Erstes Blatt.
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General-Ailzeiger
Amtliches Orgau str Stadt- uni Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
VerastwoeN. ÄMte«: G. Gchra La, hl H««
Wr. 170
syernsprechauschlutz Nr. 605
Samstag den 23. Juli
Aernsprechanschlutz Nr. 605
1910
Lie btstlitSommn »saßt aaßer ».MahaltWiM
14 Seiten.
Amtliches.
Candkreis F)anau.
In der Gemarkung Mittelbuchen ist die Schweineseuche ststgkstellt worden.
Hanau den 20. Juli 1910.
Der Königliche Landrat.
Y 4233 F r hr. Laur.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. ' Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpstichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1 August angebracht werden.
Hanau den 9. Juli 1910.
Der Königliche Landrat.
A 2690 I. A.: Dr. v. Waldow, Reg.-Assessor.
Stadtkreis F)anau.
Polizei-Verordnung betreffend die Aussicht über Gast- und Schankwirtschaften mit Kellnerinnen im Stadtkreise Hanan.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G.-S. S. 1529) und der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung (G.-S. S. 195) wird mit Zustimmung des Magistrats der Stadt Hanan für den Stadtkreis Hanau nachstehende Polizei-Verordnung erlassen:
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Der $ 2 der Polizei-Verordnung betreffend die Aufsicht über Gast- und Schankwirtschaften mit Kellnerinnen im Stadtkreise Hanau erhält folgende Fassung:
8 2.
Für Gast- und Schankwirtschaften mit weiblicher «-Be- dienung wird die Feierabendstunde (Polizeistunde) auf 11 Uhr abends festgesetzt. Sie tritt auch dann ein und ist zu handhaben, wenn von diesem Zeitpunkt ab die Bedienung durch männliches Personal oder den Wirt oder seine Angehörigen ober Stellvertreter erfolgt.
Vor 7 Uhr morgens darf mit dem Schankbetrieb nicht begonnen werden.
Die Polizeibehörde ist befugt, die Feierabendstunde (Polizeistunde) für einzelne Schankbetriebe ausnahmsweise einzuschränken.
II.
Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im „Hanauer Anzeiger" in Kraft.
Hanau den 12. Juli 1910.
Königliche Polizei-Direktton.
? 7902 Frhr. Laur.
In der letzten Zeit ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß verschiedentlich die Mülleimer erst nach Durchfahren der Sammelwagen durch die Straße herausgestellt werden. Da hierdurch eine Verzögerung in der Abfuhr entsteht und die Mülleimer unter diesen Umständen bisweilen überhaupt nicht entleert werden können, mache ich hiermit zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten auf die nachstehenden Vorschriften über die Bereitstellung der Mülleimer zur Abfuhr wiederholt aufmerksam.
§ 7.
Der fortzuschaffende Kehricht ist in Behältern von bestimmter Beschaffenheit (§ 8) am Abend vor dem Abfuhr- tage, jedoch nicht vor 9 Uhr abends, entweder in der Haus- türe lTorfahrt) oder unmittelbar au der Vorderseite der
Häuser bereit zu stellen. Ist ein Vorgarten vorhanden, so kann die Aufstellung unmittelbar am Eingänge hinter der Einfriedigung et folgen.
In denjenigen Straßen, in welchen nicht gefahren werden kann, müssen die Behälter am Eingänge der betreffenden Straße aufgestellt werden.
Hanau den 13. Juli 1910.
Königliche Polizei-Direktton.
P 7928 I. A.: vr. v. Waldow.
Bekanntmachung.
Die Arbeiten zur Herstellung eines gemauerten Kanals 70/125 cm in der Mainstraße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen und Vorschriften für die Ausführung von Arbeiten für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden. Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote find bis zum Eröffnungstermin am 29. d. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Hanau den 22. Juli 1910.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 16209
Bekanntmachung.
Der Schlachthof ist vom 1. August 1910 ab bis auf weiteres im Sommer von 8 Uhr morgens bis 5 Uhr abends und im Winter mit Ausnahme der Hauptschlachttage von 9 Uhr morgens bis 5 Uhr abends, an Hauptschlachttagen von 8 Uhr morgen- bis 5 Uhr abends geöffnet.
Hanau den 13. Juli 1910.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 16139
Bekanntmachung
Arbeitsuchende in der Zeit vom 16. bis 22. Juli 1910:
1 Baufchreiner, 1 Hausbursche, 7 Tagelöhner.
Hanau den 23. Juli 1910. 16141
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Samuel Limon in Hanau, Inhabers der Firma Samuel Simon wird nach der Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schlußverteilung aufgehoben.
Hanau den 16. Juli 1910.
__________Königliches Amtsgericht 5. 16133
Handelsregister.
1. Offene Handelsgesellschaft in Firma:
„F. L. Hammerschmidt" mit dem Sitze in Hanau.
Der Kaufmann Theodor Hammerschmidt in Hanau ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
2. Unter der Firma:
Wilhelm Krack betreibt der in Hanau wohnhafte Kaufmann Wilhelm Krack ein Handelsgewerbe zu Hanau als Einzelkaufmann.
Einträge des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau zu 1. vom 12. Juli 1910 zu 2. vom 15. Juli 1910. 16135
Kreissparkasse zn Hanau.
Die Kreissparkasse verzinst Spareinlagen mit 3’/* °/o.
Die in den ersten drei Tagen eines Monats bewirkten Einlagen werden vom 1. des betr. Monats ab verzinst und Einlagebücher kostenfrei ausgestellt.
Der Vorstand. 669
Gefundene nnd verlorene Gcneiistöiidc rc.
Verloren: 1 goldenes Kettenarmband mit Schlanger köpf mit 2 Rubinen, 1 Portemonnaie mit H,^ £ • .
Bug es logen: 1 Brieftaube mit Nmg am ff l 1909 A. T. IV C. R.). 1 Kanarienvogel.
PolitiTcbe RondTtbao.
Der Agrarkampf in der Romagna. Die Gärung im romagnolischen Agrarkampfgebiet ist im Steigen begriffen. Die Gemüter der Landarbeitermassen sind erhitzt durch die unerwartete Gegenwehr der Grundbesitzer, die durchgesetzt haben, daß die Tätigkeit der Dreschmaschinen von Fremde« auf ihren Gütern durch Militär oder fliegende Freiwilligen» korps verhindert wird. Andererseits suchen die Tagelöhnermassen gewaltsam die Verwendung ihrer eigenen Dreschmaschinen zu erzwingen und diejenige der Gegner zu hindern. Man verbarrikadiert zu diesem Zwecke die Landstraßen und Ortszugänge, wobei die Weiber aufs leidenschaftlichste tätig sind. Die Kavallerie sieht sich vielfach am Eingreifen gr- hindert, weil die Tumultanten sich vor den Pferden auf den Boden werfen. Wie immer, haben Militär und Polizei Anweisung, größte Mäßigung walten zu lassen. Ministerpräsident Luzzati verließ gestern Rom, nachdem er mit den Vertretern der streitenden Teile längere Besprechungen gehabt hatte, die nur schwachen Erfolg hatten. In Imola wurde zur Unterstützung des kämpfenden Landvolkes der allgemein« Ausstand verkündet.
Englisches Unterhaus. In der gestrigen Sitzung wurde über die Resolution betreffend die königliche Zivilliste verhandelt, welche in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Kommission die königlichen Bezüge auf 470 000 Pfund Sterling für den König und den königlichen Haushalt festsetzt ; ferner auf 10 000 Pfund Sterling für jeden Sohn, der das 21. Lebensjahr erreicht hat, mit Ausnahme des Prinzen von Wales auf 15 000 Pfund Sterling im Fall« der Verheiratung und auf 6000 Pfund Sterling jährliches Einkommen für jede Tochter. Für den Prinzen von Wales ist keine Apanage ausgeworfen, weil er die Einkünfte bet Herzogtümer Cornwales und Lancaster erhält. Schatzmeister Lloyd George, der die Vorlage einbrachte, erklärte, daß sobald der Souverän und sein Haushalt in Betracht komme die Resolution gegenüber der früheren Zivilliste eine Veränderung der Belastung bedeute, und wies darauf hin, daß der König seither freiwilligdieEinkommensteuer bezahlt habe, während dieAuSgaben für die Staatsbesuche vom Staatsschatz getragen wurden. Jetzt sei es so arrangiert worden, daß die Zivilliste künftig die Kosten der Staatsbesuche zu tragen habe, während die Einkommensteuer an ihr nicht mehr erhoben werden soll. BarneS (Arbeiterpartei) sprach sich gegen die Resolution aus, weil die Einkünfte der Herzogtümer von Cornwales und Lancaster Staatseigentum sein sollen und weil der Betrag der Zivilliste unverhältnismäßig hoch sei. Ein Antrag Barnes, die königliche Zivilliste von 470 000 Pfund Sterling auf 385 000 Pfund Sterling herabzusetzen, wurde mit 207 gegen 20 Stimmen verworfen. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen erhob Keir Hardie heftigen Widerspruch gegen die Apanagen für die Kinder des Königs mit Ausnahme des Prinzen von Wales. Er begründete dies damit, daß diese großen Summen zu müßigem und luxuriösem Leben verleiten, ohne daß von den Prinzen Gegenleistungen verlangt würden. Lloyd George betonte hierauf nachdrücklich, daß die königliche Familie sich bereitwillig dem öffentlichen Dienst zur Verfügung stelle. (Beifall.) Schließlich wurde die Resolution über die Zivilliste mit 197 gegen 19 Stimmen angenommen.
Englische Sorgen um deutsche Kolonien. Die englische Presse beschäftigt sich andauernd — wahrscheinlich aus liebevoller Fürsorge — mit angeblichen Schwierigkeiten, die Deutschland in seinen afrikanischen Kolonien haben soll. So läßt sich jetzt „Exchange Telegraph Company" auS Kapstadt telegraphieren, daß Deutschland im August eine Expedition ins Ovamboland absenden werde. An unterrichteter Stell« wird mitgeteilt, daß von einer solchen Expedition nichts bekannt ist.
Die Intervention der Amerikaner in Nicaragua wird wohl nicht mehr lange auf sich lassen. Nach Berichten der ameriranifäen ^ Bluefields gab Präsident Madriz den ^„schließlich der Offizieren den Befehl, alle Gefange ^ ^ ge£fjmc In- Amerikaner hinzurichten. eines Amerikaner«, struktion zur Hinrichtung P ^ während er für die Anhänger der gefangen genommen ^^ Sollten die Befehle au»- Estradas als rMg-m u^ ^ch Ansicht der amerikanischen ^reff^ 'n Washington unbedingt interveniere« müssen.
Das Ende des kanadischen EisenbahnstreikS.
Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus" aui Ottawa kam es zwischen der Canadian Pacific-Bahn und ihren Angestellten zu einer vollständigen Einigung. Di»