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Erstes Blatt.

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General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Berariweefi, NedaNeur: G. Schrecker de -a«M

Wr. 110 A<r»lpr<cha»lchl>ist Sie. 605.

Freitag den 13. Mai

Fernsprechanschlnf; Nr. 605» 1910

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14 Seiten.

Amtliches.

Stadtkreis Fjanau.

Bekanntmachung

Elektrische Anlage für die Pumpstation an der Gipsmühle.

Die elektrische Anlage für die Pumpstation an der Gips- mühle ist zu vergeben; dieselbe besteht aus Lieferung und Montage zweier Gleichstrom-Dynamomaschinen von je 5 KW., einer Äkkumulatorenbauerie von 125 Zellen und 60 Ampere­stunden Kapazität und der Einrichtung der elektrischen Be­leuchtung mit 2 Bogenlampen und 62 Glühlampen nebst allen Leitungen. Die näheren Bedingungen können auf dem Städtischen Sielbaubureau, Hauptstraße 3, Hanau (Kessel- stadt l einge'ehen werden; auch können von dieser Stelle die Bedingungen und Angebotsformulare, solange der Vorrat reicht, zum greife von 3 Mk. bezogen werden.

Angebote müssen bis zum 25. Mai 1910, vor­mittags 11 Uhr, auf dem Städtischen Sielbaubureau in Hanau (Kesselstadt) eingelaufen sein; die Eröffnung der An­gebote erfolgt in Gegenwart etwa erschienener Anbieter oder Deren Stellvertreter.

Hanau den 10. Mai 1910.

Der Oberbürgermeister.

Dr. Gebeschus. 11251

Verdingung.

Die zum Neubau der Badeanstalt am Steinbeimertor erforderlichen Tischlerarbeiten sollen unter Zugrunde­legung derallgemeinen Bestimmungen für Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferungen" öffentlich verdungen werden.

Bedingungen und Angebotsunterlagen sind, soweit der Vorrat reicht, gegen Entrichtung von 1 Mk. in bar, vom Stadtbauamt, Zimmer Nr. 18, während der Sprechstunden vormittags 1012^ Uhr zu beziehen.

Verschlossene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebots sind bis Montag den 25. d. Mts, vor­mittags 11 Uhr, bei der vorbezeichneten Dienststelle tinzureichen, woselbst um diese Zeit die Eröffnung der Ange­bote stallfindet.

Hanau den 10. Mai 1910.

Der Magistrat.

Bode. 11279

In das Handelsregister A ist unter Nr. 40 eingetragen: Naxos-Schmirgelwarcnfabrik Mainkur, Georg ! Nan sch & Co. in Mainkur. Offene Handelsgesellschaft. Gesellschafter sind die Kaufleute Georg Bausch und Adolf G r ü n e b a u m in Frankfurt a. M, Die Gesell­schaft hat am 1. Mai 1910 begonnen.

Bergen b. Hanau den 9' Mai 1910.

Königliches Amtsgericht. 11245

Zwangsversteigerung.

^m Wege der Zwangsvollstreckung sollen 1. das in der Ge­markung Langenselbold belegene, im Grundbuche von Langen­selbold Blatt 2543 zur Zeit der Eintragung des Versteige« rungsvermerkeS auf den Namen des Maurers Friedrich Jakob priest und dessen Ehefrau Katharina geb. Würz in Langenselbold, je zur ideellen Hälfte eingetragene rf Grundstück:

Krtbl. 67 Nr. 124/64 Am Steinborn Nr. 12a, 1,71 ar a) Wohnhaus mit Hofrâum,

120 Mk. Nutzung-wert,

b) Stall,

2. das in der elben Gemarkung belegene, im Grundbuch von Langenselbold Blatt 2438 auf den Namen

1. des Zimmermanns Albrecht Bäuscher zu Langen- selboid zum ideellen ^stel,

2. des Maurers Anton Häfner, Heinrichs Sohn, und seiner Ehefrau Henriette geb. Bassermann zu Lanaenselbold zu je einem ideellen ^etel,

3. des Maurers Friedrich Jakob Friest und dessen j Ehefrau, Katharina geb. Würz in Langenselbold zu je einem ibecUen ^etel eingetragene Grundstück:

Ärtbl. 67 Nr. 123/64 Hofrauw im Dorf. 0,04 ac

zu den ideellen Latein der Eheleute Friedrich Jakob Frieß

am 24. Juni i9IO, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden.

Langenselbold den 3. Mai 1910.

Königliches Amtsgericht. 11273

Lltskiailkkiilasst für h Landkreis Hanan. Generalversammlung

Sonntag den 22. Mai 1910, nachmittags 3 Uhr, im Gewerkschaftshanse, Mühlstraße Nr. 2a, hier.

Tagesordnung:

1. Rechnungsablage für 1909 und Entlastung für den Rechnungsführer.

2. Beschlußfassung über Aenderung der Eintrittsgelder und Beiträge.

3. Wahl der Rechnnngsprüfungskommisston für 1910.

4. Vorstandsersatzwahl.

Hanau den 12. Mai 1910. 11239

Der Vorstand der Ortskrankenkasse für den Landkreis Hanau.

Politische Rundschau.

Der Bundesrat erteilte in seiner gestrigen Sitzung den Gesetzentwürfen betr. die Zuständigkeit des Reichsgerichts und die Aenderung der Rechisanwaltsordnung, dem Gejetz- entrourf zur Ausführung der revidierten Berner Ueberein fünft zum Schutze der Werke der Literatur usw. seine Zustimmung. Angenommen wurden die Vorlagen betr. die Ausführung-- bestimmunqen zum Wechselstempelgesetz und betr. Erstattung zu viel erhobener Reichsstempelbeträge.

Die Schiffahrtsabflaben. Für die Endberatung bet Entwurfs über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben im Bundesrat sind noch eine Reihe- von weiteren Abänderung-- anirâgen eingelaufen, die sich in der Hauptsache mit der Zu­sammensetzung der neu zu gründenden Stromverbände be­schäftigen. In unterrichteten Krei'en nimmt man an, daß der Bundesrat unmittelbar nach der kurzen Pfingstpause sich wieder mit der Materie beschäftigt und die Beratung dann endgültig zum Abschluß bringen wird.

Deutsche Turn-xschaft. Die diesjährigen Sitzungen des Hauptausichuffe- der jetzt etwa 9500 Vereine mit über 900 000 Mitgliedern umfassenden Deutschen Turnerschaft werden am 21.-23. Juli in Straßburg abgehalen werden. Nach dem jetzt erschienenen Kassenbericht verfügt die Deutsche Turnerschaft über ein Vermögen von 229 867.15 Mk., ab­gesehen natürlich von den Kaffenbeständen der einzelnen Vereine, die etwa 14 Millionen betragen. Von diesen 229 867.15 Mk. befinden sich in der Hauptkaffe einschließlich des Wertes des Iahnmuseums in Freyburg«. U. 100837.78 Mk., in der Abgeordneten- und Kampsrichterkasse 23 208 Mk., in der Dr. Ferdinand Götz-Stütung für Errichtung deutscher Turnstâtien 95 425.44 Mk. und in der ehemaligen Deutschen Jahnstislung, deren Erträge für Unterstützung aller Turulehrerwitwen Verwendung finden, 10 395.95 Mk. An­der Dr. Ferdinand Götz-Stiftung sind 9950 Mk. Beihilfen tum Bau von Turnhallen gewährt worden. DieDeutsche Turnzeitung", das wöchentlich einmal erscheinende Amtsblatt der Deutschen Turnerschaft, hatte bei einer Auflage von 10 500 Exemplaren einen Ueberschuß von 10 668.67 Mk. aufzuweisen.

Die neuen Unruhen in China. Zu der Meldung deS Reuterschen Bureaus über den AuSbruch von Unruhen in Aün schau, wird von der Liebenzeller Mission mitgeteilt, daß sie den AuSbruch bestätigen kann, aber noch keine Einzel­heiten erfahren hat. Die Missionsstation in Dün-schau stehe unter der Leitung der dortigen Missionare. Weiterhin hat die Liebenzeller Mission ein Telegramm erhalten, nach dem in Tschang-scha fast alle Missionsstationen zerstört und ver­brannt wurden, desgleichen auch die englische Mission. Die Liebenzeller Mission jedoch, die sich außerhalb von Tschang-scha befindet, wurde nur ausgeplündert, aber nicht niedergebrannt. Die drei in Tschang-scha befindlichen Missionsspitale blieben eigentümlicherweise stehen. Alle Missionare mußten sich flüchten und gingen zum Teil nach Hankau. Der Missionar Hollenwegge von der Liebenzeller China-Julands-Mission und Dr. Keller von der englischen Mission blieben zurück und übermittelten die vorliegenden Nachrichten. Sie ver­weilten fünfzehn Kilometer unterhalb Tschang-scha auf einem Schiffe, um abzuwarten, was eventuell für die Christen getan ' werden tonne.

Zum Tove König Evuarvs.

London, 12. Mai. Für die öffentliche Ausbohrung des Königs in Westminster ist jetzt von Zimmerleuten eine drei­eckige Plattform errichtet worden, auf die der Katafalk mit dem Sarg gestellt werden soll. Ter Katafalk wird 14 Fuß lang sein und mit seinen zwei Stuken eine Höhe von sieben Fuß erreichen. Die Plattform und der Katakalk. wie bi« Schranken für die Menge werden mit königlichem Purpur bedeckt. Al- Bahrtuch wird dasselbe benutzt werden, welches für die Königin Viktoria gebraucht worden war. Außer dem Purpur und den Draperien werden keine weiteren Aus­schmückungen in der Halle vorhanden sein. Beim Eintreffen des Sarges in der Halle werden die Peers und die Mit­glieder des Unterhauses an den Seiten der Halle aufgestellt sein. Die diensttuende Geistlichkeit und die königlichen Leid­tragenden werden vor dem Sarge Stellung nehmen. Der Sarg wird von Garde-Grenadieren getragen werden. Nach dem Leichenbegängnis am 20. Mai wird im Schloff« zu Windsor ein Frühstück stattfinden, an dem 70 Fürstlich­keiten und 500 Andere teilnahmen werden. Alle Gäste wer­den nach dem Frühstück sofort nach London zurückkehren. Der Sarg steht noch im Schlafzimmer deS verstorbenen Königs. Die Ueberführung nach dem Thronsaale wurde aus Wunsch der Königin Alexandra verschoben. Der Sarg soll, wenn möglich, bis nach Eintreffen deS Herzog- von Tonnaugt im Schlafzimmer bleiben.

London, 12. Mai.Westminster Gazette" gibt bekannt daß weder gewünscht, noch erwartet wird, daß nach dem 17 Mat das Publikum noch tiefe Trauer trägt, doch wird ge­beten, bis zum 29. Mai Halbtrauer anzulegen.

London, 12. Mai. Der König von Dänemark ist heut, abend hier eingetroffen.

Parlamentarisches.

mb. Die Strafprozetzkommisston erledigte gestern 518 zur Pause die Restbestimmungen des Abschnitts über bii Zeugen, sowie zwei Paragraphen deS Abschnitts betr. Sach­verständige und Augenschein, bis einschließlich § 72. Die §§ 6366 wurden nicht geändert. § 67 deS Entwurfs sieht vor, daß im Verfahren auf Privatklage und in Sachen, di« in erster Instanz vor den Amtsgerichten ohne Schöffen zu verhandeln sind, Zwangshaft nicht angeordnet werden darf. Hier wurde auf Antrag Storz sVp.) mit 14 gegen 13 Stimmen das Privatklageverfahren gestrichen. Begründet wurde dieser Beschluß damit, daß es andernfalls reichen Leuten, die in eine unangenehme Prioatklagè verwickelt sind, leicht sei, Zeugen dazu zu bestimmen, zum Termin nicht zu erscheinen; das werde jedenfalls erschwert, wenn an Stelle einer Geld- büße Freiheitsstrafe trete. Die §§ 6870 wurden unverändert angenommen. Eine Anregung, die Bestimmung des § 69, wonach die Landesherren und die Mitglieder der landes­herrlichen Familien und der ihnen hierin gleichgestellte» Fürstenhäuser in ihrer Wohnung zu vernehmen sind, auf di« Landesherren zu beschränken, verdichtete sich nicht zu einem formellen Antrag. In § 71 wurde der zweite Absatz ge­strichen. der bestimmte, daß, wenn für gewiffe Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt sind, ander« Personen nur gewählt werden sollten, wenn bestimmte Um­stände eS erforderten. Diese Streichung erfolgte mit Rücksicht auf die Derhältniffe an kleinen Landgerichten. Bei § 72 wurde eine Bestimmung eingefügt, wonach die vom Richter bestellten Sachverständigen den Prozeß-Bevollmächtigten namhaft zu machen sind. ES entspricht daS der bisher geltenden Vorschrift; die Regierungsvorlage hatte sie aber nicht ausgenommen. Von allgemeinerer politischer Bedeutung war ein Antrag deS Zentrums, der gewiffermaßen eine lex Simplizissimus in die Strafprozeßordnung einfügen wollte. Danach sollte in den § 70 folgende Bestimmung alS erster Absatz ausgenommen werden:Der Richter kann in Fragen, welche eine über die allgemeine Lebenserfahrung und Bildung hmauSgehende besondere Sachkunde erfordern, Gutachten Sachverständiger einfordern. Ob und inwieweit solche Gut­achten erforderlich sind, entscheidet daS Gericht. In den Fällen der §§ 184 und 184a deS Strafgesetzbuches ist die Notwendigkeit der Zuziehung von Sachverständigen zu be­gründen". Dieser Antrag richtet sich gegen die Heranziehung künstlerischer Gutachten bei UnsittlichkeitSprozeffen. Die Kommission beließ es aber bei der Fassung der RegierungS- Vorlage. Nach der Pause beendet« die Kommission die Be­ratung des Abschnitts Sachverständige und Augenschein bi# einschließlich § 86. Irgend wesentliche Aenderungen am Regierungsentwurf wurden nicht weiter beschlossen. Di« einzige Aenderung bei den §§ 7386 betraf den § 77, wo durch Streichung der Wortevor Schluß der Beweisauf­nahme" es für zulässig erklärt wurde, daß die Vereidigung eines Sachverständigen auch noch nach Schluß der Beweis­aufnahme beantragt werden kann. Bei § 81 wurde ein Zentrumsantrag abgelehnt, der sich gegen die Zulässigkeit der körperlichen Untersuchung des Verdächtigen wandte, auch wo sie zur Feststellung von Tatsachen erfolgt, die für bi« Untersuchung von Bedeutung sind. Weitttberatung den 23. Mai.