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M»tati»nrdruck und Verla«, der Buchdrucker« des verein, ro. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzerger
Amilichts Organ für Stadt- und Laadkreis Haaaa.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die fünf gespaltet« Peützeilr oder deren Raum 90 Pfg, im Neklameuteil die Zeit« 4s Pfg.
verantworü. Äebafteur: 6. Schrecker in Heman.
Nr. 264 ^erttspr-chanscklttst Nr. 605,
Lie bevtigeNWAtt wW * LWHWMdt
14 Seiten.
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Amtliches.
Handelsregister.
1. F'rma Himmler & Eichenauer.
Der Kaufmann Ferdinand Eichenauer in Hanau ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
DaS Handelsgeschäft wird unter unveränderter Firma zu Hanau von dem seitherigen weiteren Gesellichasler Kaufmann Jakob Himmler in Hanau als Einzelkausmann fortgeführt.
2. Unter der Firma
Ferdinand Eichenauer betreibt zu Hanau der in Hanau wohnhafte Kaufmann Ferdinand Eichenauer ein Handelsgeschäft als Einzelkaufmann.
Hanau den 4. November 1909.
Königliches Amtsgericht 5. 25407
Handelsregister.
Zu der Bekanntmachung vom 20. Oktober 1909 in Nr. 255 des Hanauer Anzeigers betreffend die Firma
M. Canthal Wwe. in Hanau roird berichtigend bemerkt, daß die Eintragungen bei dem Königlichen Amtsgericht 5 in Hanau erfolgt sind.
Hanau den 6. November 1909.
_ Königliches Amtsgericht 5. 25409
Handelsregister.
Der Eintrag vom 22. Oktober 1909 in Nr. 256 deS Hanauer Anzeigers wird dahin berichtigt, daß nicht die Firma
„Nicolay & Co." sondern die Firma
„Nicolay & Cie."
in Hanau erloschen und die Gesellschaft aufgelöst ist.
Hanau den 6. November 1909.
__________Königliches Amtsgericht 5. 25411
Hafer, Hcn und Roggkiistroh kauft — auch für Babenhausen — 25017
Proviantamt Hanan.
Gcfundcnc und ticrlorciit Grncnstüiidc rc.
Gefunden: 1 brauner Spazierstock, 1 goldener Kinderring, in welchem 2 Kinderzähuchen gefaßt sind, 1 Weste, 1 gelber Damengüriel.
Verloren: 1 blaue Mätze, 1 goldener Kneifer mit Futteral, 1 goldenes Kettenarmband.
Entlaufen: 1 junger schwarzer Rehpinscher mit braunen Abzeichen, w. Geschl.
Hanau den 10. November 1909.
Politische Rundschau.
Verlobung des Regenten von Braunschweig. Im Schlosse zu Wernigerode hat sich der Regent von Braunschweig, Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin mit der Prinzessin Elisabeth zu Stol erg-Noßla verlobt. Die Vermählung wird am 15. Dezember d. J. in Braunschweig stattfinden. Die Nachricht von der bevorstehenden Wieder- vermählung des Herzogs wird ebenso wie in seiner mecklenburgischen Heimat in Braunschweig mit lebhaner Freude ausgenommen werden. Die braunschweigische Regi rung hat dem Lande von dem Ereignis in nachstehender Form Kenntnis gegeben: Die anulichen Braunschweigischen Anzeigen veröffentlichen durch Sonderausgabe eine Kundgebung des herzoglichen Siaatsmmisteriums, in der nach Bekanntgabe der Verlobung des Herzogs-Regenten mit der Prinzessin Elisabeih zu Siolberg-Roßla milgeteilt wird, daß die Vermählung am 15. Dezember d. J. in Braunschweig stattfinden wird und in welcher dem Wunsche Ausdruck gegeben wird, daß diese Verlobung auch dem braunschweigischen Lande zum Segen gereichen möge. — Der Herzog vollendet am 8. Dezember
Mittwoch den 10. November
sein 52. Lebensjahr, er war in erster kinderloser Ehe mit der Prinzessin Elisabeth von Sachsen-Weimar verheiratet, die ihm im Juli 1908 durch den Tod entrissen wurde. Seine jetzige Braut, Prinzessin Elisabeth von Stolberg-Roßla, ist am 23. Juni 1885 geboren, sie ist eine Schwester des ^üiftcn Jost Christian zu Stolberg-Roßla, der als Leutnant dem Regiment der Gardesdukorps in Potsdam angehârt.
Staatssekretär Dernburg in Manchester. Aus Manchester, 9. Novbr., wird berichtet: Kolonialsekretär Dernburg besuchte das Bureau der Baumwoll-Plantagengesellschaft und nahm an einem ihm zu Ehren veranstalteten Frühstuck teil. Dabei druckte Alfred Jones seine Freude über den Fortschritt der Baumwollkultur in den deutschen Kolonien aus. Je mehr Baumwolle Deutschland für die Welt erzeuge, desto bester sei es für Lancashire. Dernberg schloß sich dieser Ansicht an und führte aus, die Regierungen feien an der Baumwollkultur interessiert, weil, wenn die Kolonien sich selbst erhalten sollen, es nötig sei, daß die Eingeborenen eine sichere Ernte haben, um Geld zu verdienen ; denn wenn sie kein Geld verdienen, könnten sie nicht besteuert werden, und wenn sie nicht besteuert würden, müsse man Zuschüsse gewähren. Aus diesen Gründen subventionierte auch die deutsche Regierung die deutsche Daumwollkuliurgesellschaft. Er sei erstaunt gewesen über das Verständnis, das die Arbeiter von Lancashire dieser Tatsache entgegenbringen, indem sie anerkennen, daß ihre Existenz von der Baumwolle abhänge. Auf sie paffe der Vorwurf nicht, den man den deutschen Sozialisten mache: die Bewegung für den Baumivollbau ins Lächerliche zu ziehen. Dernburg erklärte, er wolle diese Bewegung forcieren; trotz des Widerstandes, den er gefunden habe, gäbe es doch manche Dinge, die dos englische Kolonialamt von dem deutschen, lernen könne; so die Tatsache, daß es Pflicht des Staates sei, Uinernehmungen wie die britische Baumwollkuliur-Gesellschast zu unterstützen. Der Vorsitzende dieser Gesellschaft, Hutton, versicherte, er sei durchaus bereit, mit der deutschen Gesellschaft zusammenzuarbeilen. Im weiteren Verlaufe des Frühstücks zu Ehren des Staatssekretärs sprach Macara und meinte, es sei kein Grund vorhanden, warum die Deutschen und Enalânder nicht harmonisch zusammenwirken könnten. Von Krieg zwischen beiden Nationen zu sprechen, sei geradezu ein Verbrechen. Dernburg verbreitete sich über die englisch-deutschen Beziehungen, und sagte, „Panik" sei absoluter Schwindel. (Beifall); er könne sich kein größeres Verbrechen gegen die Zivilisation denken, als wenn ein Ereignis wie das angebeutete, Herrin- brechen würde. (Beifall.) Nach dem Bankett reiste der Staatssekretär ab, um nach Deutschland zurückzukehren.
Die Zweite Kammer des sächsischen Landtages hielt Gestern abend ihre erste Prâliminarsitzung ab, in der der Vorsitzende der Einweisungskommission die Anwesenden mit einer Ansprache begrüßte. Bei dem Hoch auf den König erhoben sich sämtliche Abgeordnete, auch die Sozialdemokraten ; letztere stimmten jedoch nicht in das Hoch auf den König ein. Das Haus nahm die Bildung der Abteilungen vor. Morgen findet in der zweiten Präliminarsitzung die Wahl des Präsidiums statt.
Die kretische Kräfte. DaS Zirkular der Pforte an die bei den Schutzmächten Kretas beglaubigten Botschafter betonte die Notwendigkeit, eine den berechtigten Hoffnungen der Türkei entsprechende definitive Lösung der Kretafrage herbeizuführen, die für die Türkei eine Lebensfrage bilde. Das Zirkular beruft sich auf die in dieser Hinsicht gemachten Versprechungen der Schutzmächte. Der gegenwärtige Augenblick sei am meisten geeignet, eine Lösung herbeizusühren, da die jetzige anormale Lage nicht ohne schwere Nachteile fort« dauern könne und das jetzige Reaime auf Kreta die türkischen Rechte verletze. Das Zirkular zählt dann die bekannten Beschwerden der Türkei in dieser Angelegenheit auf und wendet sich gegen die aggressive Haltung Griechenlands, insbesondere gegen die herausfordernde Sprache einzelner griechischer Minister im Parlament und gegen die mit den griechischen Hilfsmitteln Unvereinbaien Kiiegsrüstungcn, die den Zweck hätten, im geeigneten Moment der Türkei Trotz zu bieten. Die Pforte werde energisch jede offene oder versteckte Teilnahme eines dritten Staates an der Verwaltung Kretas zu- rückweiien. Die Gefahren der mißlichen Lage könnten nur durch Schaffung eines definitiven Regimes auf der Insel, das selbstverständlich die Autonomie unter türkischer Souveränität wahre, beseitigt werden. Das Zirkular spricht die Hoffnung aus, daß die Schutzmächte im Interesse der Türkei und Griechenlands das gerechte Verlangen der Pforte günstig aufnehmen werden.
Die Lage in Marokko.
Tanger, 9. Novbr. Nach einer Meldung aus Fez vom 3. November ist der Sohn von El Mokri nach Tanger abgereist; er soll seinem Vater Instruktionen überbringen.
^ernsprechanschlusj Nr. 605. 1909
Madrid, 9. Novbr. Auf eine Frage wegen der angeblich bevorstehenden Friedensschlusses mit den Risstämmen erklärte Ministerpräsident Moret, zweifellos ginge Spanien dem Frieden entgegen; es müßte aber noch die letzten Konsequenzen aus dem FeldzugSplan des früheren Kabinetts ziehen und in Alhuecemas und Penon de la Gomera Ruhe stiften.
Gerichtsfaal.
Sitzung des Schöffengericht- Hana« vom 9. November 1909.
Die Fabrikarbeiterin Ehefrau Christine P. aus Klein- Steinheim fand am 27. September einige Stücke Nutzholz, die sie in ihrem Kinderwagen verbarg und nach Hause nahm. Sie wurde wegen Fundunterschlagung mit 3 Mark oder 1 Tag Gefängnis bestraft. — Der schon recht erheblich, auch wegen Gewalttätigkeiten vorbestrafte Arbeiter Johann Sch. von hier versetzte am 19. September dem Reisenden Hermann K. aus Frankfurt unversehens einen heftigen Schlag an den Kopf, als dieser an der Wohnung deSSch. auf einem geschäftlichen Gange vorbeigehen mußte. Während Sch. im Gefängnis saß, hatte seine Frau von dem K. zwei Decken gekauft, die abschläglich bezahlt werden sollten. Da Zahlung ausblieb, hatte sich K. einige Tage vorher eine dieser Decken wieder zurückgeholt. Das war der Anlaß zu der Mißhand- lung gewesen, die der Angeklagte mit 1 Monat Gefängnis büßen muß. — Wegen Wiederstandes gegen die Staatsgewalt in 2 Fällen, öffentlicher Beamtenbeleidigung, Sachbeschädigung, Verunreinigung der Straße und falscher Namensangabe erhielt der Hilfsarbeiter Heinrich K. von Großauheim 2 Monate Gefängnis und 15 Mark Geldstrafe oder 3 Tage Haft. Buch wurde die PublikationSbesugniS des Urteils ausgesprochen. Er hatte am 9. September in Hanau die Straße verunreinigt und den einschreitenden Schutzleuten einen falschen Namen angegeben. Als er dann abgeführt wurde, widersetzte er sich und beleidigte die Beamten. Im Arresthaufe angekommen, hatte er auch dem Gefängnisbeamten Widerstand entgegengesetzt und einen Teil des Inventars in der Zelle zerschlagen. — Von einem benachbarten Holzplatze sollte der schon recht bejahrte Bäcker Karl K. von hier Holz gestohlen haben. Die Sache sah ja recht eigentümlich aus, indessen hielt das Gericht den Angeklagten nicht für überführt und sprach ihn frei. — Auch der Domänen- Pächter S., der sich wegen Neberschreitung der Hanauer Milch. Polizeiverordnung vom 10. August 1905 zu verantworten hatte, wurde sreigesprochen. Zwar hatte er wiederholt Milch auf den Markt gebracht, die weniger als 2.8 pCt. Fett ent. hielt, allein daS Gericht nahm an, daß er dies Ergebniß weder vorsätzlich noch fahrlässig verschuldet habe. — Der Kolonialwarenhändler Eduard H. von hier verkaufte fein ®e» schäft an den Küfer Johann B. für etwa 700 Mark. — Da H. auch die Erlaubnis zum Kleinhandel mit Branntwein hatte, indessen nicht anzunehmen war, daß diese auch dem B. erteilt werden würde, so schloffen Beide, um die Polizei zu tauschen, einen Scheinvertrag, wonach das Geschäft weiter Eigentum deS H. blieb und B. nur Geschäftsführer war. In Wirklichkeit war dieser aber Eigentümer. Während der Zeit, wo B. schon als Besitzer dem Geschäfte vorstand, hatte H., der im selben Hause wohnte, wiederholt den Geschäfts, räumen Besuche abgestattet, Branntwein getrunken ohne zu bezahlen und sich auch mehrere Male kleinere Geldbeträge aus der Ladenkasse angeeignet. In Anbetracht der eigenartigen Konzessionsgeschäfte nahm daS Gericht an, daß er sich zu der Wegnahme deS Branntweins berechtigt halten konnte und sprach ihn von der Uebertretung deS § 370,8 St.-G -V. frei. Im übrigen nahm es aber hinsichtlich der Geldbeträge eine Unterschlagung als erwiesen an; H hatte nämlich das Recht, den B. in beffen Abwesenheit auch zu vertreten, und bestrafte ihn mit 30 Mk. event. 5 Tagen Gefängnis. — Von einer Meldepolizeiübertretung wurde der Schuhmacher Johann N. von hier freigesprochen. — In der Nacht vom 20. zum 21. Ium geriet der zu Paris geborene Gelbgießer Romain K von hier nach einem längeren Zechgelage, an dem <mck noch sonstige Personen Teil genommen hatten, vor der In- fanteriekaserne mit dem Schuhmacher Heinrich G. von hier in einen Streit. Obwohl G. sich so betrunken hatte, daß «r zu einer exzessiven Handlung nicht fähig war, gab. K. einen gegen die Beine des G. gerichteten Schuß auS einem Revolver ab und hieb gleich darauf, als eine Schußwirkung auS- blieb. wie besessen mit dem Revolver auf den G. ein, daß diesem das Blut herabfloß und er ärztliche Hilfe in An- sprach nehmen mußte. Seine Arbeitsfähigkeit hatte glücklicherweise nicht gelitten. Nach den Schlägen hatte sich K. zur Flucht gewandt und den HauSburschen Matthias D., der ihn festnehmen wollte, durch den vor-
gehaltenen Revolver und Drohungen davon abzuhalten vermocht. Seinem Schicksal entging er aber nicht, denn ein Jnsanteriegefrciter nahm ihn fest. Da di« Anklage zuerst versuchten Todschlag für vorliegend erachtet«, so blieb der Angeklagte einer, vollen Monat in Untersuchungshaft. Die Sachlage wandte sich aber zu seinen Gunsten, namentlich, da festgestellt wurde, daß der verwandte Revolver im Grunde genommen nur «in ungefährliche*