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WotaLonIdruS uxb Verlag der Buchdrucker« de» ea*. n, Waisenhaus«» tu Hamm.
General-Anzeiger
ANtllches Grgan für Stadt- and Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Mk. 302 Fernsprechanschlntz Nr. 605»
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Amtliches.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Diejenigen Arbeitgeber, welche in ihren Betrieben ausländische Arbeiter beschäftigen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß deren Jnlandslegitimationskarten (Arbeiterlegitimationskarten) mit dem 31. Dezember d. Js. ihre Gültigkeit verlieren und daher behufs Erneuerung seitens der Arbeiter hier — Zimmer 5 — vorzulegen find.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Arbeiter die vorschriftsmäßige Umschreibung ihrer Legitimationskarten binnen einer Frist von drei Tagen nach Antritt des neuen Arbeitsverhältnisses hier zu beantragen haben.
Hanau am 23. Dezember 1909.
Königliche Polizei-Direktion. Frhr. Laur.
Eandkreis Hanau.
Oeffcntlichc Bclmintmiichiing. Einkommenstenerveranlngnng für das Steiler- jähr 1910.
Auf Grund des § 25 des Einkommensteuergesetzes wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Hanau- Land aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgefcbriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar bis 29. Januar 191« dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Formulare (denen zugleich die maßgebenden Bestimmungen beigefügt find) von heute ab im Amtslokale de» Unterzeichneten kostenlos verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr deS Absender» und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amts- lokal, Kreishaus, Hainstraße 10, während der Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr zu Protokoll entgegengenommen.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, hat gemäß § 31 Absatz 1 deS Einkommensteuergesetzes neben der im Veranlagungs- und Rechtsmittelverfahren endgültig festgestellten Steuer einen Zuschlag von 5 Prozent zu derselben zu entrichten.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 72 de» Einkommensteuergesetze» mit Strafe bedroht.
Gemäß § 71 des Einkommensteuergesetzes wird von Mitgliedern einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung derjenige Teil der auf sie veranlagten Einkommensteuer nicht erhoben, welcher auf Gewinnanteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt. Diese Vorschrift findet aber nur auf solche Steuerpflichtige Anwendung, welche eine Steuererklärung abgegeben und in dieser den von ihnen empfangenen GelckäftSgewinn besonders bezeichnet haben. Daher müssen alle Steuerpflichtigen, welche eine Berücksichtigung gemäß § 71 a. a. O. erwarten, mögen sie bereits im Vorjahr nach einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagt gewesen sein oder nicht, binnen der oben bezeichneten Frist eine, die nähere Bezeichnung des empfangenen Geschäftsgewinns aus der Gesellschaft mit beschränkter Haftung enthaltende Steuererklärung einreichen.
Es empfiehlt sich bei Abgabe der Steuererklärung zu Protokoll, vorher zu Haus die erforderlichen Zahlenunterlagen and Berechnungen auf besonderem Bogen zusammenzustellen and diese Zusammenstellung mitzubringen, auch bei einer jelbstaufgestellten Steuererklärung zur Vermeidung von Erörterungen und Rückfragen die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde liegenden Berechnungen auf Seite 3 und 4 zu machen oder auf einer besonderen Anlage mitzuteilen.
Hanau den 11. Dezember 1909.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer - Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.
St 3402 J. B.: Dr. ». Waldow, Reg.-Assessor.
Montag den 27. Dezember
Ordnung des Gerichtsvollzicherdienstes beim Amtsgericht Hanan gültig vom 1. Januar 1910 ab.
I GerichtSvollzieherbezirke.
1. Der Bezirk I umfaßt den Teil der Stadt Hanau, welcher westlich von der Linie gelegen ist, die am Ostbahnhofe beginnend durch die Bebraerbahnhofstraße und die Schäfer- straße geht, den westlichen Teil der Französischen Allee umzieht, durch die Lindenstraße, Marktplatz, Hammerfiraße, Paradeplatz, Erbprinz-Wilhelm-Anlage, Bangertstraße, Schulstraße, Johanniskirchplatz, Ramiaystraße und Rückertstraße führend auf die Kinzig stößt, deren Lauf aufwärts bis zur Wilhelmsbrücke folgt und in die Antoniterstraße einbiegend deren Richtung nach Norden bis zur Stadtgrenze beibehält. Die Straßen und Plätze, welche diese Linie durchzieht sowie der Ostbahnhof, wo sie beginnt, gehören mit zum Bezirk L
Zu diesem gehören weiter: Gutsbezirk Philippsruht mit Fasanerie, WilhelmSbad nebst Wilhelmsbaderhof und Bahnhof, Dörnigheim, Hochstadt, Wachenbuchen, Mittelbuchen, Bruchköbel mit Kinzigheimerhof und Fechenmühle, Niederissigheim, Oberissigheim sowie Rüdigheim.
2. Der Bezirk II umfaßt den Teil der Stadt Hanau, welcher östlich von der unter 1 beschriebenen Linie gelegen ist, ausgenommen die Straßen und Plätze, welche sie durchzieht und den Ostbahnhof, wo sie beginnt. Diese gehören zum Bezirk I. Weiter sind dem Bezirk II zu geteilt: Großauheim, Großkrotzenburg, Oberförsterei Neuhof mit Forst- Haus Lamboybrücke, Niederrodenbach, Oberrodenbach die Guts- bezirke der Pulverfabrik und der Obersörsierei Wolfgang.
II. Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher.
1. Der Bezirk I wird dem Gerichtsvollzieher Runge, der Bezirk II dem Gerichtsvollzieher Voigt zugewiesen.
2. Zustellungsaufträge, bei denen der Ort der Uebergabe außerhalb des Ämtsgerichtsbezirks belegen ist und solche zur Zustellung durch Aufgabe zur Post werden von dem Gerichtsvollzieher de» Bezirks I erledigt, wenn der Anfangsbuchstabe des Namen» der Person, welcher zugestellt werden soll, mit A bis N beginnt. Beginnt er mit O bis Z, so erledigt sie der Gerichtsvollzieher des Bezirks II. Sind in einer Sache an mehrere Personen Zustellungen zu bewirken so entscheidet der Anfangsbuchstabe der zuerst aufgeführten Person.
3. Für die Erledigung von Aufträgen zur Erhebung von Wechsel- und Scheckprotesten ist jeder Gerichtsvollzieher ohne Rücksicht auf die GeschäftSverteilung zuständig. Dasselbe gilt von Aufträgen, welche ohne Gefährdung der Parteirechte keinen Aufschub gestatten. Zur Sicherstellung der Erledigung von Aufträgen vorerwähnter Art hat der Gerichtsvollzieher des Bezirks I am Montag, Mittwoch, Freitag, der des Bezirks II am Dienstag, Donnerstag, SamStag bis 9 Uhr vormittags in seinem Geschäftslokal anwesend zu sein.
4. Jeder der Gerichtsvollzieher vertritt im Behinderungsfalle den anderen.
III* Derteilttngsstelle.
1. Die Verteilungsstelle befindet sich in den Geschäftsräumen der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts 2. Die Geschäfte der Verteilungsstelle find dem Gerichtsschreiber und dem Gerichtsschreibergehilfen dieser Abteilung übertragen. Sie vertreten sich gegenseitig.
2. Dir Dienststunden der Verteilungsstelle sind vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr, sowie nachmittags 3 bis 6 Uhr.
3. Die Beamten der Verteilungsstelle sind im voraus allgemein beauftragt, einzelne, dm Gerichtsvollziehern zuge- wiesene Geschäfte wahrzunehmen, wenn Gefahr im Verzüge ist.
4. Zur Empfangnahme der Aufträge haben sich die Ge- richtsvollzieher täglich in der Zeit von 12 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags auf der Verteilungsstelle einzufinden.
IV. Alphabetisches Stratzenverzeichnis.
Bezirk I:
Adlerstraße, Alexanderstraße , Allee Französische, Allee Philippsruher, Altstraße, Alter Rückingerweg, Annastraße, Antoniterstraße, Ameliastraße, Am Ostbahnhof, Anlage Neue mit den geraden Hausnummern 2 bis 44 und den ungeraden 31 bis 51, Ane Goldene, Ankergasse.
Bangert, Bangertstraße, Baumiveg, Bebraerbahnbosstraße, Bienengasse, Bleichstraße, Bruchköbeler Landstraße, Brückenstraße, Burgallee.
Castellstraße.
Dammstraße, Diakoniffenstraße.
Erbprinz-Wilhelm-Anlage.
Fernsprechanschlutz Nr. 605» 1909
Falkenstraße, Fallbachstraße, Fasanerieweg, Feldgasse, Feld- bergstraße, Fischerhüttenweg, Fischerstraße, Frankfurt« Landstraße, Frankfurterstraßr, Französisch« Allee, Friede» straße, Friedhofweg.
Gärlnrrstraße die geradm Hausnummern 50 WO 78 und di» ungeraden 57 bis 87, Glockenftraßr, Goldene Aue, Gustav Adolfstraß«, Gutzkowstraße.
Hahnenstraße, Hainstraße Nr. 1 MO 12, Hainstraße Kleine, Hammerstraße, Hauptstraße, Herrnstraße, Hessenstraße, Heumarkt, Hintergasse, Hochstädter Landstraße, Hopfen- straße, Hospitalstraße, Huttenstraße.
Jm Kinzdorf, Josefstraße, Johanniskirchplatz.
Kanalplatz, Kanaltor Vor dem, Karlstraße, Karolinenstraß«, Kastanienallee, Kastellstraße, Kattenstraße, Kirselstraße, Kinzigbrücke Vor der, Kinzdorf Jm, Kinzighrimerweg, Klausenweg, Kleine. Hainstraße, Körnerstraß«, Kräm«- straße, Kronprinzenstraße.
Landgrafenstraße, Landstraße, Langstraß«, die geraden Hausnummern 62 bis 98 und die ungeraden 49 bis 91, Leinpfad, Lindenstraß«, Lothringerstraße.
Mainkanal, Mainstraße, Marktplatz Neustadt, Mittelgass«.
Neue Anlage, die geraden Hausnummern 2 Wâ 44 und bä ungeraden 31 bis 51, Nußallee.
Ostbahnhof, Ostbahnhof Am.
Paradeplatz, Pedro Jungstraßr, Pfarrgaff», PhilippSruh« Allee.
Ramsaystraß», Nebenstraße, Römerstraße, Rückertstraß», Rückingerweg Alter.
Salisweg', Schäferstraße, Schwanengaffe, Steinheimer Landstraße, Steinheimerstraße, Sternstraße, Schulstraß».
Teichwrg.
Vor dem Kanaltor, Vor dem Kinzigbrücke, Vorstadt.
Wallweg, westlich von der Bebraerbahnhofstraß».
Bezirk Ur
Uepfelallee, Akademiestraße, Altstädter Markt, Anlage Nev«, dir ungeraden HauSuummem 1 MO 29, Nugustastraß«, Auheimerweg.
Baderstraße, Ballplatz, Barbarossastraße, Dernhardstraß«, Birkenhainerstraße, Blachiörestraße, Blücherstraß«, Bogenstraß«, Bulaustraße.
CorniceliuSstraße.
Dechaneistraße Große, Drchaneistraße Klein», Dettingrrstrahe Eberhardstraße, Engegasse, Erbsrngass«.
Fahrstraße, Fahrstraße Kleine, FreigerichtSstraß«, Frirdrtch- straße, Friedbergerstraße, Fronhofstraße.
(Bärten Türkische, Gärtnerstraße, di« ungeraden Hausnummern 1 bis 53 und die geraden 2 bis 48, Geibel- straße, Gartenstraße, Grimmstraß«, Große Dechaneistraße Grünerweg, Güterbahnhofstraß«.
Haidestraße, Hainstraße, die Hausnummern 19 and folgende, Hasenpfad, Hirschstraße, Holzabfuhrweg.
Jahnstraße, Im Schloßhof, Johanniskirchstraße.
Kinzigstraße, Kirchstraße, Kleinbahnhof, Kleine Dechanei- straße, Kleine Fahrstraße, Kleinestraße, Kleine Sandstraß^ Kölnischestraße.
Lamboystraße, Langstraße die ungeraden Hau»numm«n 1 59 47 und die geraden 2 bi« 60, Leimenstraße, Leipzig«» straße, Limesstraße, Lokalbahnhof, Lützowstraße.
Marienstraßt, Marienkirchstraße, Markt Altstädter, MarÜ- straße, Metzgerstraße, Mühlstraße, Mühltorweg.
Neue Anlage die ungeraden Hausnummern 1 bi« 29, Stet* Hofstraße, Neugasse, Nordstraße, Nürnbergerstraße.
Paradiesstraße, Philipp-Ludwig-Anlagr, Prrdigrrstra^.
Querstraße.
Rappenstraße, Rhönstraße, Rodenbacherweg, Röderstraße, Rohrstraße, Rosenstraße.
Salzstraße, Sandeldamm, Sandstraß«, Sandstraß« Klein«, Scharnhorststraße, Schirnstraße, Schloßhof Im, Schloßstraße, Schnurstraße, Schützenstraß«, Schwiudefurt, Spessartstraße, Siadtschloß, Steinstraß«.
Tiefestraße, Türkische Gärt«n.
Uferstraße.
Diktoriastraße.
Wärterhäuser, Waldeselweg, Waldstraße, Wallwrg Nr. 4 bis 41, Weberstraße, Wilhelmstraße, Wolfgasse, Wredestraße.
Hanau den 23. Dezember 1909.
Königliches Amtsgericht. »195
In da« Genossenschaftsregister ist zu Nr. 8; Hütten- gesaftet Darlehnskafsenverei«, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Hüttengesäß, eingetragen worden:
An Stelle des verstorbenen Vorstandsmitglied»
Johanne« Orth ist durch Beschluß der G«wera1-