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Erstes Blatt

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Stolâttâuöeruä^ und Beleg der

Buchdrucker« MB »erei».

au Waiseichaus« tu Hasau.

General-Anzeiger

Aintlilhes Organ für Stadt- and Zandkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristisch« Beilage.

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Dl« flies gespalten« Petitzeii« oder »er« Raum 80 M^ im StcOamcKtcÜ di« AM 46

Beraatoatti. Nedaktrurr G. Schrecker Nt ^eeea,

Nr. 53 ALkttsprechatrschlnst Nr. 605»

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Amtlicher.

Gebührentarif.

3m Anschluß an die im Stück 52 des Amtsblattes für 1909 veröffentlichte landespolizeiliche Anordnung vom 23. Dezember 1909, betreffend den Handel und Verkehr mit Schweinen, gebe ich folgendes zur Kenntnis.

Die Höhe der von den Händlern an die beamteten Tier- Lrzte zu entrichtenden Vergütungen für die Untersuchungen und für die Ausstellung der Bescheinigungen ist der freie« Vereinbarung unter den Beteiligten überlassen. In Er­mangelung einer solchen wird die Gebühr von mir nach folgenden, vom Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten genehmigten Tarif festgesetzt werden^

I. Für die am Wohnorte des beamteten Tierarztes oder in einer Entfernung von weniger als 2 km von dem Wohn­orte stattfindenden Untersuchungen sind einschließlich der AuS-

Rettung der Gesundheitsbescheinigung und der entstandenen Kosten für Benutzung

von

ju entrichten: für für für für

Fuhrwerk

usw. an Gebühren

1

26

51

76

bis bis bis bis

25

50

75

100

für mehr als 100

Schweine Sckweine Schweine Schweine Schweine

2

3

4

5

6

Mk. Mk. Mk. Mk. Mk.

II. Für die Untersuchung der Schweine in einer Ent­fernung von 2 km oder mehr von dem Wohnorte bei be­amteten Tierarztes sind einschließlich der Ausstellung d« Ge­sundheitsbescheinigung an Gebühren zu entrichten: für 1 bis 50 Schweine 8 Mk. für 51 bis 100 Schweine 9 Mk. für mehr als 100 Schweine 10 Mk.

Auße' dem sind nur noch die nach der Allerhöchsten Ver­ordnung vom 25. Juni 1905 G.-S. S. 250 zu berechnenden Reisekosten zu entrichten; Tagegelder bleiben außer Ansatz.

Gehören die zu untersuchenden Schweine mehreren Per­sonen oder werden zu derselben Zeit und an demselben Orte Untersuchungen von Schweinen für mehrere Besitzer vorqe- nommen, so sind die zu entrichtenden Gebühren und Reise­kosten nach Verhältnis der Zahl der untersuchten Schweine zu verteilen.

III. Für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen in den Kontrollbüchern gelegentlich der Ueberwachung von Schweinemârklen sind an Gebühren zu entrichten:

für

1 bis 25 Schweine 1, Mk.

für 26 bis 50 Schweine 1,50 Mk.

für

51 bis 100 Schweine 2

Mk.

für 101 und mehr Schweine 3, Mk.

Neben diesen Gebühren dürfen Reisekosten und Tage­gelder nicht berechnet werden. (A III 899.)

Cassel am 22. Februar 1910.

Der Negierungs-Präsident.

V 1369 I. V.: Rieß v. Scheuernschloß.

Eandkreis Hanau

Die Forderungsnachweise der Mitglieder der Einkommen­steuer-Voreinschätzungskommissionen sind zur Zahlung auf die hiesige Königliche Kreiskasse angewiesen.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dir Mitglieder hiervon in Kenntnis zu setzen.

Hanau den 28. Februar 1910.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer - Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.

8t 368 J. V.: Dr. v. Waldow, Reg.-Assessor.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Brennholzversteisterttng.

Montag den 7. März, nachmittags 8 Uhr,

sollen im hiesigen Stadtwald

77 Raummeter Eichenscheit- und Erdstockholz,

500 Stück Reisigwellen

versteigert werden.

Zusammenkunft bei Station Wilhelmsbad.

Hanau den 3. März 1910.

Der Magistrat.

________ H i l d. 5351

Gtsundcnc und verlorene (ScncnftSiibt re.

Gefunden: 1 Schlüsselring mit 2 Schlüsseln, 1 kantige Schlinke Nr. 9.

Verloren: 1 mattgoldener Ohrr'Ng mit Rubin, 1 kleines Damyortemonnaie mit etwas über 2 Mk.

Hanau den 4, März 1910,

Freitag den 4. März iwwaeBBeHBBBggg" . ..m 111 ...... .ggieai

Parlamentarisches.

mb. Die WahlrechLekommission des Abgeord­netenhauses begann gestern vormittag die 2. Lesung der Wahlrechtsvorlage. § 1 wurde nach dem Vorschlag der Redaktionskommission in folgender Fassung angenommen: 3«ber Preuße. der das 24. Lebensjahr vollendet hat, ist in der Gemeinde, wo er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz ober freiwilligen Aufenthalt hat, zu wählen berechtigt/ Es wurde hierbei festgestellt, daß solche Personen, welche Lungen­heilanstalten zugewiesen sind, als wahlberechtigt gelten, weil dieser Aufenthalt als ein freiwilliger anzusrhen ist. § 2, der die Personen bestimmt, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, wurde unverändert angenommen, ebenso § 3, der die Vorschriften über das passive Wahlrecht enthält. § 4 lautet nach den Beschlüssen der ersten Lesung:Die Abgeordneten werden von Wahlmännern in Wahlbezirken, die Wahlmänner von den Wählern in Stimmbezilken gewählt. Die Wahl der Wahlmânner erfolgt mittels verdeckter Stimmzettel/ Di« Konservativen beantragen die öffentliche Wahl auch für die Wahlmännerwahl. Zur Begründung dieses Antrages führte ein konservativer Redner aus, daß die konservative Partei gern mit der Regierung etwas zustande bringen möchte, trotzdem diese Reform darauf hinauslaufe, die Konservativen zu schwächen. Die Konservativen seien aber so selbstlos, daß sie bereit seien, trotzdem mitzuarbeiten. Seine Partei halte aber grundsätzlich an der öffentlichen Wahl fest. Welche Leute die geheime Wahl forderten, bewiesen die Vorgänge vom letzten Sonntag nach der intellektuellen Versammlung in Berlin. Da wäre ein Trupp unter Führung eines Demokraten auf den Hof deSVorwärts" gezogen und hätte dort Hochs ausgebracht. Der Minister deS Innern erklärte, der Standpunkt der Regierung sei nicht zweifelhaft, sie bleibe stehen bei der Vorlage und deren Begründung. Ein natio­nalliberaler Vertreter betont, daß seine Partei am geheimen Wahlrecht festhalte. Ein freisinniger Redner wirft die Frage auf, worin eigentlich die Selbstlosigkeit d« Konservativen dieser Vorlage gegenüber bestehe. Jeden Fortschritt deS Wahlrechts lehne die konservative Partei ad. Mit Hilfe bet Zentrum- habe sie die direkte Wahl auS der Vorlage be­seitigt, ebenso lehne sie die Gleichheit deS Wahlrechts ab und heute wollten die Konservativen auch noch die öffentliche Abstimmung wiederherstellen. ES sei also unverständlich, wenn die Konservativen von einem Entgegenkommen reden. Sie stimmen höchstens solchen Bestimmungen zu, welche ihren Parteiinteressen nicht schaden. Die Vertreter der Sozial­demokratie, deS Zentrum- und der Polen sprachen sich für die geheime Abstimmung auS. Die Frei konservativen er­klärten sich für die Wiederherstellung der öffentlichen Wahl. Auf die Bemerkung einet konservativen Redner», daß feiné Partei der Regierung so weit entgegengekommen sei, alS die konservativ«, weist ein nationalliberaler Redner darauf hin, daß nach der eigenen Erklärung der Regierung die direkte Wahl das Haupistück der Vorlage sei. Und gerade bat wollen die Konservativen mit Hilfe deS Zentrums beseitigen. Der Vertreter der Konservativen bestreitet, daß die Mehrheit der Wähler im Lande für daS geheime Wahlrecht sei. Da­gegen liefert ein freisinniger Redner statistisch den Nachweis, daß die Wahlkreise der Konservativen 14 Millionen Ein­wohner umfassen, dagegen diejenigen der für die geheime Wahl eintretenden Parteien 23 Millionen Einwohner. Bei der Abstimmung wird der konservative Antrag auf Wieder­herstellung der öffentlichen Abstimmung mit 15 gegen 13 Stimmen abgelehnt. Zum § 4 liegt weiter der national­liberale Antrag auf Einführung der direkten Wahl vor. Die Freisinnigen beantragen, dem § 4 einen längeren Zusatz zu geben, durch welchen die geheime Abstimmung durch ähnliche Einrichtungen, wie sie für die Reichstagswahl bestehen: Aus­gabe amtlicher Stimmzettel, Errichtung von Jsolierrâumen, Bereithaltung amtlicher Wahlurnen mw. geschützt werden soll. Ein nationalliberaler Abgeordneter führte aus, daß die Ver­bindung der geheimen Abstimmung mit der indirekten Wahl außerordentlich schwer durchführbar sei. Wer für das ge­heime Wahlrecht bei den Landtagswahlen eingetreien sei, habe an der ganz selbstverständlichen Voraussetzung festgehalten, daß die direkte Wahl hinzutrete. Die naiionalliberalen würden im übrigen für den freisinnigen Antrag stimmen. Gegen den freisinnigen Antrag wandte sich ein konservativer Abgeordneter. Es sei nicht nötig, daß man in Preußen alles dem Reiche nachmache. Andere Bundesstaaten hätten eben­falls die geheime Abstimmung eingei'ührt, ohne deswegen den Jsolierranm und amtliche Wahlkuverle miteinzuführen. Die für das Reich geschaffenen Einrichtungen seien in weiten Wählerkreisen unpovulär. Der Minister sprach den Wunsch nus, die Kommission möge die von der Regierung vorge- schlagene direkte Wahl wiederherstellen. Gerade in der ' direkten Wahl sehe die Regierung einen wesentlichen Fort-

Kernsprechanschlns; Nr. 605. 1910

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schritt deS Wahlrecht« sowohl in theoretischer wie politische Beziehung. Ein freisinniger Abgeordneter führte in Er­widerung auf den konservativen Redner aus, daß in anderen Bundesstaaten wahrscheinlich auch nicht die Praktiken geübt würden, die man in Ostelbien kennen gelernt habe. Ange­sicht- deS dort au-geübten Drucke- sei el notwendig, bat geheime Wahlrecht noch weiter zu schützen. Im übrigen fordert der freisinnige Antrag auch Wahlurnrn, die et im Reiche noch nicht gebe. Wenn der Antrag angenommen würde, habe Preußen vor dem Reiche etwa- voraus. Ein Zentrum-abgeordneter betonte wiederholt, daß die geheime Wahl für da- Zentrum so wichtig sei, daß man dafür bit direkte Wahl opfern könne. Beide« zu erreichen sei nicht möglich. Der freisinnige Antrag gehöre in da- Wahlregle­ment. ES sei nicht angängig, derartige Ausführungs­bestimmungen mit dem Schutz der Verfassung zu umgehe«. Ein RegierungSvertret« wandte sich ebenfalls dagegen, ben freisinnigen Antrag an dieser Stelle in da- Gesetz auf­zunehmen. Es verstehe sich aber von selbst, daß, wenn bie geheime Wahl eingeiührt würde, alle Vorkehrungen getroffen würden, um die geheime Wahl zu sichern. Man solle aber da- dem Reglement überlasseu, da auch sonst noch mancher- lei Zweifel über die zu treffenden Maßregeln bestünden. In gleichem Sinne äußerte sich ein freikonservativer Abgeordneter. Seine Partei werd« in diesem Zusammenhang für die in­direkte Wahl stimmen. Hinsichtlich deS ganzen zwischen den Konservativen und dem Zentrum vereinbarten Kompromisse« auf Einführung der indirekten geheimen Wahl sei ein Teil feiner Freunde dafür, ein Teil dagegen. Ein polnisch« Abgeordnet« sprach sich für die direkte Wahl und für den freisinnigen Antrag au«. Ein nationalliberaler Abgeordnet« meinte, daß, wenn man Anstoß daran nehme, ben, freisinnigen Antrag mit dem Schutz der Verfassung zu umgeben, man ihn auf anderem Wege zur Durchführung bringen müsse. Die direkte Wahl könne man natürlich nicht erreichen, wenn bat Zentrum sich von vornherein opfere. Im Lande werde el durchaus verstanden, weshalb die Konservativen in diesem Zusammenhang die geheime Wahl akzeptierten, die direkte Wahl aber ablehnten. Es liege ihnen eben vor allem daran, bat letztere durchzusetzen. Wenn man von den National­liberalen verlange, daß sie für bat Kompromiß stimmen sollten, dann müsse man der indirekten Wahl in viel höherem Maße den Charakter einer Beeinträchtigung des Rechte- der Wähler nehmen. Sollte in der zweiten Lesung im wesent­lichen nur bat angenommen werden, was bat Zentrum wolle, so würden die Nationalliberalen ihre Haltung in der ersten Lesung nicht aufrechterhalten können und gegen bat Kompromiß stimmen. Der Vertreter d« Sozialdemokratie erklärte, seine Partei werde gegen bat Kompromiß stimmen, unabhängig davon, ob die nationalliberalen Anträge auf Ab­schwächung deS Charakters der indirekten Wahl angenommen würden oder nicht. Wenn die Konservativen gegen den frei­sinnigen Antrag stimmten, so wahrten sie nur ihr Partei- interesse. Wer den Wählern wirklich Wahlfreiheit geben woll, müsse diesem Antrag zustimmen.

ES wurde hierauf beschlossen, die Beratungen üb« diese« Punkt zu verbinden mit dem von der Kommission in erster Lesung neu beschlossenen $ 16a. Die Wahlmänner werden in jeder Abteilung aut der Zahl der stimmberechtigten Wähler des Stimmbezirks ohne Rücksicht auf die Abteilung gewählt. Hierzu beantragen die Nationalliberalen, daß die Wahlmänner nicht den einzelnen Stimmbezirken angehören müssen, sondern aus dem ganzen Wahlkreise genommen werden können, während das Zentrum prinzipiell forderte, daß, falls die Ge­meinde aus mehreren Stimmbezirken besteht, die Wahlmänner aut der Zahl der stimmberechtiaten Wähler der Gemeinde zu entnehmen sind. Ist bie Gemeinde in mehrere Wahl­bezirke eingeleilt, so werden die Wahlmânn« in jeder Ab­teilung aut der Zahl der stimmberechtigten Wähler deS Wahlbezirk- ohne Rücksicht auf die Abteilung gewählt. Der Redner der Konservativen erklärte, daß seine Partei auch hier entgegenkommen wolle, wenn er auch noch keine absolut sichere Erklärung abgeben könne, so scheine seiner Partei der Zentrnmsantrag der bessere zu sein. Der nationalliberal« Antrag gehe zu weit und würde von seinen Freunden ab­gelehnt werden. Im übrigen bat der konservative Redner die Nationalliberalen, an ihrer Abstimmung in erster Lesung festzuhallen. Ein nationalliberaler Abgeordnete erwiderte, daß die Nationalliberalen in erster Lesung nur mit Vor­behalt für das Kompromiß gestimmt hätten. Sie wollten damals zunächst einmal die geheime Wahl sichern, hätten aber im übrigen ausdrücklich betont, daß sie erst dann definitiv für die Verbindung der direkten und geheimen Wahl stimmen würde, wenn die indirekte Wahl wesentlich geändert würde. Daran hielten sie auch jetzt noch fest. Der Zentrumsantrag aber, den der konservative Redner für akzeptabel gehalten habe, bleibe weit zurück hinter dem. wat bat Zentrum selb«