Erstes Blatt.
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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- and FaadLreis Saaan.
ElnrNtknngSgebLhr, Die fliafgespa»«« PatitM oder deren Nan» A M» Na »eNamentnl die zeit« 45 M,
e. Kaiienhauir» la Hanan.
Erscheint täglich mü Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
verantvarü. Redakte«: 6. Schrecke« la («m
Ms. 41 Nernfprechanschlub Nr. 605»
Freitag den 18. Ftbrnar
Fernsprechanschlub Nr. 605. 1910
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14 Seiten.
Amtliches.
Landkreis Ranau.
In der Zeit vom 7. März bis 2. bezw. 9. April d. J. wird bei genügender Beteiligung im hiesigen Schlachthofe unter Leitung des Direktor« Dr. Becker ein Unterrichts' knrsris in der Schlachtvieh- und Fleischbeschau, sowie in der Trichinenschau abgehalten.
Die Teilnehmer, die täglich vor- und nachmittag« vier Wochen lang im Schlachthofe anwesend sein müssen, wollen sich bei dem Leiter des Unterricht« unter Beifügung der Gebühren von 30 Mk. spätestens bis zum 28. d. Mts. melden.
Für die Personen, welche sich gleichzeitig als Fleisch-und Trichinenbeschauer ausbilden wollen, dauert die Unterrichtszeit 5 Wochen und betragen die Gebühren 50 Mk., eine Rückerstattung der Gebühren bei Rücktritt vom Kursus erfolgt nicht.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Personen ihrer Gemeinden, die zur Ausübung der Fleisch» und Trichinenschau gesetzlich zugelaffen sind und sich darin ausbllden wollen hierauf aufmerksam zu machen.
Hanau den 16. Februar 1910.
Der Königliche Landrat.
V 1051 Frhr. Laur.
Verdingung.
Die Erd-, Maurer-, Steinmetz-, ASphalt- und Schmiedearbeiten (Los I), die Zimmerarbeiten (ßoâ II), die Tachdeöktrarbeiten (Los III) und die Klempnerarbeiten (Los IV) des Schulneubaues in Neuwiedermuß sollen öffentlich vergeben werden.
Verdingungsunterlagen können, so lange der Vorrat reicht, gegen Erstattung des Selbstkostenpreiies von 2 Mk. für Los I, 1 Mk. für Los II, 0,50 Mk. für Los III, 0,50 Mk. für Los IV vom Unterzeichneten bezogen werden.
Die Eröffnting der Angebote findet in dem auf Samstag den 26. d. Mts., vormittags 10 tthr, im Dienstzimmer des Unterzeichneten, im Krelshaus hier- selbst, festgesetzten Termin statt.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Hanau den 17. Februar 1910.
Stübinq,
Kreißbaumeister. 4169 Gefundene und verlorene Genenstönde re.
Gefunden: 1 blonder Haarzopf. Am Sonntag abend in der „Centralhalle" bei der Festlichkeit deS Postunterbeamtenvereins : 1 kleines Bröschchen, 1 silbernes Kettenarmband. 1 kath. Kinder-Gebetbüchlein mit dem Namen Marie Siebert, 1 Stück grüner Stoff zu einem Sofakiffen.
Verloren: 1 schwarzseidenes Kopftuch, 1 Schlüsselring mit 2 gleichen Schlüsseln, 1 silbernes Kettenarmband, 1 Paket (enthaltend 1 blauer Arbeitsanzug und 1 rot- und weißkarrierteS Handtuch).
Zugelaufen: 1 schwarz- und braungestreiste Bulldogge mit weißer Brust, m. Gelchl.
Hanau den 18. Februar 1910.
Politische RimdTcbau.
Das Ergebnis der ReichStagswahl im Wahlkreise Mülheim - Wipperfürth - Gummersbach ist nach amtlicher Mitteilung folgendes: Abgegeben wurden 40 918 Stimmen, davon 20 375 für den OberlandeSgenchts- rat Marx-Düsseldorf (Zentrum), 10 922 für den Schriftsteller Dr. Erdmann-Köln (Sozialdemokrat), 8462 für den Rechtsanwalt Falk-Köln (nationalliberal) und 1135 für den Pfarrer Holmann-Gummersbach (chnstlich - sozial). Zersplittert waren 24 Stimmen. Du Stichwahl ist auf ~ben 26. Februar festgesetzt.
Die WahlprüfungSkommifsian des Reichstages erklärte die Wahlen v. Arnstadt (kous.) 3. Wahlbezirk Erfurt und Mager-Pfarrk'rchen (Ztr.) 4. Wahlbezirk Nieder» bayern für ungültig.
Die sächsische Zweite Kammer verwies die drei Anträge auf Reform bezw. Aufhebung der Ersten Kammer an die Gesetzgebungs-Deputation.
Parlamentarisches.
Der Werftbetrieb in der Budgetkommission.
mb. Die Budgetkommission des Reichstages führte gestern die Aussprache über die Organisation de« Werstbetriebes fort. Im Laufe der Sitzung hielt der Oberwerftdirektor von Wilhelmshaven einen längeren informierenden Vortrag. Auf freisinniger Seite erklärte man sich durch die gestrigen Ausführungen des Staatssekretär« über die Kieler Verhältnisse nicht für befriedigt. Man habe keine Reformvorschlâge gehört und der Schuldige sei noch nicht gefunden. Im vorigen Jahre habe der Staatssekretär gesagt, unleidlich würde die Sache erst sein, wenn man die Vorgehen dulde, und jetzt bestraft man sie nicht. Der Staatssekretär erwidert, die Reform- frage habe mit der Bestrafung der Schuldigen nichts zu tun. Die Sache sei der Staatsanwaltschaft übergeben, mit dem weiteren Verfahren habe die Marineverwaltung nichts zu tun. Von sozialdemokratischer Seite werden beute wie auch gestern auch inbezug auf die Werften in Wilhelmshaven und in Danzig Angaben gemacht, wonach ähnliche Sachen wie in Kiel auch dort passiert seien. Die Anzeigen der Arbeiter- ausschüffe habe man abgewiesen. Auf Grund des vom sozialdemokratischen Redner unterbreiteten Materials stellt die Marineverwaliung Ermittelungen an. Die Sozialdemokraten bleiben bei ihrer Forderung nach Einrichtung einer parlamentarischen Unterfuchungskommisston mit eidlichen Vernehmungen nach englischem Muster, wenn es auch für Deutschland ein parlamentarisches Novum sei. Es wird gefordert, daß die Verwaltung mehr Fühlung mit den Unterbeamten und Arbeitern suchen muffe. Ein Zentrumsredner klagt, daß alle Anregungen bei der Verwaltung Widerstand fanden und man nur schöne Reden zu hören bekomme. Die gründliche Prüfung der sozialdemokratischen Angaben wird im weiteren Verlaufe der Aussprache für dringend erforderlich erklärt. Die Frage der doppelten Buchführung soll beim Kontrollqesetz eingehend erörtert werden. Ein polnischer Redner behauptet, daß die Werftverwaltung den Arbeiter da« Fall über die Ohren ziehe und verlangt, daß man 10 Mill, herunterstreiche. Eine längere Aussprache findet dann noch über die Art der Erledigung der Kieler Angelegenheit statt. Man verlangt mindesten« eine disziplinarische Bestrafung deS verantwortlichen Beamten. Der Justitiar bei Reichsmarine- amts bezieht sich auf das Deamlengesetz; danach könne man gegen den Beamten nicht vorgehen, weil er weder gewissenlos gewesen sei, noch sich unwürdig gezeigt habe. Sein Fehler liege in der falschen Beurteilung seiner Untergebenen. Auch diese Erklärungen werden von verschiedenen Seiten ou8 der Kommission für ungenügend erklärt. Zur gewissenhaften Amtsausübung gehöre auch die Kontrolle. Bestraft habe man durch Versetzung die Staatsanwälte, die doch eigentlich nicht schuld hätten, da man ihnen das Material in roher, ungenügender Form gegeben habe. Die Widerstände in der Bureaukratie seien so groß, daß die Verwaltung sagen müsse: non possumus. Der Justitiar erwidert: die Staatsanwaltschaft habe die Verantwortung gehabt; sie habe sich nicht das erforderliche Material geben lassen, sondern das vorhandene fälschlich für ausreichend erachtet. Hieraus wird entgegnet: die Marineverwaltung hätte der Staatsanwaltschaft das Material so klar geben müssen, daß es ausreichte. Nach Beendigung der Aussprache werden von dem angeforderten Werfipersonal eine Reihe von Beamten, drei Konstiuktions- sekretäre, neun technische Sekretäre und ein Werkmeister gestrichen. Der angeforderte Gewerbeetat wird bewilligt. Für die Resolution der Sozialdemokraten auf Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission stimmen außer den Antragstellern nur die Polen. Auch die freisinnige Resolution wird abgelehnt mit 14 gegen 12 Stimmen gegen Freisinnige, Zeiur n und Sozialdemokraten. Heute: Werter- beratung des Marineetats.
Hus hanau Stadt und Tand.
Hanan, 18. Februar.
Wntl'ch Atzung der Ztadtverordueteu-Bersulnullung
vom 17. Februar 1910.
Anwesend die Herren: Vorsteher Justizrat Uth; Beyer, Bernges, Birkner, Daßdach, Deines, Fischer, Franz, Dr. Hoffmann, fronten, Kämmerer, Kehl, Kodurger, Dr Küch, Lückdardt, Müller, Obi, Rousselle, Salomon, Sommer, Schroeter, Stephan, Stübiug, Schwabe, Dr. Wagner, Baurat Wohlfarth, Wolff und Wild.
Vom Magistrat: Oberbürgermeister Dr. Gebeschus, Bürgermeister Hild,' Beigeordneter Bode und Etadtkämmerer Scherzberg.
Haushaltsplan der Stadtkasse für 1910.
Die Beratung des Haushaltsplanes der Stadthauptkaffe wird fortgesetzt bei Titel VI Gemeinde-Anstalten und -Einrichtungen. Beim Titel VIT, BildungSanstalten regt Stadtv. Dr. Wagner die Anstellung eines ärztlichen Leiter« bei Gesundheitswesen« an. Im Titel VIII ist der Betrag von 8300 Mk. eingestellt für Milch an Minderbemittelte. Stadtv. Dr. Wagner beantragt, dir vorjährige Summ« von 9000 Mark für diesen Zweck in den Etat «inzustellen, da sich der Betrag für diese Angelegenheit in den letzten Jahren stetig verringert habe. Oberbürgermeister Dr. G e b e s ch u « entgegnet, ei sei ausgeschlossen, daß dem eintretrnden Bedarfe nicht Genüge geleistet werde und widerlegt weitere Aussetzungen bei Stadtv. Dr. Wagner. Der Antrag Wagner wird abgelehnt. — Bei der Beratung des Titel- Steuerver- waltuug, indirekte Steuern, beantragen bie sozialdemokratischen Stadtverordneten, den Magistrat zu ersuchen, eine Vorlage auszuarbeiten, die den doppelten Ertrag au« der Wert- zuwachssteuer vorsteht. Stadtv. Salomon begründet den Antrag unter Vorbringung eine« Vergleich« mit anderen Städten. Stadtv. Müller hält den Augenblick jetzt nicht für gekommen, die WertzuwachSsteuer auf die Höhe zu schrauben, wie der Antrag Salomon e« beabsichtigt. Stadtv. Schwabe spricht sich auch gegen den Antrag au«. Stadtv. Wohlfarth tritt der Meinung entgegen, al« ob eine höhere Belastung die Bautätigkeit nicht beeinflussen werde und weist darauf hin, daß wohl in nicht allzuferner Zeit eine weitere starke Belastung bei Grundbesitze« eintreten werbe durch die neue Kanalisation. Stadtv. Fischer meint, die Gewinn» erzitlung bei den Grundstücksverkäufen werde oft überschätzt. Die Terrainspekulanten müßten oft jahrelang warten, bis eine Veräußerung erfolgen könne. Stadtv. Dr. Wagner entgegnet, au« den Mitteilungen in der Finanzkommtision sei ersichtlich, daß bei den Terrainspekulationen hohe Gewinne erzielt worden seien. Selbst wenn man 50 Proz. Wert- zuwachssteuer gezahlt hätte, wäre noch ein sehr erheblichn Gewinn übrig geblieben. Der Antrag Salomon wird abgelehnt. — Stadtv. Schwabe empfiehlt, die Stadtkasse möge bei der Steuerzahlung auch Platzanweisungen in Zahlung nehmen. — Die direkten Gemeind« st euern sollen den Betrag von 1 167 100 Mk. erbringen (L D. 1 117 300 Mk.), der sich wie folgt verteilt: Zuschlag zur Staats • Einkommensteuer (Hanau 152 Proz., Kesselstadt 80 Proz. — § 9 Abs. 1 bei Eingemeindungsvertrages — bezw. 152 Proz. — § 9 Abs. 2 das. —) 729 600 Mk.; Grundsteuer (Hanau 173 Proz., Kesselstadt 80 Proz. bezw. 17 3 Proz. wie vor) 245 300 Mk.; Gebäudesteuer Kessel« stadt (80 Proz. bezw. 17 3 Proz. wie vor) 9400 Mk.; Gewerbesteuer (Hanau 173 Proz., Kesselstadt 80 Proz. bezw. 173 Proz. wie vor) einschl. Warenhaussteuer 175 400 Mark; BelriebSsteuer (Hanau 173 Proz., Kesselstadt 80 Proz. bezw. 173 Pro;, wie vor) 7400 Mk. Auf einen Einwand des Stadtv. Schwabe in rechnerischer Beziehung, der al« berechtigt anerkannt wird, gestaltet sich da« Btld etwa« freundlicher. Die Steuerbelastung kann deshalb auch etwa« gemildert werden. Beschlossen wird, 151 Proz. (bisher 148 Proz) Zuschlag zur StaatS-Einkommensteuer, 171 Proz. Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und BelriebSsteuer (bisher 165 Proz.) zu erheben. Der ordentliche Etat schließt in Einnahme und Ausgabe mit 2 726 600 Mt. (t. D. 2 631 290 Mark) ab. Siadtv. Salomon erklärt, daß er und feine Freunde nicht für den Gesamtetat stimmen können, weil in- diiekie Steuern in ihm enthalten feien und auch die Dildung«- steuer, ferner weil die sozialen Anregungen nicht die gewünschte Berücksichtigung gefunden, auch die vorgeschlagene Sanierung der Finanzen durch Ablehnung bei Ausbaues der Wertzuwachssteuer nicht angenommen worden sei. Bei der Steuerleistung müsse auf die
größeren Einkommen gesehen werden, damit nicht beträchtNch« Summen verloren gingen. Er verweise dabei auf den Fall Rousselle, der sich hier vor den Gerichten abgespielt habe. (Doppelbesteuerung. D. Red.) Stadtv. R o u s s e l l e legt dar, daß sich bei dieser Angelegenheit das Gericht voll und ganz auf seinen Standpunkt gestellt, ihm Recht gegeben habe. Allerdings seien die Zeitungsberichte nicht ganz richtig gewesen, jodaß man leicht auf andere Meinung kommen konnte. Die Anzapfung Salomon« sei ganz unglaublich. — Stadtv. Salomon gibt zu, daß er au« den Zeitungsberichten geschöpft habe. — Stadtv. Rousselle erwidert, selbst auf Grund ungenauer Zeitungsberichte dürfe ihm Stadtv. Salomon nicht den Vorwurf der Steuerhinterziehung machen. Eine derartige Ver>eunidung verbitte er sich. — Vorsteher U t h erklärt, daß ihm der Fall Rousselle (Doppelbesteuerung) bekannt sei und er bestätigen könne, daß das Landgericht der Auffassung Rousselles beigetreten sei. Stadtv. Salomos möix! sich informieren und dann den Weg find«,