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General-Anzeiger

Awtlilhes Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Btttteiteotti. atebetai«: 9. Schreck«, h (aaa

Nr. 102

StrnfVfedhinfdHiifj Nr. 605

Amittches.

Polizei-Verordnung

verreffend die Regelung des Verkehrs mit Arznei­mitteln anherhalb der -lpotheken.

Auf Grund der §S 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwciltuna vom 30. Juli 1883 und der 88 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September

1867 verordne ich mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel, was folgt:

Wer den Verkauf von Arzneimitteln außerhalb der Apoiheken betreiben will, hat zugleich mit der durch § 35, Abs. 6 der ReichSgewerbeorduung (R.-G.-Bl. 1900 Seite 871) vorgeschriebenen Anzeige einen Lageplan und eine genaue Angabe der Betriebsräume einschließlich des Geschäftszimmers der Ortspolizeibehörde emzureichen.

Auch die Aufstellung von sogenannten Drogenschränken ist genau anzugeben.

Andere als die bezeichneten Räume dürfen weder als Be­triebs- noch als Vorrats- oder Arbeilsräume benutzt werden. In den Räumen dürfen, abgesehen von Warenproben, nur Waren vorhanden sein, die feilqehalten werden.

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Sämtliche Betriebsräume müssen geräumig, während der Benutzung genügend erhellt und ebenso wie die Schalter für Arzneimittel stets ordentlich und sauber gehalten werden.

S 3.

Die Vorräte von Arzneimitteln müssen sich sowohl in den Verkaufs- als aud) in den Vorratsräumen in dichten, festen Behältern befinden, die mit festen, gut schließenden Deckeln oder Stöpseln versehen sind, oder soweit sie Schieb­laden darstellen, von festen Füllungen umgeben sind oder dicht schließende Deckel besitzen.

Säcke oder Vapierbeuiel, letztere abgesehen von der Be­stimmung in 8 7, sind als Aufbewahrungsbehälter unzulässig.

8 4.

Die Behälter sind mit fest an ihnen haltenden lateinischen

und deutschen Bezeichnungen in gleicher Schriftgröße, die dem Inhalt entsprechen, in haltbarer schwarzer Schrift auf weißem Grunde zu versehen. Bezeichnungen in anderen Sprachen find unzulässig. Arzneimittel, die lediglich für den Gebrauch in der Tierbebandlunq als Heilmittel dem freien Ver'ehr überlassen sind, müssen auf den Vorratsbehältern und Ab­

I gabegefäßcn oder -Umhüllungen über oder unter der sonstigen Aufschrift mit dem deutlich lesbaren VermerkTierheilmitiel" versehen sein.

Die Behälter sind im Verkaufsraum wie in den Vor­ratsräumen nach dem lateinischen Alphabet in Gruppen, die der Art der Behälter entiprechen, übersichtlich einreihig und von anderen Waren getrennt, zu ordnen.

8 6.

Arzneimittel, die gleichzeitig als Nahrung-- oder Genuß- mittel dienen oder technische Verwendung finden, brauchen, wenn dieser Verwendungszweck überwiegt, nicht wie Arznei­mittel bezeichnet und diesen nicht eingeretht zu werden.

S7.

Verschiedene Arzneimittel in einem Behälter aufzubewahren ist verboten. Dagegen darf dasselbe Arzneimittel in ganzer, zerkleinerter oder gepulverter Ware in gesonderten Fächern desselben Behälters aufbewahrt werden und zwar auch in abgeteilten Mengen, falls die Ware in besondere Umhüllungen oder in bezeichnete Papierdeutel eingeschlossen ist.

8 8.

Auf den Umhüllungen oder Gefäßen, in denen die Ab­gabe von Arzneiulitieln erfolgt, ist spätestens bei der Abgabe der deutsche Name des darin abgegebenen Arzneimittels deut­lich zu verzeichnen. Werden Arzneimiitel in abgesagter Form vorrätig gehalten, so müssen sie übersichtlich geordnet, ohne daß jedoch einreihige Aufstellung erforderlich ist, und vor I Staub geschützt aufbewahrt werden und auf jedem einzelnen Geläß ober jeder sonstigen Packung die deutliche deutsche Aufschrift des Inhalts tragen.

S 9.

Die vorhandenen Arzneimittel müssen echt, zum bestim- mungsmäß'gen Gebrauch geeignet und dürfen nicht verdorben und nicht verunreinigt sein. Unter Bezeichnungen, die im deutschen Arzneibuch für Waren bestimmter Art angeführt worden sind, dürfen Waren anderer Art nicht feilgehalten, verkauft oder sonst an andere überlassen werden.

S 10.

Den Besichtigungsbevollmächtigten steht das Recht der 'Probeentnahme von Waren in«

Dienstag den 3. Mai

/ $ 11.

Auf Geschäfte, die ausschließlich Großhandel mit Arznei­mitteln betreiben, finden die vorstehenden Vorschriften keine Anwendung.

8 12.

Unberührt bleiben die besonderen polizeilichen Bestim­mungen über den Handel mit Giften.

8 13.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Verkündigung in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt wird die Polizeiverordnung vom 18. Juni 1903 (Amt-blatt Seile 190) aufgehoben. Zur Herstellung der in S 4 verlangten Be­zeichnungen w rd für bestehende Handlungen eine Frist bis zum 31. Dezember 1912 gewährt; neue Einrichtungen sind diesen Vorschriften sofort unterworfen.

8 14.

Zuwiderhandlungen gegen biete Verordnung werden, so­fern sie nicht nach gesetzlichen Vorschriften mit höheren Strafen zu ahnden sind, mit Geldstrafen bis zu sechzig Mark, an deren Stelle im Unvermögenssalle entsprechende Haft tritt, bestraft. (A II 2656.)

Cassel, am 12. April 1910.

Der Regierungspräsident.

P 4419 Graf v. Bernstorff.

Eandkreis Hanau.

SeWuft.

Der Kreisausschuß des Landkreises Hanau hat mit Zu­stimmung der Gemeindevertretungen in Nieder- und Ober­dorfelden auf Grund des § 2 Absatz 4 der Landgemeinde- Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 beschlossen:

von der Grundstücksparzelle Blatt 20 Nr. 2 der Ge­meinde Niederdorfelden eine Fläche von 5 ar 91 qm vom Gemeindebezirk Niederdorfelden abzutrennen und mit dem Gemeindebezirk Oberdorfelden zu vereinigen. Hanau den 27. April 1910.

Der Kreisausschuß.

A 1602 Frhr. Laur.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll daS in der Ge­markung Langenselbold belegene, im Grundbuche von Langen­selbold Blatt 2621 zur Zeit der Eintragung des Versteige­rungsvermerkes auf den Namen des Kaufmanns Alexander Dörr und seiner Ehefrau Magdalena geb. Breithaupt in Langenselbold je zur ideellen Hälfte eingetragene Grundstück: Krtbl. 43 Nr. 148/61 rc. Friedrichstraße Nr. 10, 2,70 ar, a) Wohnhaus mit Holraum und Hausgarten, 280 Mk. Nutzung-wert,

am 17. Juni 1910, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstellr versteigert werden.

Langenselbold den 29. April 1910.

__Königliches Amtsgericht. 10557

Gefundene und verlorene Geaeiistäiide re.

Gefunden: 1 gelber Anhänger (auf der Rückseite die Inschrift To dear Dora from Stevy 1910), 10 Mark bar, 1 braune Sammetkmdermütze, 1 Taschenfahrplan, 1 Ersatz­reservepaß für Friedrich Iakob Rau.

Verloren: 1 schwarzer Damen-Gummigürtel mit gelbem Schloß.

Zugelaufen: 1 brannes Huhn, 1 Bernhardinerhund (Bürgermeisterei Ostheim).

Hanau den 3. Mai 1910.

Politische Rundschau.

Gegen die Neichsversicherungsordnnng. Eine bedeutsame Kundgebung gegen die Re chsoersicheruugsordnung ist noch in letzter Stunde erfolgt : Auf Anregung der medi­zinischen Fakultät der Universität Jena haben fast alle medi­zinischen Fakultäten Deutschlands eine Eingabe an dieReichs- reoierung gerichtet. Sie enthält über 150 Unterschriften ordentlicher Professoren. Die Eingabe macht auf die Ge­fahren der neuen Gesetzgebung aufmerksam und erfrört die Solidarität der akademischen Lehrer mit den Wünschen der Aerzteschaft, wie sie der Berliner Aerztetag und Sanitätsrat Dr. Mugdan im Reichstag ausgesprochen haben.

Vom Hansabund. In der ersten Generalversamm­lung der Hansabund-Dtlegierten von Berlin wurde u. a. mit»

Aernsprechanschlntz Nr. 605. 1910

w K

geteilt, daß die Entwicklung deS HanlabundeS in der neun­monatigen Zeit seines Bestehens eine außerordentliche gewest» sei. Es bestehen 22 LandeSgrupoen, 450 Ortsgruppen uni gegen 1200 Vertrauensmänner. Korporativ sind dem Hansa« bund gegen 220 maßgebliche wirtschaftliche Verbände ange- schlossen, während eine überaus große Zahl Werbetätigkeit für den Haniabund übernommen haben. Die Zunahme an persönlichen Mitgliedern ist in letzter Zeit derartig lebhaft ge­wesen, daß an einzelnen Tagen 3646 bezw. 2867 Neuan- Meldungen auS ganz Deutschland bei der Zentrale zu ver­zeichnen waren.

Klasseneinteilung der Assessoren betr. 3» diesem Kapitel wird auS juristischen Kreisen der ,Ä5ln. Volksztg." das Folgende geschrieben: Richtig ist, daß der Justizminister die Landgerichtspräsidenten zu Qualifikation-' berichten bezüglich der Assessoren ausgefordert hat. Aber dies« Berichte sind zu einem wesentlich anderen Zweck als dem von derKöln. Volksztg." angegebenen bestimmt; eS handelt sich dabei lediglich um die Vergebung von Kommissorien; der Minister will wissen, welche der Assessoren sich in der Praxi- so bewährt haben, daß sie bei Vergebung von Kommissorien alS mit Prädikat-assessoren gleichwertig behandelt werden können. Unzutreffend ist auch die Annahme, daß die Ent­scheidung beim Landgerichtspräsidenten liege; daS entscheidende Wort hat der OberlandeSgerichtSpräsident.

Der Frauenbund der Deutschen Kolonial- gesellschast, der die Begründung und Unterhaltung eines HeimcuShauseS in Südwestafrika, in dem Frauen und Mädchen aller Stände Unterkunft finden können, als feine erste Hauptaufgabe ansieht, ist durch Zuwendungen und Spenden in die erfreuliche Lage versetzt worden, ein für den genannten Zweck sehr geeignetes Grundstück mit Wohnhaus und gutem Brunnen in KeetmanShop vorteilhaft zu erwerben; daS Heimatshaus wird in kurzer Zeit eröffnet werden können und eS wird damit ein seit langer Zeit von allen Deutschen deS Schutzgebietes gehegter Wunsch in Erfüllung gehen. Bei dieser Gelegenheit sei gleichzeitig als Antwort auf häufige Anfragen ausdrücklich bemerkt, daß der Frauenbund der Deutschen Kolonialgesellschaft und daS von ihm gegründete HeimalshauS in KeetmanShop in keinem Zusammenhang mit dem Unternehmen der Frau von Falkenhausen in Brakwater steht.

Badische Zweite Kammer. In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer kam Staatsminister v. Dusch auf die Aufhebung einiger beschleunigter Personenzüge zu sprechen, welche Maßnahme bekanntlich zu einem Tadel-- Votum in der Kommission führte. Der Minister erklärte, daß eS sich im Jahre 1906 darum handelte, die Meinung der Zweiten Kammer über den Beschluß der Personentarif- reform zu hören, um danach etwaige Entschließungen treffen zu können. Weder von einer gesetzgebenden Aktion, noch von einem bindenden Vertrage sei die Rede. Nur unter dem Zwang der Verhältnisse sei die Regierung zur Auf­hebung einiger beschleunigter Züge gekommen. Maßgebend sei einzig und allein die Finanzlage. Der Minister sprach sich dann gegen die gesetzliche Regelung der Tarife auS und betonte schließlich, daß man bei dem Zweipfennig-Tarif nicht aus die Kosten komme. Der Zentrumsabgeordnete NeuhauS billigte den Standpunkt der Regierung und sagte u. a., daß man früher oder später um die vierte Wagenklasse nicht herumkommen würde.

Die Wahlen gtt den spanischen GorteS ergäbe» bisher 69 Liberale, 34 Konservative, 3 Republikaner, i Kar­listen und 5 Wilde.

Der Kronprinz von Serbien ist in Rom mit einem Handschreiben seines VaterS eingetroffen, worin der Besuch des Königs im ©stöber angekündigt wird.

Hus aller Meir.

Wegen unglücklicher Liebe vergifteten sich in einem Hotel in Eger der Fähnrich des Landwehr-Infanterieregiment- in Eger, Mirsch aus Reichenberg und die 23jährige KellnerS- nattin Katharine Zimmermann aus Reichenberg mittels Blausäure.

Mord und Selbstmord. In einem Hamburger Zigarrenladen schoß der Schlächtergeselle Kramer zwei mal auf eine Verkäuferin und verletzte sie leb nsgefährlich. Dann tötete Kramer sich selbst durch einen Schuß in die Schläfe. Unglückliche Liebe ist der Grund.

Die Hinrichtung des Mörders Musi wurde, wie demLok.-Anz." berichtet wird, in Luzern am Montag früh vollzogen.

Vermißter Generaldirektor. Seit acht Tagen wird in Budapest der Generaldirektor der ungarischen Vertreter der Scott Emulsion-Gesellschaft vermißt. Er soll in ben lebten Jahren 600 000 Mark im Smel unloren haben