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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Faadkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mü belletristischer Beilage.
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Nr. 147 Kernsprechonschlutz Nr. 605.
Montag den 27. Juni
Mrrnsprechanschlntz Nr. 605
1910
r Landkreis Ranati.
Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird der Landweg Nr. 21 von Ravolzhausen nach Rüdigheim von Station 3,8 bis Station 5,3 für die Zeit vom 29. Jimi bis einschl. 5. Inti d I. für Fuhrwerke von mehr als 20 Ztr. Ladegewicht, sowie für Kraftfahrzeuge jeglicher Ari, polizeilich gesperrt.
Hanau den 25. Juni 1910.
Der Königliche Landrat.
V 3819 I. A.: Dr. v. Waldow.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen 1. die in der Gemarkung Langenselbold belegenen, im Grundbuche von Langenselbold Blatt 2746 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des HeuhändlerS Johann Wilhelm Koch in Langenselbold eingetragenen Grundstücke: Krtbl. 45 Nr. 84 Acker am Weihertsweg, 33,58 ar, 4.63 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 45 Nr. 35 Acker am Weihertsweg, 29,84 ar, 4,67 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 12 Nr. 36 Acker über den 14 Morgen, 43,85 ar, 7,30 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 12 Nr. 37 Acker daselbst, 50,74 ar, 6,89 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 6 Nr. 89/10 Acker die zwanzig Morgen, 46,60 ar, 7,65 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 6 Nr. 90/10 Acker daselbst, 43,24 ar, 6,95 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 6 Nr. 91/10 Acker daselbst, 40,76 ar, 8,36 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 6 Nr. 92/10 Acker daselbst, 23,55 ar, 4,14 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 6 Nr. 93/10 Acker daselbst, 24,61 ar, 4,29 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 6 Nr. 94/10 Acker die zwanzig Morgen, 21,46 ar, 3,71 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 6 Nr. 95/10 Acker daselbst, 26,98 ar, 4,72 Tlr.
Reinertrag,
Krtbl. 6 Nr. 96/10 Acker daselbst, 22,41 ar, 4,24 Tlr. Reinertrag,
2. die in der Gemarkung. Langenselbold belegenen im Grundbuche von Langenselbold Blatt 2718 zur Zeit der Eintragung des VersteigerunqßvermerkS auf den Namen des HeuhändlerS Wilhelm Koch, Wilhelms 2ter Sohn, und besten Ehefrau, Wilhelmine geb. Fischer in Langenselbold je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücke:
Krtbl. 46 Nr. 11 Wiese auf dem BockSgehârn, 72,82 ar, 16,76 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 66 zu Nr. 49'28 Hofraum im Dorf, 0,75 ar, Krtbl. 66 zu Nr. 49/28 Hofraum daselbst, 0,19 ar, Krtbl. 66 zu Nr. 49/28, Hofraum daselbst, 3,95 ar, Am Steinborn Haus Nr. 20,
a) Wohnbaus mit Hofraum und Hausgarten, 330 Mk. Nutzungswert,
b) Scheune mit Stall,
— zu der dem Ehemann zustehenden ideellen Hälfte — am 12. August 1910, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werden.
Langenselbold den 20. Juni 1910.
Königliches Amtsgericht. 14399
Bekanntmachung.
DaS Proviantamt Hanau hat den Ankauf von neuem Heu, unmittelbar von der Wiese weg, zu den gangbaren Tagespreisen ausgenommen.
Das Heu muß gut geerntet und vollständig trocken sein, eine frische Farbe, einen kräftigen Pflanzengeruch haben und darf bei der E i n l i e f e r u n g nicht schwitzen.
Die Einlieferung kann ohne vorherige Anmeldung sowie an jedem Wochentage nnd zwar: Montag bis Freitag von 8—12 Uhr vormittags und von 2 — 4 Uhr nachmittags, Samstag nur von 8—12 Uhr vormittags erfolgen.
Hanau den 6. Juni 1910.
^J467 Proviantamt.
Gefundene und verlorene Genenstlinde re.
Entlaufen: 1 schwarzer Dachshund mit Halsband auf demselben der Name Freiherr Laur.
Hanau den 27. Juni 1910.
politische RandTcbaa.
Der Kaiser in Kiel. Gestern Morgen fand an Bord der „Hohenzollern" Gottesdienst statt, welchen der Kaiser selber abhielt. Die Predigt, in deren Beginn der Kaiser auf die große Bewegung in der Frage „Hat Jesus gelebt?" hinwieS, knüpfte an die Textworte Evanq. Lucas 23, VerS 44, an. Am Gottesdienst nahmen der Reichskanzler und die an Bord wohnenden Herren der Umgebung teil.
Der Zentralvorstand des evangelischen Vereins der Gustav Adols- Stiftung macht bekannt, daß die diesjährige 62. Hauptversammlung deS Gesamtvereins in den Tagen vom 20.—22. September in Stralsund stallfinden wird, und labet Mitglieder und Freunde des Vereins zu zahlreichem Besuche ein. Anträge, die auf der Versammlung zur Beratung gelangen sollen, find spätestens bis,15. Juli, beabsichtigte Vorträge bis 1. September d. I. beim Zentralvorstand in Leipzig, Weststraße 4, anzumelden.
Deutsche Redakteure in Schweden. Sundsvall, 25. Juni. Den deutschen Redakteuren wurde bei ihrer heutigen Ankunft in Sundßvall, dem herrlich an dem Alnösund gelegenen Zentrum des schwedischen Holzgeschäfts, dem bedeutendsten der ganzen Welt, ein überwältigender Empfang bereitet. Auf festlich geschmücktem Dampfer war ein Komitee den nach prachtvoller Fahrt auf dem JndalS Elf eintreffenden Gästen entgegengefahren. Von den beflaggten Etablissements an beiden Ufern wurden Salutschüsse abgefeuert und am Hafen erwarteten Tausende ihre Ankunft. Eine Musikkapelle spielte deutsche Nationalmelodien. Die Menge brachte stürmische Hurraruf« auS und begleitete die Gäste auf ihrem Gang zum Hotel, wobei «S zu spontanen Kundgebungen kam.
Die italienische Kammer bewilligte für dm Bau und die Unterhaltung von lenkbaren Luftschiffen und Aeroplanen zehn Millionen.
Der Senat der Vereinigten Staaten hat den Antrag seiner Kommission für auswärtige Angelegenheiten auf Ernennung von fünf angesehenen Amerikanern angenommen, die mit den auswärtigen Regierungen über den Weltfrieden konferieren sollen.
Parlamentarisches.
mb. Die Kommission für die Strafprozetzord» nung setzte am Samstag die Beratung über die Hauptverhandlung fort. Bei § 235 wurde der dritte Absatz: „Sind Fragen eines Prozeßbeteiligten im Laufe der Verhandlung wiederholt zurückgewiesen worden, so kann das Gericht beschließen, daß er weitere Fragen, di« er stellen will, vorher dem Vorsitzenden mitzuteilen hat" gestrichen. Angenommen wurde folgender konservativer Antrag: „Die Redaktionskommission wird ermächtigt, durch eine an geeigneter Stelle in die Strafprozeßordnung einzuflechtende Bestimmung klar- zustellen, daß die Prozeßbeteiligten und, vorbehaltlich von § 231 St.-P.-O. auch die beisitzenden Richter und übrigen Mitglieder des Gerichts Fragen an den Angeklagten nur durch Vermittlung des Vorsitzenden stellen können." Die §§ 236 und 237 fanden debattelos Annahme. § 238 der u. a. bestimmt, daß die unmittelbare Vernehmung der von den Prozeßbeteiligten benannten Zeugen und Sachverständigen der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger zu überlasten ist, wenn sie es übereinstimmend beantragen, wurde gestrichen. Die §§ 239 bis 243, die vom Protokoll handeln, blieben unverändert. Vor der Abstimmung über § 244, wonach einem Zeugen oder Sachverständigen zur Unterstützung seines Gedächtnisses die frühere Aussage vorgehalten werden darf, vertagte sich die Kommission auf nächsten Donnerstag. Die Kommission will noch bis zum 16. Juli verhandeln und sich dann bis zum 19. September vertagen.
mb. Die Kommission für die Reichsversiche- rungsorvnnng behandelte am Samstag zunächst die am Freilag zurückgestellten Paragraphen 343 und 346, die die Landkrankenkasten betreffen. Bei der Landkrankenkasse bestellt nach § 343 der Gemeindeverband den Vorsitzenden und die anderen Mitglieder des Vorstandes, darunter einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden. Wird kein Ausschuß gebildet, so müssen dem Vorstände Vertreter der beteiligten Arbeitgeber und der Versicherten in gleicher Zahl anqehâren und darin die Mehrheit haben. Nach § 346 wählt bei der Landkrankenkaste die Vertretung des Gemeinde- verbandes die Vertreter der beteiligten Arbeitgeber und Versicherten je aus deren Mitte. Ein sozialdemokratisches Mitglied erklärte, die Mitglieder der Landkrankenkassen dürfen nicht anders behandelt werden als die der Ortskrankenkasse.
Die beiden Paragraphen bedeuten eine Entrechtung der Arbeiter. Sie müssen gestrichen werden. Der polnische Vertreter sprach im gleichen Sinne. Ein Regierungsvertreter betonte hierauf, daß die Regierung gerade auf diese beiden Paragraphen großes Gewicht lege. Ein Mitglied der fortschrittlichen Volkspartei bedauerte, daß man hier eine Kaste mit Versicherten zweiter Klasse schaffen wolle. Die^ alten Gemeindekrankenkasten haben den Vorzug, daß 'hre Leistungen genau umgrenzt sind. Bei den Landkrankenkasten ist daS nicht der Fall. Die Mitglieder sind völlig rechtlos. DaS alte patriarchalische Verhältnis kann aber nicht mehr aufrecht erhalten werden, die beiden Paragraphen müssen gestrichen werden. Die Wahlen auf dem Lande können ohne weiteres durchgeführt werden. Bei den ReichstagSwahlen geht es ja auch. Ein Vertreter der Konservativen trat für di« Vorlag« ein. Man könne nicht zugeben, daß die Landarbeiter den Sozialdemokraten auSgeliefert werden. Das alte gute Verhältnis zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf dem Lande müsse erhalten bleiben. Diese beiden Paragraphen seien von besonderer Wichtigkeit für die Stellungnahme der Konservativen zu der ganzen Gesetzesvorlage. Ein CentrumSmitglied forderte, wie die Linke, daS Wahlrecht auch für die Landarbeiter und bemängelte den Namen „Landkrankenkasse". Ein Regierungsvertreter erklärte, daß man auf den Namen kein Gewicht lege. Er erinnerte aber, daß z. D. der Name Landgericht niemals beanstandet worden sei. Auf die Bestimmungen selbst lege die Regierung entschiedenen Wert. Die Nationalliberalen betonten, daß sie darauf bestehen müssen, daß Vorstand und Ausschuß der Landkrankenkaste auf paritätischer Grundlage grwählt werden. Ein Mitglied der Reichspartei schilderte die ländlichen Ver- Hältnisse, insbesondere die Bedeutung der Naturalentlohnung. Auf dem Lande komme kein Arbeiter in Vermögensverfall. Die hohen Ziffern der städtischen Armenpflegâ.sprechen nicht für die bessere Lage der städtischen Arbeiter. Ein fortschrittlicher Redner führte aus, daß die Landkrankenkaste nicht allgemein als Rückschritt zu bezeichnen sei. Aber die Verfassung dieser Kaste muß eine andere sein, als die der Gemeindekrankenkasten. Daher lehne er die beiden Paragraphen ab. Ein fortschrittlicher Redner hob hervor, daß eS sich hier für die Landarbeiter um ein Scheinrecht handeln würde, daS sie doch nicht ausüben könnten. Wo eS auf die sachlichen Leistungen ankomme, sei seine Partei bereit, die Arbeiter zu entlasten. Die Hälftelung ist aber nicht beliebt worden. Die sachgemäßere Verwaltung der Landkrankenkasten ist gewährleistet, wenn die Regierungsvorlage angenommen wird. Daraus werden die beiden Paragraphen 343 und 346 mit 15 gegen 11 Stimmen der Konservativen, der Reichspartei und der Nationaliberalen abgelehnt. Ein Antrag des Zentrums, den Hâlftelungsparagraphen 412 dahin zu ändern, daß die Arbeiter '/,, ihre Arbeitgeber */• der Beiträge zu tragen haben, wurde ebenfalls abgelehnt. Die Nationalliberalen stimmten gegen die Drittelung, während die Konservativen und die Reichspartei in Konsequenz der früheren Beschlüssen dafür waren. § 350 wurde ange- no'mmen. Der nächste Abschnitt behandelt die Zusammensetzung der Betriebs- und Jnnungskrankenkassen. $ 351 wurde dahin abgeändert, daß der Arbeitgeber oder sein Vertreter die Hälfte der Stimmen hat, die die jeweilig anwesenden Versicherten zusammen haben. Die §§ 352 und 353 bleiben unverändert. § 354 setzt die Bestimmungen für die Jnnungskassen fest. Die Innung bestellt den Vorsitzenden und seine Stellvertreter aus den Vorstandsmitgliedern. Auf Antrag des Zentrums wurde hinzugefügt: „Nach der Errichtung kann durch eine Aenderung der Satzung festgesetzt werden, daß die Arbeitgeber und Versicherten j« die Hälfte der Beiträge entrichten. In diesem Falle sind die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes und bei Ausschusses von der Innung zu bestellen." Ein sozialdemokratischer Antrag, der die Arbeitervertreter gegen Kündigung sichern will, wurde gegen die Antragsteller und die Fortschrittliche Volkspartei âbgelehnt. § 355, von den Pflichten deS Vorstands, wurde angenommen, § 356, der von der Anstellung der Beamten uud Angestellten handelt, wurde gestrichen. Der Rest deS Abschnitts — §§ 357 biS 361 — blieb unverändert. Di« Beratung des Kapitels: Angestellte, wurde bis zur Drucklegung der Abänderungsanträge ausgesetzt. Das Kapitel: Verwaltung der Mittel — §§ 372 bis 376 — wurde mit geringfügigen Aenderungen angenommen. Die Beratung über das nächste Kapitel: Verhältnis zu Aerzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken — §§ 377 bis 407 — soll erst später erfolgen. In der nächsten Sitzung — Montag nachmittag — wird die Verhandlung beim übernächsten Abschnitte ausgenommen werden.