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Erstes Blatt.

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Vier^ijÄrkich 1,80 TU., monatlich 60 Tfg., fk ernt* Diktige Adoanrnlen mit dem betreffenden Postau ff cht«A.

Die einzelne stumm« testet 10 Pf-.

Aetatientdrnck und Verlag der Buchdruckerei des »errin. w. Blaiienhauses in Hanan.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für L'W- un) Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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BeraMwarü. Redakrur:. Schreck«, * H«m^

Ml. 15 Merusprrchanschluk Rr. 605.

Mittwoch den 19. Januar

Fernsprechanschlutz Nr. 605* 1910

Ist beMe Nummer umfaßt außer r.NitniiltWiM

14 Seiten.

Amtliches

Durch Beschluß des Bezirksausschusses zu Cassel vom 27. Oktober 1909 ist die Enteignung der zur Erweiterung des Friedhofes zu Hanau erforderlichen, im Grundbuche von Hanau Band 54 Blatt 3109 für den Orkonom Karl Horst, Ludwigs Sohn, in Hanau, eingetragenen Grund­stücke: Kartenblatt X Parzelle Nr. 12, Acker, 36 ar 9 qm groß und Kartenblatt X Parzelle Nr. 12a, Acker, 1 ar 15 qm groß, und die Band 32 Blatt 2009 für Jakob Heinrich E m m e r i ch , Daniels Sohn zu Hanau eingetragenen Grundstücke: Kartenblalt X, Par» zelle Nr. 13, Acker 17 ar 61 qm groß und Kartenblalt X, Parzelle Nr. 13 a, Acker 76 qm groß, auf Grund des vor­schriftsmäßig offengelegten Planes für zulässig erklärt worben, und sind die gemäß § 14 des vorerwähnten Enteignungs­gesetzes in der oben genannten Gemeinde herzustellenden Nebenanlagen zur Ausführung genehmigt worden.

Der Magistrat hier hat unterm 29. November 1909 nach Maßgabe der Vorschriften des § 24 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 das Verfahren auf Feststellung der Entschädigung für die zu enteignenden Grundflächen beantragt.

Von dem Herrn Negierungs-Präsidenten zum Ent- eignungskommissar ernannt, habe ich zur kommissarischen Verhandlung mit den Beteiligten gemäß $ 25 Absatz 1 Enteignungs-Gesetz Termin auf den L Februar - IS«, vormittags 9 Uhr Zusammenkunft im hiesigen Kreishaus, Sitzungssaal anberaumt.

Zu diesem Termin werden alle an den in Rede stehenden Grundstücken Berechtigten gemäß $ 25 Abs. 4 a. a. O. mit der Aufforderling geladen, ihre Rechte im Termine wahrzu- nehmen.

Diese Ladung erfolgt unter der Verwarnung, daß beim Ausbleiben der Geladenen ohne deren Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird.

Hanau den 19. Januar 1910.

Der Enteignungskommissar.

P 684 Dr. v. Waldow, Reg.-Assessor.

Candkreis Ranau.

Durch die neue Fassung der Tarifstelle 48 des Landes­stempelgesetzes sind der Versteuerung sämtliche Miet- und Pachtverträge, sowohl die schriftlichen als auch die münd-

Licdcr- Abend.

Im Saale derCentral Halle" gab Montag abend Frl. Johanna Schnitzer aus Hanau einen Lieder - Abend, um einem größeren Kreise Gelegenheit zu bieten, sich über ihr Können ein Urteil zu bilden. Als Mitwirkende war ver­zeichnet Frl. Annie Kißling aus Frankfurt, als Begleiter auf dem Klavier Herr Gustav Altvater von hier.', Das »ur Ausführung vorqesehene Programm selbst bot eine hüb- sche Aus'ese der gefälligsten Kompositionen. Die junge Kon» jertgeberiu, eine anmutige Erscheinung, führte sich in glück­licher Weise mit der Arie der Susanne ausFigaros Hoch­zeit" (Endlich naht sich die Stunde) ein, denn es bot sich 'hr in der Bewältigung dieser Aufgabe Gelegenheit, ihre fuqendfrische, trazfâhige Stimme, ihren wohlklingenden, gut Akschulten Sopran hervortreten zu lassen. Dann folgten ^»ervorträge. Sie sang zuerst:Der Nußbaum" von

Der Kuß" von Beethoven,Er ist's" von Hugo ^ ließ später folgen:Der Hahn" von Stubbs, co oco von Sacks undRat einmal" von Bohm. Mit herzlichen Sympathiebeweisen begleitete man jeden ihrer Ge- muge, was ja nur natürlich ist, wo Jugend und Anmut der Kunst als freundwillige Bundesgenossen Beihilfe leisten. Gute Aussprache, innige Beseelung des Vortrages erhoben die Dar- gelungen auf ein achtenswertes Niveau. Fräulein Annie Kißling, dieStändchen" von BrahmS undLorelei" von Liszt sang, verfügt gleichfalls über beachtenswerte, viel­versprechende stimmliche Mittel. Ihre Darbietungen erbrach­ten ihr unbestrittene Erfolge. Beide angehende Künstlerinnen boten auch zwei DuetteBotschaft" von Schumann undDie Schwestern" von Brahms. Als feinfühliger Begleiter be­wahrte sich auch bei dieser Veranstaltung Herr G. A l tvater. Möge der gelungene Lieder-Abend für die beiden jungen Damen als glückverheißend für die fernere Laufbahn zu be­trachten fei».

lich abgeschlossenen, unterworfen, soweit der Pacht- bezw. Mietpreis den Betrag von jährlich 300 Mark bei landwirt­schaftlichen Grundstücken und von 360 Mk. bei sonstigen Grund­stücken (Häuser, Wohnungen, Lagerplätze rc.) übersteigt.

Um prüfen zu können, ob die Versteuerung der von den Gemeinden deS Kreises abgeschlossenen Pacht- bezw. Miet­verträge erfolgt, find dem Vorstande des Königlichen Stempel- und Erbschaftssteuerantts, Abteilung III in Cassel alsbald diejenigen Personen zu bezeichnen, welche Grundstücke vor­bezeichneter Art zu Jahresbeträgen von mehr als 300 bezw. 360 Mark von der Gemeinde gepachtet oder gemietet haben.

Hanau den 17. Januar 1910.

Der Königliche Landrat.

A 228 Frh r. Laur.

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung.

Aus der Leonbard Mager'schen Stiftung soll den Statuten gemäß an einen Dienstboten, der wenigstens 10 Jahre bei einer und derselben Familie in der Stadt Hanau ge­dient und sich durch Treue, Fleiß und sittliches Betragen ausgezeichnet hat, eine Prämie verabfolgt werden, welche für dieses Jahr 40 Mk. betragen wird.

Bewerber um dieselbe haben ihre Dienstzeugnisse nebst Gesindebuch bis zum 3. Februar d I. auf dem Rathause abzuaeben.

Hanau den 12. Januar 1910.

Der Oberbürgermeister.

J. V.: Hild. 1747

Steuererhebung.

Die Einziehuua der Steuern und deS Schul­geldes für die Monate Januar / März d. Js. hat begonnen.

An Stelle der Barzahlungen werden Schecks, (Platzanweifungen ausgeschlossen) welche aus die Reichsbank, den .Hanauer Kreditverein oder aus eines der hiesigen Bankhäuser bezogen sind, angenommen; hierbei wird bemerkt, daß die Aussteller und die Indossanten sür die Einlösung der Schecks haften und daß die von den Kasien ausgestellten Quittungen (die zum Zeichen, daß Zahlung nicht in bar er­folgt, mit dem Stempeldurch Scheck bezahlt" versehen werden) keine Gültigkeit haben, sobald die Einlösung der Schecks durch die Bezogenen abaelebnt wird.

Die Glirtcilstiidt.

Dr. Fried Lübbecke.

Am vorigen Freitag hielt Dr. Wolf Dohrn im Kunst- industrieverein einen Vortrag über die moderne Garten- stadtbewegung. Vieles läßt sich für und gegen die von ihm vertretene Sache sagen. Fassen wir erst kurz zusammen, was den Kern seiner etwas reichlich eingehenden Ausführungen arl^machte : Eine ganz neue, völlig planmäßige Siadt, die sich in der Nähe der ungesunden Großstadt erhebt, aller ihrer Vorzüge teilhaftig ist und ihren vielen Nachteilen aus dem Wege geht. Denn ihre Bewohner lassen jeden Tag die Großstadt hinter sich, fahren in einer halben Stunde hinaus in die neue Siedelung, wo sie schönster Gartenfriede, reine Luft und geschmackvolle Häuslichkeit umgeben. Wohlaus­geruht wandert man am frühen Morgen wieder zur Stadt zurück, wo man sich für die Herrlichkeit dort draußen nicht mehr zu plagen braucht, wie für eine gewöhnliche Miet­wohnung auf einer hohen Etage in der Stadt. Denn ein solches Haus da draußen kostet genau dasselbe oder wenig mehr Geld als die Wohnung in der Stadt; dazu kann man in dem Garten, der jedes Haus umgibt, schöne Gemüse ziehen, kann seine Freude an Federvieh und sonstigem zu­gleich belustigenden und nahrhaften Getier habenund noch eins, die treffliche Finanzierung der Siedelung verbürgt den stets gleich hohen Mietszins, selbst gekündigt kann man nicht werden kurz: Wer möchte noch säumen und nicht in die Jdealstadt dort draußen ziehen. Bei Dresden gibts schon solche Stadt, in der man die Bodenspekulation nicht kennt 140 ha sind der Gesellschaft für den gleichen Preis ge- sichert die nur aus wirklich künstlerischen und gediegenen Häusern sich zusammensetzt, die alle Träume erfüllt. Garten­stadt Hellerau beißt sie, liegt eine deutsche Meile zwar von Dresden ab, hat dafür aber eine elektrische Bahn bis dort­hin, mit der man 60 mal am Tag hin- und herfahren kann. Neben größeren Landhäusern enthält sie ein Viertel für

Einzahlungen durch die Post sind zulässig, jedoch hat der Steuerzahler Porto und Bestell­geld zu tragen.

Gleichzeitig wird daraus hingewiesen, daß Inhaber von Guthaben bei der Städt. Sparkasie Zahlung durch Ueberweisung von ihrem Spar­kasienguthaben leisten können. Zu diesem Zwecke haben Sparer, die von dieser Einrichtung Ge­brauch machen wollen, die Steuerzettel mit den Sparbüchern bei der Sparkasie abzugeben; die Papiere werden nach Eintragung der Neber- Weisung als Rückzahlung und nach Abstempelung der Steuerzettel dem Sparer alsbald zurückge­geben. ES wird jedoch bemerkt, daß Steuer­überweisungen seitens der Sparkasie nur bis zum letzten Fälligkeitstage - 15* Februar d. IS. - stattfinden können und nach diesem Tage Zahlung an die Steuerkasie zu erfolgen hat.

Die Steuerkasie befindet fich im RathauS (Neustadt) Zimmer Nr. 3, Erdgeschoß rechtS. und ist für Einzahlungen täglich vormittagS von 8121/» Uhr (vom 1./3.1910 ab von 8 Uhr) geöffnet.

Schluß des Zahlungstermins ist der 13. Februar d. JS.

Hanau am 17. Januar 1918.

Stadtkasse. 1717

Bekanntmachung

Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung der Ein­friedigungsmauer der Friedhofserweiterung in Stampfbeton sollen unter Zugrundelegung der allgemeinen Bestimmungen für die Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferungen öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen sind im RathauS, Zimmel Nr. 13, während der Dienststunden von 10121/« Uhr werktäglich einzusehen und ebenda erhältlich, soweit der Vor­rat reicht.

Die Angebote find versiegelt mit der Aufschrift: Ange­bot aus die EinfriedigungSmauer der Fried- Hofserweiterung bis Samstag den 8. n. MtS., vormittags 11 Uhr, bei vorgenannter Dienststelle einzu­reichen, wo auch um diese Zeit die Eröffnung der Angebote im Beisein etwa erschienener Dieter erfolgt.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Hanau den 15. Januar 1910.

Der Vorsitzende der FriedhofSkommisstor».

1749 Hild.

kleinere und kleinste Wohnungen, ein Teil für eine öffentliche Anlage ist vorbehalten, selbst Plätze für Fabriken werden vergeben. Was allen Wohnungen eignet, ist die Abge­schlossenheit gegen den Nachbarn durch daS eigene HauS, dem überall ein Garten beigegeben ist.

Die ganze Gründung geht zurück auf diedeutschen Werkstätten für Handwerkskunst", die ihre große Fabrik­anlage aus Dresden heraus auf daS billigere Land verlegten und dabei beschlossen, ihre Arbeiter in der Nähe anzufirdeln. Dabei erwuchs dann der Plan, eine Dillenkolonie anzu­gliedern, die allerdings vorläufig noch auf dem Papier steht. Dem Charakter deS künstlerisch geleiteten Fabrikwesen- ent­sprach es, daß man der gesamten Neugründung einen künstlerisch und hygienisch einwandfreien Plan zu Grunde legte. So weit das Gebotene.

Ein starker Idealismus besser gesagt Optimismus febt in dem ganzen Plan.

Wenn man von solcher Gartenstadt spricht, besonders wenn man sich über sie begeistert, so steht daS geistige Auge eine reizende Siedelung, schmucke Häuschen und Häuser im Grünen, über deren roten Ziegeldächern und stillen Wipfeln der blaue Rauch wie Opferrauchsäulen gegen den vom letzten Sonnengold übergossenen Abendhimmel steigt, und den nervösen Großstädter packt die Sehnsucht nach diesem Frieden. Er vergißt, daß er eine halbe Stunde lang in einer scharf fahrenden Bahn sitzen muß, unterschätzt die Vorzüge der Stadt und in einem gewissen Taumel eilt er hinaus, um sich dort draußen eine Zeitlang unendlich wohl zu fühlen: Eine Zeitlang . . . Denn die Tage werden kürzer, die Sonne wärmt nicht mehr, der endlose Herbst-und Frühjahrs- regen lockt gar wenig in den Wald, den Garten hinaus. Da erwacht aufs neue die Sehnsucht, einmal wieder ein gutes Konzert, ein Theaterstück zu besuchen, in FreundeS- kressen in der Stadt zu weilen denn leider sind nicht alle Freunde mit hinausgezogen. Gewiß, eS geht ja. DaS iw eite Mal überlegt man sichS doch schon mtbr. W