Erstes Slatt.
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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stubb an) Fak-Kreis Kanan.
«. tB«if«6<ndel tu Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die s-afgespalteu« PeeUM ober der«, Naum SS M, im ScClaoieiteÜ die geile 15 Pf§,
verautm-rtt. Rebaftew: «. Schrecker tat Hauam
Nr. 29
Zyerttsprechanschlutz Nr. 605»
Freitag drn 4. Februar
K<»nspr<chanschl«k Nr. 605. 1910
Lie totfat tarnet mW außer i.MkieltmMit,
14 Seiten.
GefiiiidtUt und verlorene Kcaeiistäii-e re.
Gefunden: 1 Schlüsselring mit 4 Schlüsseln und 1 Scblmke, 1 blauer Kinderhandschuh (rechter) am oberen Ende 3 weiße Ringe.
Verloren: 1 Platinbrosche in Form einer Nadel in der Mitte eine Perle und an den Enden je 1 Brillant.
Hanau den 4. Februar 1vl0.
Politische Rundschau.
Die Schiffahrtsabpaben im Bundesrat. Ueber die preußische Vortage berüglich der Schiffahrtsabgaben hat eine Vorabnimiining im Bundesrat stattgefunden, bei der sich, wie die „grants. Zig." erfährt, nicht die zur Ablehnung einer Aenderung der Reichsverfassung nötige Stimmeuzahl ergeben hat. Nack Artikel 78 beträgt diese Zahl 14. Es waren aber im Bundesrat 46 gegen 12 Stimmen. Kein Staat hat sich der Abstimmung enthalten. ES wird mit« geteilt, daß die Verhandlungen noch fortgeführt und den Staaten der Minderheit wesentliche Zugeständnisse gemacht werden sollen. Dadurch wird der Abschluß der Beratungen um eine weitere Reihe von Wochen hinausgerückt. Damit stimmt überein, was der „Reichsanztiger" schreibt: „Die grstiige Beratung der vereinigten BundesratSausschüsse für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für be Verfassung über den preußischen Geietzesoor'chlag betr. die Erhebung von Schiffahilsabgaben führte zu dem Ergebnis, daß die verfassungsmäßige Mehrheit des Artikels 78 der Reichsver- Fassung für die Grundgedanken dieses Vorschläge-, nämlich Ausbau des deutschen Wasserstraßennetzes unter billiger Heranziehung der Beteiligien durch Erhebung mäßiger Sch>ff- sahrtsabgaben und Zuiammenfassung der Uferstaaien innerhalb der einzelnen Stromgebiete im Zweckoerbande zur Finanzierung der erforderlichen Bauten auS gemeinsamen Stromkassen vorhanden ist, und daß auf der so bezeichneten Grundlage in die weitere Erörterung der Einzelheiten des Entwurfs einqetreten werden soll/
Gratislieferung von Ptchzeitg an die Soldaten. Wie die „Deutschen Nachrichten" aus militärischen Kreisen erfahren, hat das KriegSmimsterium eine Verfügung erlassen dahin, daß von nun ab jedem Rekruten die Kosten für Putz- sachen vergütet werden. Nach den Bestimmungen erhält jeder Infanterist hierfür den Betrag von 7 10 Mk., während der Kavallerist 8.80 Mk. empfängt. Bekanntlich halte bisher jeder Soldat diese Kosten selbst zu tragen. Die obenerwähnten Beträge werden in Zukunft von den Zeughäusern an sämtliche Unteroffiziere und Mannschaften, ausgenommen Einjährige, verabreicht oder das Putz- und Reinigungszeug ohne die bisherige Geldzahlung ausgeliefert. Nach der Verordnung sollen sogar diese Bestimmungen bereits für die am 1. Oktober 1909 eingestellten Rekruten Gültigkeit haben, denen demnach das ihnen zustehende Geld vergütet wird. Durch diese Verordnung des Kriegsminisiers ist endlich einem oft im Reichstage besprochenen Punkte Genüge getan.
Die Generalversammlung -es Bundes der Handwerker findet in diesem Jahre am 20. d. M., vor- mitiags 10 Uhr, in Berlin statt.
Zu den Braunschweiger Strahendemonstra- tionen gibt das Braunschweigische Ministerium folgende Erklärung ab: Den sozialdemokratischen Behauptungen gegenüber ist festzustellen, daß weder der Staatsminister v. Otto, noch einer der beiden anderen Minister von der beabsichtigten Demonstration vorher die geringste Kunde gehabt hat. Den Ministern, die sich in ihren in dem Ministerialgebäude nach dem Hofe hinaus belegenen Arbeit-räumen befanden, ist erst, als schon eine nach Hunderten zählende Menge vor dem Ministerialgebäude demonstrierte, Mitteilung von dem Vorgänge gemacht worden. Die herzogliche Polizeidirektion hat daher bezüglich ihres Verhaltens den Demonstranten gegenüber keinerlei Anweisung erhalten, noch erhalten können.
Ein Preisausschreiben des Hansabundes. Nachdem der Hausabund die Frage der Abhilfe der miuel- ständiscben Kreditnot in Bearbeitung genommen hat, wurde in der letzten Präsidialsitzung die Veranstaltung eines Preisausschreibens über praktisch durchführbare Mittel zur Hebung des Mittelstandes beschlossen. Die Einzelheiten werden demnächst besonders veröffentlicht werden.
Die Krisis im Deutschen Werkmeisterverbande ist noch nicht zu Ende. Ein außerordentlicher Delegiertentag, der auf Antrag von einem Drittel der Delegierten einberufen wird, nimmt Stelluna tu dem Austritt des Neichstaasabge-
/ ordneten Dr. Potthoff und zu dem Vorgehen de- Zentralvorstandes und des Aufsichtsrates. Urheber deS Delegierten» tages sind die sächsischen und süddeutschen Delegierten. Die Mehrheit der Delegierten soll auf Seite der Verwaltung stehen, deren Vorgehen besonders von den norddeutschen Delegierten gebilligt wird. Der Delegiertentag wird wahrscheinlich in einer Stadt Mitteldeutschlands staltfinden.
Elsatz-lothrinqischer Lan-esausschus;. In der gestrigen Vormitlagssitzung des LandesanvschusseS sagte der Prälat Hinterer, daß die Bischöfe in ihrem Ermahnung»- schreiben an die Lehren/ nicht dem Deutschen Lehrerverein deizutreren, einen Eingriff in die Rechte deS Staate- nicht getan hätten, und man möge es bei den Erklärungen bewenden lassen. Hierauf gab Unterstaatssekretär Dr. Petri die staatsrechtlich fundierte Erklärung ab, daß die amtlichen bischöflichen Befugnisse gesetzlich auf rein geistliche- Gebiet beschränkt seien. Der Anschluß der Lehrer an den Lehrerverein sei eine rein weltliche Angelegenheit, wenn sie auch eine religiöse Seite habe. Eine öffentliche Erklärung der Bischöfe sei nur in rein geistlichen Angelegenheiten zulässig. Sie hätten sich nicht an ihre Diözesanen gewendet, die zufällig Lehrer seien, sondern ausdrücklich an die Lehrer. Der Unterstaatssekretär schloß in einem für die Bischöfe versöhnlichen Ton, in dem er der Hoffnung auf ein gedeihliches Zusammenarbeiten beider Instanzen Ausdruck gab. Der liberale Abg. Georg Wolf richtete an die Regierung die Anfrage, was sie zur Verhinderung der Kirchhofsstreitfâlle in Lothringen tun wolle. Er gab der Meinung Ausdruck, daß ein Hirtenbrief des Bischofs von Metz, der den gesetzlichen Zustand verteidige und damit die Agitation unterbinde, Wunder wirken würde. — In der Nachmittag-sitzung bei Landes-Ausschusses kam es zu einem bemerkenswerten Zusammenstoß zwischen dem Staatssekretär Zorn von Bulach und dem Landtags- und ReichStagsabgeordneten Preiß (Ztr.); dieser erklärte, die elsaß-lothringische Regierung habe Angst vor Berlin und habe danach ihre Maßnahmen in der Sprachenfrage bei der Weißenburger Deukmals'eier, sowie bei der Wegelin-Ausweisung eingerichtet. Der Staatssekretär widersprach, er gab zu, daß die Regierung allerdings Rücksicht darauf nehme, wie solche Maßnahmen in chauvinistischem Sinne ausgenutzt werden können; es gäbe Leute im Lande, die die Gelegenheit dazu erspähten. Er wolle nicht sagen, daß der Abgeordnete Preiß dazu gehöre, aber wenn er eine solche Rede wie hier, im Reichstag hielte, würde man sagen, Elsaß Lothringen sei für die Autonomie noch nicht reif. Besser hätte er seine Rede in Weißenburg auch nicht gehalten. Eie habe zu falschen Deutungen Anlaß gegeben. Schließlich brachte der Abg. Dr. Pfleger eine ungemein heftige Anklage geaen die Kolmarer Richter vor; diese hätten im Prozeß Wetterlè-Gneisso einen Tendenz- prozeß geführt, wobei daS Urteil vorher schon festgelegen hätte. Unterstaatssekretär Dr. Petri bezeichnete die» als Klaisch.
Der deutsch - amerikanische Handelsvertrag. Dem Reichstage ist der Gesetzentwurf betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika (Handelsvertrag mit Amerika) zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme angegangen. Der Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut: „Der Bundesrat wird ermächtigt, bet der Einfuhr von Erzeugnissen der Vereinigten Staaten von Amerika in das deutsche Zollgebiet die Anwendung der in den geltenden Handelsverträgen äugest anbenen Zollsätze in angemessenem Umfange zuzulassen. Die Ermächtigung bleibt so lange in Kraft, als in den Vereinigten Staaten die Erzeugnisse deS Deutschen Reiches und der mit ihm zollgeeinten Länder der Gebietsteile höhere Zollsätze alS den in Abschnitt 1 deS amerikanischen Zolltarifg'esetzes vom 5. August 1909 (das ist der Mindesttarif der Verein. Staaten) vorgesehenen nicht unterworfen werden. Wird von den Verein. Staaten bei der Zollbehandlung nicht nach dem in der Note zum Artikel 2 des Handelsabkommens vom 22. April/2.Mai 07 unter d-k enthaltenen Grundsätzen verfahren, oder lassen die Vereinigten Staaten durch Gesetze Verträge mit dritten Ländern oder auf irgend eine andere Weise bezüglich des Warenaustausches zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten irgend welche, den gegenwärtigen Zustand zu Ungunsten Deutschlands verschiebende Aenderungen ein« treten, so wird der Bundesrat nach seinem Ermessen die den Erzeugnissen der Vereinigten Staaten gewährte Vergünstigung ganz oder teilweise zurückziehen. Dies Gesetz tritt mit dem Tag seiner Ve.kündignng in Kraft." Die im Gesetztext erwähnte Note zu Artikel 2 bei Handelsabkommens vom 22. April 1907, durch das'bis jetzt die Zolloerhâltnisse. zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten ge- regelt wurden, enthält die Begünstigungen, die Amerika seit der Zeit dem Deutschen Reiche gewährt hat. Da nun am
6. August 1909 in den Vereinigten Staaten ein neuer Zolltarif (der sog. Paynetarif) in Kraft getreten ist, der eint Reihe von Ermäßigungen aufweist, im großen und ganzen aber in noch höherem Maße all daS Dingley- gesetz für die deutsche Ausfuhr Erschwerungen enthält, hat die amerikanische Regierung da» deutsch-amerikanische Handelsabkommen von 1907 gekündigt, da» danach mit Ablauf bei 7. Februar außer Kraft trat. Der neue amerikanische Tarif bezeichnet die darin angegebenen Zollsätze als den Minimaltarif und bestimmt, daß die um 25 Prozent deS Warenwertes erhöhten Sätze des Minimaltarik» den Maximaltarif darstellen. Dieser Maximaltarif soll auf alle Länder angewendet werden, sofern nicht der Präsident der Vereinigte« Staaten durch eine Proklamation d'e weitere Verzollung der Herkünfte bestimmter Länder nach dem Minimaltarif anordnet. Der vorliegende Gesetzentwurf soll nun die Möglichkeit schaffen, nach dem 7. Februar den Vereinigten Staaten die bisher eingeräumten Vertrag-sätze weiter zu gewähren und bei den weiteren Verhandlungen die Zollsätze bei deutschen Vertrag-tarifs insoweit zuzugestehen, all zur Erzielung einei Einverständnisse- mit Amerika notwendig ist. Erst wen« dieses Einverständnis erzielt ist, würde dann die Anwendung de» Minimaltarif- auf die Einfuhr aus Deutschland in den Vereinigten Staaten proklamiert werden können. Die Forderungen, die die Regierung der Vereinigten Staaten gegenüber Deutschland aufstellt, gehen dahin: L Gewährung aller deutschen Vertrag-zollsätze oder angemessene Kompensationen durch Gewährung von Zollermäßigungen über die bisherigen Vertrag-sätze hinan-. 2. Zulassung von amerikanischem Schweinefleisch nach der Vornahme der amtlichen Trichinenschau in Deutschland, aber ohne Beibringung der gegenwärtig noch verlangten Bescheinigung über erfolgte mikroskopische Trichinenuntersuchung in den Vereinigten Staaten. 3. Zulassung von amerikanischem Rindvieh zur sofortigen Schlachtung. Auf die beiden letzten Forderungen kann die deutsche Regierung, wie sie erklärt hat, im Rahmen der Tarifverhandlungen nicht eingehen. Sie will aber bestrebt fein, fall- die Union die Abschaffung der Trichinen, älteste besonder- zur Sprache bringe, auf eine Erledigung dieser Angelegenheit im Sinne der amerikanischen Wünsche hinzuwirken. Bezüglich der Einfuhr lebenden Diehe» kann die deutsche Regierung jedoch kein Entgegenkommen in Aussicht stellen. Die Fraktionen deS Reichstage- werden, wie unS weiter au- Berlin gemeldet wird, bereits am Freitag über die Vorlage beraten. Am SamStag soll sie zur ersten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt werden.
In der Begründung des Gesetzentwürfe- betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten heißt eS, daß eS bei den Verhandlungen nur darauf ankommen konnte, Deutschland den amerikanischen Minimaltarif zu sichern, sowie gewisse Zugeständnisse auf dem Gebiete deS Zollverwaltung-verfahren-. Dagegen verlangten die Vereinigten Staaten die Gewährung aller deutschen Vertrag-zollsätze und die Zulassung von amerikanischem Schweinefleisch nach Vornahme der amtlichen Trichinenschau in Deutschland und die Zulassung von amerikanischem Rindvieh zur sofortigen Schlachtung. Deutscherseits erklärt die kaiserliche Regierung, sie könne auf die beiden letzten Forderungen im Rahmen der Tarifverhandlungen nicht eingehen. Um aber einen Beweis ihrer freundschaftlichen Gesinnungen gegenüber Amerika zu geben, werde die kaiserliche Regierung, fall» die Union die Abschaffung der Trichinen-At'este gesondert zur Sprache bringe, auf Erledigung dieser Angelegenheit im Sinne der an erikanischen Wünsche hinzuwirken bereit sein. Bezüglich der Einfuhr lebenden Viehs dagegen könne die kaiserliche Regierung weder Entgegenkommen in Aussicht stellen, noch in irgendwelche Verhandlungen eintreten. Bezüglich der deutschen Vertragssätze sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Bei dieser Sachlage erschien el erwünscht, nach dem 7. Februar den Vereinigten Staaten die bisher eingeräumten Vertrag-sätze weiter zu gewähren und bei weiteren Verhandlungen die Zollsätze des deutschen Vertragstarifs insoweit zuzugestehen, als zur Erzielung eine» Einverständnisses notwendig ist.
PinIamtiitarisllitS.
mb Die Jusiizkommission -rs Reichstages führte gestern von der Novelle zum Strafgesetzbuch bit Beratung des Abschnittes über die K in d erm i ß handln n g e n zu Ende. § 223a Absatz 2 wurde mit verschiedenen Aenderungen angenomrren. In der Hauptsache beziehen sie sich auf die Heraufsetzung de» Schutzalters von 14 auf 18 Jahre und die Ersetzung des Ausdrucks „grausame Behandlung" durch „rohe Mißhandlung und boshaftes Quälen". Zur Festlegung des endgültigen Wortlauts bei Paragraphen wurde eine Redartionslommillion «inaejetzt