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V«r«,Syrett: «erttflütfi» 1,80 HL, m»«atli<6 60 Wfl., fk* Wittig« »boanauen mit dem bette toben Po-auhcht«-, Sie «zette Nummer teilst 10 Pfg.

Uetâuldkucr u*b Verla, der Buchdruckers mI »errtt. «. Saiimhaustt m £> erneut,

Gcileral-Anzeiger

Amillchts Olga» für Stabt an) janbkrtis gam.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn» und Feiertage, belletristischer Beilage.

Die fiiafgespalte« Beritzeil« eher beten Raum 80 ^ tat NeKameuteil bk Zeit« 60 Pf^

Veraatmartl. SiedaNe«: 8. Schrecker tat Haue»

Mk. 288 Zyernsprechanschluft Nr. 605*

Donnerstag den 9. Dezember

Fernsprechanschlntz Nr. 605» 1909

Amtliche?.

Stadtkreis Hanau.

Nachdem die Dassersiände deS Main« und der Kinzig zurllckaegangen sind, können die Hochwasserschieber der Haus- entwässerungsavlaaen wieder geöffnet werden.

Die Veröffentlichung von WasserstandSnachrichten fällt von heute ab fort

Der Magistrat. 27793

Bekanntmachnnft.

Ueber den Nachlaß deS am 26. August 1908 hier ver­storbenen Kaufmanns Alex Dörr ist heute am 4. Dezember 1909, nachmittags 4'/, Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worben.

Konkursverwalter: Rechtsanwalt Höfinghoff hier. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 5. Januar 1910« Anmeldefrist bis 10» Januar 191V.

Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters und ein» tretenden Falls über die in § 132 K.-O. bezeichneten Gegen­stände iowir zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 14» Januar 1910, vormittags 9 Uhr.

Langenselbold den 4. Dezember 1909. 27753

Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

Handelsregister.

Die Firma Louis Seidler in Hanau soll von Amts- wegen gelöscht werden. Die unbefannten Rechtsnachfolger hMn einen WââMch diergegen spStefMs bis zum 15. April 1910 anzumelden.

Hanaü den 26. November 1909.

Königliches Amtsgericht 5. 27745

politische Rundschau.

Kein Rücktritt des Staatssekretärs von Tirpitz. Die Reichs'agsdebatieu über die Kieler Werft werden nach derNat.-Zeitung" den Rücktritt deS Staatssekretärs deS Reichsmarineamtes d. Tirpitz nicht hrrbeisnhren. 3. Tirpitz Habe, so wird über die Au'fassung an maßgebender Stelle berichtet, so viele und unbestreitbare Verdienste um den Aus­bau. der deiittchen Flotte, daß die Vorgänge in Kiel, die nicht unter seiner unmittelbaren Verantwortung geschehen sind, nicht dazu angetan seien, seinen Abschied zu veranlassen. Der Staatssekretär besitze nach wie vor das Vertrauen des Kaisers,

Die Sklboldcr Fnmilicnnnmcn.

Ein Versuch ihrer Deutung von G. Maldfelv, Rektor.*)

1. Allgemeines.

, Mit Ausnahme der Isländer führt heutzutage feder Bürger eines Kulturstaates mindestens zwei Namen: einen Vor- und einen Zunamen oder einen Ruf- und einen Ge­schlechts- bezw. Familiennamen.

Während nun bei uns die Vornamen den Kindern nach der Geburt in bunter Mannigfaltigkeit und meist auch ohne zwingenden Grund beigelegt werden, besteht die Haupteigen- tümlichkeit der Zunamen in dem Umstände, daß sich der gleiche Name in einer imb derselben Familie bei den männ­lichen Gliedern von Geschlecht zu Geschlecht forterbt, d. h. denselben Namen den der Vater führt, führten alle seine Vor­fahren und werden auch stets seine Söhne und deren männ- "chb und unverheiratete weibliche Nachkommen führen.

TaS war allerdings nicht immer so. Bis in die zweite Hälfte des Mittelalters Hinesn kannte man auch in Deutsch­land nur Rufnamen, und erst im 12. und 18. Jahrhundert wurden neben bieten noch Familiennamen gebräuchlich Ja, die Friesen und Juden sind sogar erst im 18. und 19 Jahr­hundert durch staatlichen Zwang genötigt worden, sich Ge- schlechlènamen beizulegen.

Es waren gewichtige Ursachen, die zur Einführung und Annahme von Familiennamen führten. Namentlich forderte die wachsende Zunahme der Bevölkerung und als Folge da­von das häufige Auftreten gleichnamiger Personen eine ge­nauere Bezeichnung und Unterscheidung dieser letzteren im Leben und Verkehr ganz gebieterisch, um z. B. zu wissen, welcher Heinrich oder Konrad oder Johannes unter den vielen Trägern diese- NamenS gemeint sei, wenn er als Käufer, Verkäufer, gericht­licher Zeuge u. s. f. aufhat, mußte man unterscheidende Be­zeichnungen schaffen, wodurch eben der Betreffende von Gleich­namigen genau und bestimmt gesondert wurde. Anfänglich geschah dies u. a. in der Form, daß man dem allgemein gebräuchlichen Rufnamen den unterscheidenden Zunamen durch das Wörtchengenannt" anfügte, z. B. Orlo genannt Tnuzze

) Le schrieben im Winter 1907/08, j

daS auch durch den Verlauf der ReichStagsdebatten nicht erschüttert worden sei.

Der Wettbewerb der Parteien im Reichstage. Im Reichstage sind bis zum 8. d. Mts. 85 Jnitintivantrâge von den Parteien eingebracht worden, und zwar 24 von den Sozialdemokraten, 21 von den Freisinnigen, 13 von len Nationalliberalen, 11 von den Konservativen, 8 vom Zentrum, fünf von der Wirtschaftlichen Vereinigung, 3 von den Elsässern. Heute läuft die Frist für die Einbringung von Anträgen, die mit Vorrang zu beraten sind, ab.

Der Beweis ist geliefert! Seit Monaten bemüht sich eine Anzahl von Friedeneichwärmern unablâßlich Mittel und Wege zu finden, die endlich di« langersehnte Verstän­digung mit England herbeizuführen geeignet sein sollen. Sie halten an ihr« Vorschlägen mit einer Hartnäckigkeit fest, die sie jede gegenteilige Beweisführung, daß ihr Vorgehen nie- mals zu dem gewünschten Ziele führen kann, einfach über­setzen läßt, und wiederholen stets ihre gleichen Argumente. Vor kurzem erst hatte der ^Deutsche Flotten - Verein" in einem Art kel, überschriebenGefährliche Ratschläge", ein» gehend nachgewiestn, wie bedenklich es sei, wenn man von der Durchführung unseres Floitengesetzes absehrn und die Zahl der Unterseeboote auf Kosten der Linienschiffe ver­mehren wollte. Ganz besonders ist darauf Hingrwiesen worden, daß England weit davon entfernt sei, daraus den Schluß zu ziehen, daß unsere Absichten friedlicher Art seien. Wie richtig diese Behauptung gewesen ist, beweisen die Be­trachtungen, die derStandard", einer der führenden Blätter Englands, an den deutschen Marine-Etat für 1910 knüpft. Es heißt darin:Besonders bezeichnend ist die Erhöhung der Summen für Unterseeboote und Torpedofah, zeuge um 33 v. H. Diese Fahrzeuge können unmöglich dazu dienen, den deutschen Seehandel in fernen Meeren zu schützen, eine Erklärung, die befgnnihd^ 0er -«WM, RsMMr ,m Washington für die Seerüstungen Deutschlands gegeben hat. Unterseeboote und Torpedoboote braucht man nicht, um die Handelsstraßen im Atlantischen und Stillen Ozean zu sichern. Man baut sie zum Gebrauch in der engeren Heimat, nicht in den Ozeanen, sondern in der Nordsee. Sie sind Werk­zeuge derselben Politik, die Deutschland mit dem Bau seiner Linienschiffe mit starker Artillerie und geringem Kohlen- fassungsvermögen verfolgt. Die ganze Flotte ist--- für den Dienst in den Gewässern bestimmt, die Deutschlands Küste bespülen und unsere eigene." Abgesehen von der allen falschen Behauptung, die deutschen Linienschiffe hätten ein kleinere- KohlenfassungSvermögen als die englischen, be­sagen diese Aeußerungen für den Kenner Englands nicht- neues. Es ist und bleibt eine fixe Idee deS BruenreicheS, daß Deutschland bei jedem Tun auf Englands Küsten starrt, wie die Franzosen auf daSLoch in den Vogesen." 9(n»

(1264), BecktolduS genannt Kolbo (1275), Heinrich genannt Muller (1289) u. f. f. Später aber ließ man diese Art der Zussigung fallen und stellte beide Namen unmittelbar neben» einander; eS hieß nunmehr z. B. WiaanduS Titther (1290), Contze Lange (1369), Gerlach Koch (1446) u. f. f.

Diese Zusatznamen gingen dann aus die Nachkommen über, befestigten sich in der Familie und wurden so allmählich Familiennamen.

Der Zeitpunkt, wann dieS erfolgte, ist natürlich nicht überall derselbe und liegt oft in verschiedenen Orten und Gegenden, der sozialen Entwickelung entsprechend, auch in verschiedenen Jahrhunderten. Am frühesten kamen auf und festigten sich natürlich Familiennamen in den Städten mit entwickelten Handels- und Verkehrsverhältnissen. Von hier aus drang später der neue Brauch auch auf ba? Land. Doch treten in Seibold Zunamen verhältnis­mäßig schon früh auf. In dem Weistum« über die Rechte der Märker zu Langenselbold vom Jahre 1866 findet man z. B. schon folgende Doppelnamen: Wenzel Ungermann, Johann von Hittingge, sesze, Bechtold Kirie- leysen, Cime Becker, Fritze Fischir, Heintze Alrud, Fritze Reydel, Heincz Nythard, Ulrich Fischir, Conz Webir, Conz Fischir, Dogil Feldsmann, Hirmann Ostirling, Herman Burgman Wenzel Smyd.

Auch sind viele der heutigen Selbolder Namen schon früh­zeitig in der hiesigen Gegend auS Urkunden nachweisbar. So kommt bereits 1128 ein NibelungnS (Niebel), 1139 ein Bertoldo genannt Norst (Rust), 1218 ein Bobpo (Boppi, 1237 ein Emercho (Emmerich) und Herticus (Herdt) 1240 ein Friedericus Nichil (N cfc!),1264 ein Orto genannt Cnuzze (Knnß, KM?) und ein Crakto (Krait), 1275 ein Bechtoldns genannt Kolbo (Kolbh 1278 ein Rupertus (Ruppert), 1289 ein Heinrich genannt Muller «Müller), 1290 ein WigandnS Ditther, 1317 ein Hermann Clobelauch (Cnobelaiichh 1318 «in Heilmann Gertner (Gärtner) und ein Lodewig Nusser (Noß?). 1358 ein Tydench Hueser, 1369 ein Johann Kremer und ein Tontze Lange, 1376 ein Seyfried Fischer, 1399 ein Gerlach Snyder (Schneider), 1443 ein Johann von Geyssen (Geiß), 1446 ein Gexlach Koch, 1492 ein Helfrich u.a. m. vor.

Die meisten Namen, die sich als Familiennamen fest­setzten, sind allerdings nicht erst neu entstanden. Viele von j ihnen waren x. B vorher Nuiname» und sind als solch« /

statt aber auf diese Gespensterfurcht eine ganz unange­brachte Rücksicht zu nehmen, sollten wir unS für unser ge­samte- Verhalten als Richtschnur nur unsere eigene Ueber­zeugung nehmen.

Die Schjff'thrtsabgabtn. DasDrrSdenerJournal^ veröffentlicht in einer Sonderbeiiage eine Denkschrift Sachsen- und Baden- zur Bundttratsdrucksache betreffend die Ein­führung der Schiffahrtsabgaben. Die Denkschrift schließt mit den Worten: Die Regierungen Sachsen- und Baden- glauben bargetan zu haben, mit wie überaus weittragenden und grundsätzlich bedenklichen Folgen wirtschaftlicher, volkS- und verfassungsrechtlicher Natur die von der königlich preußischen Regierung erstrebte Zulassung von Schiffahrt-- abgaben auf den regulären Strömen verbunden sein würde; sie können sich der ernsten Sorge nicht erwehren, daß di« Bestimmungen der Vorlage weite Kreise Deutschland­schädigen und den föderativen Charakter de- Reiche« an» tasten, die Eintracht unter den deutschen Bunde-staaten stören und daS Vertrauen und die Unverletzlichkeit der Verfassung erschüttern würden. Sie geben sich der Hoffnung hin, daß es gelingen möge, die Abgabenfreiheit der deutschen Ströme, diese» Wahrzeichen von Deutschlands Einheit und dieses Boll­werk guten Einvernehmens zwischen den deutschen Bundes­staaten zu schirmen und zu erhalten.

Ein Kompromiß in der hessischen Wahlrechts- Portage. In der Zweiten Kammer haben die National- liberalen, der Banernblind und da« Zentrum vereinbart, bei der Wahlrecht-Vorlage für Verminderung der Kautelen, b. h. der Beschränkungen der Wahlberechtigung, für Vermehrung der städtischen Mandate und Einführung der Pluralwahl (für 50jährige zwei Stimmen) einzutreten. Nur unter der legiern Bedingung war der Bauernbund für die andern Forderungen zu haben. Die andern Parteien mußten darauf eingehen, wollten sie nicht das direkte Wahlrrcht überhaupt aufgeben. Die Abstimmung erfolgt heute.

In der sächst 'chen Zweiten Kammer begründet« Dr. Niethammer gestern eingehend einen nationalliberalen Antrag auf Vereinfachung der Staatsbahnverwaltung durch Verminderung der Instanzen und Erhöhung ihrer Verant­wortung. Er verlangte mehr Fühlung mit der Industrie und mehr Verkehrspolitik bei der Bahnverwaltung. Der * Fv'anzminister antwortete, die Bahnverwaltung wolle den Anreglingen des Redners, soweit sie zweckmäßig seien, folgen; er stellte sich in seinen weitern Ausführungen jedoch auf einen ausgesprochen fiskalischen Standpunkt. Ihm sind bie Staaalsbahnen vorwiegend ein Erwrrb-inst'tut. Den national» liberalen Antrag unterstützte der freisinnige Abgeordnet« Günther. Der Antrag wurde der Eisenbahndeputation über­wiesen.

selbst bis in das graue Altertum hinauf zu verfolgen Ander«, ebenfalls eine große Zahl, wurden von dem Wohnsitze beS Benannten entlehnt. Wieder andere knüpften an das Geschäft, den Beruf oder daS Amt der Bezeichneten an it. s. f.

Doch darf nicht verkannt werden, daß bie Namengebung auch neuschaffend tätig war. Sicherlich ist mancher Name, besonders wenn er dazu dienen sollte, körperliche oder geistige Eigenschaften und Eigentümlichkeiten zu bezeichnen, neu ge­prägt worden. Ja die schaffende Tätigkeit der Namengebung hat eigentlich niemals aufgehört. Ganz von der Bildung der israelitischen Familiennamen abgesehen, bie erst der jüngsten Zeit angehört, entsteht noch jahraus, jahrein eine ganze An­zahl neuer Namen, die, wenn sie auch nicht behördlich an­erkannt, so doch allgemein gebraucht werden und oft bekannter sind als die eigentlichen Familiennamen. Es ist die- bie zahlreiche Gruppe der Neben», Spitz» oder Unnamen, an denen bekanntlich auch in Seibold kein Mangel ist. Sie müssen selbstredend hier außer Betracht bleiben.

Ueberblicken wir aber bie Fülle der Selbolder Familien­namen. wie sie heute vorhanden sind und imAdreßbuch bei Landkreises Hanau- vom Jahre 1906 auf Seit« 93107 nach amtlichen Quellen verzeichnet wurden, sowie dem Verfasser in den Schülerlisten ^ur Verfügung standen, so können wir noch ganz genau die Herkunft derselben fest stellen, bezw. folgend« Gruppen unterscheiden.

1. Namen, welche ehedem als Personennamen gebraucht wurden ober auf solche zuriickzusühren sind;

2. Namen, die den Volksstamm, den HeimatSort ober di« Wohnstätte des ursprünglich Benannten erkennen lassen;

3. Namen, die Amt, Beruf, Gewerbe oder irgend eine Stellung ihres ersten Trägers angeben;

4. Namen, die körperliche, geistige oder sonstige Eigenschaft« wiederspiegeln;

5. Namen, die von Tieren, Pflanzen oder Gerät« üb«, tragen wurden;

6. Namen, die von Zeiten und Zahl« herkomm«;

7. scherzhafte Namen;

8. sogen. Satznamen;

9. Namen, die au? fremden Sprachgebiet«« stammen und

10. speziell jüdische Namen.

(Fortlktzuna folgt)