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General-Anzeiger
Amtliches Organ fit Lindt- and Landkreis Sanaa.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 133 M«rnsprecha»kchl«k Nr. 605.
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Amtliches.
Von beachtenswerter Seite ist darauf hingewiesen worden, daß die auf den Straßen feilgehaltenen Mineral-Wässer, wie Selterser, Soda-Wasser u. a. m. an die Abnehmer stets eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten Wassers, welcher schon in normalen Zeiten leicht ernste Ver- vauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe, beim Drohen der Cholera die Neigung zu ähnlichen Erkrankungen befördere.
Im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen, Unter* cichts- und Medizinal-Angelegenheiten werden daher die Verkäufer von Mineral-Wässern im Ausschanke hiermit ange» wiesen, das Getränk fernerhin, gleichviel, ob die Cholera bro^t oder nicht, nur in einem der Trinkwasser-Temperatur entsprechenden Wärmegrade von etwa 10° Cele. abzugeben. Gleichzeitig wird das Publikum vor dem Genusse eiskalter Getränke überhaupt, also auch des zu kalten Bieres, insbesondere aber der Mineral-Wässer, gewarnt. (A II 3624).
Cassel am 22. Mai 1909.
Der Regierungspräsident.
V 3137 I. V.: Rieß von Scheurnschloß.
Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.
’HaÄbtm für den Bezirk der Hessen-Nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft die Unsallverhülungsvor- schristen a) für landwirtschaftliche Maschinen und für landwirtschaftliche Nebenbetriebe im Jahre 1905, b) für landwirtschaftliche Geräte und Sprengmittel, Vieh- und Fuhrwerkshaltuna, Banbaltung, Forstwirtschaft und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe im Jahre 1907 erlassen worden sind, wird vom 9. Jttni d. J. ab durch den
Landes-Sekretär ©reift
in der Sektion Hanau-Stadtkreis mit der Kontrolle darüber begonnen werden, ob diese Vorschriften in den einzelnen Betrieben auch befolgt werden.
Diese Kontrolle soll vorläufig auf verschiedene Stichproben beschränkt werden und dabei der Aufsichtsbeamte zunächst mehr als Berater wirken.
Hanau den 9. Juni 1910.
Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes der Hessen-Nassauischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Hild. 13321
Gntgecriitrtes siißts Pferdc-Heu von der Wiese weg, wenn es vollständig trocken ist, kauft _________ Proviantamt Hanau. 13009
Gefundene und verlorene Geqenstnnde re. Gefunden: 2 vergold. Uhrkettchen, 1 goldener Damen- ring, 1 Schulfibel, 5—10 gr Gold, 1 grünes Portemonnaie mit 27 Pfg. Inhalt.
Verloren: 1 weißgehäkelter Damengürtel, 1 goldene Damenuhr mit goldenem Kettchen, 1 goldener Zwicker.
Hanau den 10. Juni 1910.
Politische Rundschau.
Reichstagsstichwahl. Nach dem Ergebnis der gestrigen Reichstagsstichwahl in Jauer wurde Büchtemann (fortschr. Vpt.) mit 9442 Stimmen gewählt. Proll (Soz.) erhielt 7916 Stimmen.
Reichstagsersatzwahl in Ueckermünde-Usedom- Wollin. Bis 1 o1/» Uhr abends wurden für v. Böhlen» dorff-Kölpin (kons.) 6065, für Justizrat Herrendörffer (Frischr. Volksp.) 4299 und für Parteisekretär Kuntze (Soz.) 7789 Stimmen gezählt. Es hat Stichwahl zwischen dem Konservativen und dem Sozialdemokraten stattzufinden. Die Wahlbeteiligung betrug 68 Prozent gegen 79 Prozent im Jahre 1907. Es fehlen noch die Resultate einiger kleineren Ortschaften. (1907 erhielt in der Hauptwahl der Konservative v. Bohlendorff, der frühere Abgeordnete des Wahlkreises, 8156, der inzwischen durch einen Ballonunfall ums Beben gekommene Freisinnige Delbrück 6353 und der sozialdemokratische Kandidat 6113 Stimmen. In der Stichwahl fielen davon auf die Freisinnigen 11 011. auf die Konservativen 9415 Stimmen
Freitag den 10. Juni
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Ein Hansabitnd - Preis. Der Württembergische Landesverband des Hansa-BundeS für Gewerbe, Handel und Industrie hat durch seinen geschäftsführenden Ausschuß im Einvernehmen mit dem Präsidium des Bundes in Berlin beschlossen, für die vom 4. bis 20. Juni d. J. zu Stuttgart unter dem Protektorat des Königs von Württemberg stattfindende 9. Fachausstellung des Verbandes deutscher Flaschner-, Klempner- und Installateur-Innungen zwei Preise zu stiften. Der eine davon, ein Pokal, soll der besten Kollektiv-Ausstellung von Innungen, Jnnungsverbänden oder ähnlichen Handwerkerorganisationen zuteil werden, als Ausdruck dafür, daß der OrganisationSgedanke des Handwerks Förderung und Unterstützung verdient. Ein weiterer Preis ist der besten kollektiven Ausstellung von Fachschulen der einschlägigen Gewerbe zugedacht. Der Hansa-Bund erblickt ein wesentliches Mittel, den gewerblichen Mittelstand zu fördern, darin, der Heranwachsenden Generation jedes Handwerkszweiges neben der allgemeinen eine gründliche fachliche Ausbildung zuteil werden zu lassen, allerdings unter sorgfältiger Schonung der geschäftlichen Interessen der Prinzipale. Der Württembergische Landesverband hat also mit diesem zweiten Preis den Fachschulen eine Anerkennung ihrer Leistungen und einen Ansporn zu fortschreitenden Erfolgen geben wollen.
Die bayerische Abgeordnetenkammer hat in ihrer heutigen Sitzung das Einkommensteuergesetz mit 89 gegen 20 Stimmen angenommen. Alle von der Reichsrats- kammer angenommenen Abänderungen des Gesetzes wurden verworfen.
Zwölfter Deutscher Handlungsgehilfentag. Der Ausschuß des Deutschen Handlungsgehilfentages ist in Hamburg zu seinen diesjährigen Beratungen zusammenge» treten. Etwa 70 Teilnehmer aus allen Teilen deS Reiches und aus Oesterreich sind dazu erschienen. Die Verhandlungen dienen bekanntlich der Vorbereitung des 12. Deutschen Handlungsgehilfentages, der im nächsten Jahre in Breslau abgehalten wird. Am Vormittage traten die einzelnen Abteilungen des Handlungsgehilfentages zu Einzelberatungen zusammen. Der Nachmittag wurde der Berichterstattung auS den Abteilungen vor dem Gesamtausschuß gewidmet. Ein ausführliches Referat wurde zunächst von Schröder-Köln über die Novelle zur Gewerbeordnung (Kontorarbeitszeil, Sonntagsruhe, Ladenschluß, Handelsinspektoren) erstattet. Im Anschluß daran wurde folgende Entschließung einstimmig angenommen: „Der Ausschuß des Deutschen Handlungsgehilfentages beklagt aufs tiefste den seit sechs Jahren einge- tretenen Stillstand der sozialpolitischen Gesetzgebung für den Handlungsgehilfenstand. Trotz mehrfacher Verheißungen der Verbündeten Regierungen und trotzdem sich der Reichstag durch Initiativanträge und Beschlüsse zum Fürsprecher für die dringendsten sozialpolitischen Forderungen der Handlungsgehilfen machte, hat kein neues Gesetz die gesetzgebenden Körperschaften verlassen. Weder die Vorschläge des Beirates für Arbeiterstatistik über die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit in Kontoren, noch die wiederholten Ankündigungen einer reichsgesetzlichen Regelung der Sonntagsruhe im HandelS- gewerbe haben irgend ein positives Ergebnis gezeitigt. Auch die verheißungsvollen Beschlüsse der 26. Reichstagskommission für die Vorberatung der Gewerbenovelle, die beim Reichstagsschluß im Juli 1908 unerledigt blieben, sind von den Verbündeten Regierungen in der neuen Novelle zur Gewerbeordnung nicht berücksichtigt worden. Der Ausschuß des Deutschen Handlungsgehilfentages erneuert darum die vom 11. Deutschen Handlungsgehilfentage am 12. und 13. Juni in Stuttgart erhobenen Forderungen auf reichsgesetzliche Einführung der völligen Sonntagsruhe, Schaffung einer Handelsaufstcht, reichsgesetzlichen Ächtuhrladenschluß, reichsgesetzliche Vorschriften für die Arbeitszeit in den Kontoren und Urlaub." R. v. Pein-Altona berichtet sodann über das Arbeitskammergesetz und über die Fortschritte der Bewegung zur Errichtung von Kaufmannskammern. Fedisch-München gab ein Bild von der Wirksamkeit der Gehilfenausschüsse in München, die nunmehr das erste Jahr ihrer Tätigkeit hinter sich haben. Redner war wenig zufrieden mit dem praktischen Nutzen der Ausschüsse. In einer Entschließung stellte der Handlungsgehilfentag mit Befriedigung fest, „daß Regierung und Reichstag die Einbeziehung der Handlungsgehilfen in die Arbeitskammern bisher abgelehnt haben, weil tatsächlich eine befriedigende Erfüllung der Forderung der Handlungsgehilfen nach einer gesetzlich anerkannten wirkungsvollen Vertretung für ihren Stand innerhalb der Arbeitskammern unmöglich ist. Er hofft zuversichtlich, daß es bei diesen Beschlüssen bleibt und daß die Reichsregierung gemäß ihrem Versprechen und gemäß den Wünschen der 11. Kommission des Reichstages baldigst den Entwurf eines Gesetzes für die Errichtung von paritätischen Kausmannskammern vorleaeu
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1910
eweg— *—*——■—S-——Ä—HB—--—-——ÄÄ-MSB» wird. Der Ausschuß erklärt ausdrücklich, daß die in einigen Bundesstaaten und bei einigen Handelskammern eingesetzten oder geplanten Gehilfenausschüsse keinesfalls als ein Ersatz der geforderten Kaufmannskammern gelten können". Martin Vorholz-Hamburg sprach über die bisherigen Erfahrungen bei Stellenvermittlergesetzes. Redner geißelte die Duntscheckigkeit der Bestimmungen, die die einzelnen Bundesstaaten auf Grund deS Gesetzes erließen und besprach sodann die Forderungen deS Deutschnationalen HandlungSgehilfen-Der- bandes, die eine Umgehung deS Gesetzes seitens der gewerbsmäßigen Stellenvermittler zu verhindern bestrebt waren. Schröder-Köln erwähnte im Anschluß daran b« Errichtung von städtischen Arbeitsnachweisen.
Reichskolonialstaatsfekretär v. Lindequist.
Berlin, 9. Juni. Der „Reichsanz." gibt die Erteilung der nachgesuchten Dienstentlassung des Staatssekretärs bei Reichskolonialamts Wirkl. Geh.-Rats Dernburg unter Der- leihunq der Brillanten zum Roten Adlerorden 1. Klasse, und die Ernennung des Unterstaatssekretärs deS Reichskolonial- amts v. Lindequist unter Verleihung des Charakters all Wirkl. Geh. Rat mit dem Prädikat Exzellenz zum Staatssekretär des Reichskolonialamts und seine Beauftragung mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Geschäftskreis des Reichskolonialamts nach Maßgabe deS Gesetzes vom 17 März 1878 bekannt.
Berlin, 8. Juni. Der Nachfolger deS Herrn von Lindequist als Unterstaatssekretär im Reichskolonialamt soll nach dem „L.-A." der jetzige Ministerialdirektor Dr. Conze werden. Ferner wird davon gesprochen, daß Dr. Seitz, der Gouverneur von Kamerun, als Nachfolger des Herrn von Schuckmann für den Gouverneurposten in Deutsch-Südwest- afrika in Aussicht genommen sei.
Der Dank an Herrn Dernbnrg.
Berlin, 9. Juni. Die „Nordd. Allg. Ztg.^ schreibt: Herrn Staatssekretär Dernburg ging anläßlich seines Ausscheidens folgendes Allerhöchstes Handschreiben zu: „Da Sie zu meinem Bedauern auf dem Wunsche bestanden haben, aus Ihrem Amt als Staatssekretär deS Reichskolonialamts entlassen zu werden, habe ich mich entschlossen, Ihnen durch Order vom heutigen Tage den erbetenen Abschied in Gnaden zu bewilligen. Ich sprech« Ihnen hierbei meine vollste Anerkennung für die hervorragenden Dienste auS, die Sie sich in vierjähriger, an Erfolgen reicher Arbeit um die Entwickelung des deutschen Schutzgebiete- erworben haben. Als Zeichen dieser meiner Anerkennung habe ich Ihnen die Brillanten zum Roten Adlerorden 1. Klaffe verliehen. Die Generalordenskommission ist beauftragt, Ihnen die Dekoration zugehen zu lassen. Ihr wohlgeneigter Kaiser und König Wilhelm I. E? — Die „Nordd. Allg. Ztg." bemerkt hierzu: Di« Worte hoher Anerkennung, womit S« Majestät dem Entlaffungsgesuch entsprochen hat, werden überall Zustimmung finden. Die Tatsachen, worauf sich dir kaiserlichen Worte beziehen, bedürfen nicht der Aufzählung im einzelnen; sie füllen eine verhältnismäßig kurze Arbeitsperiode aus und sind daher in frischem Gedächtnis. Wenn der Staatssekretär Dernburg sich nicht hat entschließen können, sein Amt noch weiter fortzuführen, so ist das Bedauern darüber nicht am wenigsten beim Reichskanzler, der in ihm einen tatkräftigen, unermüdlichen, sachverständigen Mitarbeiter auf einem Gebiet geschätzt hat, das doch im wesentlichen erst durch Herrn Dernburgs Tätigkeit zu einem verheiPingsvollen Fruchtfeld geworden ist. Es heißt nur, der ausgezeichneten Tätigkeit des ausscheidendcn Staatssekretärs gerecht werden, wenn wir feftfteQen, daß er in jeder Beziehung sich des vollsten Vertrauens des Reichskanzlers erfreuen konnte, das in seinem einzigen Falle eine sachliche oder persönlich« Differenz sich zwischen ihnen eiustellti. Der Staatssekretär war daher auch in allen, sein Ressort angehenden Fragen des Rückhalts beim Reichskanzler sicher. Dieser hat auch die erfolgreiche Art, wie Herr Dernburg seinen letzten parlamentarischen Tag durchgefochten hat, mit aufrichtiger Genugtuung begleitet. Bestätigen können wir freilich auch, daß die Rücktrittsabsichten des Herrn Dernburg nicht aus der jüngsten Zeit stammen. Der Staatssekretär kündigte sie bereit» vor Jahresfrist bem damaligen Reichskanzler an und wiederholte sie dann dem Reichskanzler bei dessen Antritt.
Parlamentarisches.
mb. Die Strafprozetztommisston beschloß unter Ablehnung einer Reihe von Anträgen mit geringer Mehrheit den § 148 in folgender Fassung: Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich in Untersuchungshaft befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet. (Dieser Satz wurde nicht angefochten.) Lieaeu Tatsachen vor, welch«