Erstes Blatt.
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Gtueral-Aazeiger
AMihts Orga» für Stadt- und Faudkrtis Ka»a».
Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn- und Feiertage, mit belletristischer Beilag».
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Nr. 134
Fernfprechanfchluß Nr. 60».
Samstag den 11. Juni
Fernfprechauschluß Nr. 605. 1910
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MF" Die nächste Nummer deS „Hanauer An- hetgerS" wird Montag früh 10 Uhr ausgegeben.
— Inserate für diese Nummer werden nur bis Montag früh 8 Uhr angenommen.
Dit hiitiflf Staintt Et mßer d.llatnhrltnßZilck
16 Seiten.
Hierzu
»Amtliche Beilage Nr. 5".
Amtliches.
Eandkrels F)anau.
Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird der Landweg Nr. 17 von Langenselbold nach Hütten- gesätz von Station 1,2 bis Station 2,8, das ist von Ausgang des OrteS Langenselbold bis zum Abzweig des Landweges nach dem Bruderdiebacherhof für die Zeit vom 14. d. Mts. bis einschl. L0. d Mts für Fuhrwerke von mehr als 20 Ztr. Ladegewicht, sowie für Kraftfahr« zeuge jeglicher Art, polizeilich gesperrt.
Hanau den 10. Juni 1910.
Der Königliche Landrat.
V 3499 Fr h r. Laur.
Nachdem in Langenselbold Diphtherie- Erkrankungen nicht mehr Vorkommen, werden folgende anderweite Impftermine anberaumtr
1. am 21. Juni 1910, nachm. 8—5 Uhr, Erstimpfung,
2. am 28. Juni 1910, nachm 3—5 Uhr, Nach« schon der Erstimpfung,
3. am 21. Juni 1910, nachm. 5—6 Uhr, Wiederimpfung,
4. am 28. Juni 1910, nachm. 5—6 Uhr, Nachschau der Wiederimpfung, sämtlich in der Knabenturnhalle in Langenselbold. Hanau den 8. Juni 1910.
Der Königliche Landrat.
* 2764__Frhr. Laur.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 4. bis 10. Juni 1910:
1 Ausläufer, 1 Fahrbnrfche, 2 Hausburschen, 1 Heizer, 1 Maschinenschlosser, 3 Tagelöhner.
Hanau den 11. Juni 1910. 13398
Städtische Arbeltsvermittelttngsstelle.
Bekanntmachung.
Handelskammer zu Hanau.
Auf Grund des § 17 deS Handelskammergesetzes wird bekannt gemacht, daß bei der Ersatzwahl zur Handelskammer am 10. cr. Herr Friedrich Kreuter i. Fa. Fr. Kreuter L Co. zu Hanau zum Mitglied der Handelskammer für ^ie Wahlperiode bis Ende 1913 gewählt worden ist.
Etwaige Einsprüche gegen die Wahl sind bis zum 25. d. Mts. bei der Handelskammer anzubringen.
Hanau den 11. Juni 1910.
Die Handelskammer zu Hanau.
C a u t h a l.
Der Syndikus.
13409 Dr. phil. Grambow.
Politische RandTd/ia».
An Dernburg. Die Hamburger Handelskammer richtete an Dernburg folgendes Telegramm: „Eure Exzellenz haben während der leider nur zu kurzen Tätigkeit an der Spitze des Koloniaiamts mit so viel Energie und Umsicht die Wünsche in Erfüllung gebracht, die lange von allen Kolonial- freunden, und nicht zum wenigsten von Hamburger Kaufleuten. gehegt wurden, daß wir uns gedrungen fühlen. Eurer
Exzellenz unseren aufrichtigen und lebhaften Dank auszusprechen. Durch die Erweckung des nationalen Interesses für die Kolonien, für deren wirtschaftliche Erschließung, erwarben sich Eure Exzellenz Verdienste um die deutsche Kolonialwirtschaft, die die hamburgische Kaufmannschaft stets in dankbarer Erinnerung behalten wird/
Sparsamkeit und Ausbau des Heeres. Die „Nordd. Allg. Ztg/ schreibt: Ein Artikel, der kürzlich aus einer Zeitungskorrespondenz in die Blätter übergegangen ist, behauptet, daß nach dem Quinquennat im Ausbau unseres Heeres ein Stillstand eintreten werde. Die Entscheidung hierüber sei anscheinend schon beim Amtsantritt des jetzigen Reichskanzlers gefallen. Um das Fiasko der Reichsfinanzreform zu verbergen, solle am Landheer gespart werden. Nach der Ansicht des Reichskanzlers und des Reichsschatz- sekretärs, dessen Sparsamkeitsvollmacht gegenüber dem Heere der Kanzler zur Bedingung seiner Amtsübernahme gemacht habe, sei für den Ausbau der Flotte und für die Entwickelung des Herres kein Geld übrig. Ein Hamburger Blatt glaubt jetzt bestätigen zu können, daß der gegenwärtige Reichskanzler bei der Uebernahme der Geschäfte allerdings die Bedingung gestellt habe, es dürfe nach Ablauf des Qu nquennats keine größere Forderung für das Heer kommen. Diese Sachlage solle aber vertuscht werden. Im übrigen ziehe man sich hinter den Vorwand zurück, daß im Jahre 1911 eine besondere Vorlage überhaupt nicht notig wäre, weil die Präsenzziffer auch unter der Hand erhöht werden könne. Wir wollen frststellen — schreibt die „Nordd. Allg. Ztg/ —, daß alle diese Angaben mit Einschluß der angeblich vom Reichskanzler verlangten Sparsamkeitsvollmacht auf reiner Erfindung beruhen. Hinsichtlich der kommenden Neuforderungen für das Heer ist nichts zu vertuschen. Sie werden für das kommende Quinquennat in voller Uebereinstimmung zwischen dem Reichskanzler und den militärischen Stellen ganz im Sinne der früher schon gegebenen Aufklärung aufgestellt werden und nichts vermissen lassen, was nach dem Urteil der kompetenten Behörden im Interesse der Schlagfertigkeit unseres Heeres notwendig ist.
Die Tagegelder bei Dienstreisen. Nach der endgültigen Fassung des Reisekostengesetzes betragen die Tagegelder bei Dienstreisen der Staatsbeamten — die in Klammern beigefügte Zahl bezeichnet die Tagegelder für eintägige Dienstreisen — für aktive Staatsminister 35 Mk. (23 Mk.), für für Beamte der ersten Rangklaff« 28 (18 Mk.), für Beamte der zweiten und dritten Rangklaffe 22 Mk. (15 Mk.), der vierten und fünften Rangklaffe 15 Mk. (12 Mk.), für Beamte, die nicht zu den obigen Klassen gehören, soweit sie bisher zu diesem Satz berechtigt waren, 12 Mk. (9 Mk.), für Subalternbeamte der Provinzial-, Kreis- und Lokalbehörden und andere Beamte gleichen Ranges 8 Mk. (6 Mk.), für andere Beamte, soweit sie bisher zu diesem Satz berechtigt waren, 6 Mk. (4,50 Mk.), im übrigen 4 Mk. (3 Mk.). Bei Dienstreisen, die sich auf 2 Tage erstrecken und innerhalb 24 Stunden beendet werden, wird das P/>» fache dieser Sätze gewährt. An Fahrkosten für das Kilometer, einschließlich der Kosten der Gepäckbeförderung, werden je nach der Nangklaffe 9—5 Pf. gewährt, wenn die Wege- strccken auf Eisenbahnen und Schiffen zurückgelegt werden können, in allen anderen Fällen 60—30 Pf. Der Nachweis, für welche Wagen- oder Schiffsklasse der Fahrpreis bezahlt ist, wird durch die Versicherung des Beamten geführt. Im ersteren Fall erhalten für jeden Zu- oder Abgang am Wohnort oder an einem auswärtigen Uebernachtungsort die Beamten der 1. bis 4. Gruppe i.50 Mk., der 5. und 6. Gruppe 1 Mk., der letzten Gruppe 50 Pf. Für einen mitgenommenen Diener erhalten die Beamten der Gruppe 1 und 2 5 Pf. für das Kilometer. Ueber die Benutzung von Kleinbahnen (Straßenbahnen) und Kraftwagen und über die Höhe der in diesen Fällen zu gewährenden Fahrkosten bestimmt das Staatsininisterium das Nähere. Das Gesetz, das nicht am 1. April d. J., wie die Regierungsvorlage in Aussicht genommen hatte, sondern am 1. Oktober d. I. in Kraft, enthält u. a. noch die durch Beschluß des Abgeordnetenhauses herbeigeführte Schlußbestimmung, daß alle Königlichen Verordnungen und allgemeine Anordnungen des Staatsministeriums, sowie des Verwaltungschefs in Gemeinschaft mit dem Finanzminister, welche auf Grund des Gesetzes zugelaffen sind, dem Landtage, wenn er versammelt ist, sofort, sonst bei seinem nächsten Zusammentritt vorzulegen sind.
Die preußische Regierung und der Vatikan. Wie das „Berl. Tagebl " aus Roni meldet, fuhr der preußische Gesandte v. Mühlberg am Freitag vormittag zum Vatikan, wo er eine einstündige Unterredung hatte. Aus guter vatikanischer Quelle will das „Berl. Tagebl." erfahren haben, daß der Vatikan sowohl die schwierige Stellung der preußischen Regierung als auch die peinliche Lage des Zentrums
einsteht. Der Vatikan dürfte darum der Regierung möglichst entgegenkommen. Es handle sich darum, dafür einen gang' baren Weg zu finden. Die Verhandlungen darüber dauern noch fort.
OesterreichifcheS Abgeordnetenhaus. Bei der fortgesetzten Beratung des Budgets protestierte Mühlwert gegen die unerhörte Beleidigung, die den Protestanten in bet jüngsten Enzyklika des Papste« zugefügt wurde und erklärte, die später erfolgte Entschuldigung des Vatikans gegenüber dem preußischen Gesandten für absolut unzureichend.
Die französische Kammer erklärte die Wahl Del- eaffél nahezu einstimmig als gültig, trotz des lebhaften Einspruches des sozialistisch-radikalen Deputierten Generals Pedoya, welcher behauptete, daß bei dieser Wahl in sehr gesetzwidriger Weise vorgegangen worden sei.
Die spanische Regierung und der Vatikan. In einem unter dem Vorsitz des Königs abgehaltenen Ministerrat hat Ministerpräsident CanalejaS die Notwendigkeit dargelegt, die Verpflichtungen zu erfüllen, die die Regierung in religiöser Hinsicht eingegangen ist. Der König habe dem zugestimmt und gefragt, auf welcher Basis man zu diesem Ziele gelangen könne. Hierauf habe der Ministerpräsident vorgeschlagen, alle Dekrete aufzuheben, die den Artikel 11 der Konstitution in dem Sinne auslegen, daß die öffentliche Ausübung jeder von der katholischen verschiedenen Religion untersagt ist. Auch das Dekret vom 23. Oktober 1876, da« jede öffentliche Versammlung nichtkatholischer Sekten untersagt, solle aufgehoben werden.
Rußland und Finnland. Die Reichsduma nahm den ganzen Finnland-Gesetzentwurf mit 164 gegen die 23 Stimmen der Oktobristen an, in deren Namen der Abgeordnete Gljebow folgende Erklärung abgab: Die Oktobristen erkennen die Notwendigkeit einen allgemeinen Reichsgesetz' gebung in Fragen, die Finnland wie das Reich betreffen, an, jedoch unter der Bedingung, daß die volle Selbständigkeit Finnlands in der inneren Angelegenheit gewahrt bleibe. Nach der Ablehnung der von den Abgeordneten Lerche, Anrep und Kapustin beantragten Amendements über bis Schule und Presse Finnlands widerspricht der Gesetzentwurf in der angenommenen Form zweifellos dieser Bedingung. Daher stimmen die Oktobristen gegen den Entwurf. Bei der Annahme des Gesetzes brach stürmischer Beifall cm3, Purischkewitsch rief laut: Finis Finlandiae!
Amerikanische Bürger in Charbin. Der Peters- burger Telegraphenagentur wird aus Washington gemeldet: Staatssekretär Knook habe dem russischen Botschafter mit» geteilt, daß der amerikanische Konsul in Charbin die Anweisung erhalten habe, wonach amerikanische Bürger in Charbin gleich den Russen und Chinesen städtische Steuern bezahlen sollen.
Kampf zwischen türkischen Grenzposten und Montenegrinern. Der türkische Grenzposten von Pepitsch wurde von Montenegrinern angegriffen. Es entspann sich ein zweistündiger Kampf, in dessen Verlauf zwei türkische Soldaten getötet und drei verwundet wurden. Die Verluste der Montenegriner sind nicht bekannt.
Parlamentarisches.
mb Die Reichsversicherungskommission erledigt* heute zunächst die Schlußparagraphen des Abschnittes über den Umfang der Versicherung, die von der freiwilligen Versicherung handeln, §§ 190 bis 193. In Betracht kommen nach der Vorlage namentlich kleine Gewerbetreibend«, deren Jahreseinkommen 2000 Mark nicht übersteigt. Von sozialdemokratischer Seite wird unter Beibringung statistischen Materials darauf hingewiesen, daß die freiwillig Versicherten einen hohen Prozentsatz der Erkrankungen liefern und somit eine Belastung der Krankenkassen bilden. Man soll dies« Kreise einfach und konsequenter Weise in die ZwangSver- sicherung einbeziehen. Von fortschrittlicher Seite wird dagegen eingewandt, daß die Gesundheitsverhältniss« beim Eintritt in die Kasse nicht ungünstig sein können, da für die freiwillig Versicherten ärztlich« Untersuchung vorgeschrieben fei; aber diese Leute standen meistenteils in vorgerückten Jahren, daher die höhere KrankheitSziffer. Si« gehörten in die freien Hufskassen, die Ersatzkassen. Von nationalliberaler Seite wird in Folgerung des Beschlusses in bezug auf die Versicherungspflicht, die Erhöhung der Grenz« auf 2500 Mk. beantragt. Dieser Antrag wird angenommen, und im übrigen $ 190 durch Annahme eines Zentrumsantrags in folgender Fassung beschlossen: Versicherungsfreie Beschäftigte der im § 177 Absatz 1 bezeichneten Art (es sind das diejenigen Per. sonen, die bis zu einer Einkommengrenze von 2500 Mk. oer- sicherungspflichtig sind) und Familienangehörige des Arbeitgebers, die ohne Arbeitsoertrag in seinem Betrieb« tätig sind, können freiwillig der Versicherung beitreten, wenn nicht ihr jährliches Gesammtsinkommen 2500 Mk. übersteigt. Der Bundesrat bestimmt. wie w«it unter her gleichen Voraus