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General-Anzeiger

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Amtliches Organ für StaM- und Fan-Kreis Hanan.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sanu- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 189

Fernsprecha«schlutz Nr. 605.

Montag den 15. August

Fernsprechanschlutz Nr. 605.

1910

Amtliches.

Enteignung von Grundeigentum.

S 5.

Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren.

Zur Feststellung der Entschädigung für das zur Her­stellung einer Viehwagen-Reinigungsanstalt auf dem Bahn­hof Hanau-Ost zu enteignende nachstehend bezeichnete Grund­eigentum habe ich Termin auf Samstag den 27. August 1910, vormittags 9 Uhr, auf dem Bahnhof Hanau-Ost (Wartesaal II. Klasse) anberaumt.

Alle Beteiligten werden gemäß § 25 des Gesetzes über btt Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (G.-S. S. 221) aufgefordert, ihre Rechte im Termin wahr­zunehmen.

Beim Ausbleiben wird ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Entschädigung verfügt werden.

in

Diese Ordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung Kraft.

Hanau den 13. Juli 1910.

Der Magistrat.

S.) vr. Gebeschus.

b) Scheuer mit Stall, V

c) Schweinestall,

Krtbl. 66 Nr. 43/17 rc., 4,53 ar,

a) Wohnhaus mit Hofraum,

36 Mk. Nutzungswen,

b) Schweinestall,

Krtbl.

Krtbl.

66

66

Nr.

Nr.

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1

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Genehmigung des Bezirks-Ausschusses vom 29. Juli 1910. B. A. 1688/10.

Wird hiermit veröffentlicht.

Hanau den 8. August 1910.

Der Magistrat.

17697

Krtbl.

Krtbl.

Krtbl.

Krtbl.

66

66

66

66

Nr.

Nr.

Nr.

45/19, Garten im Dorf, 2,04 ar, 0,48 Tlr. Reinertrag, 20, Garten daselbst, 1,85 ar,

0,44 Tlr. Reinertrag,

21, Garten daselbst, 1,86 ar,

0,44 Tlr. Reinertrag,

22, Garten daselbst, 1,89 ar,

0,44 Tlr. Reinertrag,

23, Garten daselbst, 1,62 ar, 0,38 Tlr. Reinertrag,

Kataster- mäßige Be­zeichnung des Grund­stücks

6

Eigentümer

DaS Grund­stück ist ver­zeichnet im Grundbuch

von

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Groß- 1^440 Gemeinde Groß­auheim i 2 auheim

2

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Groß­auheim

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274

Groß- ' anheim

341

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Dieselbe

Groß­auheim

Cassel den 9. August 1910.

Der Enteignungskommissar, von Bergen,

AII Nr. 7114 Regierungsrat.

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Weide die Heid- äcker"

Desgl.

Stadtkreis Fjanau.

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17715

Gebührenordnung für die Prüfung der Pläne von Entwässerungs­anlagen und deren Abnahme.

Auf Grund des Beschlusses des Magistrats vom 80. November 1909 und der Stadtverordneten- Versammlung vom 30. Juni 1910 wird in Gemäßheit der §§ 6 und 90 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 für den Bezirk der Stadt Hanau folgende Gebührenordnung erlassen:

S 1.

Für die Prüfung von Plänen, betreffend die Herstellung »on Kanolisationsanlagen, sind folgende Gebühren von dem Grundstückseigentümer zu entrichten:

1. Bei einem von der Kellersohle bis zum Dachgesims gemessenen Rauminhalt der mit Entwässerungsan­lagen zu versehenden Gebäude:

bis zu 750 ebm . . . . 5 Mk.

bis zu 1200 ebm . . . , 10 Mk.

bis zu 1800 ebm . . . . 15 Mk.

über 1800 ebm . . . . 20 Mk.

2. bei kleineren Aenderungen vorhandener An­lagen, iowie bei nachträglich beantragten Aenderungen eines genehmigten Bauplanes 3 Mk.

§ 2. '

Ferner sind zu zahlen:

1. Für die Prüfung und Abnahme der Entwässe­rungsanlagen eines jeden Grundstücks . 3 Mk.

2. Für jede außerordentliche örtliche Prüfung, sofern dieselbe durch Verschulden des Bau­herrn oder Bauleiters erforderlich geworden und polizeilich angeordnet ist . . . 3 Mk.

8 3.

Die Eigentümer der Gebäude, die am 1. April 1910 ^iggestellt waren, sind von der Verpflichtung zur Ent­richtung der in § 1 Nr. 1 und § 2 Nr. 1 festgesetzten Ge­bühren befreit.

8 4.

Die Gebühren sind bei Einreichung der Baugesuche oder Anträge auf'Grund einer von dem Smdtbauamt aufzusiellen­den Gebühren-Rechnung von dem Grundstückseigentümer an die Stadtkasse zu zahlen.

Bekanntmachung.

Die Vorschriften betr. die Entwässerung der Grundstücke und die Ordnung betr. die Deckung der Kosten der Ent­wässerungsanlage der Stadt Hanau liegen gemäß § 13 der Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau innerhalb der nächsten 2 Wochen vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet in dem Rathaus Zimmer

Nr. 11 zur Einsicht offen.

Hanau den 12. August 1910.

Der Oberbürgermeister.

Dr. Gebeschus.

17663

Bekanntmachung.

Die Ausführung von 9600 qm Mosaikpflaster soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Aus­führung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau im ganzen oder in getrennten Losen ver­dungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamt, Rat­haus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.

Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene An­gebote sind bis zum Eröffnungstermin am 22. d. Mts., vormittags ll1/» Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 12. August 1910.

Der Magistrat.

17643

Bekanntmachung.

Die Lieferung von 600 m wilden Rand­steinen, 190 ebm Steinschlag (Anamestt oder Hart­basalt) 3700 qm Kleinpstastersteinen und 185 ebm Mosaiksteinen soll unter Zugrundelegung der Be­dingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Liefe­rung von Materialien für die Stadt Hanau zusammen oder in getrennten Losen vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamt, Rat­haus, Zimmer 22, zur Einsicht «aus und können von dort bezogen werden.

Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene An­gebote sind bis zum Eröffnungstermin am 22. d. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa er­schienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 12. August 1910.

Der Magistrat.

17645

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Ge­markung Langenselbold belegenen, im Grundbuche von Langen­selbold Blatt 2651 zur Zeit der Eintragung des Versteige­rungsvermerkes auf den Namen des Pulverarbeiters Johan»« Konrad Thomas und dessen Ehefrau Marie Katharina geb. Köhler aus Langenselbold je zur ideellen Hälfte ein­getragene Grundstücke:

Krtbl. 66 Nr. 44/18, Sackgasse Nr. 8, 4,2J ar,

.) Wohnhaus mit »ofraum, ^ NudunuSw-rt.

Krtbl. 66

am 6

Nr. 24, Garten daselbst, 1,62 ar, 0,38 Tlr. Reinertrag, Nr. 25, Garten daselbst, 1,73 ar, 0,41 Tlr. Reinertrag,

Oktober 1910, vormittags 9 Uhr,

durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden.

Langenselbold den 13. August 1910.

Königliches Amtsgericht

17681

Gefundene nnd verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 brauner Stehbünd mit weißer Hals­krause, 1 frischbesohlter Kinder-Knopfstiefel.

Verloren: 1 Griffelköcher mit Kinderbrille, 1 Bade­hose mit Handtuch, 1 goldener Trauring, 1 Bügeleisen, 1 gelber Herrenschnürschuh, 1 dunkelblaue Lederbrieftasche mit verschiedenen Korrespondenzen von A. Hengsberger (auf dem Wege hinter der Pulverfabrik im Walde),

Entlaufen: 1 wolfsfarbiger Schäferhund, auf den Namen .Lux" hörend.

Hanau den 15. August 1910.

politische Rundschau.

Regierung und Handwerkernachwuchs. Der preußische Handelsminister hat vor einiger Zeit an die Auf­sichtsbehörden der Handwerkskammern einen Erlaß gerichtet, worin darauf hingewiesen wird, daß diese durch tatkräftig« Unterstützung teils finanzieller Art oder durch Anregungen sich ein wesentliches Verdienst um den Nachwuchs im Handwerk erwerben können. Es handelt sich um eint Vermehrung der Lehrlingsheime, deren Errichtung in größerem Umfange alt bisher wünschenswert erscheint. Diese Institute, die vor- nehmlich bis jetzt in einzelnen größeren Städten durch gemein- uützigeVereine gegründet wurden» haben sich gut bewährt und er­freuen sich regen Zuspruchs, so daß nicht nur die Privatinitia­tive, sondern auch die Organisation des Handwerks hier för­dernd wirken können. Die Heime find für solch« jungen Leute bestimmt, denen an den Orten wo sie lernen, die Unter­kunft oder der Anschluß an Familien fehlt. Es wird ihnen gegen sehr mäßiges Entgeld WohnungSgelegenheit und voll« Kost geboten. Der Miuisterialerlaß hat nun zunächst zur Folge gehabt, daß einige Handwerkskammern sich der Ange­legenheit angenommen haben, so daß eint weitere Vermehrung der Lehrlingsheim« zu erwarten ist.

Oesterreichs Maßnahmen gegen die Fleisch­not. Die österreichische Regierung beschäftigt sich mit dem Gedanken, der Fleischteuerung innerhalb ihrer Grenzpfähle durch ein Ausfuhrverbot von Schlachtvieh entgegenzuwirken. Eine solche Maßregel würde, wenn ste zustandekommr, di« Fleischversorgung Deutschlands schwer beeinflussen, da ins­besondere die süddeutschen Bundesstaaten sowie Sachsen und Schlesien einen großen Teil ihres Schlachtviehs aus Oester­reich beziehen. Ueber die Verhandlungen, die in Wien über diese Frage geführt werden, wird berichtet: Minille^râsident Baron Bienerth, der in Jgls bei Innsbruck weckt, hat sofort nach Erhalt der Depesche des HandelsmlN.sters über die Aktion des Wiener Stadtrates zur Abwehr der Fleischnot auf telegraphischem Wege die Zuständigen Stellen des Handels und Ackerbanministerinms auf die Wichtigkeit der Ungelegen» heit aufmerksam gemacht und veranlaßt, daß die notwendigen Verhandlungen für die Einleitung entsprechender Maßnahmen so rasch wie möglich geführt werden. Am 18. August, am Geburtstage des Kaisers, werden alle Minister in Wien eintreffen, und es dürfte ein Ministerrat stattfinden, der sich mit der Fleischfrage und der Möglichkeit eines Ausfuhr­verbotes befassen wird. Selbstverständlich können Ent- schließuugen in dieser Richtung nur im Einvernehmen mit Unaarn gefaßt werden. Die Schwierigkeiten sind durch da»