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diese Arbeit stehen für das Jahr 1910 insgesamt 400 000 Mark zur Verfügung. Ein großer Teil dieser Summe kommt aus der Selbstbesteuerung der deutschen Industrie.

Der Staatssekretär schloß mit dem Ausdruck der Hoff­nung, daß die deutsche Kaufmannschaft und Industrie, durch­drungen von der Wichtigkeit des Gegenstandes, ihrerseits nicht erlahmen werden, um mit möglichst starker Beteiligung eine Aufgabe zur Lösung zu bringen, wie sie in gleichem Umfange selten gestellt worden ist. Sie würden die Reichs- regierung mit Rat und Tat an ihrer Seite finden.

Parlamentarisches.

mb. Dis verstärkte Gemeindekommisston des Ab­geordnetenhauses setzte in ihrer Sitzung am Mittwoch abend die Beratung deS konservativen Antrages auf Erhaltung der Wälder in der Umgebung volksreicher Städte fort. Nach eingehender Diskussion kam die Kommission zu der Ueber­zeugung, daß eine Beschlußfassung nicht eher möglich ist, als bis die in Aussicht genommene Konferenz der Vertreter der Stadt Berlin und der Vororte mit dem Landwirtschafts- Minister und dem Minister des Innern stattgefunden habe. Diese Konferenz wird Montag und DienStag stattfinden. Das Ergebnis der Konferenz soll dann als Grundlage für die weiteren Verhandlungen der Kommission dienen, die auf Wunsch der Majorität der Kommission möglichst schnell wie­der ausgenommen werden sollen, damit die Angelegenheit nicht auf die lange Bank geschoben werde.

Die ReichstagSkommisflon für das Zuwachs- steuergesetz beschloß einen nicht mehr als die Hälfte des Erwerbspreises betragenden Wertzuwachs steuerfrei zu lassen, falls der Veräußerungspreis bei bebauten Grundstücken nicht mehr als 20000 und bei unbebauten Grundstücken nicht mehr als 5000 Mk. beträgt, und, falls der Veräußerer weder gewerbsmäßig Grundstückshandel treibt, noch ein Jahres­einkommen von mehr alS 2000 Mark hat.

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Erinnerung. Aus Metz wird folgende, etwas roman­hafte, aber — wie versichert wird — wahre Erinnerung an den deutsch-französischen Krieg erzählt: Es war am 16. August 1870. Am Abend vorher war das 3. deutsche Armeekorps über die Mosel bei Noveant vorgerückt und jenes furchtbare Ringen begann, dessen mahnende Zeichen in Form der Kriegergräber noch bestehen, mit denen das Schlachtfeld über­sätest. Die französische Heeresleitung, die wohl einen An­griff vorausgesehen, hatte hier Feldartillerie auffahren lassen, die in dem Wald« von Vionville in Deckungen eingegraben wurde. Um die Stellung zu maskieren, wurden die Geschütze mit Zweigen eingedeckt. Der Kampf begann und nahm am Vormittage einen von den Franzosen unerwarteten Verlauf. Vor der deutschen Infanterie mußt« die französische Artillerie weichen. Das eine Flügelgeschütz, beffen Bespannung er­schossen war, mußte verlassen werden; es blieb im Walde von Vionville, dicht bedeckt mit Zweigen und Erde, stehen. Man wollte es herausholen, sobald man könnte. Die Ge­legenheit dazu kam nicht. Metz fiel, und das französische Geschütz im Wade von Vionville ward vergessen. Voriges Jahr wird nun ein Teil des Waldes zur Erweiterung der Befestigung gebraucht. Man kauft den Wald und versteigert ihn zur Abholzung in Losen an Vionviller Bauern. Ein Bauer erlebte die Ueberraschung, daß er beim Abholzen auf eine Erhöhung und in dieser zu seinem Erstaunen, bedeckt mit Moos und Algen und umsponnen von Wurzelwerk, auf ein französisches Geschütz traf. Noch ruhte das Rohr auf der wohlerhaltenen Lafette, und der frei gewordene Rohrmund war nach Westen gerichtet. Der Bauer hat das Geschütz einem Freunde in Metz geschenkt.

Vor dem Schöffengericht in Mannheim fand am 14. April eine Verhandlung statt, die weit über die Genzen Mannheims hinaus Interesse erregen dürfte. Angeklagt war der frühere städtische Geometer Heinrich Bock von Ehingen wegen Beleidigung städtischer Beamten. Die Beleidigung war von Bock absichtlich herbeigeführt, um zu ermöglichen, daß über Anschuldigungen, die zu seiner Entlassung aus dem städtischen Dienste geführt haben, von Gerichtswegen Beweis erhoben wurde. Der Tatbestand ist kurz folgender: Zwei untergeordnete Beamte des Tiefbauamts Mannheim gaben dem Angeklagten Bock Ursache zur Unzufriedenheit, da sie falsche Ziffern bei Messung einer Höhenlage notierten. Einer derselben soll die Ziffern absichtlich falsch angegeben haben, um Bock zu ärgern, woraufhin Bock um Zuteilung von zwei andern Meßgehilfen ersuchte. In der Disziplinarsache gegen diese Meßgehilfen erklärten dieselben, daß Bock häufig im Dienst betrunken sei und infolgedessen keine richtigen Anord­nungen treffe. Der Stadlrat Mannheim hat daraufhin das Disziplinarverfahren auch gegen Bock eingeleitet und seine drei Hauptwidersacher, einen Techniker und die schon er­wähnten zwei Meßgehilfen vernommen. Auf Grund dieser Aussagen wurde Dock, ohne Kenntnis von diesen Aussagen zu erhalten und ohne daß man ihm Gelegenheit gab, Gegen­beweise zu erbringen, auf dem Disziplinarwege entlassen, obwohl er unwiderruflich angestellt war. Eine Rechtfertigung gegenüber den Behauptungen dieser Hauptzeugen konnte er deshalb nicht vorbringen. Bock wandte sich mit einem Re­kurs an das Landgericht Mannheim, welches einen Vorent- scheid erließ, daß das Landgericht als Berufungsgericht für die Disziplinarentscheidung zuständig sei. Gegen diesen Rechtsstandpunkt legte die Stadt Mannheim bei dem Ober­landesgericht Berufung mit Erfolg ein. Das Oberlandes­gericht entschied, daß eine Berufung gegen den Disziplinar­entscheid der Stadt an die ordentlichen Gerichte nicht zulässig sei. Mit einer Entschädigungsklage drang Bock daher nicht durch. Jeder Rechtsweg gegen die Ent­lassung war dem Stadtgeometer Bock somit verschlossen. Dcr Beamte erzwang sich nun durch schwere Anschuldigungen, die er in zwei Briefen an die Stadtverwaltung gegen vier Be­amte erhob, einen Rechtsweg zur Wiederherstellung seiner Ehre. Aus Veranlassung des Sladtrats Mannheim wurde gegen Bock wegen Beamtenbeleidigung vorgegangen; der Staatsanwalt erhob die Anklage. 45 Zeugen waren auf­geboten. Stadlbaurat Stauffer wirkte als Sachverständiger mit. Nach der umfangreichen Zeugeneinvernahme gab der Amtsanwalt in feinem Plaidoyer zu, daß Bock der Wahr- Hensbemeis in hohem Grade gelungen sei. Er sah deshalb «Ao\£.et .Beantragung einer Gefängnisstrafe ab und hielt eine nHnrf«IQle- *""?" 50 Mk. angemessen. Der Verteidiger zer- ^V^1™1 Punkte der Anklage und kam zu dem v. doh Bock wohl in der Form etwas zu weit ge.

gangen sei, daß ihm aber der Schutz des § 193 zur Sei'te stehe, im übrigen Halte er aber den Wahrheitsbeweis in allen Punkten für erbracht nd ersuchte um Freisprechung. Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe von 25 Mark. In der Hauptsache aber hat Bock gesiegt. Die Verhandlung zeigte, daß Beamte ohne Schuld um Amt und Brot kommen könnten, wenn es schlimmen Elementen unter ihren Kollegen gelingt, eine dienstliche lDiszipIinars-Untersuchung gegen sie herbeizuführen. Dabei kann sich der denunzierte Beamte nicht so kräftig seines Rechtes wehren wie bei einer Ver­handlung vor einem ordentlichen Gericht. Altch tragen die­jenigen, welche in der Disziplinaruntersuchung falsches Zeug­nis geben, gar kein Risiko, wie es vor ordentlichen Gerichten der Fall wäre, wo sie wegen Falscheides belangt werden könnten.

Der Selbstmord eines Ministers. An das er­schütternde Ende eines Mannes, der von den kleinsten An­fängen es zu Macht und Reichtum brachte und dennoch elend zu Grunde ging, erinnert der 23. April, an dem vor 50 Jahren der österreichische Minister Karl Ludwig Freiherr v. Bruck aus dem Leben schien. Er war der Sohn eines Elberfelder Posamentiers, erlernte das kaufmännische Geschäft, kam nach Triest und wurde dort Begründer und Direktor des Oesterreichischen Lloyd. Als er in die Frankfurter Nationalversammlung entsendet wurde, zog er die Augen der österreichischen Regierung auf sich und wurde schließlich Handels- und Gewerbeminister. Er tat viel für das Land, mußte aber den ihm feindlich gesinnten reaktionären Ele­menten weichen. Bald jedoch wurde er zuriickgerufen, um als Finanzminister die gänzlich zerrütteten Finanzen des Kaiserreiches zu ordnen. An dieser Aufgabe scheiterte er trotz ungeheurer Anstrengungen, was seine Feinde gegen ihn aus­nutzten, und da zugleich große Unterschleife in seiner Ver­waltung aufgedeckt wurden, an denen er freilich unschuldig war, so verdächtigte man ihn auch persönlich. Dies führte zu seiner Entlassung in brüskester Form. Am 22. April 1860, als er eben aus der Oper heimkehrte, empfing er ein Handschreiben des Kaisers, das lautete: „Lieber Freiherr v. Bruck! Ich finde Sie auf Ihr Ansuchen in den zeitlichen Ruhestand zu versetzen und die Leitung des Finanzministeriums meinem Reichsrate Ignaz Edler von Plener provisorisch zu übertragen." Der Minister äußerte nichts, verweilte noch kurze Zeit in seinem Familienkreise und ging um Mitternacht in sein Arbeitszimmer. Früh um 6 Uhr rief die Klingel den Diener ins Schlafzimmer, wo Bruck blutend im Bette lag. Er hatte sich den Hals und die Pulsader eines Armes mit dem Rasiermesser ausgeschnitten. Durch den Diener ließ et noch zwei versiegelte Pakete mit Papieren holen und ver­brennen. Da die Aerzte Hoffnung auf Rettung gaben, so wurde verbreitet, der Minister sei vom Schlage getroffen worden. Um 5 Uhr nachmittags verschied er.

Die Hochzeit im Hause Gould. Ganz Amerika nimmt den größten Anteil an der Hochzeit von Marjorie Gould, der reizenden Erbin des größten Teils des Gouldschen Reich­tums, und das nicht etwa, weil diese Krösusfamilie sich be­sonderer Beliebtheit erfreute, sondern „weil es sich endlich mal wieder", wie es in den nach London telegraphierten Auszügen aus Newyorker Blättern heißt, um eine echt ameri­kanische Hochzeit handelt." Der Bräutigam ist nämlich kein europäischer Graf oder Fürst, sondern ein Philadelphier namens Anton Drexel aus dem ursprünglich deutschen Bank­hause Drexel. Zum Hochzeitsfeste, das vorgestern stattfand, waren 3000 Gäste geladen. Schon seit dem frühen Morgen wurde die Kirche, wo die Trauung stattfinden sollte, von zahlreichen Damen belagert, die geradezu fabelhafte Summen boten, um zugslassen zu werden; indessen waren alle Plätze^' für die Gäste reserviert. Hunderttausende von Mark für die Ausschmückung der Kirche mit Blumen ausgeWen worden. Eine Musikkapelle erster Güte spielte feierliche Müsen, bis der Hochzeitszug erschien. Die englischen Blätter fikachten gestern morgen lange Beschreibungen über die Toilettenpracht der Braut und anderer Damen im Hochzeitszuge. Die Klei­der waren im Stile der Restauration gehalten und endeten zwei Zoll über den Schuhen. Die Braut allein trug eine lange Schleppe.

Die Aufzeichnungen der Todgeweihten. In dem japanischen Unterseeboot, das vor einigen Tagen in der Bucht von Hiroschima unterging und vorgestern mit seiner erstickten Mannschaft von anderen Kriegsschiffen aus der Tiefe geholt wurde, hat sich, wie dem „B. L.-A." gestern aus Kobe tele­graphiert wird, ein detaillierter Bericht über den dem Schiffe zugestoßenen Unfall vorgefunden. Der Bericht ist von der Hand des kommandierenden Leutnants und schildert aus­führlich, wie plötzlich das Unterseeboot nicht mehr gehorchen wollte und was für Mittel angewendet wurden, um es wieder zum Aufsteigen zu bewegen. Der Leutnant drückt sein tiefes Bedauern über den Verlust des Schiffes und beS Lebens seiner Kameraden und der Mannschaft aus, von deren Mut und Aufopferung er im Tone höchsten Lobes redet. Am Schlüsse des Berichtes erwähnt der Schreiber, daß sie alle dem Ersticken nahe seien. Die letzten Worte des tragischen Dokumentes sind eine Bitte der Sterbenden an den Kaiser, daß er sich ihrer Familien annehmen möge.

Tödlicher Unfall auf einem Torpedoboot. Aus Saßnitz wird gemeldet: Die Uebungen unserer Torpedo­bootsflotte in den Rügenschen Gewässern werden in diesem Jahre von einem ganz besonderen Mißgeschick verfolgt. Gestern abend hat sich abermals ein tödlicher Unglücksfäll ereignet. Als die Torpedobootsflotte in den Saßnitzer Hafen einlief, war der Torpedobootsmatrose Lomanski vom Boot „8 123" auf dem Vorderschiff dienstlich beschäftigt. 'Eine von vorn überbreckende See warf den Matrosen mit solcher Wucht gegen einen eisernen Gegenstand, daß der Tod bald darauf eintrat. Lomanskis Leiche wurde nach Swine­münde befördert.

Verhaftung eines Mädchenmörders. Der Gruben­arbeiter Ganges, der vor ein paar Tagen die minderjährige Adrienne Pons in einem Walde bei Comobois nnweit von Rodez in Südfrankreich überfallen, vergewaltigt und dann ermordet hatte, wurde gestern von Soldaten auf den Schieß­ständen des 122. Infanterieregiments entdeckt und zufällig vorübergehenden Gendarmen übergeben. Diese schöpften so­gleich Verdacht und lieferten daher den Gefangenen ins Ämtsgefängnis von Rodez ein, wo ein Verhör mit ihm an­gestellt wurde. Nach anfänglichem Leugnen bequemte sich der Mann, von einem Zeugen überführt, zu einem umfassen­den und mit großem Zynismus vorgebrachten Geständnisse, wobei er alle Einzelheiten seiner grausigen Tat angab. Die erbitterte Volksmenge, die von der Verhaftung gehört hatte, wollte den Mörder lynchen und konnte nur mit größter • Mühe zurückgedrängt werden. Nichts desto weniger gelang I ’ es ihr, den Gefangenen mit Steinen au bombardieren. '

Ganges wurde daher von einer Abteilung Soldaten es- sortiert, als er ins Untersuchungsgefängnis abgeführt wurde

#u den Unterschlagungen des Schultheißen Bosch schreibt man der „Bd. Pr." aus Bretten: Am vergangenen Sonntag begaben sich die Herren Bürgermeister Schemenau als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse und Direktor Ammann namens des Vorschußvereins hier nach Stockheim, da bekannt geworden war, daß eine erheblich, Anzahl Güterzieler und Hypotheken, welche den beiden ge nannten Kassen verhandelt wurden, gefälscht seien. Die frag­lichen Urkunden sind, wie Schultheiß Bosch zugab, von ihm gefälscht und zwar sind dieselben falsch hinsichtlich der Käufer, der Verkäufer und der Bürgen. Die in den Urkunden be­zeichneten Grundstücke existieren nicht. Bosch war vollständig geständig. Er gab zu, daß er außer den beiden genannter Kassen noch die städtische Sparkasse Sinsheim a. d. E. uni den Privat-Sparverein Künzelsau (Württemberg) betrogen habe. Im ganzen dürfte es sich um Unterschlagungen von 100- bis 120 000 Mk. handeln. Hiervon fallen auf die Brettener Sparkasse etwa 38 000 Mk. und auf die Vorschuß­bank etwa 22 000 Mk. Bosch hat Urkundenfäschun^en be­gangen, indem er sowohl die Namen der Schuldner als der Bürger, und soweit die Fälle vor dem Jahre 1900 znrück- liegen, auch die Namen der Piandgerichtsmitglieder fälscht« und die Richtigkeit der Unterschriften kraft seines Amtes als Schultheiß und Grundbuchbeamter als echt beglaubigte. Zm Auszahlung der Gelder nahmen die Kassen — wie dies all­gemein üblich ist — die Vermittlung des Schultheißen in Anspruch; er fälschte die Quittungen und beglaubigte di« Unterschriften als echt! Die Betrügereien datieren teilweise 17 Jahre zurück. Bosch hat mit dem erschwindelten Gelde die schönsten Güter, Rebstücke und Häuser erworben; jedoch ist auch sein Liegenschaftsbesitz hypothekarisch belastet. So­weit eS sich um die Ausstellung von Urkunden nach dem 1. Januar 1900 handelt, hat die württembergische Staats­kasse für den Verlust aufzukommen. Bürgermeister Schemenau und Direktor Ammann nahmen nach dem umfassenden Ge­ständnis die Verhaitung vor und lieferten den Genannten mittags der Staatsanwaltschaft Heilbronn ein. — Vom Brettener Vorschußverein wird der „Bd. Pr." dazu noch ge­schrieben: Bis heute sind zirka 100 000 Mk. Unterschlagungen festgestellt, wobei wir nur mit 22 000 Mark beteiligt sind Soweit wir aus der Konkursmasse nicht gedeckt werden, haftet uns das Kgl. Grundbuchamt bezw. der Württem­bergische Staat und erleiden wir daher keinen Verlust. Auch den anderen Kassen (Sparkasse Bretten, Sinsheim a. Els. und Sparverein Künzelsau) gegenüber haftet für die unter« f(biogenen Beträge, soweit sie bis zum Jahre 1900 zurück- reichen und aus der Konkursmasse nicht gedeckt werden, der württembergische Staat. — Die Gründe, die den Schultheißen zu diesen Unterschlagungen veranlaßten, sind nach einet weiteren Meldung in einem zu großen Aufwand der Familie, im Aufkäufen zu vieler und zu teurer Güter, in seinen sonstigen Familienangelegenheiten und in seiner großen Freigebigkeit zu suchen. Wer in Stockheim in kleiner Geld­verlegenheit war, wer etwas zu verkaufen hatte, der wandte sich an den Schultheißen und er hatte meistens seinen Mann gefunden. Neben seinem Amt trieb der Verhaftet« einen be­deutenden Weinhandel und hatte eine Rebpfahlsägerei uni -Handel eingerichtet. Die Aufregung über die Unterschlagung ist naturgemäß sehr groß, da man — und wohl mit Reckt — eine ungünstige Einwirkung auf den Kredit nicht nur Stock­heims, sondern des ganzen Bezirks, besonders der kleinen Gemeinden fürchtet. Der Darlehenskassenverein Stockheim ist, entgegen anderen Meldungen, nicht in Mitleidenschaft gezogen. Ueber das Vermögen des Schultheißen würbe bei Konkurs verhängt. Daß er selbst den Zusammensturz voraus- sät), geht daraus hervor, daß er vor einigen Jahren sein« unbelasteten Güter seiner Frau zuschreiben ließ. Die Zieler und Zinsen zahlte der Verhaftete selbst immer pünktlich, bis es ihm dieses Frühjahr nicht mehr möglich war, seinen Ver- Pachtungen nachzukommen. Dadurch schickte die Boni Mahnbriefe, die zum Teil als unbestellbar zurückgesandt wurden, während andere bestellt wurden. So erhielt denn auch ein Bäckermeister eine Zahlungsaufforderung, der sich sofort zur Bank begab, um zu protestieren; er erfuhr dort erst, daß er auf einen im Jahre 1901 gekauften Acker ein« Hypothek von 1700 Mark ausgenommen hatte. Das End« war eine Untersuchung und die Betrügereien kamen auS Tageslicht. — Zu der Unterschlagungsangelegenheit Bosch erfahren wir noch, daß der hiesige Vorschußverein mit 22 150 Mark, die Sparkasse mit ca. 40000 Mark beteiligt ist. Während ersterer, bei dem die Fälschungen Boschs nach 1900 sich abspielten, ganz durch die Staatskasse gedeckt sein dürfte, mithin ungerupft davonkommt, liegt bei der Sparkasse, wie es jetzt heißt, die Sache anders.

Bethel. Es wird den Freunden des LiebeSwerkeS in Bethel und Hoffnungstal von Wert sein zu erfahren, daß an die Stelle des verstorbenen Pastors o. Bodelschwingh fein Sohn Friedrich als sein Nachfolger gewählt ist, sodatz alle Zusendungen und Gaben, welche für die Anstalten im allge­meinen bestimmt sind, an Pastor Fr. o. Bodelschwingh, Bethel bei Bielefeld zu richten sind.

Das Hochwasser in Serbien.

Belgrad, 20. Axnil. Krajugevacz und die Umgegend bilden ein großes Meer. Der Eisenbahn-Verkehr ist gänzlich eingestellt. Es wird eifrigst daran gearbeitet, wenigstens den internationalen Verkehr auf der Linie Nisch—Belgrad aufrechtzuerhalten. Der Schaden beträgt nach ungefähren Schätzungen 10 Millionen.

Belgrad, 21. April. Die Hochwasserkatastrophe hat mindestens 200 Menschen das Leben gekostet. Ungefähr 100 Leichen wurden bisher angeschwemmt.

Jagodina (Serbien), 21. April Durch heftige Regen­güsse und plötzlich eingetretene Schneeschmelze find haS Morawatal und die Nebenflüsse seit 2 Tagen völlig über­schwemmt. Der Bahnoerkehr in der Nähe von Jagodina ist völlig unterbrochen. In Kragujevacz wurden viele Häuser weggerissen. Ueber 30 Personen sind umgekommen.

Kirchenraub.

Moskau, 21. April. In der Uspensky-Kathedrale im Kreml wurde ein kostbarer Brillantschmuck des alten Mutter- gottesbildes im Werte von einigen Hunderttausenden ge­stohlen.

Moskau, 21. April. Nach einer weiteren Meldung wurde festgestellt, daß die in der USpensky-Kathedral« ge- raubten Kostbarkeiten einen Wert von ungefähr einer Million Rubel haben. Die geraubte Heiligenbildbekleidung allein wird auf 200 000 Rubel geschätzt. Den gestohlenen NimbuS ziert ein großer Smaragd; auch aus den drei anderen Heiligenbildern sind die Brillanten ausaebrocheu.