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General-Anzeiger
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Amtliches Organ für StaM- und Fan-Kreis Hanan.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sanu- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 189
Fernsprecha«schlutz Nr. 605.
Montag den 15. August
Fernsprechanschlutz Nr. 605.
1910
Amtliches.
Enteignung von Grundeigentum.
S 5.
Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren.
Zur Feststellung der Entschädigung für das zur Herstellung einer Viehwagen-Reinigungsanstalt auf dem Bahnhof Hanau-Ost zu enteignende nachstehend bezeichnete Grundeigentum habe ich Termin auf Samstag den 27. August 1910, vormittags 9 Uhr, auf dem Bahnhof Hanau-Ost (Wartesaal II. Klasse) anberaumt.
Alle Beteiligten werden gemäß § 25 des Gesetzes über btt Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (G.-S. S. 221) aufgefordert, ihre Rechte im Termin wahrzunehmen.
Beim Ausbleiben wird ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Entschädigung verfügt werden.
in
Diese Ordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung Kraft.
Hanau den 13. Juli 1910.
Der Magistrat.
S.) vr. Gebeschus.
b) Scheuer mit Stall, V
c) Schweinestall,
Krtbl. 66 Nr. 43/17 rc., 4,53 ar,
a) Wohnhaus mit Hofraum,
36 Mk. Nutzungswen,
b) Schweinestall,
Krtbl.
Krtbl.
66
66
Nr.
Nr.
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1
2
Genehmigung des Bezirks-Ausschusses vom 29. Juli 1910. B. A. 1688/10.
Wird hiermit veröffentlicht.
Hanau den 8. August 1910.
Der Magistrat.
17697
Krtbl.
Krtbl.
Krtbl.
Krtbl.
66
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66
66
Nr.
Nr.
Nr.
45/19, Garten im Dorf, 2,04 ar, 0,48 Tlr. Reinertrag, 20, Garten daselbst, 1,85 ar,
0,44 Tlr. Reinertrag,
21, Garten daselbst, 1,86 ar,
0,44 Tlr. Reinertrag,
22, Garten daselbst, 1,89 ar,
0,44 Tlr. Reinertrag,
23, Garten daselbst, 1,62 ar, 0,38 Tlr. Reinertrag,
Kataster- mäßige Bezeichnung des Grundstücks
6
Eigentümer
DaS Grundstück ist verzeichnet im Grundbuch
von
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§
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Groß- 1^440 Gemeinde Großauheim i 2 auheim
2
auheim
Großauheim
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274
Groß- ' anheim
341
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Dieselbe
Großauheim
Cassel den 9. August 1910.
Der Enteignungskommissar, von Bergen,
AII Nr. 7114 Regierungsrat.
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Weide „die Heid- äcker"
Desgl.
Stadtkreis Fjanau.
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17715
Gebührenordnung für die Prüfung der Pläne von Entwässerungsanlagen und deren Abnahme.
Auf Grund des Beschlusses des Magistrats vom 80. November 1909 und der Stadtverordneten- Versammlung vom 30. Juni 1910 wird in Gemäßheit der §§ 6 und 90 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 für den Bezirk der Stadt Hanau folgende Gebührenordnung erlassen:
S 1.
Für die Prüfung von Plänen, betreffend die Herstellung »on Kanolisationsanlagen, sind folgende Gebühren von dem Grundstückseigentümer zu entrichten:
1. Bei einem — von der Kellersohle bis zum Dachgesims gemessenen — Rauminhalt der mit Entwässerungsanlagen zu versehenden Gebäude:
bis zu 750 ebm . . . . 5 Mk.
bis zu 1200 ebm . . . , 10 Mk.
bis zu 1800 ebm . . . . 15 Mk.
über 1800 ebm . . . . 20 Mk.
2. bei kleineren Aenderungen vorhandener Anlagen, iowie bei nachträglich beantragten Aenderungen eines genehmigten Bauplanes 3 Mk.
§ 2. '
Ferner sind zu zahlen:
1. Für die Prüfung und Abnahme der Entwässerungsanlagen eines jeden Grundstücks . 3 Mk.
2. Für jede außerordentliche örtliche Prüfung, sofern dieselbe durch Verschulden des Bauherrn oder Bauleiters erforderlich geworden und polizeilich angeordnet ist . . . 3 Mk.
8 3.
Die Eigentümer der Gebäude, die am 1. April 1910 ^iggestellt waren, sind von der Verpflichtung zur Entrichtung der in § 1 Nr. 1 und § 2 Nr. 1 festgesetzten Gebühren befreit.
8 4.
Die Gebühren sind bei Einreichung der Baugesuche oder Anträge auf'Grund einer von dem Smdtbauamt aufzusiellenden Gebühren-Rechnung von dem Grundstückseigentümer an die Stadtkasse zu zahlen.
Bekanntmachung.
Die Vorschriften betr. die Entwässerung der Grundstücke und die Ordnung betr. die Deckung der Kosten der Entwässerungsanlage der Stadt Hanau liegen gemäß § 13 der Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau innerhalb der nächsten 2 Wochen vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet in dem Rathaus Zimmer
Nr. 11 zur Einsicht offen.
Hanau den 12. August 1910.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebeschus.
17663
Bekanntmachung.
Die Ausführung von 9600 qm Mosaikpflaster soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau im ganzen oder in getrennten Losen verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamt, Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am 22. d. Mts., vormittags ll1/» Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 12. August 1910.
Der Magistrat.
17643
Bekanntmachung.
Die Lieferung von 600 m wilden Randsteinen, 190 ebm Steinschlag (Anamestt oder Hartbasalt) 3700 qm Kleinpstastersteinen und 185 ebm Mosaiksteinen soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau zusammen oder in getrennten Losen vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamt, Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht «aus und können von dort bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am 22. d. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 12. August 1910.
Der Magistrat.
17645
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Langenselbold belegenen, im Grundbuche von Langenselbold Blatt 2651 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Pulverarbeiters Johan»« Konrad Thomas und dessen Ehefrau Marie Katharina geb. Köhler aus Langenselbold je zur ideellen Hälfte eingetragene Grundstücke:
Krtbl. 66 Nr. 44/18, Sackgasse Nr. 8, 4,2J ar,
.) Wohnhaus mit »ofraum, ^ NudunuSw-rt.
Krtbl. 66
am 6
Nr. 24, Garten daselbst, 1,62 ar, 0,38 Tlr. Reinertrag, Nr. 25, Garten daselbst, 1,73 ar, 0,41 Tlr. Reinertrag,
Oktober 1910, vormittags 9 Uhr,
durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werden.
Langenselbold den 13. August 1910.
Königliches Amtsgericht
17681
Gefundene nnd verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 brauner Stehbünd mit weißer Halskrause, 1 frischbesohlter Kinder-Knopfstiefel.
Verloren: 1 Griffelköcher mit Kinderbrille, 1 Badehose mit Handtuch, 1 goldener Trauring, 1 Bügeleisen, 1 gelber Herrenschnürschuh, 1 dunkelblaue Lederbrieftasche mit verschiedenen Korrespondenzen von A. Hengsberger (auf dem Wege hinter der Pulverfabrik im Walde),
Entlaufen: 1 wolfsfarbiger Schäferhund, auf den Namen .Lux" hörend.
Hanau den 15. August 1910.
politische Rundschau.
Regierung und Handwerkernachwuchs. Der preußische Handelsminister hat vor einiger Zeit an die Aufsichtsbehörden der Handwerkskammern einen Erlaß gerichtet, worin darauf hingewiesen wird, daß diese durch tatkräftig« Unterstützung teils finanzieller Art oder durch Anregungen sich ein wesentliches Verdienst um den Nachwuchs im Handwerk erwerben können. Es handelt sich um eint Vermehrung der Lehrlingsheime, deren Errichtung in größerem Umfange alt bisher wünschenswert erscheint. Diese Institute, die vor- nehmlich bis jetzt in einzelnen größeren Städten durch gemein- uützigeVereine gegründet wurden» haben sich gut bewährt und erfreuen sich regen Zuspruchs, so daß nicht nur die Privatinitiative, sondern auch die Organisation des Handwerks hier fördernd wirken können. Die Heime find für solch« jungen Leute bestimmt, denen an den Orten wo sie lernen, die Unterkunft oder der Anschluß an Familien fehlt. Es wird ihnen gegen sehr mäßiges Entgeld WohnungSgelegenheit und voll« Kost geboten. Der Miuisterialerlaß hat nun zunächst zur Folge gehabt, daß einige Handwerkskammern sich der Angelegenheit angenommen haben, so daß eint weitere Vermehrung der Lehrlingsheim« zu erwarten ist.
Oesterreichs Maßnahmen gegen die Fleischnot. Die österreichische Regierung beschäftigt sich mit dem Gedanken, der Fleischteuerung innerhalb ihrer Grenzpfähle durch ein Ausfuhrverbot von Schlachtvieh entgegenzuwirken. Eine solche Maßregel würde, wenn ste zustandekommr, di« Fleischversorgung Deutschlands schwer beeinflussen, da insbesondere die süddeutschen Bundesstaaten sowie Sachsen und Schlesien einen großen Teil ihres Schlachtviehs aus Oesterreich beziehen. Ueber die Verhandlungen, die in Wien über diese Frage geführt werden, wird berichtet: Minille^râsident Baron Bienerth, der in Jgls bei Innsbruck weckt, hat sofort nach Erhalt der Depesche des HandelsmlN.sters über die Aktion des Wiener Stadtrates zur Abwehr der Fleischnot auf telegraphischem Wege die Zuständigen Stellen des Handels und Ackerbanministerinms auf die Wichtigkeit der Ungelegen» heit aufmerksam gemacht und veranlaßt, daß die notwendigen Verhandlungen für die Einleitung entsprechender Maßnahmen so rasch wie möglich geführt werden. Am 18. August, am Geburtstage des Kaisers, werden alle Minister in Wien eintreffen, und es dürfte ein Ministerrat stattfinden, der sich mit der Fleischfrage und der Möglichkeit eines Ausfuhrverbotes befassen wird. Selbstverständlich können Ent- schließuugen in dieser Richtung nur im Einvernehmen mit Unaarn gefaßt werden. Die Schwierigkeiten sind durch da»