ItetaglHete
AtateliihrKch 1,80 TIL, monatlich 80 Vg., fit ewfr sättige Bennenten mit dem betreiimden P-stauffchl,^ Sie emzrine Nummer kostet 10 Pf,.
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^tââmt und Berles der Buchdrucker» MB »«ei». ct. Baifex tjaufel in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Sanaa.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mü belletristischer Beilage.
Vie fiUefzeioakten« Petitzeile oder deren Raum N Vt» im Äettamtotfll t* Zeile 46 Pf^
»ernniwortL Stoafleut: O. Bettlet in H«m»
Mx, 31 Fernsprechanschlitsj Nr. 605,
Amtliches.
Landkreis k^anau.
Um den Gefahren zu begegnen, welche bei dem Befahren von unbewachten Wegeüberflängen der Eisenbahnen (insbesondere Nebeneisenbahnen und Kleinbahnen) in Schienenhöhe sowohl für die Fuhrwerke wie für die (Nsen- bahnzüge entstehen können, ist es namentlich erforderlich, daß die Führer der Fuhrwerke beim Passieren von Bahnübergängen die größte Aufmerksamkeit und Vorsicht beobachten. Die Wagenführer gefährden bei unachtsamem Passieren der Bahn nicht nur ihr eigenes Leben, sondern setzen sich auch einer erheblichen Bestrafung auf Grund des § 316 St.- G.-B. aus.
Indem ich nachstehend die §§ 8 und 9 der RegierungsPolizeiverordnung vom 15. April 1909, abgedruckt in Nr 10 der Amtlichen Beilage zum „Hanauer Anzeiger" pro 1909, veröffentliche, mache ich den Führern vonz Fuhrwerken die strengste Beachtung dieser polizeilichen Bestimmung zur Pflicht. Wenn die letztere stets genaue Beachtung findet, namentlich beim Passieren von Bahnübergängen, werden sich die Gefahren und Uniälle vermindern, von denen in den Zeitungen so oft berichtet wird.
Die mir unterstellten Polizeiorgane werden hiermit angewiesen, auf die Beachtung der fraglichen Polizeivorschrift ganz besonders zu achten und jeden Uebertretungsfall zur Bestrafung zu bringen. Die erfolgten Bestrafungen sind durch die Orispolizeibehörden zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Hanau den 3. Februar 1910.
Der Königliche Landrat.
V 824 Frhr. L au r.
§ 8. Der Führer eines Fuhrwerks darf während der Fahrt weder schlafen, noch betrunken sein. Er muß während der Fahrt entweder auf dem Fuhrwerk selbst seinen Platz nehmen oder auf einem der Zugtiere reiten oder unmittelbar neben dem Fuhrwerk oder den Zugtieren hergeben.
Es ist dem Führer untersagt, sich auf die Deichsel, deren Arme, die Wage (Brake, Barke) oder auf einen an der Seite des Fuhrwerks angebrachten Sitz zu setzen.
Befindet sich der Führer auf dem Fuhrwerk, dann muß er seinen Platz so wählen, daß er nicht nur die Zugtiere, sondern auch die Wegestrecke vor dem Fuhrwerk beobachten kann. Sowohl wenn der Führer sich auf dem Fuhrwerk befindet, als auch wenn er auf einem der Zugtiere reitet, muß er die Zügel oder die Leine unausgesetzt angezogen in der Hand halten.
Geht der Führer neben dem Fuhrwerk, so darf er nur im Schritt fahren.
®et Hundefuhrwerk muß der Führer stets neben dem Fuhrwerk gehen.
Bei hochgeladenem Fuhrwerk darf der Führer sich nicht auf die Ladung setzen.
Das Auf- und Absteigen während der Fahrt ist außer im Falle der Gefahr untersagt.
8 9 Der Führer darf sich von dem Fuhrwerk über fünf Schritt nur dann entfernen, wenn es nicht in der Bewegung ist. Er muß beim Fuhrwerk die Bremsvorrichtung änlichen und entweder eine geeignete Person (s. § 7) bei betu Fuhrwerk zur Aufsicht zurucklassen, oder bte Zugtiere auf einer Seite — bei Zwei- und Mehrspännern auf der Deicht'elseite abstiängen.
Bei einspännigem Fuhrwerk mit Schere (Gabel), Deichsel muß das Zugtier sicher angebunden werden.
rrlo^ b£r Genmâng Großauheim ist die Schweineseuche
Hanau den 4. Februar 1910.
Der Königliche Landrat.
v 796 Frhr. Laur.
Das Postfuhrgeschäft in Hanau soll vom 1. Juli
1910 ab neu vergeben werden. Zur Ausführung der Bahnho^sfahrten, Bestellfahrten usw. ist die Unterhaltung von 6 Postillonen und von 8 Pferden, von denen 3 Pferde nur zu einzelnen Tagesstunden gebraucht werden, erforderlich. Ueber den Umfang der Fuhrleistungen sowie die dem Unternehmer sonst obliegenden Verpflichtungen erteilt das Postamt in Hanau auf Wunsch nähere Auskunft.
Angebote sind bis zum 10. März mit der äußeren Aufschrift „Bewerbung um das Postfuhrgeschâft in Hanau" an die Ober-Postdirektion in Cassel zu richten. Die Bewerber bleiben bis Ende Mai 1910 an ihre Angebote ge- / bunden. Der Ober-Postdirektion steht die Auswahl unter
Montag den 7. Februar
den Bewerbern ohne entscheidende Rücksicht auf die Mindestforderung frei.
Cassel, 5. Februar 1910.
3355 Kaiserliche Ober-Pofwirektio«.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Die im Stadtschloß sFriedrichsbau) gleicher Erde befindliche Wohnung, bestehend aus 5 Zimmern und Zubehör ist vom 1. April 1910 ab zu vermieten.
Auskunft wird erteilt im Rathaus Zimmer Nr. 11.
Hanau den 11. Januar 1910.
Der Oberbürgermeister.
J. V.: Hild. 1053
Brennholz-Versteigerung.
Dienstag den 8. Februar, nachmittags 2 Uhr, sollen im hiesigen Stadtwald
106 Raummeter Buchen- und Eichenscheitholz,
1900 Stück Reistgwellrn versteigert werden.
Zusammenkunft bei Station Wilhelm-bad.
Hanau den 4. Februar 1910.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschu». 3185
Verdingung.
Die Erd', Maurer-, Schmiede- und Dachdecker' arbeiten (Los 1), die Zimmerarbeiten (Los 2) und die Drahtlieferung (Los 3) zum Neubau deS Wärter- Hauses, Schuppens und der Einfriedigung her Jungviehweide für der Landkreis Hanau sollen in öffentlicher Verdingung vergeben werden.
Verdingungsunterlagen können gegen Erstattung des Selbstkostenpreise- von je 1 Mk. für Los 1, 0,75 Mk. für Los 2, 0,25 Mk. für Los 3 vom Unterzeichneten bezogen werden.
Die Eröffnung der Angebote findet in dem auf Samstag den 12. d. Mts., vormittags 10 Uhr, im Dienstzimmer des Unterzeichneten, im Krershau» hier- selbst, festgesetzten Termin statt.
Zuschlagsfrist 2 Wochen.
Hanau den 4. Februar 1910.
Stübing, ______________________Kreisbaumeister.__3189
Verdingung.
Die Schreiner-, Glaser' und Anstreicherarbeiten an den Schulneubauten in Niederdorfelden sollen in öffentlicher Verdingung in 3 Losen vergeben werden.
Verdingungsunterlagen können gegen Erstatiung deS Selbstkostenpreises von je 0,75 Mk. für das Los vom Unterzeichneten bezogen werden.
Die Eröffnung der Angebote findet in dem auf Samstag den 12. d. Mts., vormittags 9 Uhr, im Dienstzimmer des Unterzeichneten, im Kreishaus hierselbst, festgesetzten Termin statt.
Zuschlagsfrist 2 Wochen.
Hanau den 4. Februar 1910.
Stübinq,
Kreisbaumeister. 3191 Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 dunkelgraues Handtäschchen, 4 Steckkämme und 1 Friseurkamm, 1 schwarzer Schullerkragen.
Liegen geblieben: Am 30. v. Mis. im „Deutschen Haus" bei einer Festlichkeit 1 silberne Damenuhr, 1 Taschentuch und 1 Cigarrenetuis.
Verloren: 1 goldene Nadel mit kleinen Perlen und Steinen, 1 braunes Portemonnaie mit 4.45 Mark, 1 Fünfmarkschein. , _ ., . _
Zugelaufen: 1 braun und weißer Jagdhund w. Geschl., 1 gelber Hund w. Geickl.
Hanau den ,7. Februar 1910.
Politische Rundschau.
Der »«„Ische B-tschaftcr in Peterebura, Gras PourtalèS, empfing einen Mitarbeiter der „Nowoje Wremia , demgegenüber er sich über verschiedene Fragen äußerte. Betreffs der Hellfeldt-Angelegenheit sagte der Botschafter, das rubiae sachliche Verhalten beider Reaierungen in der Streit-
Fernsprechanschltch Nr. 605. 1910
_____ I »II frage sei ein beredter Beweis für den beiderseitigen Wunsch, jede ungünstige Einwirkung der Angelegenheit auf die russisch- deutschen Beziehungen zu verhindern. ES sei erfreulich, daß auch bit russische Presse jetzt die Sache unparteiisch beurteile. Gleich der Hellfeldt-Angelegenheit sei auch der Aufruf deutscher Professoren für Finnland ohne politische Bedeutung. Die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates sei eines der leitenden Prinzipien der deutschen Politik. Ueber die Grundlagen russisch-deutscher freundnachbarlicher Beziehungen bemerkte Pourtalès, zahllose gegenseitige Interessen zwängen beide Staaten in Frieden zu leben. Er könne absolut nicht glauben, daß irgendwelcher unversöhnlicher, zu einem bewaffneten Konflikt drängender Antagonismus zwischen den beiden Raffen bestehe. Er sei gegenteilig überzeugt, daß ein friedliches Zusammenlebe« und ein gegenseitiger Austausch materieller und geistiger Wohltaten beiden Völkern zum Vorteil gereichen werde.
Der Sultan stiftete dem Flottenverein ein Zwölftel der Zivilliste, rund 23 000 Pfund, für Flottenzwecke. Die Zeitung „Jkdam" dankt namens der ottomanischen öffentlichen Meinung der Press« Deutschlands, Oesterreichs, Englands und Frankreichs für die Unterstützung, bit sie der Türkei in der Kretafrage erwiesen hadert.
AuS Persien. Der Minister de» Aeußern Ala es Saltaneh ist zurückgetreten. Mit der interimistischen Verwaltung des Ministeriums wurde Unterstaatssekretär Samat el Mulk betraut, der da» voll« Vertrauen bei Medschlis gement
Die neue Klasseneinteilung der preußische» Wahlrechtsvorlage«
Au» der nach §8 6 und 7 den bisherigen Vorschriften gemäß, also nach der Steuerleistung (jedoch unter Nichtanrechnung des 5000 Mk. übersteigenden Steuerbetrages) gebildeten Abteilung werden zufolge § 8 des Entwurfs der nächst höheren Abteilung zugewiesen Wähler der zweiten und dritten Abteilung, die entweder:
1. vor wenigstens zehn Jahren vor einer akademischen deutschen Behörde oder einer staatlichen oder kirchliche« Behörde in Preußen eine Prüfung bestanden haben, zu deren Ablegung ein wenigsten» dreijähriges Studium auf einer Universität oder einer sonstigen deutschen höheren akademischen Lehranstalt erforderlich ist, oder
2. dem Deutschen Reichstag ober dem Preußischen Landtag al» Mitglieder angrhören oder wenigsten» zeh« Jahre angehört haben, oder
3. gewählte Mitglieder eine» preußische« Provinzialrat», Provinzialausschuffe», LandeSauSschusseS, Bezirksausschusses, Kreis- oder Stadtausschusse», oder unbesoldet« Mitglieder deS Magistrat» oder unbesoldet« Beigeordnete eines Stadtkreise- find oder wenigstens zehn Jahre gewesen find, oder
4. dem Deutschen Heere oder der Kaiserlichen Marine als aktive Offiziere wenigstens zehn Jahre angehört haben und entweder zur Disposition gestellt oder zu den Offizieren des DeurlaubtenstandeS überführt sind ober den Abschied bewilligt erhalten haben.
Durch die Wahlordnung wird bestimmt, welche deutschen Anstalten als höhere akademisch« Lehranstalten im Sinne be5 Abs. 1 Nr. 1 zu gelten haben.
8 9.
Der nach 88 6, 7 gebildeten zweiten Abteilung werden die nach ihrer Steuerleistung in die dritte Abteilung fallenden Wähler zugewiesen, bit
im unbesoldeten Ehrenamt!«:
1. Vorsteher, Beigeordnete oder sonstige Mitglieder der Magistrats einer kreisangehörigen Stadt Ober deS Ge« meindevorstandes einer ländlichen Gemeinde oder Gutsvorsteher sind oder wenigstens zehn Jahren gewesen sind,
2. Bürgermeister einer rheinischen Landbürgermersterei, Amtsmânner eines westfälischen Amtes, Amtsvorsteher oder Stellvertreter (Beigeordnete) dieser Ehrenbeamten sind oder wenigstens zehn Jahre gewesen sind.
8 10.
Der nach 88 6, 7 gebildeten zweiten Abteilung werden ferner die nach ihrer Steuerleistung in die dritte Abteilung fallenden Wähler zugewiesen, die mit einem Einkommen von mehr als 1800 Mk. zur Staatseinkommensteuer veranlagt sind und entweder:
1. seit wenigstens fünfzehn Jahren sich im Besitze der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste befinden oder
2. seit wenigstens fünf Jahren ununterbrochen die Berechtigung zur Anstellung iw Zivildienste auf Grund