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General-Anzeiger
KUllichts Organ für Stabt« nn) Fanâltis Kanan.
«v. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die fünf gesp altene Petitzeil« oder deren Raum 20 Utz» « Neklamenteil die Zeil« 45 $tfr
»eranlwortl. Redakteur: < Schrecke, tu stau»
Nr. 270 Rernfyrtd)<utfd)htf$ Nr. 605»
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Amittche-r.
Stadtkreis Fyanau. Bekanntinachnng.
Behufs Einbau einer neuen FuhriverkSwaae am Heumarkt Nr. 6 wird von Montag den 22. d. Mts. ab auf die Dauer von voraussichtlich 8 Tagen der Wiege- betrieb eingestellt.
Hanau den 16. November 1909.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschu 8. 26007
Verdingung.
Die Erd- und Maurerarbeiten zum Um- und Erweiterungsbau des stâdiischen SchlachihoseS sollen unter Zugrundelegung der „allgemeinen Bestimmungen für Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferungen" öffentlich verdungen werden.
Bedingungen und Angebotsunterlagen sind im Stadt- bauamt, Zimmer Nr. 18, während der Sprechstunden vor- mitiags 10— 121/» Uhr, gegen Entrichtung von 50 Pfg. in bar $u beziehen.
Verschlossene und mit der Aufschrift „Angebot auf Erd- und Maurerarbenen zum Schlachthof" versehene Angebote sind bis Montag den 29. d. Mts-, vormittags 11 Uhr, bei der vorbezeichneten Dienststelle rin zureichen, woselbst um diese Zeit die Eröffnung der Angebote statrsindet.
Zliichlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 12. November 1909.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschu 8. 26005
Aufgebot.
Der Landwirt Konrad S ch i e st e r I., als gesetzlicher Vertreter seines Sohnes Konrad Schießer von Langenselbold, vertreten durch Rechtsanwalt Höfinghoff, Langenselbold, hat das Aiisgebot $um Zwecke der Ausschließung des eingetragenen Gläubigers, des Konrad Ohl in Bockenheim, mit seinem Recht an der im Grundbuch von Langenselbold Artikel 2728 in Abt. III Nr. 1 eingetragenen zu 5°/o verzinslichen Hypothek von 56,57 Mk. beantragt. Er hat glaubhaft gemacht, daß der genannte eingetragene Gläubiger seit länger als 30 Jahren verichollen und der Aufenthalt desselben unbekannt ist, daß die letzte auf die vorstehende Hypothek sich beziehende Eintragung im Grundbuch am 3. März 1866 stattgefunden und eine Unterbrechung der zehnjährigen Vcijährung gemäß § 208 B. G.-B.; insbesondere eine Anerkennung de« Rechts deS Gläubigers durch den Antragsteller nicht erfolgt sei.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 6. Juni 1919, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten AufgebotSiermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die KraiNoserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Langenselbold den 6. November 1909.
__ Königliches Amtsgericht. 25995
Aufgebot.
Die Ehefrau des Milchhändlers Georg Lißmann, Lina Anna geb. Schmidt von Langendiebach, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des eingetragenen Gläubigers, des Gerbermeisters H e i n r i ch H e i l in Hanau, mit seinem Recht an dem im Grundbuch von Langendiebach Artikel 977 Fol. 210 in Abt. III unter Nr. 2 eingetragenen zu 5 °/o verzinslichen Darlehn — übertragen nach der Obligation vom 16. Dezember 1823 aus Art. 709 von Langendiebach am 5. Oktober 1888 — beantragt. Sie hat durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, daß der eingetragene Gläubiger ihr unbekannt und sein Aufenthalt nicht zu ermitteln ist, sowie daß schon vor 22 Jahren nach dem Genannten gesucht wurde, aber ohne Erfolg, auch daß eine Anerkennung des Rechts des Gläubigers gegen sie, die Antragstellerin, nicht erfolgt ist.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 6. 3«hi 1919, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Autgeboistermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos.rkläruug der Urkunde erfolgen wird.
Langenselbold den 9. November 1909.
Königliches Amtsgericht. 25797
Donnerstag den 18. Novcmbcr
Hafer, Hen und Roggenstroh
kauft — auch für Babenhausen — 25017
____________ Proviantamt Hana«._________
Gefundene und verlorene Gcgcnstlinde m.
Gefunden: 1 Drahtbörse mit 2 goldenen Ringen, 2 Konsummarken, 1 Fleischmaschine, 1 schwarzer Pelz, 1 Hammer, 1 Portemonnaie mit 18 Pfg., 1 Konsummarke und 1 kleinen Bleistift.
Verloren: 1 weißer Kinderboa, 1 goldener Anhänger (kleines Herz mit Perle), 1 Ledergamasche für Radfahrer, 1 blaues Heftchen mit der Aufschrift Brandes, 1 Portemonnaie mit 3 Mark.
Zugelaufen: 1 rehbrauner Pinscher, 1 grauer Stallhase mit schwarzem Kopf.
Hanau den 18. November 1909.
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politische Rundschau.
Der Kaiser ist vorgestern abend 6 Uhr 50 Minuten in Donaueschingen eingetroffen.
Wiedereinführung deS AnkunstssiempelS t Der „L.-A." behauptet, das Reichspostamt wolle den Post- ankunftsstcmpel bei den Einschreibesendungen und den Eilbotenbriefen wieder einführen, falls sich ein tatsächliches Bedürfnis Herausstellen sollte.
Die sächsischen Nitionalliberalen brachten in der Zweiten Kammer einen Antrag auf eine zeitgemäße Reform der Ersten Kammer ein.
Bei der Landtagsersatzwahl im Kreise Stuhm- Marienwerder wurde Justizrat Dr. Schrock (freikons.) mit 249 Stimmen gewählt, v. Donimirski (Pole) erhielt 89 Stimmen. (Das Mandat war auch bisher in freikonservativem Besitz.)
Das amtliche Wahlergebnis in Landsberg- Solditt. Nach dem amtlichen Wahlergebnis wurden bei der Reichstagsersatzwahl für den Wahlkreis Landsberg-Soldin am 12. November insgesamt 23405 Stimmen abgegeben. Hiervon entfielen auf AmtsgerichiSrat Holschke-Soldin (kons.) 9470, auf Expedient Pätzel-Berlin (Soz.) 7555, auf Gutsbesitzer Schöppe-Clausdorf (lib.)"6376 Stimmen. Zersplittert waren 4 Stimmen. Es ist somit Stichwahl zwischen Holschke und Pätzel erforderlich. NebrigenS haben die Nationalliberalen des Wahlkreises Landsberg-Soldin beschlossen, in der Stichwahl für den konservativen Kandidaten AmtsgerichiSrat Holschke einzutreten.
Bei der Stichwahl im 12. Berliner Wahl, kreise wurden gewählt: 86 freisinnige, 52 nationalliberale, 31 konservative, sowie 12 sozialdemokratische Wahlmänner. Es sind also jetzt gewählt, einschließlich der Haiiptwahl: 31 konservative, 109 nationalliberale, 226 freisinnige und 338 sozialdemokratische; da die Zahl der Wahlmänner 704 ist, gehören zur absoluten Majorität 853. Es hat infolge dessen keine Partei die Majorität.
Die Handelskammer Mainz, als Vorort der hessischen Handelskammern, hat an die Zweite Kammer eine eingehende Eingabe gerichtet, die in der Bitte gipfelt, bei der Neuregelung der Struergesetze für Grundbesitz und Gewerbebetrieb alle Anträge auf weitere Bevorzugung des land- wirtschaftlichen Grundbesitzes und des landwirtschaftlichen Betriebskapitals als ungerechtfertigt abzulehnen.
In der bayerischen Kammer der Avgeord- netett begründete Müller Hof (lib.) einen Antrag auf zeitgemäße Reform der Reichsratskammer, nach welchem die Vertreter der einzelnen Haupterweibsgruppen, die freien Berufe, die Hochschulen und Städte Sitze in der Reichsrats- kammer erhalten sollen. Geiger (Ztr.) gab zu. daß der Wunsch nach einer zeitgemäßen Reform der Reichsratskammer an sich berechtigt sei, aber das Recht der Krone, nach dem diese selbständigen Einstuß auf die Zusammensetzung der Kammer habe, könne unter der Regentschaft nicht preisgegeben werden. Müller-München (Soz.) trat für die gänzliche Beseitigung der Kammer der Reichsräte ein. Prieger (Freie Vgg.) erklärte, seine Partei stimme dem Anträge zu. Der Min ster des Innern v. Brettreich fühlte aus: Dir Be seitignng der Reichsratskammer fei unannehmbar. Das Zweikammersystem bestehe in allen Kulturstaaten. Die Erste Kammer repräsentiere die Stetigkeit in der Führung der Siaaisgeschâfte. Die Reichsratskammer arbeitete stets zum Wohle des Landes. Schon bei der jetzigen Zusammensetzung sei diese Kammer in der Lage, alle Interessen für das allgemeine Wohl zu würdigen. Es liege kein aktuelles Bedürfnis zu ihrer Erweiterung vor. Der Antrag schließe zweifellos eine Beschränkung des ErneunungSrechteS der
Jernsprechanschlutz Nr. 605» 1909
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Krone in sich. Die Frage sei deshalb während der Regentschaft mit größter Vorsicht zu behandeln. Nach kurzer weiterer Debatte wurde der Antrag Müller-Hof mit den Stimmen deS Zentrums und der Sozialdemokraten gegen die Liberalen und die Freie Vereinigung abgelehnt.
Die hessische Zweite Kammer trat Dienstag vormittag wieder zusammen. Vizepräsident Korell, welcher die Sitzung eröffnete, gedachte zunälst des Ablebens deS langjährigen Mitgliedes und Schriftführers der Zweiten Kammer Schmalbach und teilte sodann die Antwort der Großherzogin auf den Glückwunsch der Kammer zu ihrem Geburtstage mit. Sodann sprach der Vorsitzende sein Bedauern aus, daß el dem ersten Präsidenten, Geheimrat HaaS, auS Gesundheitsrücksichten noch nicht möglich sei, an den Sitzungen der Kammer teilzunehmen. Nachdem sodann die Derridigung deS anstelle deS verstorbenen Abgeordneten Schmalbach gewählten Abgeordneten MeiSki stattgefunden hatte, wurde in die Tagesordnung eingetreten. Die Kammer wird sich 1« der gegenwärtigen Tagung hauptsächlich mit der Beratung der WahlrechtSreformvorlage zu beschäftigen haben. — Die hessische zweite Kammer nahm gestern zu dem Antrag Dr. Frenay und Genossen betreffend Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit folgenden Antrag deS Ausschusses an: Die Regierung zu ersuchen, auf alle staatlichen und kommunalen Behörden in dem Sinne einzuwirken, daß dieselben durch Vornahme von Notstandsarbeiten der Arbeitslosigkeit nach Möglichkeit entgegenwirken und bei allen Unternehmungen und ArbeitSvergebungen die am Orte bei Unternehmens ansässigen Geschäftsleute berücksichtigen und, falls auswärtige Unternehmer zugezogen werden, diesen zur Pflicht machen, ! daß sie möglichst die am Orte bei Unternehmens ansässigen Arbeiter beschäftigen. — Der Minister des Innern. Braun, erklärte, daß auf dem Lande großer Arbeitsmangel herrsche. Die statistischen Erhebungen über die Arbeit-verhältnisse in Hessen seien zwar noch nicht abgeschlossen, doch lasse sich schon jetzt fest stellen, daß ein allgemeiner Notstand nicht besteht und auch für den Winter nicht zu erwarten sei. Jedenfalls sei die Lage nicht schlechter all im vorigen Jahre. Dir größeren Gemeinden hätten allgemein für Arbeitsgelegenheit gesorgt. — Ferner erklärt der Minister, daß auf den Antrag bei Abgeordneten Freiherrn von Heyl in der ersten Kammer betreffend Einfühning einer Arbeitslosenversicherung, die Regierung sich mit den größeren Städten bei Landes ins Benehmen gesetzt habe; die Städte hätten aber bis jetzt noch nicht geantwortet. — Dir Abgeordneten HaaS, Noak und Dr. Osann und Genossen haben folgenden Antrag betreffend die Organisation der Staatsbehörden und die Vereinfachung der Verwaltung bei StaateS an die zweite Kammer gerichtet : Die Kammer möge bie Negierung ersuchen, alSbald einer ans Vertretern bei Landtage- und der Regierung zu bildenden Kommission Vorschläge vorzulegen zur Neuorganisation der Staatsbehörden im Sinne einer wesentlichen Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung, entsprechend den in der zweiten Kammer in den letzten Jahren vielfach geäußerten Wünschen und der von den Behörden durch bai Ministerium bei Innern im August 1909 eingeforderttt Gutachten.
Handwerker» Erholungsheim vet Traben« Trarbach a. d. Mosel. Es wird uns eine Broschüre des Vereins Handwerker-Erholungsheim übermittelt, die in ausführlicher Form von der Absicht der westdeutschen Handwerkskammern Kenntnis gibt, in der Nähe von Traben- Trarbach a. b. Mosel rin Erholungsheim für selbständig« Handwerker zu errichten. Die Broschüre ist mit einr Anzahl interessanter Landschaftsbilder geschmückt, die ein lebensvolles Bild der Tatsache geben, in welch reizvoller Lage das erste Erhalungsheim deS Vereins erbaut werden soll. Des weiteren gibt die Broichüre Aufschluß über die Einrichtung des Erholungsheim« selbst und zeigt in der Darstellung bei Grundrisses und der gesamten Anordnung der geplanten Anstalt, daß die Eirungkn^chakien der modernen Technik im vollen Umfange bei dem Neubau Berücksichtigung finde« sollen. Es erscheint uni in höchstem Maße dankenswert, daß die Handwerkskammern immer mehr dazu übergehen, auch soziale Aufgaben zu erfüllen, da ja für den selbständigen Handwei ker in dieser Beziehung weit weniger Sorge getragen ist als für den Arbeitnehmer. Wir verfehlen deshalb nicht, den Beitritt zu dem Verein Handwerker-ErholungS- Heim dringend zu empfehlen, umsomehr, als der Beitrag für Einzelpersonen auf nur 1 Mark, für Korporationen u. bergt auf 5 Mark festgesetzt ist. Prospekte, Mitgliedskarten u. dergl. sind sowohl von den Handwerkskammern in Rheinland, Westfalen und Hessen-Nassau, von sämtlichen JnnungS- und Handwerkervcreinsvorstäuden, als auch von der Geschäftsstelle des Vereins Handwerker-Erholungsheim in Coblenz zu beziehen. Es sei noch bemerkt, daß nach Inbetriebsetzung bei