTd^au.
Die beiden Kaiserreden von politischem Gewicht, welche die letzte Woche uns gebracht hat, haben in der Oeffent- lichtest sehr ungleiche Aufnahme gefunden. Freudige und allgemeine Zustimmung im deutschen Lager erntete der Monarch, als er in seiner neuen Residenzstadt Posen die ganze Bevölkerung der Provinz zu eifriger Mitarbeit an den besonderen Kultur- aufgaben der Ostmark einlud; und auch auf der polnischen Seite riefen seine Worte ein erfreuliches Echo hervor. Lautem Widerspruch begegnete dagegen die Königsberger Kaiserrede. Es ist wahr, man mußte durch die Töne, die hier nach längerer Pause wieder einmal angeschlagen wurden, überrascht sein, und es ließ sich deshalb erwarten, daß die Kritik an der Ansprache des Königs um so ungestümer hervorbrechen würden. Aber wenn man dem Kaiser vorwirft, daß er sich durch den Genius loci zu einer allzuscharfen Betonung des Goitesgnadentums habe Hinreißen lasten, so sollten die Kritiker bei der Abwehr dieser Auffassung doch ihrerseits sich vor Uebertreibungen und falschen Auslegungen der Kaiserrede sorgfältig hüten. In Königsberg hat der Monarch in seiner Eigenschaft als König von Preußen gesprochen. Er hat bett Ursprung der preußischen Königskrone auf Gottes Gnade zurückgeführt im Gegensatz zur Verleihung durch Parlamente, Volksversammlungen und Volksbeschlüsse, und er hat für seine Person versichert, daß er „ohne Rücksicht auf Tagesmeinungen und -Ansichten" seinen Weg gehen werde, wie er es „als Instrument des Herrn" zur Wohlfahrt und friedlichen Entwicklung unseres Vaterlandes verantworten könne. Wie in Posen die ganze Provinz, so hat er in Königsberg das ganze Volk zur Mit- arbei: aufgerufen, und es ist selbstverständlich, daß diese sich in den durch die Verfassung und Gesetze des Landes gewiesenen Wegen betätigen soll. Es ist dem Kaiser. wenn man nicht
so sehr einzelne Wendungen, sondern dem Gesamtinhalt seiner Rede ins Auge faßt, in der Hauptsache nur um Aufrüttelung der Bürger und Bürgerinnen aus Lauheit und Verdrossenheit zu tun, und wir wüßten nicht, wer heutzutage den Mut haben möchte, einen solchen „Aufruf an das Volk" für überflüssig zu halten. Der Kaiser will dem Volke keine Rechte nehmen, ebensowenig wie er sich seine eigenen Rechte verkürzen lassen will. Er will nur, daß das Volk von seinen verfassungsmäßigen Rechten auch den rechten Gebrauch mache. Das ist nach unserer Meinung der wahre Sinn der Königsberger Rede. Es ist gewiß ein Leichtes, sich an Aeußerlich- keiten zu halten und aus ihr ungefähr das gerade Gegenteil von dem herauszulesen, was sie in Wirklichkeit bezweckte ; es wäre ja auch nicht das erstemal, daß ein Appell des Kaisers an das Gewissen der Ration nicht den ersehnten Erfolg hätte, wie sich ja auch darüber streiten läßt, ob Zeitpunkt und Form der Kundgebung richtig gewählt waren. Aber den Anspruch auf unbefangene, nicht von Parteileidenschaft getrübte Prüfung seiner Worte wird doch wohl niemand dem Kaiser versagen wollen. Daß sie dieser standhalten können, wird vielleicht später, wenn die augenblickliche Erregung wieder einer ruhigeren Stimmung gewichen sein wird, allgemein zugegeben werden.
Von der neuen preußischen Wahlreform. Die neue preußische Wahlrechtsvorlage soll nach den neuesten Meldungen bis nach den Reichstagswahlen verschoben werden. Dieser Entschluß ist, wie der „Königsb. Hart. Ztg." mitgeteilt wird, erst in den letzten Tagen gefaßt worden. Es sei das Ergebnis der Posener Zusammenkunft des Herrn von Bethmann Hollweg mit dem Kaiser. Die Ergebnisse der letzten ReichslagSwahlen seien für die Verschiebung ausschließlich maßgebend gewesen und nicht Gründe der inneren preußischen Politik. Die Grundzüge der künftigen Vorlage feien bereits in einer Sitzung des Staatsministeriums Anfangs Juli festgelegt worden.
Die rote Flut. Auf die Frage, welchen Eindruck die sozialdemokratischen Wahlergebnisse in Regierungskreisen hervorgerufen haben, gibt ein dem Bundesrat nahestehender Herr der „Nationalzeitung" folgende Aufschlüsse: Mit zunehmender Spannung verfolgt man in Regierungskreisen die außerordentlichen Erfolge der Sozialdemokratie bei den Nachwahlen zum Reichstage. Die sozialdemokratische Flut hat sich als viel stärker erwiesen, als irgend jemand voraussehen konnte. Eine derartige lückenlose Reihe von Erfolgen steht ohne Beispiel da. Das riesenhafte Anschwellen der sozialdemokratischen Stimmen betrachtet man als eine nicht geringe Gefahr für die innere Politik des Reiches und Preußens. Daher ist nicht zu erwarten, daß der Reichskanzler angesichts dieser ernsten Lage sich nur damit begnügen werde, den bürgerlichen Parteien ein gemeinsames Vorgehen gegen den Umsturz zu empfehlen, sondern man darf annehmen, daß der leitende Staatsmann einen antisozialdemokratischen Wahlblock zu schaffen versuchen wird, dessen Aufgabe der „Kampf gegen den Umsturz" sein wird. In diesem Block aller bürgerlichen Parteien sollen alle trennenden politischen und religiösen Fragen zurückgestellt werden; seine einzige Aufgabe würde darin bestehen, einen Damm gegen die sozialdemokratische Ueberflutung zu bilden. Der Reichskanzler empfängt in Hohenfienow nur selten Besuche. Auch die meisten preußischen Minister und Mitglieder deS Bundesrates sind auf Urlaub. Trotzdem habe eine Fühlungnahme der leitenden Männer angesichts der beängstigenden Erfolge der Sozialdemokratie stattgefunden, als deren Resultat die beabsichtigte Aktisn des Reichskanzlers anzusehen ist, die sofort nach Zusammentritt des Reichstages ihren Anfang nehmen wird. Man rechnet auf die Mitwirkung aller bürgerlichen Parteien, um ein Schutz- und Trutzbündnis zur Erhaltung des Besitzstandes bei den ReichStagswahlen zu schaffen.
Der türkische Ministerrat beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit der Kretafrage und beschloß, wie verlautet, vor der definitiven Stellungnahme zu der Annahme der Wahl durch Venizelos und der anderen Kreter das Ergebnis der Feststellung der wirklichen Staatsangehörigkeit Venizelos abzuwarten, schon jetzt aber den Kretamächten zu eröffnen, daß die Pforte im Falle der Bestätigung der Wahlen energisch vorgehen werde. Einem Gerüchte zufolge beabsichtigt die Pforte den Eintritt der Kreter in die griechische Nationalversammlung keineswegs zu dulden und die endgültige Losung der Kretafrage auf Grund der Autonomie im jetzigen Augenblick als die geeignetste zu verlangen. Der Ministerrat hat weiter beschlossen, das Memorandum er griechischen Deputierten nicht anzunehmen, da die Depu le solche Beschwerden nur der Kammer “ntcr^^ Der Ministerrat hat endlich beschlossen, die H . 'jj fßr den Wahlen der griechischen Gemeinden v 1U üer, die Nationalversammluna des Patriarch
hindern, aber die gewählten verantwortlich zu machen respek» tive ihnen die Teilnahme an der Versammlung zu verwehren.
Der 2. Vereinstag des Vereins der Deutschen Kaufleute fand am Sonntag in Berlin im Verbandshause der Deutschen Gewerkvereine statt, unter zahlreicher Beteiligung aus dem ganzen Reiche. Nach einer Begrüßung durch den Vorsteher des Vereins, in der auf die große Bedeutung der Fragen, die zur Besprechung kommen sollten, hingewiesen wurde, sprach Herr George über: „Die Gehaltsfrage der Handlungsgehilfen". An der Hand reichhaltigen Materials zeigte Redner, wie unhaltbar die Ge- haltsverhältnisse gegenüber der allgemeinen Teuerung und Preissteigerung geworden und gab die Mittel an, um mindestens nach unten hin eine Grenze zu ziehen, um der Ausbeutung entgegenzuwirken. Der Vereinstag nahm im Anschluß hieran folgende Entschließung an: „Der am 21. August 1910 abgehaltene Vereinstag deS Vereins der Deutschen Kaufleute, unabhängige Organisation für Handlungsgehilfen und -Gehilfinnen, erklärt nach einem Referat über das Thema: „Die Gehaltsfrage der Handlungsgehilfen", daß zwischen dem volkswirtschaftlichen Wert der von den Handlungsgehilfen geleisteten Arbeit und ihrer Bezahlung ein großes Mißverhältnis besteht. Dieses Mißverhältnis hat durch die gesetzgeberischen Maßnahmen der letzten Jahre aus wirlschaftS-, zoll- und steuerpolitischem Gebiet eine Verschärfung erfahren, die eine wirksame Bekämpfung durch die organisierte Handlungsgehilfenschaft in besonderem Maße erfordert. Der VereinStag steht daher auf dem Standpunkte, daß eine Beseitigung der krassen Mißstände auf dem Gebiete des Gehaltswesens nur möglich sein wird, durch den örtlichen Verhältnissen entsprechende Mindestgehälter. Der Vereinstag beauftragt den geschäfisfâhrenden Ausschuß, zu diesem Zwecke Erhebungen unter Mithilfe der Ortsvereine zu veranstalten und die hiernach festzusetzenden Mindestgehaltssätze, die von Mitgliedern des Vereins bei Annahme einer Stellung ju fordern sind, festzusetzen. Es ist anzustreben, mit den für das Handelsgewerbe in Betracht kommenden Vertretungen zu Vereinbarungen zu gelangen, die diese Mindestgehaltssätze zur Anerkennung bringen". Der zweite Redner, Herr Grünthal, sprach über: „Die Gehaltspfändung der Privatangr- stellten". Er gab eine geschichtliche Skizze der Behandlung dieser Frage seitens der Gesetzgebung. Der Abgeordnete Waldeck war eS, der frühzeitig auf die unhaltbaren Zustände aufmerksam machte, die sich durch Lohnbeschlagnahmen herauS- gebildet hatten. Nach wiederholtem Drängen des Reichstages kam eS endlich zur gesetzlichen Regelung der Frage. Aber wie Redner zeigte, stehen die vor Jahrzehnten geschaffenen Bestimmungen nicht mehr im Einklang mit den heutigen Verhältnissen, denn es ist ungleich, daß jemand, der ein Einkommen von 6, 8 oder 10 000 Mark hat, auch davon nur 1500 Mark pfandfrei hat. Man hat nun durch Verträge die Pfändungsmöglichkeit bei größerem Einkommen als 1500 Mark beseitigt und damit den Gläubigern oft jede PfändungSmöglichkeit genommen. Das Reichsgericht hat solche Abmachungen für gültig erklärt. Hier erscheint eint neuerliche gesetzliche Regelung geboten. Der VereinStag nahm einstimmig folgende Entschließung an: „Der auS allen Teilen des Deutschen Reiches zahlreich von Handlungsgehilfen und -Gehilfinnen besuchte 2. Vereinstag deS Vereins der Deutschen Kaufleute erklärt nach einem Dortrage des Ge
schäftsführers für Brandenburg, Ludwig Grünthal, über bis Gehaltspfändung der Privatangestellten folgendes: Das Gesetz betreffend' die Beschlagnahme des Arbeit-- und Dienst- lohne« (21. Juni 1869, 29. März 1897, 17. Mai 1898) ist 1. unzulänglich, weil es die Erwerbsfähigkeit deS Schuldners nicht genügend schützt, weil eS unter Umständen nach der neuesten Rechtsprechung daS PfändungSrecht bei Gläubigers illusorisch macht; 2. ungerecht, weil nach den bestehenden Bestimmungen die Privatangestellten schlechter gestellt sind als Beamte, Offiziere, Militärärzte, Geistliche, Lehrer, Aerzte in öffentlichen Anstalten usw. ; 3. unmorail>cy, weil es zur Umgehung der Gesetze verleitet und aus Weise bie Achtung »« tat Gesetzen ^M^AÄ für Angestellte und Arbeitgeber »«I ^’Xlhi testet vernichtet werden, bte tm Beruf Vernichtung der können; für bk M-nbiger, welche $*m»^ ’ner- Existenz des Schn ^ b8( bur(i bi, Vernichtung b« ®rift^ -ul- Steuer,-hier »ertoren geben.. --au» diesen Gründen ist eine Aenderung nach folgenben
« nisten tu fordern: 1. Erhöhung der pfandfreirn Summe L 1500 Mark auf 1800 Mark für das Jahr; 2. Berücksichtigung der Arbeits- und Stellenlosigkeit; 3. Pfändungs- berechtigüng eines Drittels des den pfandfreien Betrag übersteigenden Einkommens". Ein weiteres Referat hielt Herr Borchardt über: »Die Vorschläge des HandüsminiÜerS in