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Erstes Blatt.

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General-Anzeiger

Allltlllhes Organ für Stob nn) FMkreis Zanas.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 70

SonntrStng den 24. März

1910

Jcrusprechanschlutz Nr. 605

Werusprechanschluh Nr. 605«

Zum f^aFfreita^

Als der Kevr am Kreuz verachtet King, vor Durste schier verschmachtet, Deckte Dunket Aet- und Artur. Hlnö ein großes stilles Trauern Wnd ein heimliches Erschauern Met auf alte Kreatur.

Wogkein Netzen vom Itiegen» WocH vor Abendzeit sie schwiegen» Wangen sich im Weste sehen; Alkes wit-e Giev der Wüste Lietz von seinem Waubgelüste» Dn die Kohle kroch der Leu.

Wn- die zitternde Hazekke, Durstig neigend sich zur Huelle, Wngetetzt von hinnen wich. Weit am Kreuz in großem Wangen Wn- mit heiligem Wertungen Jesus rief:Gs dürstet mich!°

K wenn Kimmet selbst und Grd- Küllen sich in Schmerzgebârds Witempfindend Jesu Schmerz

Kolkten wir's nicht tiefer fasten, Zitternd rufen: Hottvertasten Wrach für dich und mich sein Kerz!

Gt.

Bit Iitutijt Statt umfaßt außer d.NatnhrltWtM 14 Seiten.

Amtliches.

Candkreis Ranau.

Unter Hinweis auf die Bestimmungen im Artikel 91 Nr 2 brr Ansf.-Anweisnng vom 25. Juli 1906 zum Eink.- Ges. veranlasse ich die Herren Bürgermeister re., btt erforber« lich werdenden Aussallisten über Einkommen- und Er- gänmngssteuer im laufenben Jahre in doppelter AuS- seriigung nebst Unterlagen (Pfäi'dungsprotokolle, Bersteige- rungsprowkolle usw.) am Schlüsse dieses Monats der König!. Kieiskasse einzureicken.

Hanau den 23. März 1910.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer - Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.

St 560 J. V.: Dr. v. W a l d o w.

Den Herren Dürg-rmeistern und Gutsvorstehern des Ver­anlagungsbezirks bringe ich meine Bekanntmachung vom 13. März 1909, St 722, in Nr. 62 u. 63 desHan. Anz.", in Erinnerung, wonach etwaige Anträge auf Nieder- schlastUNst von Steuern solcher Steuerpflid'ticm, deren Aufenthalt nicht zu ermitteln ist usw., mir bis zum 20. März jede»« Jahres vorzulegen sind.

Das Deriäumte ist alsbald nachzuholen.

Hanau den 22. März 1910.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.

8t 559 J. V.: Dr. v. Waldow._______________

In das Genossenschastsregister ist bei der Genossen­schaftBergener Spar- nnd Darlehnskassen» Verein, e. G. m n. H. in Bergen" eingetragen:

Johannes Weil 16r ist aus dem Vorstand aus- getreten und Landwirt Ludwig Heinrich Hartrampf in Bergen an seine Stelle gewählt worden.

Bergen b. Hanau den 7. März 1910.

ÄäxiUlidieS Amtsgericht. 7419

Stadtkreis F)anati. Bekanntmachung.

Die Lieferung des für die Verwaltung erforderlichen Schreibpapier- und der OrtefumH)lagt soll im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden.

Der Bedarf wird festgestellt auf: ca. 20 000 Bogen Normal Kanzlei 4a, ca. 5 000 Boaen Normal-Kanzlei 4 a, liniiert, ca. 30 000 gelbe Briefumschläge, davon ca. 15 000 mit Firmendruck.

DaS zu liefernde Papier must den Anforderungen ge­nügen, welche an das von den Staatsbehörden verwendete Papier gestellt werden.

Angebote unter Beifügung von Proben, sowie Angabe deS Gewicht» von 1000 Bogen Kansieipapier sind bis 10. April 1910 verschlossen und mit entsprechender Auf­schrift versehen im Zimmer 14 des Rathauses abzugeben. Daielbst ist etwa sonst gewünschte Auskunft zu erhallen.

Hanau den 23. März 1910.

Der Magistrat.

Hild. 7365

Gebührenordnung für den städtischen Schlachthof gu Hanau.

Auf Grund der Gesetze vom 18. März 1868 und 9. März 1881, betr. die Benutzung öffentlicher Schlachibäu'er, deS preußischen Gesetzes betr. Ausführung des Schlachtvieh- unb Fleischbeschaugesitzes vom 28. Juni 1902 wird mit Zu­stimmung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. März 1904 und vom 10. und 17. Februar 1910 folgende Ge­bührenordnung mit Geltung vom 1. April 1910 ab erlassen:

I. Stallgebühren.

Für das in die Schlachthof-Stallungen eingestellte Vieh find für jede auch nur angebrochene Nacht zu entrichten:

1. für ein Stück Großvieh . . . 20 Pfg.

2. für alles übrige Vieh für das Stück 10 *

II Auftriebgebühren.

Für das von Händlern in den Schlachthof gebrachte Vieh ist eine Auftriebgebühr zu entrichten und zwar:

1. für ein Stück Großvieh . . . 30 Pfg.

2. für alles übrige Vieh für da» Stück 15 , außerdem sind eintretenden Falle» die Stallgebühren zu ent» richten.

III. Beschaugebühren.

Die Beschaugebübren betragen:

a) für die Fleischbeschau (mit Ausschluß der Trichinenschau);

1. für ein Stück Großvieh . . . 50 Pfg.

2. für ein Schwein . . . . 40

3. für Kälber, Schafe und Ziegen . 20

4. für Lämmer und Spanferkel . . 10

b) für die Trichinenschau: für jede» Schwein 1 Ml.

IV. Schtachtaebühre«.

Die Schlachtgrbübren betragen:

6.50

Mt.

1. für einen Ochsen oder Stier

2. für eine Kuh ....

4.50

0

3. für ein Rind

4 50

M

4. für ein Schwein . .

2.10

0

5. für ein Kalb ....

1.10

0

6. kür einen Hammel . .

1.10

0

7. für eine Ziege . .

0.75

0

8. für ein Lamm . . .

0.20

0

9. für ein Spanferkel

V. Wiegegebtthren.

An Wiegegebühren ist zu entrichten:

0.20

0

a) für das Verwiegen lebender Tiere:

1. für einen Ochsen oder Stier .

40 Pfg.

2, für eine Kuh oder ein Rind .

30

0

3. für ein Schwein .

bei einem Transport von 25 Stück und darüber, wenn der Transport

20

0

einem Verkäufer angehört pro Stück

10

0

4. für ein Stück Kleinvieh

10

0

b) für das Verwiegen geschlachteter Tiere:

1. für einen Ochsen oder Stier, eine Kuh

oder ein Rind . . . , 50 Pfg.

2. für ein einzelnes Viertel vom Großvieh 20

3. für ein Schroern oder ein Stück Kleinvieh 20

4. für eine Haut.....10

5. für Fett und Talg für 50 Kilo , 10 *