Erstes Blatt.
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W^âkLdniS Uwe Berlets her Buchdrucker» Mi »««i*. M Boija^aufci te Hax«.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stabt« nab Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Betanhtttil Redakteur: M. Beredet h H««».
Nr. 85
^ernfvrrd)rtiiid)(ti6 Nr. 605.
Dit Mut Statt Wsest iroitt d.NiitnhllNnBltt!
14 Seiten.
AnttlicheS.
Stadtkreis F)anau.
Unter Bezugnahme auf meine Kreisblattbekanntmachung vom 21. Februar b. I., M 817, betreffend daS diesjährige Musterungsgeschäft bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Verhandlung der sämtlichen, durch Zurückstellung nicht erledigten Reklamationen des Stadtkreises Hanau und Klassifikation nicht am 10., sondern am 18. d. Mts. staltfiudet.
Hanau den 12. April 1910.
Der Königliche Landrat.
M 1484 I. V.: Dr. v. Waldow.
Bekanntmachttng.
Die Arbeiten zur Verlegung einer Tonrohrletinnst in der Kuriurstenstraße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau öffentlich vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröfsnungstrrmin am Samstag den <6. dr Mts., vormittags 11V» Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt' im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Hanan den 11. April 1910.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschu». 9058
Gerichtsbauten Hanan.
Die Tischler-, Schlosser- und Glaserarbeiten für den Neubau des Geschällygebäudes des Königlichen Land- und Amtsgerichts sollen in öffentlicher Ausschreibung vergeben werden und zwar:
Los I Lieferung der Türen, Los II Lief-rung der Fenster,
Los III Anschlägen derTüren und Lieferung derTürbeschläge, Los IV Anschlägen der Fenster und Lieferung der Fenster- beschläge,
Los V Verglalung der Fenster.
Unterlagen werden, soweit der Vorrat reicht, gegen post- und bestellgeldiree Einsendung von je 4 Mk. für ein Los
Die Ecmmy litt WIcntlOm Jugend für die Leibesübungen.
Tine Arbeitim Dienste der Zukunft de» deutschen Volkes und des Vaterlandes (Schluß.)
Als drittes Hindernis wird dann der Mangel einer geeigneten Zeit genannt werden. Sie ist leickt zu gewinnen, wenn die Fortbildungsschule erst einmal aufgehört hat, Abendschule zu sein, was in einigen Staaten und Städten ja bereit» der Fall ist. Liegt der Unterricht am Tage, was auch aus anderen Gründen wünschenswert erscheint, so werden zunächst die Abende frei für das Turnen, im Sommer auch zur Vornahme von Spielen. Wo für den Abend geeignete Räume nickt zur Verfügung stehen, sind dem am Tage stattfindenden Foribildungsschnlunterricht zwei Stunden anzugliedern. Teilweise wenigstens kann diese Zeit vielleicht auch gewonnen werden durch eine Konzentrierung des übrigen Unterrichts.
Aber die Zeit von zwei Wochenstunden kann allein nicht als ausreichend betrachtet werden. Wenn schon bei der nor« geschlagenen Verbindung des Turnens und Spielens mit der Fortbildungsschule trotz deS sich hieraus ergebenden ZwangS daraus hingearbeitet werden muß, daß sich die Schüler durch Ausbildung zum Vorturner, durch Verwaltung ihrer Riegen usw. auch freiwillig betätigen können, so muß doch auch die Bildung freier Vereinigungen besonders für die Sonntagnachmittage angestrebt werden. Gerade diese Zeit muß für das Land und alte jene Orte, die noch keine Fortbildungsschule besitzen, als die geeignetste bezeichnet werden. Die Landjugend bedarf natürlich der Körperkultur ebenso dringend wie die städtische, wenn zum Teil auch wieder aus andern Gründen. Vor allen Dingen wi'd sie ihr beim Eintritt ins Herr nützlich sein und hier den Vorgesetzten dir Arbeit sehr erleichtern. Zur Erreichung dieses Zieles sind natürlich Männer notwendig, die sich mit opfersreudlger Begeisterung
Mittwoch de» 13. April
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zugeschickt. Zeichnungen liegen von 10 bis 1 Uhr vormittags zur Einsichtnahme aus.
Angebote sind bis zum Eröffnungstermin
Samstag den 30. Avril 1910, vormittags 11 Uhr, versiegelt und mit kennzeichnender Aufschrift versehen einzureichen.
Die Zuschlagsfrist beträgt 8 Wochen.
Hanau den 9. Avril 1910.
Der Königl. Landbauinspektor. 9041
Königliches Gymnasium.
Die Kohsenliefernng für das Rechnungsjahr 1910 <700 Zir. Anthracit Nuß II und 75 Ztr. gewöhnliche Nuß II) soll unter Abschluß eines Vertrags an den Mindestfordernden neroeben werden. Angebote (einschl eßlich sämtlicher Transportkosten) erbitte ich versiegelt mit Unterschrift und Angabe der Bezugsquelle (Zeche) bis zum 25. d. Mts. Die genaueren Bedingungen können an Werktagen zwischen 11 und 12 Uhr vormittags beim Schuldiener eingesehen werden.
Hanau den 13. April 1910.
Der Kgl. Gymnasialdirektor.
D r. Braun. 9051
Diciistniichrichttn aus dem Kreise.
Der Schweinehirt Wilhelm Müller in Gronau ist zum Nachtwächter der dortigen Gemeinde bestellt und verpflichtet' worden.
Politische Rundschau.
Der Entwurf deS Zuwachssteuergesetzes. Der dem Reichstag gestern zugegangene Entwurf des Zuwachs- steuergesetze» sieht die Erhebung einer Abgabe (Zuwachs- steuer) beim Uebergange des Eigentum» an inländischen Grundstücken, sowie beim Uebergange von Berechtigungen, für welche die auf Grundstücke sich beziehenden Vorschriften gelten. AIS steuerpflichtiger Wertzuwachs gilt der Unterschied zwischen dem ErwerbSpreiS und dem Veräußerungs- preis. Ist ein Preis nicht vereinbart oder nicht zu ermitteln, so tritt an dessen Stelle der W-rt des Gegenstandes. Die Steuerpflicht trifft den Veräußerer. Den Gemeinden, in denen die Zuwachssteuer bereits seit dem 1. April 1909 in Geltung war, bleibt der bisherige Durchschnittsertrag für fünf Jahre gesickert. Im übrigen sollen die Gemeinden 40 Prozent des Ertrags der Zuwackssteuer erhalten, die Bundesstaaten als Ausgleich für die Verwaltungskosten 10 Prozent und die übrigen 50 Prozent verbleiben dem Weiche. Die Bemessung der Zuwackssteuer eriolgt nach
bet Sache annehmen. Auch in die'er Richtung hat die Berliner Konferenz Weisungen durch folgende Beschlüsse gegeben:
„Zum Zweck geregelter Leibesübungen, zur Erweckung und Pflege des Interesses der schulentlassenen Jugend an allen Arten von gesundheitlichen Leibesübungen, zur Herbeiführung gemeinschaftlichen Vorgehens der Turn-, Spiel-, Sport- und ähnlichen Vereine auf diesem Gebiete, zur Bildung von Jungmannschafien, zur Veranstaltung von VolkS- und Jugendfesten mit Wettkämpfen und Wettipielen, zur Beschaffung von Turnhallen, Spielplätzen, Eislauf-und Sckwimm- gelegenheiten usw. dienen Orts- bezw. Kreicausscküsse, deren Gründung auf Anregung der Regierung erfolgen soll."
Zu diesem Beschluß vertreten wir nur bie Meinung, daß es nicht überall nötig sein wird, erst das Eingreifen der Regierungen abzu warten. Pfarrer, Lehrer, Bürgermeister und andere Männer von Ansehen und Einfluß können sich auch freiwillig zusammenschließen, um die schulentlassene Jugend unter ihre Obhut zu nehmen und die Fortsetzung der Schul- cr$tf biing zu fördern.
Em weiterer Beschluß der Berliner Konferenz bezieht sich mehr auf Anregungen allgemeiner Natur. Er lautet:
„Außerdem ist die Erweckung und Pflege eines größeren Interesses in der schulentlassenen Jugend für alle Arten von gesundhettlicken Leibesübungen aus dem Wege freiwilliger Tätigkeit dringend notwendig."
Hier sonnen zunächst die Lehrer aller Arten von Schulen einen großen Einfluß ausüben. Sie hätten aut beim Unter« richt an geeigneten Stellen auf die Wichtigkeit geregelter Leibesübungen für die körperliche und geistige Gesunderhaltung hinzuweisen, vor allem aber der vor der Schulentlassung stehenden Jugend den Eintritt in die Vereine der Deutschen Turuerschoft zu empfehlen. Nicht für die Schule, für das Leben lernen wir! . . .
Freiwlll ge Vereinigungen, wie die hier in leichten Umrissen gezeichneten, sind schon ost nach kurzer Lebensdauer wieder emgegangen, weil ihnen die geeigneten Leiter mit dem
Rmifvredxuifdjhif; Nr. 605. 1910
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Staffelsätzen, wobei für die Abstufung der Steuer nicht btt absolute Hobe des Zuwackses, sondern dessen Verhältnis zum Erwerbspreis maßgebend ist. Die Steuersätze bewegen sich bei dreißigjähriger Besitzdauer zwischen 5 und 12 Pro;, und erhöhen sich bei nicht mindestens dreißigjährigem Besitz, für jedes Jahr der kürzeren Besitzdauer um 7 Prozent bei Steuerbetrages, während andererseits bei mehr al» zehnjährigem Besitze von dem steuerpflichtigen Zuwachse für jedes fernere Jahr weitere drei Zehntel Prozent des Erwerbs, preile» bi» zu dem Höchst betrag von 10 Prozent steuerfrei gelassen werden. Der Steuersatz beträgt 5 Prozent bei einem steuerpflichtigen Wertzuwachse von nicht mehr als 10 Prozent de- Erwerbspreise» und erreicht die Höhe von 12 Prozent bei einem Wertzuwachs von mehr als 400 Prozent des Erwerbspreises. In dem § 89 Abs. 1 des ReichS- stempelgesetzes vom 15. Juni 1909 wird statt ein Dritte! Prozent zwei Drittel Prozent gesetzt, Absatz 6 und 7 werden gestrichen. Der hundertprozentige Zuschlag zur Grundwechselabgabe, der dem Reich nach § 90 de» genannten Gesetzes bis zum 1. April 1912 zustehen würde, wird bis zum 1. April 1914 erhoben. Erreicht der jährliche Anteil bei Reiche» an der Zuwachssteuer den Betrag von 25 Millionen Mark nicht, so kommt der Zuschlag erst mit dem L Juni de» Jahre» in Wegfall, in welchem die Voraussetzung eintritt. Der Gesetzentwurf enthält außerdem Bestimmungen über Fälle, in welchen die Zuwachssteuer nicht erhoben wird, z. B. beim Erwerbe von Todes wegen, sowie bei wirklichen Schenkungen unter Lebenden, bei Begründung der Fortsetzung der ehelichen Gütergemeinschaft usw., sowie über die zum Erwerbsprei» hinzuzurechnenden, von dem Veräußerungspreis in Abzug zu bringenden Beträge.
DaS Herrenhaus und die Pensionäre. Unter dieser Ueberfcbrift schreibt die Allgemeine Deutsche Penstonâr- zeitung: Die berechtigten Wünsche der Altpensionäre Witwen und Waisen um Erhöhung ihrer Pensionen und Reliktenbezüge, sind nicht mehr neu. Am 27. März waren es zwei Jahre, daß sich daS Herrenhaus auf Grund mehrerer pensionierter Volksschullehrer und deren Hinterbliebenen in an« betracht de» Lehrerbesoldungsgesetzes vom 3. Mai 1897, beschäftigte. Motiviert waren die Petitionen, daß ein Teil der Petenten zu einer Zeit pensioniert wurde, wo die Bezüge sehr gering waren, und von diesen noch ein Drittel für ihre Vorgänger als Pension und sonstige Abzüge gekürzt wurde. Die heutige Zeit sei mit der damaligen gar nicht mehr zu vergleichen. Nicht selten sind heute noch Lehrer mit 800, und deren Witwen mit 250 Mk. Pension zu finden; und an ein Sparen sei überhaupt unter diesen Umständen nicht zu denken. Das Herrenhausmitglied Oberbürgermeister Dr. Bender-Breslau schtlderte dann im Verlauf der Debatte lie Notlage sämtsicker Altpensionäre, sowie ehemaliger Lehrer nötigen Verstândni» für einen ansprechenden Betrieb turne» rischer Uebungen fehlten. In hochherziger und dankenswerter Weise ist jetzt die preußische Regierung dadurch vorgegangen, daß sie zu einer vollkommeneren Ausbildung den Turnwarten und Vorturnern der in Preußen gelegenen Turnvereine die Tore der Turnlehrerb, ldungSanstalt in Berlin geöffnet hat Den Besuckern eines dreiwöchigen Kursus gewährt bit preußische Regierung sogar einen Zuschuß au» Staatsmitteln. Die Zahl der Zugelassenen kann natürlich nur eine beschränkte sein. Aus diesem Grunde, und bis auch andere Bunde»- floaten dem angeführten Beispiel folgen, machen wir einen roeiteren Vorschlag.')
Jede Gemeinde, in der sich eine Turn- und Spielvereinigung gegründet hat, ernennt je nach ihrer Größe eine ober mehrere P riönli chkeiten, die von unseren Turnvereinen der größeren Siädte an einigen Sonntagen unterrichtet werden. In diesen Vereinen sind nicht nur alle Turn- und Spieleinrickttungen, sondern auch bie für solche Zwecke ge« eigneten Lehrkräfte vorhanden. Für den Anfang genügt eine Unterweisung in einigen volkstümlichen Uebungen und Spielen. Je schneller mit dieser Ausbildung angefangen wird, desto früher steht eine Schar Apostel zur Verfügung, die ein Werk von großer Bebeutung für unsere Volkswohlfahrt beginnen können. Die Vereine sind gerne bereit, einen genauen Plan auszuarbeiten, nach dem an etwa fünf Sonntagen die Ausbildung in den wichtigste r Uebungen stattfinden kann. Zu geeigneter Zeit kann dann durch eine Wiederholung eine» solchen Kursus die erste Grundlage befestigt und weiter aus- gebaut werden.
Nehmen wir an, daß ein junger Mann von feiner Ge- meinbe zur Verstellung der ihm entstehenden Kosten den hoch erscheinenden Betrag von 5 Mark für jeden Sonntag erhält,
') Der Ausschuß der Deutschen Turnerschaft hat jetzt an all, Staaten, die bereits Turnlehrerbildungsanstalten besitzen, die Bitte a» richtet, in gleicher Weise vorzugehen, wie bU vreukälck« dUaimn«