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Zweites Blatt.

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Gcueral-Anzeiger

Amtliches Orga« fit ShM« uni FsaLkreis ianaa.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

«era«ltmsE «riefte» : G. Schrecker ta H««.

Nr. 48

Mernsprechanschlutz Nr. 605.

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Fjanau. Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 62 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht:

Mittwoch den 6. April d. Js.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröderhof und Bulterstadt.

Donnerstaft den 7. April d. Js.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Dörnigheim, Dottenfelderhof, Eichen, Erbstadt, Gronau, Gronauerhof, Großkrotzenburg und Hochstadt.

Kreitaa den 8. April d. Js.

Musterung der Militärpflichstgen der Gemeinde Fechenheim.

Samstag den 9. April v. Js.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Groß­auheim und Hüttengesäß.

Montag den 11. April d. Js.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Kilianstädten, Kinzighrimerhof und Langenselbold.

Dienstag den 12. April d. JS.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Langen­diebach, Marköbel, Mittelbuchen, Neuhof, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach und Ober­dorfelden.

Mittwoch den 13. April d. IS.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Ober­rodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulver­fabrik, Ravolzhausen, Noßdorf, Rückingen, Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang und Wilhelmsbad.

Vom 14. bis 18. April d. IS.

Musterung der übrigen Militärpflichtigen von Hanau und Hanau-Kesselstadt und zwar:

Donnerstag den 14. April d Js. diejenigen des Jahrgangs 1890 deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschließlich N beginnt.

Freitag den 15. April d. Js. diejenigen des Jahrgangs 1890 deren Familiennamen mit den. Buchstaben S bis einschl. Z, sowie diejenigen des Jahr­gangs 1889 deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschl. g beginnt.

Samstag den 16. April d. JS. diejenigen des Jahrgangs 1889, deren Familiennamen mit den Buchstaben M bis A, sowie diejenigen des Jahrgangs 1888 deren Familiennamen mit den Buchstaben Ä bis einschl. G beginnt.

Montag den 18. April d. Js. diejenigen des Jahrgangs 1888, deren Familiennamen mit den Buchstaben H bis einschl. Z beginnt, sowie diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Dienstag den 19. April d. IS.

Verhandlung der sämtlichen, durch Zurückstellung nicht er­ledigten Reklamationen des Stadtkreises Hanau, Klassifikation und Losung. -

Das Ersatzgeschäft findet im GasthausZnm Sandhof" in Hanan statt und beginnt morgens 8 Uhr.

Die Militärpflichtigen haben behufs Verlesens und Ran­gierens am 7 Uhr morgens pünktlich im Musterungs­lokal in Hanau zu erscheinen.

Gestellanftspstichtig find:

1) Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1890 geboren sind und die im hiesigen Aushebunqsbe- zirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Hand­lungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienst- boten sich aufh'alten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand ver­sehen sind.

2) Alle die im Jahre 1888 und 1889 geborenen Mann­schaften, welche nicht bereits bei einem Truppenteil ein­gestellt, oder mit einem Ersatzreserve- resp. Landsturm­oder Ausmusterungsschein von der Oberersatzkommission versehen sind.

3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive , Ent­scheidung noch nicht erhalten haben.

Die Losungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.

Wenn Militärpflichtige, welche nach § 25 der Wehrord- "ung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stamm­rolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert.

Somstag den 26. Februar

dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu tun. Die Orts­vorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste müssen spätestens im Muste- rungstermine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Ablaufe seines zweiten Militär- PflichtjahreS zu reklamieren. Ausdrücklich wird darauf hingewiefen, dah gemäß § 33 Nr. 1 der Wehrordnung spätere Reklamationen zur Berück­sichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäkts entstanden ist.

Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Re­klamationsnachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des § $3,4 der Wehr- ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämtliche nicht mehr schulpflichtige Ge­schwister, welche auf die Beurteilung der Re­klamation von Einfluß find, bei der Rekla' mattonSverhandlung im Musterungs- resp. Attshebungslokal mit zur Stelle find. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamiertes! ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr eingutragen, ebenso ist bei den verheirateten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheiratung anzugeben.

Die noch erhobenen Reklamationen sind bis zum 30. k. M. hierher einzusenden.

Gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestim­mungen find zur Konstatterung eines ange­gebenen Fehlers wie Epilepfie, Schwerhörigkeit, Kurzfichtigkeit, Stottern, Taubheit usw. womög­lich 3 glaubwürdige Zeugen protokollarisch da­rüber zu vernehmen, ob und in welcher Weise fie selbst die Fehler an den Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Außerdem aber sind da­rüber ärztliche Atteste, Zeugnisse der Ortsvorstände, der Geistlichen und der Lehrer vorzulegen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat 3 glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Auch kann das Vorhandensein des Leidens angenommen werden, wenn der Nachweis desselben in an­derer glaubwürdiger Weise geführt ist.

An der am 19. April stattfindenden Losung Teil zu nehmen, bleibt den Militärpflichtigen überlasten.

Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatzreserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatzgeschäften reklamiert haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatzreserve designiert sind, findet am 19. April cr. statt.

Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatztzeschâst bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Rekla­mationen bis zum 30. k. Mts. hierher einzureichen.

Die Klassifikationsanträge sind nach demselben Formulare wie die Reklamationen zu erörtern.

Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militärpflichtigen prompt zu be­wirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Er­satzkommission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungs­termine persönlich einzuftnden.

Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.

Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.

Jede StörttNft der Ordnttnft während des Ge­schäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark subs. bis 3 Tagen Haft geahndet.

Hanau den 21. F bruar 1910.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Attshebungsbezirks Hanau.

Königlicher Landrat.

M817 J. A.: Dr. v. Waldow, Reg.-Assessor.

Politischer QIocbenberithL

Im Reichstage haben die Sozialdemokraten während der Berichlsivoche eine Farce aufgeführt, indem sie den Reichskanzler wegen seiner bei Einbringung der

Fernfprechanfchlntz Nr. 605. 1910

Wahlrechtsreform-Vorlage im preußischen Abgeordnetenhause gehaltenen Rede interpellierten. Sie wollten auS seinen Aeußerungen,daß politische Kultur und politische Erziehung nicht gefördert werden, sondern leiden, je demo­kratischer das Wahlrecht ist", und daßdie Demokratifierung des Parlamentarismus in allen Ländern dazu beigetragen hat, den politischen Sinn zu verflachen und zu verrohen", eine Bedrohung deS geltenden Reichstag-wahlrechts Heraus- gehört haben. Der Reichskanzler konnte ihnen selbstverständ­lich die beruhigende Versicherung geben, daß den verbündeten Regierungen jeder Gedanke eines Attentats auf daS Reichs­tagswahlrecht durchaus fernliege. Im übrigen aber hielt er, wie ebenfalls nicht anders zu erwarten war, an seiner Auf­fassung fest, daß daS gleiche, geheime und direkte Wahlrecht kein absolutes Ideal darstelle, sondern daß sich daS Wahl­recht vielmehr den jeweiligen Verhältnissen und LebenS- bedingungen der einzelnen Staaten anzupassen habe.

In Berlin hat der österreichisch-ungarisch« Mini st er deS AeußernGraf vonAehrenthal unserm Reichskanzler einen Gegenbesuch abgestattet. Dem österreichischen Staatsmann ward ein überaus herzlicher Empfang zuteil. Es galt dieser Empfang nicht bloß dem Vertreter der uns verbündeten Donaumonarchie, sondern der Persönlichkeit des GasteS. Graf Aehrenthal hat sich um sein Vaterland hochverdient gemacht durch die erfolgreiche Lösung der bosnischen Frage, die Oesterreich-Ungarn einen erheblichen Machtzuwachs sicherte und seine Großmachtstellung wesentlich verstärkte. Jede Stärkung unseres Bundesgenossen aber liegt auch in unserem Interesse und wird daher von unS freudig begrüßt. Zu den Gegenständen der politischen Aus­sprache, die während deS Aufenthalts deS Grafen Aehrenthal in Berlin erörtert worden sind, dürften auch die zwischen Wien und Petersburg gepflogenen Verhandlungen gehören, die auf eine Wiederannäherung Oesterreichs und Rußlands abzielen. Diese Bemühungen finden in Berlin volles Ver­ständnis und tatkräftige Unterstützung, und die Versuche, sie zur Schaffung von Mißtrauen zwischen Wien und Berlin zu benutzen, sind völlig verfehlt und vermögen die Festig« feit des deutsch-österreichischen Einvernehmen-, die durch den Aehrenthalschen Besuch zweifellos noch eine weitere Kräf­tigung erfahren hat, nicht im mindesten zu erschüttern.

In England scheint die Krisis für das gegenwärtige Kabinett, die auf Grund bei Wahlergebnisse- über kurz ober lang erwartet werden durfte, bereits im vollen Anzuge zu sein. Kaum ist daS P a r l a m e n t mit einer in möglichst trockenem und geschäftlichem Ton« gehaltenen Thronred« eröffnet worden, so melden sich auch bereit- die Irrn und die Arbeiterpartei, um der Regierung ihre Machtstellung recht fühlbar zu erweisen. Ministerpräsident ASquith hat während deS WahlfeldzugeS von Garantien gegenüber dem Oberhause und seinem Vetorechte gesprochen, ohne welche die liberale Partei die RegierungSgeschâfte nicht führen würde. Nun nach beendigtem Wahlfeldzuge jedoch schickt er sich an, erst das Budget zu erledigen. Sofort aber hat der Führer der Iren Redmond hiergegen Einspruch erhoben und zu­vörderst die Lösung der Frage deS Vetorechte- verlangt. Seinem Vorgehen aber schloß sich auch der Führer der Arbeiterpartei BarneS an. So befindet sich das Ministerium Asquith in einer prekären Lage. Kommt eS zur Ab­stimmung über das Budget, so wird diese- wahrscheinlich abgelchnt, und daS bedeutet den Rücktritt der liberalen Regierung und damit neue Parlament-wahlen und neue innere Kämpfe.

Auch an den äußeren Grenzmarken deS britischen Welt­reiches aber zeigen sich vielfach dunkle Wolken. Wie in Indien, so schickt sich nunmehr auch in Aegypten di« nationalistische Bewegung an, ihre Ziele durch die Propaganda der Tat verwirklichen zu wollen. Der ägyptische Ministerpräsident ButroS Pascha ist während der Berichtswoche dem verbrecherischen Anschlag« eines nationalistischen Mohammedaners zum Opfer gefallen. Die ägyptischen Nationalisten haßten in ButroS Pascha nicht nur den Engländerfreund, sondern auch den koptisch«« Christen. Das Attentat beweist im Zusammenhang mit den letzten Kundgebungen der ägyptischen Nationalpartei, daß die autienglische Strömung in Aegypten stark im Wachstum be­griffen ist, und darf daher eine hohe symptomatische Bedeu­tung beanspruchen.

Politische Sitten.

Der Reichskanzler v. Bethmann Hollweg hat behauptet, daß politische Kultur und Erstehung des Volkes nicht allein von den Formen des Wahlsystems abhängen, ja, daß sie leiden, je demokratischer das Wahlrecht gestaltet wird. Er hat dann weiter gesagt, daß demokratische Entwicklung deS